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2018/0181

Georg-Büchner-Preis - Satzungsänderung

Magistratsvorlage 20.06.2018

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2018/0181

1701 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.06.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Kulturamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0181 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Georg-Büchner-Preis - Satzungsänderung  
 
Vorlage vom: 20.06.2018 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die beiliegende Neufassung der Satzung wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
Anlagen: Neufassung der Satzung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.06.2018 
 
 
 
Seit 1951 vergibt die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung den Georg -Büchner-Preis 
als Literaturpreis.  
 
Die Satzung für den Georg -Büchner-Preis wurde zuletzt im Jahr 2002 neu gefasst. Auf Grund 
zwischenzeitlich erfolgter Änderungen ist die Satzung von der Deutschen Akademie für 
Sprache und Dichtung aktualisiert und von den Trägern des Preises unterschrieben worden. 
 
Seit dem Jahr 2013 hat die Stadt Darmstadt eine anteilige Finanzierung in Höhe von 
16.600,00 Euro zu leisten, die im Haushaltsplan etatisiert ist.  
 
Darmstadt, 20.06.2018 
 
 
Der Dezernent I  
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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136 Zeichen

Punkt 30: Georg-Büchner-Preis - Satzungsänderung 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2018/0181) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 5

134 Zeichen

Punkt 3: Georg-Büchner-Preis - Satzungsänderung 
 (V-Nr. 2018/0181) 
-Kenntnisnahme- 
 
 Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 2

1771 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.06.2018 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Kulturamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 41 30
 711 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0181 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
242 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Georg-Büchner-Preis - Satzungsänderung 
 
Vorlage vom: 20.06.2018 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die beiliegende Neufassung der Satzung wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen: Neufassung der Satzung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 04.07.2018 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.06.2018  
 
 
 
Seit 1951 vergibt die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung den Georg -Büchner-Preis 
als Literaturpreis. 
 
Die Satzung für den Georg-Büchner-Preis wurde zuletzt im Jahr 2002 neu gefasst. Auf Grund 
zwischenzeitlich erfolgter Änderungen ist die Satzung von der Deutschen Akademie für 
Sprache und Dichtung aktualisiert und von den Trägern des Preises unterschrieben worden.  
 
Seit dem Jahr 2013 hat die Stadt Darmstadt eine anteilige Finanzierung in Höhe von 
16.600,00 Euro zu leisten, die im Haushaltsplan etatisiert ist.  
 
Darmstadt, 20.06.2018 
 
 
Der Dezernent I 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 4

154 Zeichen

Punkt 40: Georg-Büchner-Preis - Satzungsänderung 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2018/0181) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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2948 Zeichen

D/

IN

\| DEUTSCHE AKADEMIE FÜR SPRACHE UND DICHTUNG

IC

GEORG-BÜCHNER-PREIS

Literaturpreis der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung
Satzung

Präambel

Der Georg-Büchner-Preis, im Jahre 1923 als Staatspreis des Volksstaates Hessen
gegründet und nach vorübergehender Ausschaltung im Jahre 1946 durch gemeinsame
Vereinbarung der Stadt Darmstadt und des Regierungspräsidenten in Darmstadt wieder
eingesetzt, wurde bis zum Jahr 1950 als allgemeiner Kulturpreis für hervorragende
künstlerische Leistungen verliehen. Am 15. März 1951 wurde er auf Beschluss der
bisherigen Beteiligten in einen Literaturpreis umgewandelt und der Deutschen Akademie
für Sprache und Dichtung zur Verfügung gestellt.

81

Der Literaturpreis der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung trägt zum
ehrenden Andenken an den bedeutenden Dichter den Namen Georg-Büchner-Preis.

82

Für die Verleihung des Preises steht, vorbehaltlich der jeweiligen Zustimmung der
Haushaltsgesetzgeber, ab dem Jahr 2013 jährlich ein Betrag in der Höhe von 50.000
Euro zur Verfügung. Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Hessen und die Stadt
Darmstadt tragen jeweils ein Drittel dieses Betrags.

83

Der Georg-Büchner-Preis wird in der Regel jährlich durch die Deutsche Akademie für
Sprache und Dichtung an eine Schriftstellerin oder einen Schriftsteller vergeben. Der/Die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und\Medien, das Hessische Ministerium für
Wissenschaft und Kunst und der Magistrat der Stadt Darmstadt haben das Recht,
Vorschläge zu unterbreiten.

rl

Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V. - Alexandraweg 23 (Glückert-Haus) - 64287 Darmstadt - Tel. (06151) 4092-0 - Fax (06151) 409299
E-Mail: sekretariat@deutscheakademie.de - Internet: www.deutscheakademie.de
Konto 130195 bei der Deutschen Bank, Filiale Darmstadt, BLZ 50870005, Postbank Frankfurt 536 16-600, BLZ 50010060

84

Zur Verleihung können Schriftstellerinnen und Schriftsteller vorgeschlagen werden, die in
deutscher Sprache schreiben, durch ihre Arbeiten und Werke in besonderem Maße
hervortreten und die an der Gestaltung des gegenwärtigen deutschen Kulturlebens
wesentlichen Anteil haben.

85

Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury. Dieser gehören neben dem
Erweiterten Präsidium der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung je ein
Vertreter des/der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des
Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Magistrats der Stadt
Darmstadt an. Der Preis wird in Darmstadt in einer Feierstunde übergeben.

Die vorstehende Satzung wurde im September 2013 in Anlehnung an die Satzungen vom
15. März 1951 und vom 15. Juli 2002 neu gefasst und von den Trägern des Preises
gebilligt.

nie Act Dust ie: Buuı-

Die Beauftragte der Bundesregierung Kulturstiftung der Länder

für Kultur und Medien’

ea Ministerium Der Magistrat der Stadt Darmstadt
für Wissenschaft und Kunst

Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung

Beratungsverlauf (4)

TOP 30 zur Kenntnis
TOP 3
TOP 40 zur Kenntnis
TOP 242

Orte (1)

  • Alexandraweg 23

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0181
Typ
Magistratsvorlage
Datum
20.06.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00