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Fußweg Auweiler Weg
Antrag nach § 3 BV4 (SPD) AN/0981/2015 vom 11.08.2015
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Sachstandsbericht Februar 2022
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/3 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0981/2015 Stand: 09.03.2022 Sachstandsbericht Fußweg Auweiler Weg Antrag der SPD-Fraktion vom 08.06.2015 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, einen Fußweg auf dem Auweiler Weg von der Oberen Dorfstr. Bis zur Unterführung der BAB 1 anzulegen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand 2022: Der Beschluss wurde in den Jahren 2018 und 2019 inhaltlich bearbeitet. Dabei wurden folgende Rahmenbedingungen berücksichtigt: Der Auweilerweg besitzt heute eine Breite von ca. 7 m. Gleichzeitig liegt der Auweilerweg in einem Bereich, der dem Landschaftsschutz unterliegt. Südlich grenzt ein Geschützter Landschaftsbestandteil an den Auweilerweg. Zudem verkehrt auf dem Auweilerweg die Buslinie 126 der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) Entlang des Auweilerwegs erfolgt die heutige Straßenentwässerung über die Schulter in die angrenzenden Grünbereiche. Die Verwaltung empfiehlt, die heutige Gesamtbreite des Auweilerwegs einzuhalten. Über diese Ge- samtbreite hinausgehende bauliche Eingriffe stellen gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Wird dabei auch in das Landschaftsschutzgebiet oder in den Geschützten Landschaftsbestandteil eingegriffen, ist damit die Durchführung eines naturschutzrecht- lichen Verfahrens durch die Untere Naturschutzbehörde beim Amt für Umwelt und Verbraucherschutz obligatorisch. Zudem wird je nach Variante einseitig oder beidseitig in Wald eingegriffen, wofür vo- raussichtlich die Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung durch die untere Forstbehörde (Wald und Holz, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft) erforderlich ist. Die Verwaltung untersuchte verschiedene Varianten der Gehwegführung (einseitig, beidseitig, bau- lich, markiert). Um die Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst gering zu halten, empfiehlt die Verwaltung, einen einseitigen von der Fahrbahn abmarkierten und zusätzlich mit Klebeborden abge- trennten Gehweg anzulegen. Dieser Gehweg liegt mit einer Breite von 1,50 m innerhalb der zur Ver- fügung stehenden Gesamtbreite von 7 m. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von 5 m, da in der Gegen- richtung zusätzlich ein abmarkierter Sicherheitsstreifen in einer Breite von 0,50 m vorgesehen wird. 2 Die Klebeborde werden auf Lücke gesetzt, so dass die Straßenentwässerung wie bisher erfolgen kann. Mit dieser Lösung erübrigt es sich, einen zusätzlichen Straßenentwässerungskanal zu bauen. Auf Grund von anderen prioritätenmäßig vorrangig zu bearbeitenden Maßnahmen wurde die Planung für den Auweilerweg ab dem Jahr 2020 vorläufig ruhend gestellt. Sachstand 2018: Wird zurzeit bearbeitet. Sachstand 2016: Kein neuer Sachstand. Sachstand 2015: Die Vermessungsunterlagen sind angefordert worden. Nächste Schritte: Ab dem Jahr 2023 ist es vorgesehen, die weitergehenden inhaltlichen Abstimmungen durchzuführen. Darauf aufbauend wird - die Planung abschließend fertiggestellt (I. Quartal 2023), - die Kostenberechnung bearbeitet (I. Quartal 2023), - die Vorlage für den Baubeschluss erstellt und der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt (II. Quartal 2023). Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung Ehrenfeld über das weitere konkrete Vorgehen im IV. Quartal 2022 informieren.
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