SV-2025/0052
Antrag der Fraktion Die Linke betr. Einführung einer Differenzierung der Parkgebühren für Anwohner
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SV-2025/0052
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Die Linke Stadtverordnetenfraktion Darmstadt, Landgraf-Philipps-Anlage 32, 64283 Darmstadt info@linksfraktion-darmstadt.de, www.linksfraktion-darmstadt.de Vorlage-Nr. SV-2025/0052 Antrag der Fraktion Die Linke betr. Einführung einer Differenzierung der Parkgebühren für Anwohner Antrag Einführung einer Differenzierung der Parkgebühren für Anwohner Antrag: Mit der seit dem 22.01.2022 gültigen Anpassung der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen der Landesregierung im Bereich der hessischen Landesverwaltung (Delegationsverordnung) vom 12. Dezember 2007 wurde der § 16 Straßenverkehrsgesetz neu gefasst. Dieser delegiert das Erlassen von Gebührenordnungen an die Gemeinden. Ausgangspunkt dafür war die vorherige Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes unter §6a Gebühren Abs. 5a, wonach bei der Bemessung der Gebühren nun auch die "Bedeutung der Parkmöglichkeiten, deren wirtscha ftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner" berücksichtigt werden können. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung das folgende beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. bei der Festlegung der Gebühren für Anwohnerparkausweise künftig den Platzbedarf des Fahrzeugs zu berücksichtigen und dabei die folgende Formel nutzen „Länge [m]*Breite [m]*60 Cent*52“ um den Jahresbetrag zu ermitteln 2. für Inhaberinnen und Inhaber der Teilhabecard wird die Gebühr auf die Hälfte reduziert. Begründung: Basierend auf unserem in 2022 gestellten Antrag zur Differenzierung der Parkraumgebühren nach der Flächeninanspruchnahme, mehreren Nachfragen zum Stand der Bearbeitung des Antrags nach Übergabe in GO, möchten wir dem Koblenzer Modell der Staffelung folgend einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung machen. Das eingangs genannten Gesetzes bietet die Möglichkeit einer Staffelung. Im Vordergrund steht dort der Platzbedarf eines großen, das entsprechend mehr Straßenraum in An spruch nimmt. Insbesondere sogenannte SUVs aber auch Limousinen weisen zunehmend eine Grundfläche auf, welche das Parken auf dem Fußweg notwendig macht oder mehr als nur einen regulären Parkplatz in Anspruch nimmt. Damit steigt die Flächeninanspruchnahme d er überwiegend stehenden Fahrzeuge seit Jahren an. Die Linke Stadtverordnetenfraktion Darmstadt, Landgraf-Philipps-Anlage 32, 64283 Darmstadt info@linksfraktion-darmstadt.de, www.linksfraktion-darmstadt.de 2 SUVs weisen inzwischen einen Anteil von 34,3 Prozent der Neuzulassungen in Deutschland auf; dies entspricht einem Anstieg von 23,8% im Juli 2025 gegenüber dem Vorjahr. Ein willkommener Nebeneffekt dieser R egelung ist eine gewisse ökologische und soziale Lenkungswirkung, da große und schwere Fahrzeuge im Normalfall besonders klimaschädlich sind und eine größere Gefahr im Straßenverkehr darstellen. Die Staffelung setzt einen weiteren Anreiz für kleinere Fahrz euge oder die Nutzung d Beispielrechnung für ein Fahrzeug mit der Länge 4 Meter und der Breite 1,8: 4*1,8*0,6 Euro*52 Wochen = 224,64 Euro Jahresbetrag Karl-Heinz Böck Maria Stockhaus Uli Franke Verena Hoppe Tamara Hanstein
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Landgraf-Philipps-Anlage 32
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2025/0052
- Typ
- Antrag
- Datum
- 01.12.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00