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0060/2024

Kommunale Wärmeplanung: Aufstellungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.02.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Vorabauszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 07.03.2024

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Beschlussvorlage Rat

8350 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0060/2024 
Freigabedatum 
27.02.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Kommunale Wärmeplanung: Aufstellungsbeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung un-
ter Berücksichtigung der Anforderungen des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekar-
bonisierung der Wärmenetze (WPG). 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung werden im Teilergeb-
nisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, in der Produktgruppe 1401 - Umweltord-
nung,- vorsorge, in der Teilplanzeile 15 –Transferaufwendungen, im Haushaltsjahr 2024 be-
reitgestellt. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.03.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 
Finanzausschuss 18.03.2024 
Rat 21.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  ins. ca. 
650.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja vrs.  100 
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Grundlagen des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der 
Wärmenetze 
Der Bundestag hat am 17.11.2023 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmepla-
nung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) angenommen. Mit dem Gesetz werden 
die Grundlagen für die verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung ge-
schaffen. Er ergänzt die im September 2023 beschlossene Novelle des Gebäudeenergiegeset-
zes (GEG) und ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist bundesweit bis 
spätestens 2045 eine kosteneffiziente, bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung sicher-
zustellen, die die Steigerung der Nutzung des Anteils erneuerbarer Energien und unvermeid-
barer Abwärme zum Gegenstand hat. Mit dem Gesetz werden die Länder verpflichtet, per Lan-
desgesetz eine planungsverantwortliche Stelle für die Aufstellung einer kommunalen Wärme-
planung (KWP) zu definieren. Dies werden in Nordrhein-Westfalen die Kommunen sein. Das 
Landesgesetz ist im Laufe des Jahres 2024 zu erwarten. Abbildung 1 zeigt schematisch die 
wesentlichen Meilensteine im Rahmen der erstmaligen Aufstellung einer KWP, deren Fort-
schreibungsintervalle alle fünf Jahre sowie die gesetzlich gesetzten Zielkennzahlen des Anteils

3 
erneuerbarer Energien für die Jahre 2030, 2040 und ab 2045. 
 
Abbildung 1: Prozessübersicht Aufstellung und Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung

4 
Die KWP umfasst gemäß § 13 WPG folgende Schritte: 
1. Einen Beschluss oder eine Entscheidung der planungs verantwortlichen Stelle über die 
Durchführung der Wärmeplanung, 
2. Eine Eignungsprüfung auf Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine 
Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetznetz eignen, 
3. Eine Bestandsanalyse des aktuellen Wärmebedarfs und -verbrauchs, der Energieerzeu-
gungsanlagen sowie der relevanten Energieinfrastrukturanlagen, 
4. Eine Potenzialanalyse der quantitativ sowie räumlich verfügbaren Potentiale zur Erzeu-
gung von Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und für die Nut-
zung von Wärmespeichern, 
5. Die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios für die langfristige Entwicklung der 
der Wärmeversorgung, 
6. Die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete für 
die Betrachtungszeitpunkte 2030, 2035 und 2040 sowie  
7. Die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr (2045) und die Entwicklung 
einer Umsetzungsstrategie mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen, die zur Erreichung 
des Zielszenarios beitragen sollen. 
Ziel der KWP  
Eigentümer*innen von Immobilien soll die KWP Orientierung geben, welche Optionen für die 
GEG-konforme Wärmeversorgung am Standort ihres Gebäudes vorliegen. Die Immobilienei-
gentümer*innen in Köln können auf Basis der KWP weiterhin erkennen, ob und mit welch er 
Wahrscheinlichkeit sie ihr Gebäude an ein bestehendes oder zukünftig entstehendes Wärme-
netz anschließen können. 
Betreiber von Wärmenetzen (Fernwärme, Nahwärme, Gas) verpflichtet das WPG, die jährliche 
Nettowärmeerzeugung bis 2045 zu 100% aus erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer 
Abwärme sicherzustellen und damit einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der kommunalen 
Wärmeplanung zu leisten (§29 WPG). 
Die KWP ist somit ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Köln 
und steht in Einklang mit bereits bestehenden Ratsbeschlüssen (Ratsbeschlüsse „Klimaneut-
ralität 2035“ (1377/2021), Gutachten „Köln Klimaneutral“ (2547/2022) und „Aktionsplan Klima-
schutz“ (2243/2023). 
Weiteres Vorgehen  
Um der neuen Pflichtaufgabe unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen nachzukommen, baut 
die Verwaltung derzeit eine Projektstruktur auf. Eine dezernatsübergreifende Zusammenarbeit, 
sowie eine enge Zusammenarbeit mit der RheinEnergie ist unabdingbar. Weiterhin ist im Rah-
men der KWP die Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, der Netzbe-
treiber und weiterer natürlicher oder juristischer Personen vorgesehen.  
Zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird die Verwaltung auf die Beauftragung ver-
schiedener externer Dienstleister für spezifische Untersuchungen zur Weiterentwicklung bereits 
bestehender Analysen, zur Entwicklung von Umsetzungsstrategien, für die Organisation und 
Durchführung der erforderlichen Beteiligungsprozesse sowie für die Entwicklung und Umset-
zung einer Kommunikationsstrategie zurückgreifen. Die erforderlichen Mittel (nach derzeitigem 
Stand ca. 650.000 Euro) im aktuellen Haushaltsjahr 2024 werden derzeit eruiert und sollen bis 
zur etwaigen Drittmittelfinanzierung aus dem Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucher-
schutzamtes in der Produktgruppe 1401, Umweltordnung,- vorsorge, in der Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, sichergestellt werden. 
Laut Beschluss des Bundeskabinetts vom 08.01.2024 wird der Bund den Ländern zeitlich be-
fristet bis 2028 finanzielle Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro zur Unterstützung der erstma-
ligen Erstellung von Wärmeplänen zur Verfügung stellen (Konnexitätsprinzip nach §104a 
Grundgesetz). Die Weitergabe der Mittel an die Kommunen erfolgt durch die Länder. Der Ver-
teilerschlüssel wird zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch beraten. Mit Bezugsgröße 
zur Anzahl der Einwohner*innen, wäre für die Stadt Köln mit einem finanziellen Ausgleich der 
mit der Planung im Zusammenhang stehenden Kosten in Höhe von bis zu einer Millionen Euro 
zu rechnen.

5 
Köln als Pilotkommune 
Durch die Qualifizierung der Stadt Köln als Pilotkommune der Landesagentur NRW.Energy4Cli-
mate (E4C) für die Wärmeplanung besteht kontinuierliche Beratung durch Expert*innen von 
E4C sowie Austausch mit dem Land NRW, um die Kongruenz der vorbereitenden Arbeiten der 
Verwaltung mit der zu erwartenden landesgesetzlichen Regelung sicherzustellen.  
 
Finanzierung 
Zur Finanzierung der Maßnahmen KölnKlimaAktiv (vorher ZEFF) und Smart City Cologne wur-
den im Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes in der Produktgruppe 1401, 
Umweltordnung, -vorsorge, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, im Haushaltsjahr 
2023 Mittel in Höhe von insgesamt 600.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahmen nicht um-
gesetzt worden sind, werden diese Mittel zur Finanzierung der Maßnahme Kommunale Wär-
meplanung im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt.  
Weil die Maßnahme nicht als Förderung, sondern mit der Beauftragung externer Dienstleister 
umgesetzt werden soll, wird ebenso eine Umschichtung der Mittel in die Teilplanzeile 13, Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen beschlossen.

Anlage 1 Vorabauszug Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 07.03.2024

1281 Zeichen

Anlage 1 
Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün 
Frau Kleindienst 
Telefon:      (0221) 221-23702 
 
E-Mail:        ulrike.kleindienst@stadt-koeln.de 
Datum: 08.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Klima, 
Umwelt und Grün vom 07.03.2024  
öffentlich 
4 Allgemeine Beschlussvorlagen 
4.1 Allgemeine Beschlussvorlagen (Vorberatung) 
4.1.5 Kommunale Wärmeplanung: Aufstellungsbeschluss 
0060/2024 
Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen, 
mit dem Hinweis, die unter TOP 2.4 aufgelisteten Punkte aus dem Antrag der Fraktion 
Die Linke. (AN/0272/2024, siehe TOP 2.4) mit in die Überlegungen zur Aufstellung der 
Wärmeplanung einfließen zu lassen: 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung einer kommunalen Wärmepla-
nung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Gesetzes für die Wärmeplanung 
und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG). 
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigte Aufwandsermächtigung werden im 
Teilergebnisplan des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, in der Produktgruppe 
1401 - Umweltordnung,- vorsorge, in der Teilplanzeile 15 –Transferaufwendungen, im 
Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (4)

07.03.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2024 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0060/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.02.2024
Erstellt
04.01.2024 12:04