2012/0461
Zuweisung an DADINA überplanmäßige Aufwendungen, HHJahr 2011
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2012/0461
3191 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
28.11.2012
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt. Kämmerei
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2012/0461
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 547010
Kostenstelle: 735-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-11 Sachkonto: 7123020
Betreff: Zuweis ung an DADINA
überplanmäßige Aufwendungen, HHJahr 2011
Vorlage vom: 26.11.2012
Beschlussvorschlag:
Auf dem Sachkonto 7123020 (Zuweisung an die DADINA) sind überplanmäßige Mittel gemäß
§ 100 HGO von 247.500 Euro im Haushaltsjahr 2011 erforderlich.
Die über den Haushaltsansatz hinausgehenden Aufwendungen sind unvorhersehbar und unabweisbar.
Deckungsmittel können zu Lasten des Sachkontos 7710000 (Bankzinsen), KSt. 910-020-1000 zur Verfü-
gung gestellt werden.
Die Auszahlung des angeforderten Betrages kann nach Magistratsbeschluss erfolgen.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26. November 2012
Der Umlagenanteil der DADINA ist je nach Inanspruchnahme der Leistungen von der Stadt Darmstadt
und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg als Verlustausgleich zu tragen.
Der Haushaltsansatz 2011 für die Zuweisung der Wissenschaftsstadt Darmstadt an die
DADINA wurde auf 3.132.550 Euro festgesetzt, wobei bisher nur 2.900.000 Euro freigegeben und
angewiesen wurden. Nach dem Wirtschaftsplan des Unternehmens war für die Stadt Darmstadt eine
Umlage von 3.021.593 Euro angesetzt. Inzwischen liegt der geprüfte Jahresabschluss vor.
Der Umlagenanteil der Stadt steigt demnach für 2011 auf 3.379.604 Euro.
Die Umlageerhöhung resultiert aus mehreren Effekten:
1. Das Einnahmeaufteilungsverfahren (EAV) des Jahres 2011 und folgende wird auf Grundlage der
Ergebnisse der im Jahr 2010 durchgeführten Verkehrserhebung des RMV abgerechnet. Die sich
aus der Aktualisierung des EAV ergebenden wertmäßigen Änderungen bei der Einnahmenzutei-
lung liegen der DADINA seit Februar 2012 vor. Somit war es nicht möglich, die Änderungen des
EAV im Nachtrag 2011 anzupassen.
2. Darüber hinaus fließen in den Jahresabschluss 2011 der DADINA die Abrechnungen der Vorjahre
(2008-2010) von verschiedenen Busunternehmen ein, die ebenfalls von der EAV betroffen sind.
3. Ferner sind die Zuschüsse für die Beförderung von Schwerbehinderten an die DADINA gesunken.
Durch steigende Fahrgastzahlen verringert sich der Anteil der Schwerbehinderten.
Auch für die folgenden Jahre ergeben sich aufgrund des neuen Einnahmeaufteilungsverfahrens er-
hebliche dauerhafte Erhöhungen der Zuweisungen an die DADINA.
Darmstadt, 26. November 2012
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0461
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.11.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00