2018/0181
Georg-Büchner-Preis - Satzungsänderung
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2018/0181
1701 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.06.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Kulturamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0181
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Georg-Büchner-Preis - Satzungsänderung
Vorlage vom: 20.06.2018
Beschlussvorschlag :
Die beiliegende Neufassung der Satzung wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Neufassung der Satzung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.06.2018
Seit 1951 vergibt die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung den Georg -Büchner-Preis
als Literaturpreis.
Die Satzung für den Georg -Büchner-Preis wurde zuletzt im Jahr 2002 neu gefasst. Auf Grund
zwischenzeitlich erfolgter Änderungen ist die Satzung von der Deutschen Akademie für
Sprache und Dichtung aktualisiert und von den Trägern des Preises unterschrieben worden.
Seit dem Jahr 2013 hat die Stadt Darmstadt eine anteilige Finanzierung in Höhe von
16.600,00 Euro zu leisten, die im Haushaltsplan etatisiert ist.
Darmstadt, 20.06.2018
Der Dezernent I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 3
136 Zeichen
Punkt 30: Georg-Büchner-Preis - Satzungsänderung - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2018/0181) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 5
134 Zeichen
Punkt 3: Georg-Büchner-Preis - Satzungsänderung (V-Nr. 2018/0181) -Kenntnisnahme- Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 2
1771 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.06.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Kulturamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 41 30
711
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0181
Magistratsbeschluss-Nr.
242
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Georg-Büchner-Preis - Satzungsänderung
Vorlage vom: 20.06.2018
Beschlussvorschlag:
Die beiliegende Neufassung der Satzung wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Neufassung der Satzung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 04.07.2018
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 20.06.2018
Seit 1951 vergibt die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung den Georg -Büchner-Preis
als Literaturpreis.
Die Satzung für den Georg-Büchner-Preis wurde zuletzt im Jahr 2002 neu gefasst. Auf Grund
zwischenzeitlich erfolgter Änderungen ist die Satzung von der Deutschen Akademie für
Sprache und Dichtung aktualisiert und von den Trägern des Preises unterschrieben worden.
Seit dem Jahr 2013 hat die Stadt Darmstadt eine anteilige Finanzierung in Höhe von
16.600,00 Euro zu leisten, die im Haushaltsplan etatisiert ist.
Darmstadt, 20.06.2018
Der Dezernent I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 4
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Punkt 40: Georg-Büchner-Preis - Satzungsänderung - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2018/0181) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
anlage 1
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D/ IN \| DEUTSCHE AKADEMIE FÜR SPRACHE UND DICHTUNG IC GEORG-BÜCHNER-PREIS Literaturpreis der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung Satzung Präambel Der Georg-Büchner-Preis, im Jahre 1923 als Staatspreis des Volksstaates Hessen gegründet und nach vorübergehender Ausschaltung im Jahre 1946 durch gemeinsame Vereinbarung der Stadt Darmstadt und des Regierungspräsidenten in Darmstadt wieder eingesetzt, wurde bis zum Jahr 1950 als allgemeiner Kulturpreis für hervorragende künstlerische Leistungen verliehen. Am 15. März 1951 wurde er auf Beschluss der bisherigen Beteiligten in einen Literaturpreis umgewandelt und der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung zur Verfügung gestellt. 81 Der Literaturpreis der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung trägt zum ehrenden Andenken an den bedeutenden Dichter den Namen Georg-Büchner-Preis. 82 Für die Verleihung des Preises steht, vorbehaltlich der jeweiligen Zustimmung der Haushaltsgesetzgeber, ab dem Jahr 2013 jährlich ein Betrag in der Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Hessen und die Stadt Darmstadt tragen jeweils ein Drittel dieses Betrags. 83 Der Georg-Büchner-Preis wird in der Regel jährlich durch die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung an eine Schriftstellerin oder einen Schriftsteller vergeben. Der/Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und\Medien, das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst und der Magistrat der Stadt Darmstadt haben das Recht, Vorschläge zu unterbreiten. rl Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V. - Alexandraweg 23 (Glückert-Haus) - 64287 Darmstadt - Tel. (06151) 4092-0 - Fax (06151) 409299 E-Mail: sekretariat@deutscheakademie.de - Internet: www.deutscheakademie.de Konto 130195 bei der Deutschen Bank, Filiale Darmstadt, BLZ 50870005, Postbank Frankfurt 536 16-600, BLZ 50010060 84 Zur Verleihung können Schriftstellerinnen und Schriftsteller vorgeschlagen werden, die in deutscher Sprache schreiben, durch ihre Arbeiten und Werke in besonderem Maße hervortreten und die an der Gestaltung des gegenwärtigen deutschen Kulturlebens wesentlichen Anteil haben. 85 Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury. Dieser gehören neben dem Erweiterten Präsidium der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung je ein Vertreter des/der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Magistrats der Stadt Darmstadt an. Der Preis wird in Darmstadt in einer Feierstunde übergeben. Die vorstehende Satzung wurde im September 2013 in Anlehnung an die Satzungen vom 15. März 1951 und vom 15. Juli 2002 neu gefasst und von den Trägern des Preises gebilligt. nie Act Dust ie: Buuı- Die Beauftragte der Bundesregierung Kulturstiftung der Länder für Kultur und Medien’ ea Ministerium Der Magistrat der Stadt Darmstadt für Wissenschaft und Kunst Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Alexandraweg 23
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0181
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 20.06.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00