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2984/2022

Gewaltschutzkonzept

Mitteilung Ausschuss 20.09.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 22.09.2022, TOP 9.4

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Jahresbericht 2021 Gewaltschutzkoordination

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

2657 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56/0 
2984/2022 
Vorlagen-Nummer 
 2984/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 20.09.2022 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 22.09.2022 
 
 
Konzept für Gewaltschutz in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 08.09.2022 mit Beschlussvorlage 1892/2022 Folgendes beschlossen:  
Auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Erfahrungsberichtes des Gewaltschutzkonzeptes wird 
die Verwaltung weiterhin mit der Umsetzung des Konzeptes beauftragt und die Aufgabe der Gewalt-
schutzkoordination dauerhaft implementiert. Die Verwaltung hält für die praktische Umsetzung, ein 
Monitoring und die Evaluation des Konzepts durch die dauerhafte Einrichtung einer Koordina-
tor*innenstelle aus fachlicher Sicht für unabdingbar und erforderlich.  
 
Hierfür wird weiterhin eine Stelle in der Bewertung S 15 TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst, stel-
lenplan- und ergebnisplanneutral im Rahmen des zur Verfügung stehenden Stellensollbestandes des 
Amtes für Wohnungswesen herangezogen. Diese Koordinationsstelle ist beim Sozialen Dienst im Amt 
für Wohnungswesen der Stadt Köln angegliedert. 
 
Aufgrund der Dringlichkeit konnten vor der Sitzung des Rates am 08.09.2022 der Integrationsrat und 
der Ausschuss für Soziales, Senioren und Seniorinnen nicht mehr erreicht werden. Daher werden 
diese beiden Gremien nachträglich über diesen Beschluss informiert.  
 
Notwendig wurde diese Vorgehensweise aufgrund der Tatsache, dass die Koordinationsstelle auf-
grund ihrer Befristung im Oktober 2022 ausgelaufen wäre, aber die Aufgabe zur akuten Krisenbewäl-
tigung und Sicherung bestehender Strukturen besonders notwendig ist. 
 
Intensive Präventionsarbeit, insbesondere zum Schutz vor Gewalt in jedweder Form, stellt eine nach-
haltige Integration sicher. Interventionen bei Bewohnerkonflikten und bei Bedrohungen häuslicher und 
sexueller Gewalt sind erforderlich, um Gewalt und ihre Vermeidung zu thematisieren. Mit Präventi-
onsarbeit werden gesellschaftliche Normen und Werte der Gesellschaft vermittelt und geübt und 
dadurch das friedliche Zusammenleben in den Unterkünften gefördert. Das hat u.a. eine nachhaltige 
Auswirkung auf Bewachungskosten, Vandalismus-Schäden und Reparaturkosten infolge von Gewalt-
ausbrüchen und Gewaltanwendung.  
Die Koordinationsstelle legt das Ergebnis des jährlichen Monitorings dem Gremium Runder Tisch für 
Flüchtlingsfragen und den Fachausschüssen der Stadt Köln in einem Jahresbericht vor (siehe Anla-
ge). 
Anlage: Jahresbericht 2021 Gewaltschutzkoordination im Amt für Wohnungswesen

Jahresbericht 2021 Gewaltschutzkoordination

49219 Zeichen

„Gewaltschutzkonzept in Unter- 
bringungseinrichtungen für Ge- 
flüchtete der Stadt Köln“  
 
 
Jahresbericht 
2021 
Gewaltschutzkoordination 
Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen  
Amt für Wohnungswesen

1 
 
Inhalt 
 
1.  Einleitung ........................................................................................... ............................ 2  
2. Handlungsfelder ................................................................................... ............................. 3  
2.1 Zielgruppen ...................................................................................... ............................ 3  
Grafische Darstellung ................................................................................ ........................ 4 
2.2 Unterbringung / Wohnen ........................................................................... ................... 5 
2.3  Zusammenarbeit Sicherheitsdienst ................................................................ ............. 7 
2.4  Beratung / Ansprechpartnerin für Mitarbeitende und Bewohner*innen ........................ 8 
2.5 Netzwerk  Bildung und Ausbau ..................................................................... ............... 9 
2.6  Ehrenamt ........................................................................................ ...........................10  
3. Monitoring ..................................... ................................................... ................................11  
3.1 Kategorien ....................................................................................... ...........................12  
3.2 Ergebniszusammenfassung / Monitoring ............................................................. .......17  
4. Gewaltintervention ................................................................................ ............................18  
4.1 Interventionen/Maßnahmen: ........................................................................ ...............18  
5. Gewaltprävention .................................................................................. ...........................20  
5.1 Überblick ........................................................................................ .............................20  
5.2 Projekte initiiert ............................................................................... ............................21  
5.3 Projektentwicklung ............................................................................... .......................22  
6. Handlungsempfehlungen  zur Stärkung des Gewaltschutzes ...........................................23  
7.  FAZIT ................................................................................................ ............................24

2 
 
1. Einleitung 
 
Mit Ratsbeschluss vom 10. September 2020 wurde das „Gewaltschutzkon- 
zept in Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln“ verab- 
schiedet und eine Koordinator*innenstelle befristet auf zwei Jahre einge- 
richtet. 
Das Gewaltschutzkonzept basiert auf dem Landesgewal tschutzkonzept 
NRW.  
Das in Kooperation mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen erstellte Ge- 
waltschutzkonzept ist ein klares Bekenntnis der Stadt Köln gegen Gewalt und 
für ein friedvolles Miteinander. In den Unterbringu ngseinrichtungen müssen 
alle Bewohner*innen ebenso wie die Mitarbeitenden v or jeglicher Form von 
Gewalt geschützt werden. 
Dieser Jahresbericht gibt einen Überblick der bisherigen Umsetzung des 
Gewaltschutzkonzeptes in 2021 mit folgender Fragestellung: 
Gibt es Gewalt in den städtischen Unterbringungen? 
Welche Arten von Gewalt werden festgestellt? 
Wie kann die Gewaltschutzarbeit in die soziale Arbeit impliziert werden? 
Welche Maßnahmen sind angezeigt oder finden schon statt? 
Die praktische Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes wurde durch die 
gleichzeitig auftretende COVID19 Pandemie erheblich behindert. Mehrere 
Infektionswellen und damit verbundene Lock down Verordnungen beein- 
trächtigten teilweise die Arbeit, die durch persönlichen Kontakt lebt. Das 
Thema Covid-19 war dominierend, da es zuerst darum ging, die Bewohner- 
schaft und Mitarbeitenden vor Ansteckung und Erkrankung zu schützen. 
Vereinbarte Treffen mussten abgesagt werden, Arbeitskreise konnten nicht 
abgehalten werden. Stattdessen traf man sich digital in Videokonferenzen, 
unter distanzierten Kommunikationsmöglichkeiten, was die nachhaltige 
Wahrnehmung der Gewaltschutzarbeit erschwerte.  
Die Rückmeldungen der Mitarbeitenden in den Unterkünften von Geflüchte- 
ten bestätigen die Aussagen von Expert*innen, dass bundesweit durch die 
Isolation von Familien und Kindern, durch Kontaktbeschränkungen, durch 
Schul-und Kitaschließungen, durch räumliche Enge, Gewalt und Gewaltbe- 
reitschaft zugenommen haben und Kinder besonders unter den Kontaktbe- 
schränkungen leiden. Bei den alleinstehenden Personen, kommt der As- 
pekt der Gefährdung durch Isolation und Vereinsamung noch hinzu. 
Umso wichtiger ist der Gewaltschutz in den Unterbringungseinrichtungen 
für Geflüchtete zu bewerten.

3 
 
2. Handlungsfelder 
2.1 Zielgruppen  
 
Zielgruppen des Gewaltschutzkonzeptes sind alle Bew ohner*innen in den 
Kölner Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete,  darunter speziell die 
besonders schutzbedürftigen Gruppen und alle Mitarbeitenden, sowie Fach- 
kräfte der sozialen Arbeit. 
 
Für alle Bewohner*innen gelten die gleichen Regeln des gewaltfreien Zu- 
sammenlebens. Das Gewaltschutzkonzept berücksichtigt insbesondere vul- 
nerable Personengruppen. Dazu zählen z.B. Alleinerziehende, Menschen 
mit chronischen Erkrankungen, Menschen mit körperlichen oder psychi- 
schen Einschränkungen, ebenfalls LSBTI Geflüchtete. Für die vulnerablen 
Gruppen von Geflüchteten ist Sicherheit des Wohnumfeldes und der Ge- 
waltschutz in den städtischen Unterkünften extrem wichtig, um ein eigen- 
ständiges Leben in Eigenverantwortung aufbauen zu können. 
Die große Gruppe der Kinder und Jugendlichen stehen im Fokus des Ge- 
waltschutzkonzeptes. Kinderrechte müssen anerkannt, gestärkt und ihre 
Partizipation als selbstverständlich angesehen werden. Die Maßnahmen für 
den Kinderschutz sollen Beeinträchtigungen, Kindeswohlgefährdung, Kin- 
desvernachlässigung und Misshandlungen verhindern.  
Die Zusammenarbeit mit weiteren städtischen Dienststellen sowie mit den 
Beratungsstellen in freier Trägerschaft ist grundsätzliche Voraussetzung im 
Arbeitsfeld Gewaltschutz.

4 
 
Grafische Darstellung 
Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die Familienstruktur der 
Geflüchteten in den städtischen Unterkünften. 
42% der Geflüchteten sind Kinder und Jugendliche.

5 
 
2.2 Unterbringung / Wohnen 
 
Zum Verständnis im Gesamtkontext wird hier das Thema Wohnen kurz er- 
läutert: 
Die Wohnsituation nimmt laut aktueller Sozialforschung Einfluss auf die 
Verhaltensweisen von Bewohnern*innen in den Unterbringungseinrichtun- 
gen. Das Bundesfamilienministerium beauftragte 2019-2020 ein Monitoring 
durch das Deutsche Zentrum für Integration- und Migrationsforschung e.V.  
DeZIM zur Verbesserung des Gewaltschutzes in Sammelunterkünften. 
Die Ergebnisse und Erkenntnisse bestätigen die Erfahrungen und Berichte 
der betreuenden Akteure aus den städtischen Unterbringungen in einigen 
Punkten: 
• Unsicherer Status verstärkt Ängste und Unsicherheiten  
 
•
 Sprachliche Hürden lösen Verwirrung und Furcht aus 
 
•
 Das Belegungsmanagement berücksichtig viele Faktoren für eine optimale 
Unterbringung, unterliegt jedoch strukturellen Bedingungen vor Ort 
 
• Eigene Waschmaschinen und Trockner reduzieren Konflikte erheblich 
 
• Eigene Kochgelegenheiten und sanitäre Anlagen verhindern Konflikte 
 
• Unterbringungen, die von den Geflüchteten partizipativ ausgesucht und vor 
Einzug besichtigt werden können, fördern das soziale Verhalten und das 
spätere Miteinander 
 
•
 abgeschlossenen Wohneinheiten und Privatsphäre sind integrationsför- 
dernd, vermeiden Re-Traumatisierungen  
 
Der Zusammenhang zwischen Wohnform und Bewohnerverhalten ist damit 
ein Faktor für die Arbeit des Gewaltschutzkonzeptes und der Gewaltprä- 
vention.  
Durch Neubauten und die Anmietung von Wohnhäusern mit abgeschlosse- 
nen Wohnungen, konnte im Vergleich zu Beginn der Flüchtlingswelle eine 
erhebliche Verbesserung erreicht werden. Die Unterbringung in abge- 
schlossenen Wohnungen bleibt weiter Zielsetzung der Stadtverwaltung. 
Für die Stärkung des Kinderschutzes ist eine Unterbringung in abgeschlos- 
senen Wohnungen mit ausreichendem Raum und Privatsphäre für Kinder 
Voraussetzung. 
__________________ 
2. Quelle: DeZIM Juli 2021

6 
 
 
 
Vulnerable Personengruppen können sich mit der Unterbringung in abge- 
schlossenen, zum Teil behindertengerechten, Wohneinheiten sicher fühlen 
und eigene Strukturen zur Integration aufbauen.  
Zu besonderen Wohnformen gehören beim Amt für Wohnungswesen eine 
Schutzeinrichtung für Frauen und deren Kinder. 
Für die queere Personengruppe LSBTI besteht ebenfalls eine spezielles 
Unterbringungsangebot mit abgeschlossenen Apartments. 
Eine Schutzwohnung für Fälle akuter Gefahr, zum Beispiel bei häuslicher 
Gewalt, wurde neu konzipiert und steht seit Oktober 2021 zur Verfügung. 
Sie steht betroffenen Frauen als temporäre Unterbringung in Krisen zur 
Verfügung und bietet Schutz vor weiterer Gewalt.  
 
Hier eine Übersicht über den derzeitigen Stand der Unterbringungsarten: 
 
 
 
 
 
.

7 
 
Die Wohnform ist unter dem Gesichtspunkt Gewaltprävention genauso 
wichtig, wie für die Umsetzung des Ziels der Verselbständigung und In- 
tegration in die städtische Zivilgesellschaft. 
 
2.3  Zusammenarbeit mit den Sicherheitsdiensten 
 
Die vom Amt für Wohnungswesen beauftragten Sicherheitsunternehmen 
sorgen für einen geordneten Wohnbetrieb in den städtischen Unterbrin- 
gungseinrichtungen außerhalb der Dienstzeiten der städtischen bzw. Trä- 
gerbeschäftigten. Sie sind verantwortlich für die Sicherheit, die Außenwir- 
kung und den Schutz der Bewohnerschaft und Mitarbeitenden. Sie sind An- 
sprechpartner*innen für Polizei, Rettungsdienste, Nachbarschaft und Unter- 
stützer*innen.  
Die Sicherheitsmitarbeiter sind für den Gewaltschutz ein wichtiges Verbin- 
dungsglied zu den Fachkräften der sozialen Arbeit, abgekürzt FdSA und 
der Gewaltschutzkoordination. Die Berichte über Gewaltereignisse fließen 
in das tägliche Monitoring ein. Sicherheitsmitarbeiter*innen stehen außer- 
halb der städtischen Dienstzeiten in engem Kontakt mit Geflüchteten. Sie 
sind oftmals Ansprechpartner*innen für die Bewohner*innen der Unter- 
künfte, bei alltäglichen Fragen und besonderen Situationen, bei gesundheit- 
lichen Problemen und Gewaltvorkommnissen, wie Streitigkeiten untereinan- 
der und häuslicher Gewalt. Viele Bewohner*innen trennen nicht zwischen 
den Aufgaben der Sozialarbeiter*innen und Heimleitungen. Unterstützend 
wirkt, dass viele Sicherheitsmitarbeitende über sprachliche Kenntnisse des 
Herkunftslandes der Geflüchteten verfügen. Sicherheitsmitarbeitende müs- 
sen sensibel für Gewaltvorkommnisse sein und darauf reagieren. Daraus 
folgt, dass die Transparenz und der Austausch zwischen den Sicherheits- 
mitarbeitenden und den Mitarbeiter*innen vor Ort intensiv, täglich und um- 
fassend sein müssen.  
Die Gewaltschutzkoordinatorin bietet hier Kommunikationsverbindungen 
an.  
Die Einführung des Gewaltschutzkonzeptes und dessen Umsetzung wurde 
den Sicherheitsunternehmen bekannt gegeben. Der regelmäßige Aus- 
tausch zur Leitungsebene findet durch die Koordinatorin für die Sicherheits- 
dienste statt. In dringenden oder akuten Angelegenheiten gibt es die Mög- 
lichkeit einer direkten Intervention. 
Ein fachlich inhaltlicher Austausch und regelmäßige Treffen sind einge- 
plant, um die Ziele des Konzeptes unter verschiedenen Gesichtspunkten zu 
verfolgen. Gerade bei der Umsetzung der zugrunde liegenden Leitlinien bei 
häuslicher Gewalt, ist die Rückmeldung aus den Unterbringungseinrichtun- 
gen wesentlich für das Monitoring. Die oft langjährige Erfahrung der Sicher- 
heitsmitarbeiter*innen ist grundlegend wichtig für die Zusammenarbeit des

8 
 
Betreuungssystems an den Standorten. Sicherheitsmitarbeiter*innen sollen 
ebenso wie alle anderen Mitarbeiter*innen vor Ort trotz langjähriger Tätig- 
keit und Routine sensibel für Anzeichen von Gewalt bleiben – nicht zuletzt 
durch Kommunikation und Wissenstransfer untereinander.  
 
2.4  Beratung / Ansprechpartnerin für Mitarbeitende und Bewohner*innen 
 
Die Einschätzungen von Gewalt sind individuell verschieden. Kulturelle und 
strukturelle Bedingungen, die eigene Haltung und Reflexion sind maßgeb- 
lich für den Umgang mit Gewalt. Gewaltschutzarbeit bedeutet fortwährende 
Sensibilisierung für den Umgang miteinander. Hier spielt bereits der 
sprachliche Stil eine große Rolle. Gewaltschutzarbeit ist als andauernden 
Prozess zu verstehen. Einige Mitarbeitende sind bereits aktiv in Teams zu 
diesem Thema eingebunden. Andere Mitarbeiter*innen nehmen das Ange- 
bot des Wissenstransfers durch den Austausch mit der Gewaltschutzkoor- 
dinatorin seit der Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes in Anspruch. 
Grundsätzlich ist die Gewaltschutzkoordinatorin Ansprechpartnerin für kom- 
plexe Beratungssettings und Konfliktsituationen für Mitarbeitende und Be- 
wohner*innen. Seit Einführung des Arbeitsfeldes Gewaltschutz nimmt der 
Bedarf an Gesprächen zur Analyse eines Familiensystems, eines Vorfalls 
oder die Absprache weiterer methodischer Interventionen zu. Die Beratung 
in Krisen- Konfliktfällen sowie in persönlich stark belastenden Situationen 
wird als fachliche Reflexion gesehen und als Unterstützung erlebt Im stän- 
digen Austausch mit den FdSA werden die Gewaltvorkommnisse und die 
strukturierte Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII bei Kindeswohl- 
gefährdungen begleitet und die bereits vorhandene hohe Fachkompetenz 
unterstützt. Das KJSG wird in dieser Zusammenarbeit umgesetzt.  
Voraussetzung für Gewaltschutzarbeit ist die tragfähige, transparente Be- 
ziehungsarbeit zwischen den Akteuren in der Betreuungsarbeit und den 
Geflüchteten. Aus der berufsübergreifenden Zusammenarbeit werden Infor- 
mationen zu Regeln des Zusammenlebens, Bedarfen zu Fortbildungen ge- 
wonnen, die die Strukturen des Arbeitsfeldes beeinflussen.  
Es ist eine Erweiterung dieser Beratungsarbeit mit Bewohnern vorgesehen, 
als ein Angebot zur Gewaltprävention vor Ort. Beispielsweise könnten re- 
gelmäßige Treffen in den Unterkünften zur Klärung von Konfliktsituationen 
beitragen, die durch Besucherregelungen und andere Regeln der Hausord- 
nung entstehen. Durch diese prozesshafte Mitwirkung der Bewohnenden 
kann eine Prävention gefördert werden. 
Die Gewaltschutzkoordinatorin wird in einer Konfliktsituation als neutrale 
Person mit Blick von außen gesehen. Gleichzeitig ist das Gespräch mit den 
FdSA eine erste Anteilnahme nach verbalen Angriffen und dient dem Mit- 
empfinden, dem wertschätzenden Umgang und der Psychohygiene als Teil

9 
 
der erforderlichen Mitarbeiterfürsorge. Die Bewohner schätzen den respekt- 
vollen Umgang bei Klärung eines Konfliktes oder Besprechung einer Bedro- 
hungslage, so dass eine angestrebte Veränderung erreicht werden kann.  
 
Es findet eine ständige Überprüfung von Intervention und Wirkung statt. 
Dazu gehören Nachfragen und Nachsorge in einer beratenden Funktion. 
 
2.5 Netzwerk Bildung und Ausbau 
 
Die Anbindung an die Gruppe der Fachkräfte der Sozialen Arbeit und Mitar- 
beiter*innen aus anderen Bereichen wurde im August/September 2021 zu- 
nehmend in Präsenz möglich.  
Die Teilnahme an Arbeitskreisen, Koordinator*innen-Treffen und Teamsit- 
zungen zum Thema Gewalt waren Voraussetzungen für den Aufbau eines 
Netzwerkes für den fachlichen Austausch und Vermittlung der Konzept- 
ziele. Die individuellen Bedarfe der Unterkünfte zeigten sich im Austausch 
mit den Mitarbeitenden. Eine Arbeitsgruppe „Gewaltprävention“ mit der Ge- 
waltschutzkoordinatorin wird gewünscht. 
 
Netzwerk-Arbeit: Was konnte umgesetzt werden: 
- Teilnahme an AGs des IKD Rodenkirchen  
- Enge Zusammenarbeit mit dem Nationworker  
- Austausch mit Ehrenamtskoordinator*innen in den Stadtbezirken 
- Teilnahme an Teambesprechungen von städtisch oder trägergeführten Un- 
terbringungseinrichtungen zu Gewaltschutzthemen mit fachlicher Diskus- 
sion 
- regelmäßiger fachlicher Austausch mit den Gruppenleiter*innen des Sozia- 
len Dienstes beim Amt für Wohnungswesen und Vertreter*innen der beauf- 
tragten Träger zur Gewaltschutzarbeit- /Prävention 
- Zusammenarbeit in der Caritas AG „Sensibel für Gewalt“  
- Intensiver fachlicher Austausch zum Thema Gewaltschutz mit FdSA des 
DRK 
- Zusammenarbeit mit dem SKM zum Thema Gewaltprävention  
- Beratungen, Wissenstransfer in den trägergeführten Unterkünften 
- Zusammenarbeit mit städtischen Dienststellen, Beratungsstellen, Jugend- 
zentren 
- Zusammenarbeit mit Fortbildungsanbieter*innen, z.B. „Lobby für Mädchen“ 
- Zusammenarbeit und Austausch mit den Sozialarbeiter*innen in den städti- 
schen Unterbringungen 
- Kontaktaufbau und Austausch mit Bezirkspolizisten in verschiedenen Stadt- 
teilen 
- Internet-Seite der Stadt Köln- Gewaltschutz - Amt für Wohnungswesen ist 
seit Mai 2021 online

10 
 
Es wurden Kontakte zu verschiedenen Beratungsstellen geknüpft, die nach 
Abklingen der vierten Corona Welle intensiviert werden.  
Das Netzwerk bildet eine wichtige Informationsquelle und Verbindung zu 
aktuellen Entwicklungen, die in die Gewaltschutzarbeit einfließen. Diese 
Netzwerkarbeit wird weiterhin gepflegt.  
 
2.6  Ehrenamt  
 
Zusammenarbeit mit den Ehrenamtskoordinator*innen und Vertreter*innen 
von Willkommensinitiativen 
 
Die Ehrenamtskoordinator*innen begleiten und beraten die große Gruppe 
der ehrenamtlich engagierten Personen, die Geflüchtete in den Unterbrin- 
gungseinrichtungen vielfältig unterstützen. Die Koordinator*innen sind in die 
Gewaltschutzarbeit als Bindeglied zu den ehrenamtlich tätigen Personen 
eingebunden. Es finden regelmäßige Arbeitskreise in verschiedenen Stadt- 
bezirken statt, an denen die Gewaltschutzkoordinatorin teilnimmt.  
Die ehrenamtlichen Unterstützer*innen sind eine wichtige Säule im Kontext 
der Integrationsarbeit. Das Netzwerk der zahlreichen Willkommensinitiati- 
ven in Köln ist für die Inhalte des Gewaltschutzkonzeptes ein Multiplikator 
mit dem Anliegen, sie gemeinsam umzusetzen und zu aktualisieren.  Dazu 
ist transparente Kommunikation Grundlage. Die enge Verbindung der eh- 
renamtlich Tätigen und die Nähe zu den geflüchteten Menschen, bewirken 
den Austausch von Wünschen, Erwartungen und Bedarfe mit den Fachkräf- 
ten vor Ort. Dieser Wissenstransfer ist für die wirkungsvolle, abgestimmte 
soziale Arbeit und Beratung vor Ort Voraussetzung. Aufgrund der Pande- 
mielage fanden meist nur digital Termine statt oder im Einzelnen telefoni- 
schen Kontakte. Beim Katholischen Bildungswerk bestehen bereits Fortbil- 
dungsangebote für ehrenamtliche Unterstützer*innen. 
Gewaltschutz bedeutet, dass die bestehenden Standards von ehrenamtlich 
Engagierten erfüllt sein müssen, um in den städtischen Unterkünften tätig 
zu werden. Die Voraussetzungen und Standards für die ehrenamtlichen Tä- 
tigkeiten in den Unterkünften der Stadt Köln sind für alle Beteiligten einheit- 
lich.  
Die Gewaltschutzkoordinatorin ist zudem Ansprechpartnerin für ehrenamt- 
lich tätige Personen, wenn Krisen- und Konflikte in der Beratung in Familien 
und bei Einzelpersonen auftreten. Die Gewaltschutzkoordinatorin steht für 
fachlichen Austausch, Reflexionsmöglichkeiten und Fragen zur Verfügung

11 
 
3. Monitoring 
 
Die Erfassung von Gewaltereignissen findet seit Januar 2021 statt und wird 
laufend fortgeführt. Das von der Gewaltschutzkoordinatorin erarbeitete Er- 
fassungssystem für das Monitoring 2021 erhebt keinen streng wissen- 
schaftlichen Anspruch Die Evidenz ruht auf zahlreichen Beobachtungen 
und Fallbeschreibungen der Mitarbeitenden. Die Daten resultieren aus den 
Meldungen der Sicherheitsunternehmen und von den FdSA vor Ort. Sicher- 
lich sind nicht alle Gewalt-Ereignisse erfasst, weil sie außerhalb der städti- 
schen Dienstzeiten stattfanden, kein Sicherheitsdienst vor Ort eingesetzt ist 
bzw. pandemiebedingt nicht erfasst werden konnten.  
Die Grundlagen für das Monitoring, die Meldungen von Gewalt, werden 
durch die stärkere Implementierung des Gewaltschutzkonzeptes in den Ar- 
beitsalltag der Akteure vor Ort optimiert und zur Routine gehören. Der Aus- 
tausch mit den Mitarbeitenden vor Ort ist somit ein unerlässliches Element 
der praktischen Arbeit  
 
 
Schaubild Ablauf der Datensammlung von Gewaltvorkommnissen 
 
 
Gewaltereignisse werden schriftlich festgehalten. Diese Meldungen der 
FdSA und/oder aus dem Betreuungsumfeld der Einrichtungen bilden die 
Grundlage der Datenerfassung  
Berichte aus den 
Unterbringungseinrichtungen 
(FdSA, Einrichtungsleitungen) 
Berichte der beauftragten 
Sicherheitsunternehmen 
Meldungen aus dem 
Unterstützer*innen Umfeld der 
Geflüchteten 
Zusammenarbeit mit der 
Ombudsstelle - Meldungungen 
von Institutionen und 
Beratungsstellen 
Monitoring 
Dokumentation 
Auswertung

12 
 
 
3.1 Kategorien 
 
Die Daten zur Bestandsaufnahme der Gewaltvorkommnisse wurden ab Ja- 
nuar 2021 täglich gesammelt. Das Monitoring zeigt entsprechend die Zah- 
len für das Jahr 2021. Es gibt keine Vergleichswerte aus der Vergangen- 
heit.  
Nach Sammlung der Daten, war es sinnvoll diese sich wiederholenden Er- 
eignisse zu gewichten und Kategorien zu bilden, die sich wie folgt darstel- 
len:  
 
 
VG  Verbale Gewalt 
BK  Bewohnerkonflikte im Wohnumfeld 
KV  Körperverletzungen 
KS  Kinderstreit 
KWG drohende Kindeswohlgefährdungen (§8b SGB VIII) 
§8a Meldung nach §8a SGB VIII an das Jugendamt 
SG  Sexualisierte Gewalt 
HG  Häusliche Gewalt 
MD  Morddrohungen 
MDA Morddrohungen von außen 
SU  Suizid oder suizidale Absichten 
BD  Bedrohung 
BDA Bedrohung von außen  
BBM Beleidigung und Bedrohung von Mitarbeitern in d er Einrichtung  
RST Ruhestörungen 
PP  Psychische Probleme als Handlungsursache 
Ras Rassismus

13 
 
 
212 
328 
87 
32 30 
8
19 
81 
10 
5
13 
113 
27 
64 
82 
70 
10 
0
50 
100 
150 
200 
250 
300 
350 
VG BK KV KS KWG 8a SG HG MD MDA SU BD BDA BDM RST PP Ras 
GEWALTVORKOMMNISSE 2021

14 
 
Erläuterungen  
 
BK = Bewohnerkonflikte 
Mit 328 registrierten Bewohnerkonflikten ist diese Kategorie die häufigste 
Art der Auseinandersetzung in der Bewohnergemeinschaft. Die Konflikte 
entzünden sich an alltäglichen Dingen wie Sauberkeit und Ruhestörungen. 
Die gemeinsame Nutzung von Küchen und Sanitäranlagen bieten Anlass 
zu Streitigkeiten, ebenso wie die von Waschmaschinen  ein ständiger Kon- 
fliktherd darstellt. Wer hinterlässt eine schmutzige Maschine, wer wäscht 
Schuhe in der Maschine, wer reinigt das Flusensieb nicht und wer entwen- 
det Wäsche aus dem Trockner? Zu lautes Musikhören oder telefonieren vor 
der Wohnung führen zu Auseinandersetzungen, wenn dadurch die Nacht- 
ruhe gestört wird.  
 
VG = verbale Gewalt    
Diese Kategorie bezieht sich auf die Form der sprachlichen Gewalt im All- 
tag. Die Beschimpfung der Mitbewohner*innen, des Sicherheitsmitarbeiters 
oder der Heimleitung oder der Sozialarbeiter*innen werden in Stresssituati- 
onen schnell als Mittel eingesetzt, um den ersten Ärger loszuwerden. 
Stressauslösend können bereits Alltagsanforderungen sein, zum Beispiel 
das Tragen der Maske oder Einhalten eines Waschplans. Toleranz und 
Höflichkeit ist dann oft keine Handlungsoption. Den Mitmenschen wird Res- 
pekt verweigert und sie werden abgewertet. Die Reaktionen der beteiligten 
Personen führen zu weiterer Gewalt und setzt eine Spirale in Gang, die es 
mit Interventionen zu unterbrechen gilt. 
 
KV = Körperverletzungen 
Bewohnerkonflikte können im Zusammenhang mit verbaler Gewalt eskalie- 
ren, es kommt zu Körperverletzungen durch Schlägereien. Manchmal wer- 
den auch Waffen oder Gegenstände eingesetzt.  
 
KS = Kinderstreitigkeiten 
Bei Auseinandersetzungen zwischen Kindern verschiedener Familien, mi- 
schen sich vielfach die jeweiligen Eltern ein. Die Konfliktlösung den Kindern 
zu überlassen liegt außerhalb des Erziehungsverhaltens der Eltern. Den 
Kindern wird dieses Lernfeld für den Umgang mit Konflikten genommen. 
Die Erfahrung im Alltag zeigt, dass sich massive Konflikte aus Kinderstrei- 
tigkeiten zwischen den Elternfamilien entwickeln können. Dabei geht es    
eher um Abgrenzung zu anderen Familien, das Durchsetzen eigener Inte- 
ressen, weniger um die Anliegen der Kinder.

15 
 
Drohende KWG und KWG § 8a  
Der Bereich der Kindeswohlgefährdung §8b SGB III und die damit zusam- 
menhängende §8a SGB III Meldung sind in der Dokumentation in einer 
niedrigen Anzahl vertreten. Bevor diese Meldungen getätigt werden, sind 
vorher andere pädagogische Maßnahmen eingeleitet worden, deren Wir- 
kung beobachtet und beurteilt wird. Vor einer  §8a Meldung an das Jugend- 
amt werden sorgfältig mehrere Analyse-Schritte geprüft. Dabei steht das 
Kindeswohl im Mittelpunkt.  Die Kindeswohlgefährdung ist sehr sensibel in 
der Wahrnehmung und Dokumentation zu sehen und ist eine verantwor- 
tungsvolle Handlungsmöglichkeit für das Wohl des Kindes, das es zu schüt- 
zen gilt. 
 
SG = Sexuelle Gewalt 
Unter sexualisierter Gewalt sind alle Übergriffe und Grenzverletzungen und 
sexualisierte Handlungen zu verstehen. Meist wenden sich die Betroffenen 
an Vertrauenspersonen und spezialisierte Beratungsstellen, um Hilfe und 
Unterstützung zu erhalten. Erste Ansprechpartner*innen sind die vertrauten 
FdSA und/oder Sicherheitsmitarbeiter*innen, die in akuten Ereignissituatio- 
nen vor Ort sind. Sexuelle Gewalt ist häufig im Zusammenhang mit häusli- 
cher Gewalt zu sehen und muss entsprechend sensibel beachtet werden.  
 
HG = Häusliche Gewalt 
Die Meldungen zu häuslicher Gewalt oder vermuteter häuslicher Gewalt 
fanden durch Besucher*innen, Familienangehörige und den Betroffenen 
statt. Inwieweit die häusliche Gewalt durch die Pandemie und sozialen Kon- 
sequenzen, wie homeschooling, Arbeitsplatzverlust, räumliche Enge beein- 
flusst wurde, kann durch bereits stattgefundenen Auswertungen anderer In- 
stitutionen als angestiegen vermutet werden. Das Hilfetelefon „Gewalt ge- 
gen Frauen“ verzeichnete 2020 einen Anstieg der Anrufe um 15% zum Vor- 
jahr. Das Bundeskriminalamt zählte 2020 146.655 Fälle von partnerschaftli- 
cher Gewalt und damit einen Anstieg von 4,4% zum Vorjahr. Die Dunkelzif- 
fer ist hoch, nur jede dritte Gewalttat wird zur Anzeige gebracht Häusliche 
Gewalt ist unabhängig von der Wohnform festzustellen. 
 
MD = Morddrohungen 
Darunter sind Äußerungen zu verstehen wie: „Wenn du…, dann fließt 
Blut…“ oder „Ich bring dich um, wenn…“ Diese Drohun gen werden nicht ig- 
noriert, sondern in der Regel in Gesprächen mit den FdSA thematisiert und 
bearbeitet. Es ist notwendig, dass solche Bedrohungslagen der Gewalt- 
schutzkoordinatorin und den Mitarbeitenden vor Ort mitgeteilt und beobach- 
tet werden und bei Gefahr im Verzug die Polizei hinzugezogen wird.

16 
 
MDA = Morddrohungen von Außenstehenden 
Diese Drohungen sind im Zusammenhang mit eskalierten Familienstreitig- 
keiten und Rache-Abrechnungen festgehalten worden. Sie wurden entspre- 
chend im Zusammenwirken mit anderen Behörden behandelt und mit den 
Beteiligten im Gespräch thematisiert, um eine Lösung anzugehen.  
 
SU = Suizidale Selbstgefährdung 
Hier fanden Handlungen oder Ankündigungen statt, die suizidale Absichten 
zeigten. Betroffene werden an Fachstellen zur Beratung angebunden, es 
finden Gespräche zur Klärung statt.  
 
BD und BDA = Bedrohungen und Bedrohungen von außen 
Bedrohungen waren häufig Androhungen von Gewalt, die von außenste- 
henden Personen gegenüber Bewohner*innen geäußert wurden. Dies kön- 
nen Bewohner*innen aus dem Wohnumfeld sein oder aus dem Umfeld der 
betroffenen bedrohten Personen. 
 
BBM = Bedrohungen/Beleidigungen gegenüber Mitarbeiter*innen 
Diese Bedrohungen hatten die Funktion eines verbalen Erpressungsversu- 
ches:“ Wenn du nicht erlaubst, dass,     dann verlierst du deinen Job“ oder 
„dann zünde ich das Haus an“. Die verbale Gewalt und die Drohungen ge- 
gen Sicherheitsmitarbeiter*innen und Fachkräfte der Sozialarbeit zählen zu 
dieser Kategorie. 
 
RST = Ruhestörungen  
Ruhestörungen wurden mit 81 Vorkommnissen häufig festgestellt und er- 
mahnt. Oft konnte der Konflikt mit Deeskalationsgesprächen geschlichtet 
werden. Wiederkehrende Ruhestörungen sind lautes Telefonieren am offe- 
nen Fenster, vor der Wohnungstür und zu lautes Musikhören.  
 
PP = Psychische Probleme 
Nicht wenige Bewohner*innen leiden durch ihre persönliche Fluchtge- 
schichte und Lebenssituationen unter Traumata und psychischen Proble- 
men. Diese werden im Zusammenleben mit anderen Personen relevant    
oder im Zusammenleben und Umgang miteinander stärker wahrgenom- 
men. Hier ist die enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, anderen 
Fachberatungsstellen und Ärzten erforderlich. In diesem Zusammenhang 
kann es auch zu stationären Aufenthalten in Fachkliniken kommen.

17 
 
RAS = Rassismus  
Diese Kategorie erfasst rassistische Äußerungen, die vom Empfänger als 
Gewalt und Kränkung erlebt werden. Sie beziehen sich auf die Herkunfts- 
länder oder religiöse Zugehörigkeit. Geschlechtsspezifische abwertende 
Äußerungen und oder die Hautfarbe betreffende Beleidigungen gegenüber 
Mitarbeitenden und Bewohner*innen sind aufgeführt worden. 
 
3.2 Ergebniszusammenfassung / Monitoring 
 
Das Monitoring ist täglich erfolgt, um einen verlässlichen, umfassenden 
Eindruck über die Gesamtsituation zu erhalten. Die Kategorien erwiesen 
sich als zutreffend relevant eingesetzt und werden weitergeführt. 
Zu allen Kategorie-Punkten fällt auf, dass es einen Bedarf an Maßnahmen 
gibt, die zu einer anderen Strategie der Konfliktlösungen und Kommunikati- 
onsformen führen. Eine gewaltlose Sprache ist ein Ansatz, der angestrebt 
werden muss. Aus dem professionellen Umfeld wurde der Gewaltschutzko- 
ordinatorin berichtet, dass die verbale Gewalt unter den Bewohner*innen 
zugenommen hat. Den Mitarbeitenden wird verbal oft respektlos und wenig 
wertschätzend begegnet. Die zunehmende Tendenz dieses Verhaltens 
könnte als Auswirkung der Corona Maßnahmen gedeutet werden. Es sind 
zunächst individuelle Eindrücke aus dem Bewohnerumfeld, die bereits 
durch erste Untersuchungen anderer Institutionen deutlich zu den sozialen 
Auswirkungen der Corona-Pandemie gezählt werden. Bei 261 Vorfällen von 
Gewaltereignissen wurde die Polizei teilweise selbstständig auch von Be- 
wohner*innen hinzugezogen. 
Bei Konflikten zwischen den Bewohner*innen führen die Fachkräfte der So- 
zialen Arbeit Gespräche mit allen Beteiligten, die der Konfliktlösung dienen 
und ein Basis für das friedliche Zusammenleben in der Unterkunft bilden. 
Der Ansatz aus der kriminalistischen Bewertung von Täter und Opfer Ver- 
halten, Sanktionen oder Belohnungen bilden nicht die Grundlage der päda- 
gogischen Arbeit. Der pädagogische Ansatz orientiert sich am Schutz der 
Betroffenen und einer angestrebten nachhaltigen Verhaltensveränderung 
und Einstellung im Umgang miteinander. Das drückt sich in einer konse- 
quenten ablehnenden Haltung zur Gewaltanwendung aus.  
Die Anzahl der übermittelten Gewaltmeldungen aus den Unterbringungs- 
einrichtungen nahmen durch ständige Hinweise und Anforderungen und 
Ausführungen der Gewaltschutzkoordinatorin bei den entsprechenden An- 
sprechpartner*innen zu. Die Meldungen „Besondere Vorkommnisse“ wei- 
terzuleiten gehört zunehmend zur alltäglichen Routine des Arbeitsablaufes 
vor Ort.  
Dieses Formular soll mit der Kategorie Gewaltschutzkoordination ergänzt 
werden, so dass die Meldungen aus den Unterkünften auf dem Dienstweg 
automatisiert hierhin gelangen. Damit wird der Gewaltschutz sichtbarer im 
täglichen Arbeitsablauf für alle Mitarbeitenden. Die Details einer Meldung

18 
 
werden im Gespräch mit den Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen erör- 
tert, um weitere Handlungsempfehlungen/-optionen aufzuzeigen. 
Für das Monitoring ist es notwendig, dass zukünftig Informationen über Ge- 
waltvorkommnisse aus zusätzlichen Quellen gesammelt werden. Dies kann 
durch sensibilisierte Unterstützer*innen, ebenso durch das Umfeld möglich 
sein. Durch die interdisziplinäre Netzwerkarbeit und fachliche Transparenz, 
werden sich die Möglichkeiten ausweiten. Dies ist ein Grundlagenelement, 
um Gewaltpräventionsmaßnahmen zu steuern und wirkungsvoll einzuset- 
zen.  
 
4. Gewaltintervention 
Unter Interventionen sind alle Aktionen und Strategien zu verstehen, die zu- 
künftig zur Vermeidung oder Verringerung von Gewaltereignissen beitragen 
und in akuten Fällen eingesetzt werden können. Bekannt sind aus der 
Schulsozialarbeit die Streitschlichter*innen, aus der Verhaltenstherapie das 
Anti-Aggressionstraining zur Vermeidung von eingeübten Abläufen zum 
Beispiel bei häuslicher Gewalt und Selbsteinschätzung des Aggressionspo- 
tentials.  
In den städtischen Unterbringungseinrichtungen gilt die Regel, dass Einsatz 
jeglicher Gewalt nicht geduldet wird. Diese Grundregel muss klar und deut- 
lich kommuniziert werden, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Ge- 
walt kein Mittel darstellt, um damit irgendein Ziel zu erreichen. Die Gewalt- 
intervention ist somit fließend im Einsatz mit den Gewaltpräventionsmaß- 
nahmen zu sehen. Es ist in der sozialpädagogischen Beziehungsarbeit ent- 
scheidend, im ständigen Dialog zu sein, um vorhandene Feindbilder und 
Vorurteile abzubauen. Die laufende Kommunikation mit den Bewohner*in- 
nen über die Gewaltvermeidung ist unerlässlich für eine gute friedliche At- 
mosphäre in den Objekten. Der Austausch von Bewohner*innen, der Kinder 
in Spielgruppen und die Anbindung von Jugendlichen in entsprechenden 
Freizeiteinrichtungen fördert dieses Ziel. 
 
4.1 Interventionen/Maßnahmen: 
Die Sicherheitsmitarbeiter*innen sind, wie schon beschrieben, häufig erste 
Ansprechpartner*innen bei akuter Gewalt. Sie intervenieren und deeskalie- 
ren, bei Abwesenheit der FdSA und auch zur Unterstützung für den Rah- 
men eines Gesprächs. 
Für Frauen und Kinder sollte ein geschützter Raum als Rückzugsort zur 
Verfügung stehen, um sich sofort aus einer Notsituation durch Gewalt lösen 
und sich dort für einen Zeitraum aufhalten zu können. 
Die Polizei einzubeziehen ist eine der wichtigsten Interventionsmaßnahmen 
bei Gewaltereignissen, oft um eine eskalierte Situation zu beruhigen und zu 
steuern.

19 
 
Eine Krisenintervention im konkreten und akuten Konfliktfall stellt die Betei- 
ligung der Gewaltschutzkoordinatorin durch klärende Gespräche mit Fami- 
lien und Betroffenen und FdSA. Die Gespräche vermitteln und bewirken 
eine Entlastung aller Beteiligten, da ein neues Setting gegeben ist .Alle 
Teilnehmenden werden gehört. In der akuten Situation kann zielgerichtet 
sozialpädagogisch gehandelt werden. Die Nachbetreuung durch mehrmali- 
gen Kontakt hat eine psychohygienische Funktion, sie erweist sich als hilf- 
reich und unterstützend. 
 
Eine wichtige Intervention ist eine Einladung der Konfliktparteien zum Ge- 
spräch in das Büro der neutralen Gewaltschutzkoordinatorin, bei Bedarf 
mittels Nutzung des Videodolmetschers. 
 
Beispiel 1:  
Hier konnte ein bisher sehr engagierter, umgänglicher Bewohner, der we- 
gen einer lang ausstehenden unerledigten Reparatur gegen die Heimleite- 
rin verbal aggressiv, laut und beleidigend wurde, seine Sichtweise des Kon- 
flikts in seiner Herkunftssprache schildern. Das gesamte Setting außerhalb 
der Unterkunft und die sachliche, am Konflikt unbeteiligte Dolmetscherin 
vermittelte eine große Ruhe und Neutralität, die sich auf ihn übertrug. 
Durch die übersetzten Fakten, konnte das Konfliktgeschehen neu gesehen 
und bewertet werden. Schon während des Gesprächs fand eine Einsicht 
und Entschuldigung statt, wobei die Sachlage auch aus der Sicht des Be- 
wohners neu betrachtet und Konsequenzen gezogen werden konnten. 
 
Beispiel 2:  
In diesem Familiensystem handelt es sich um einen starken Mutter-Toch- 
ter-Konflikt, in Folge um Kindeswohlgefährdung mit einer § 8a Meldung. 
Das gemeinsame Gespräch mit den Eltern und der Fachkraft der sozialen 
Arbeit in der Muttersprache der Eltern, zeigten ganz neue Aspekte und Fak- 
ten auf, obwohl die Deutschkenntnisse der Familie recht gut sind. Es konn- 
ten verbindliche Vereinbarungen zur weiteren sozialpädagogischen Betreu- 
ung getroffen werden.  
 
 
 
Interventionen in der Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes sind alle situ- 
ativen und kreativen Maßnahmen, die Wirkung zeigen und neue Wege wei- 
sen, um Gewaltvorkommnisse aufzuarbeiten und perspektivisch zu verhin- 
dern. 
Ein methodisches Eingreifen, Krisenintervention, Nachfragen und Nach- 
sorge sind Interventionen, die zur Gewaltprävention führen.

20 
 
5. Gewaltprävention 
5.1 Überblick 
Die Gewaltschutzarbeit ist ein laufender Prozess, mit einem Austausch zwi- 
schen möglichst vielen Akteuren im Arbeitsfeld der Unterbringung von Ge- 
flüchteten. Voraussetzung für Gewaltschutzarbeit ist die tragfähige, trans- 
parente Beziehungsarbeit zwischen den Akteur*innen. Die Kommunikation 
ist eine der wichtigsten Präventionsmaßnahmen und in der Umsetzung ab- 
hängig von der Fähigkeit dazu. Sprachkenntnisse und Übersetzer*innen er- 
weitern häufig die Kommunikationsfähigkeit. Miteinander zu sprechen, 
Wünsche, Ängste, Anliegen, Sorgen mitzuteilen, können geübt und ange- 
wandt werden und wirken präventiv.  
Das Selbstwertgefühl bei Kindern und Jugendlichen zu fördern ist gleich- 
falls ein Anliegen der Gewaltprävention.  
Der Austausch im persönlichen Kontakt mit Bewohner*innen, Kindern und 
Jugendlichen, ehrenamtlichen Unterstützer*innen und der Gewaltschutzko- 
ordinatorin wird zukünftig (mit Abnahme der pandemiebedingten Einschrän- 
kungen) eine stärkere Gewichtung erhalten. Es ist wichtig, möglichst viele 
Austauschtreffen zum Thema Prävention anzuregen, um das Gewalt- 
schutzkonzept umsetzen zu können. Beispielsweise ist die regelmäßige 
Teilnahme an der AG „Sensibel für Gewalt“ im Zusammenwirken mit dem 
Caritasverband zu nennen, in der Bedarfe, Situationsanalysen und eine 
rege Diskussion über mögliche Präventionsarbeit stattfindet und in den Ein- 
richtungen umgesetzt wird. 
Der Austausch mit weiteren beauftragten Trägern findet statt oder ist ge- 
plant.  
Es wurde seit Einführung des Gewaltschutzkonzeptes deutlich, dass die Er- 
eignisse von Gewalt in den Unterkünften ähnlich sind, die Maßnahmen je- 
doch individuell auf die strukturellen Bedingungen einer Unterkunft zuge- 
schnitten werden müssen. 
Ein Standortübergreifender Austausch ist zwingend notwendig, um Erfah- 
rungen, Methoden und Anregungen auszutauschen. Der zukünftige von 
den Akteuren gewünschte Arbeitskreis ist ein Ergebnis der Arbeit 2021. 
Die Bewohnergemeinschaft in den städtischen Einrichtungen stabil zu hal- 
ten ist eine wichtige Präventionsmaßnahme. Viele Ein- und Auszüge verun- 
sichern die Bewohnergemeinschaft. Das gilt ebenso für den Wechsel von 
Mitarbeiter*innen. Das System muss sich wieder neu einpendeln, was mit 
Auseinandersetzungen und Abgrenzungen einhergeht und von den jeweili- 
gen FdSA bearbeitet werden muss. Eine stabile Struktur vermittelt Sicher- 
heit, wirkt beruhigend und damit gegen Gewalt. Die Personalausstattung 
muss ausreichend sein um fachlich, verlässliche Arbeit zu gewährleisten.

21 
 
5.2 Projekte initiiert 
2021 konnten unter dem Anliegen Gewaltprävention in Zusammenarbeit mit 
den Akteuren und Kooperationspartner*innen bereits Projekte installiert 
werden. Der Handlungsbedarf hat sich an einem Standort dadurch erge- 
ben, dass sich die Bewohnerzusammensetzung durch Zuzüge und Woh- 
nungswechsel in kurzer Zeit verändert hat. Die neuen Bewohner*innen soll- 
ten eine Möglichkeit haben, sich kennenzulernen.  
Der initiierte Frauenaustausch Treff fand reges Interesse. Das Ziel war, 
für Frauen das Lebensumfeld über die Wohnungsumgebung hinaus zu er- 
weitern. Die Kommunikation mit anderen Personen anzuregen, Ängste, 
Vorbehalte durch Kontakte abzubauen, den Blick für Mitbewohner*innen zu 
öffnen und Menschen anderer Herkunftsländer wahrzunehmen. Besonders 
Frauen sind häufig in ihrer eigenen Wohnung isoliert und sind zu motivie- 
ren, an der Gemeinschaft teilzuhaben. 
Der Kooperationspartner „ Lobby für Mädchen“  hat sein bestehendes An- 
gebot in den Unterkünften erweitert und in mehreren Standorten ein jeweils 
altersgerechtes Angebot für Mädchen durchgeführt. Ziel ist, das Interesse 
für weitere Aktionen auch außerhalb der Unterkunft zu wecken, gezielt 
Kurse oder Beratungen in den Standorten von „Lobby für Mädchen“ aufzu- 
suchen. 
Im Austausch mit den FdSA vor Ort, wurde festgestellt, dass die Jugendkri- 
minalität durch fehlende Freizeitaktivitäten, wie Sport- und Spielangebote 
und durch Unterrichtsausfall während der Pandemie zugenommen hat. Die 
Zugangsbedingungen zu den wenigen vorhandenen Angeboten wurden 
durch Impfungen und Tests verschärft. Ein Präventionsangebot wird von 
den Akteuren vor Ort dringend gewünscht. 
Ein weiteres Angebot für Jugendliche in Abstimmung mit dem „Haus der 
Familie“ Rondorf und der Unterstützung des IKD Rodenkirchen, konnte das 
Projekt  „Mach dich stark! Was ist Gewalt?“ angeboten werden. Die Um- 
setzung wurde vom Herbst 2021 auf das Frühjahr 2022 verschoben, da we- 
gen verschiedener strenger Pandemie-Auflagen das mehrtägige Angebot 
nicht durchgeführt werden konnte. Im Herbst 2021 waren Kinder und Ju- 
gendliche nicht geimpft. Die Besucherzahlen im Familienzentrum gingen 
allgemein durch kostenpflichtige Testvorschriften stark zurück.  
Es ist für eine effektive Planung sinnvoll, eine Bedarfsabfrage zu starten, 
um alle bereits installierten Projekte und Maßnahmen zu bündeln und neue 
Projekte einzurichten. Eine Übersicht zu gewinnen ist sinnvoll, da bereits 
zuvor installierte Angebote wieder aktiviert werden konnten. Dazu gehören 
Fahrradwerkstätten, Sportangebote, Hausaufgabenbetreuung, Spielange- 
bote für verschiedene Altersgruppen. Die Ergebnisse sollen den Gewaltprä- 
ventionsaspekt berücksichtigen, Synergien können genutzt werden.

22 
 
5.3 Projektentwicklung 
 
Der partizipierende Ansatz des Gewaltschutzkonzeptes unterstützt die 
Selbstverantwortung der Bewohnerschaft im Zusammenleben in den Unter- 
künften.  
Um diese eigene Gestaltungsmöglichkeit und die Verantwortung dafür zu 
entwickeln und zu stärken sind Bewohnerversammlungen Voraussetzung. 
In diesen Treffen können zur Gewaltverminderung zum Beispiel „Kommuni- 
kation ohne Gewalt“ besprochen werden.  
Die Beratung von Opfern von Gewalt und Vermittlung an Fachstellen ist ein 
Arbeitsfeld des Gewaltschutzes, das in Absprache mit den FdSA vor Ort 
angeboten wird Dies gilt auch für die Arbeit mit dem Tätersystem.  
Die Gewaltschutzkoordinatorin wird durch die Arbeit im Austausch mit den 
FdSA in ihrer Funktion wahrgenommen und angefragt. Dazu zählen ge- 
meinsame Beratungs-und Konfliktlösungsgespräche. Diese Gespräche 
werden aus der fachlichen Beurteilung der Konfliktsituation von der Gewalt- 
schutzkoordinatorin initiiert oder gewünscht. 
Im Rahmen des Mitarbeiterschutzes steht die Gewaltschutzkoordinatorin 
als Ansprechpartnerin zur Verfügung oder wird initiativ tätig  
Es bestehen Kontakte zu den Ehrenamtskoordinator*innen der Bürgeräm- 
ter und des IKDs, die Teilnahme an den Arbeitskreisen zur Geflüchteten Si- 
tuation im Stadtteil gehört zum Aufgabenbereich. 
Der fachliche Austausch im interdisziplinären Netzwerk findet mit den Teil- 
nahmen an Arbeitsgruppen, an Teamsitzungen, an Arbeitskreisen regelmä- 
ßig statt. Hier wurde im Bereich Rondorf in Zusammenarbeit mit dem IKD 
eine neue Arbeitsgruppe Gewaltprävention gestartet. 
Projekte, Planung und Konzeptentwicklung werden mit den Leitungen der 
Trägerinstitutionen und städtischen Mitarbeiter*innen besprochen und sind 
ein wichtiger Bestandteil der Gewaltschutzprävention. 
Das Netzwerk in Bezug auf Gewaltschutz ist umfangreich und wird entspre- 
chend gepflegt und erweitert. 
Der Internetauftritt der Gewaltschutzstelle ist auf der Stadtseite eingerichtet 
und vermittelt Kontaktdaten und erste Informationen

23 
 
6. Handlungsempfehlungen  zur Stärkung des Gewaltschutzes 
 
 Gewaltschutz wird durch Partizipation der Bewohner*innen, durch das ge- 
meinsame Erarbeiten von Verhaltensregeln zusammen mit Einrichtungslei- 
tungen und FdSA erreicht. Dazu gehört die Kenntnisnahme der Regeln des 
friedlichen Zusammenlebens per Unterschrift bei Einzug als Selbstverpflich- 
tung für den Aufenthalt in den Unterbringungseinrichtungen durch die Aus- 
händigung der Hausordnung  
 

 Beratung für Bewohner*innen vor Ort zum Thema Gewaltschutz verstärkt 
das Verständnis von Gewalt 
 

 Angebote für Bewohnergruppen speziell zum Thema Gewaltprävention und 
Rollenverteilung 
 

 Eine Abfrage über bestehende Gewaltpräventionsangebote – und Wünsche 
in den städtischen Unterkünften für Geflüchtete  
 

 Interkulturelle Angebote zur Förderung der Toleranz und Akzeptanz frem- 
der Kulturen. Es gehört zur Prävention, die Geschichte der Herkunftsländer 
zu berücksichtigen. Es werden unterschiedliche Werte, Traditionen und Re- 
ligionen gelebt, die Einfluss auf das Zusammenleben haben. Es kann vor- 
kommen, dass sich in den Herkunftsländern Regionen im Krieg befinden, in 
den Unterkünften jedoch Familien aus beiden Gebieten wohnen. Das the- 
matisch und sozialpädagogisch zu bearbeiten und in die Betreuung der Ge- 
flüchteten zu integrieren, ist Teil der Gewaltschutzarbeit 
 
 Arbeit mit Tätern von Gewaltereignissen, ist ein weiteres Feld, das für die 
Prävention und für das Zusammenleben in den Unterkünften Berücksichti- 
gung finden muss 
 

 Der Austausch mit anderen Kommunen, die Zusammenarbeit mit der Lan- 
despräventionsstelle gegen Gewalt ist eine Voraussetzung für die Umset- 
zung des Gewaltschutzkonzeptes 
 

 Bereitstellung finanzieller Mittel für Fortbildungen, Schulungen u.a. im Be- 
reich Kinderschutz  
 

 Evaluation durch externe Institution 
 

 Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein Bereich, der zukünftig stärker in den Focus 
rückt

24 
 
7. FAZIT 
Definition: „Gewalt ist jeder körperlicher und/oder seelischer Zwang gegen- 
über Menschen- und alle Handlungen, die Tiere oder Dinge schädigen. Ge- 
walt geschieht täglich. Im öffentlichen Raum genauso wie zu Hause, in der 
Schule und am Arbeitsplatz.“ 1  
Als Antwort auf die Eingangsfragen, ist festzustellen, dass Gewalt in den 
städtischen Unterkünften vorkommt, wie in anderen sozialen Systemen 
auch. Die Stelle für Gewaltschutz ist daher eine konsequente und erforderli- 
che Maßnahme zur Gewaltprävention. Für diese neue Stelle wurde zu- 
nächst eine Struktur für die zahlreichen Arbeitsfelder nötig. Dazu gehören 
unter anderem das Monitoring, die Netzwerkarbeit und Fallanalysen. 
Welche Arten von Gewaltereignissen stattfinden, konnte die Analyse der 
Gewaltmeldungen aufzeigen. Die Entscheidung, die Gewaltereignisse in 
Kategorien einzuteilen, erzeugt die Struktur der Datenerfassung. Das Moni- 
toring-Ergebnis ist eine erste Übersicht über die Vorkommnisse seit Beginn 
der Gewaltschutzarbeit und ist zeitintensiv in der Bearbeitung  
Die Arbeit als Gewaltschutzkoordinatorin und die Umsetzung des Gewalt- 
schutzkonzeptes ist geprägt durch die ständige Kommunikation mit den 
Fachkräften der sozialen Arbeit, mit Geflüchteten, mit Beratungsstellen, 
Heimleiter*innen. Der Austausch, die Analyse in Einzelfällen, das Aufzeigen 
von Handlungsoptionen und Entwickeln von Lösungen sind alltägliches Ge- 
schäft in der Gewaltschutzarbeit. Gewaltschutz wird so ein selbstverständli- 
cher Anteil der sozialen Arbeit in den Unterbringungseinrichtungen. 
Die Fürsorge für Mitarbeitenden durch die Gewaltschutzkoordinatorin ist für 
Arbeitsmotivation, die Psychohygiene und Gesunderhaltung bedeutend. 
Der Austausch mit den Fachkräften der sozialen Arbeit von städtischen Un- 
terbringungseinrichtungen ist ein ständiger Prozess und wird von der Ge- 
waltschutzkoordinatorin angeregt und begleitet.  
Im vergangen Jahr konnten Projekte wie aufgezeigt eingerichtet werden 
und das Netzwerk zum Thema Gewaltschutz angelegt werden. Erste Ge- 
waltpräventionsmaßnahmen konnten in Workshops, Austauschtreffen ge- 
schaffen werden. 
Rückblickend ist jede interaktive Maßnahme in den Unterkünften präventiv 
wirksam und schützt vor Gewalt, da Kommunikation stattfindet. In Sprach- 
kursen, Kinderspielgruppen, Frauentreffs und Fahrradwerkstätten, Bewoh- 
nertreffen und den sonstigen Angeboten treffen sich Menschen und bringen 
ihre Kulturen zusammen. Sie akzeptieren Unterschiede und entdecken Ge- 
meinsamkeiten. Das Zusammenleben wird von Verständnis und Toleranz 
den Mitbewohner*innen gegenüber geprägt. Das muss ein wichtiges Ziel 
der gemeinsamen Gewaltschutzarbeit sein. 
                                                
1 www.bayern-gegen-gewalt.de

25 
 
Es ist festzuhalten, dass Gewalt keine Lösung für Konflikte darstellt und 
nicht hingenommen oder geduldet wird. Es kann nicht zugelassen werden, 
dass ein Kreislauf einer Gewalt-Hierarchie entsteht. Andere Meinungen au- 
ßer der eigenen sind zu akzeptieren. Drohungen und Manipulationen kön- 
nen die Kommunikation nicht bestimmen.

Beratungsverlauf (2)

20.09.2022 Integrationsrat
TOP 5.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.09.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2984/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
20.09.2022
Erstellt
08.09.2022 16:44