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2020/0267

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Immobilienmanagement

Magistratsvorlage 26.10.2020

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
27.10.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Rechtsamt 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 65 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0267 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
315 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement 
 
Vorlage vom: 26.10.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Dem beiliegenden Satzungsentwurf zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen: Änderungsssatzung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 04.11.2020  
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom  26.10.2020  
 
 
 
 
Im Zusammenhang mit der geplanten Organisationsänderung/Neustrukturierung hat der 
Oberbürgermeister die Änderung der Geschäftsverteilung beim Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) genehmigt.  
 
Mit der Änderung der Geschäftsverteilung sollen die an den Eigenbetrieb übertragenen 
Aufgaben zukünftig effizienter erfüllt werden. Hierzu orientiert sich die Aufbauorganisation am 
Lebenszyklus der Gebäude.  
Dies soll eine klare Zuordnung von Prozessen und Verantwortlichkeiten innerhalb des 
Eigenbetriebes herbeiführen. Der Eigenbetrieb wird in folgende Einheiten gegliedert: 
Betriebsleitung, Fachbereich Grundstückswesen, Fachbereich Gebäudebetrieb, Fachbereich 
Hochbau und Fachbereich Zentrale Dienste.    
 
Mit Genehmigung der Änderung der Geschäftsverteilung  muss entsprechend die Änderung der 
Betriebssatzung hinsichtlich der 1. und Technischen Betriebsleitung angepasst werden. 
 
Des Weiteren wird der Magistratsbeschluss Nr. 545 vom 26.10.2016 umgesetzt und die 
Betriebssatzung entsprechend angepasst. 
 
Der Änderung der Betriebssatzung wurde in der Sitzung der Betriebskommission am 
08.09.2020 zugestimmt. 
 
 
 
 
Der Dezernent I: 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

2020/0267

2429 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
27.10.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Rechtsamt 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0267 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement  
 
Vorlage vom:  26.10.2020 
 
Beschlussvorschlag : 
 
Dem beiliegenden Satzungsentwurf zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement wird zugestimmt.  
 
 
 
 
 
Anlagen: Änderungsssatzung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  26.10.2020  
 
 
 
 
Im Zusammenhang mit der geplanten Organisationsänderung/Neustrukturierung hat der 
Oberbürgermeister die Änderung der Geschäftsverteilung beim Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) genehmigt.  
 
Mit der Änderung der Geschäftsverteilung sollen die an den Eigenbetrieb übertragenen 
Aufgaben zukünftig effizienter erfüllt werden. Hierzu orientiert sich die Aufbauorganisation am 
Lebenszyklus der Gebäude.  
Dies soll eine klare Zuordnung von Prozessen und Verantwortlichkeiten innerhalb des 
Eigenbetriebes herbeiführen. Der Eigenbetrieb wird in folgende Einheiten gegliedert: 
Betriebsleitung, Fachbereich Grundstückswesen, Fachbereich Gebäudebetrieb, Fachbereich 
Hochbau und Fachbereich Zentrale Dienste.    
 
Mit Genehmigung der Änderung der Geschäftsverteilung  muss entsprechend die Änderung der 
Betriebssatzung hinsichtlich der 1. und Technischen Betriebsleitung angepasst werden.  
 
Des Weiteren wird der Magistratsbeschluss Nr. 545 vom 26.10.2016 umgesetzt und di e 
Betriebssatzung entsprechend angepasst. 
 
Der Änderung der Betriebssatzung wurde in der Sitzung der Betriebskommission am 
08.09.2020 zugestimmt. 
 
 
 
 
Der Dezernent I: 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Seite 1 von 2 
Satzung 
 
zur Änderung der Betriebssatzung 
„Eigenbetrieb Immobilienmanagement der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (IDA) 
 
 vom  
 
 
 
Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Be-
kanntmachung vom 07.03.2005  (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 
07.05.2020 (GVBl. I, S. 318) i. V. m. §§ 1, 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) 
i. d. F. vom 09.06.1989 (GVBl. I, S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 
(GVBl. I, S. 121) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschafts-
stadt Darmstadt vom …..  folgende Satzung erlassen: 
 
Art. I 
 
Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Darmstadt vom ….. wird wie 
folgt geändert: 
 
 
1. In § 1 wird als neuer Absatz 6 hinzugefügt: 
 
 
(6) Der Eigenbetrieb übernimmt die Bauherrenfunktion bei allen Bauvorhaben auf eige-
nen städtischen Grundstücken. Die Interessen und Ziele der Nutzerämter werden bei 
der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben gemeinsam verfolgt. 
 
 
2. § 4 Absatz 2 wird geändert in: 
 
 
( 2 ) Die Betriebsleitung besteht aus zwei Betriebsleitern/Betriebsleiterinnen, davon  
einem/einer 1. Betriebsleiter/in (technischer  Bereich) und einem/einer Betriebslei-
ter/in (kaufmännischer  Bereich). Der/dem 1. Betriebsleiter/in (technischer Bereich) 
obliegen die personellen und sozialen Angelegenheiten des Eigenbetriebes.  
Die Betriebsleiter/innen vertreten sich gegenseitig. 
 
 
3. In § 5 wird als neuer Absatz 3 eingefügt: 
 
(3) Über die Aufnahme und die Kreditbedingungen von Krediten und Kassenkrediten 
entscheidet der/die für das Finanzwesen zuständige Dezernent/in oder im Verhind e-
rungsfall das zu seiner/ihrer Vertretung bestimmte Magistratsmitglied.

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4. In § 6 Absatz 7 wird  im zweiten Satz das Wort „Betriebsangehörige“ in  
„Betriebsangehörigen“ geändert. 
 
Der letzte Satz: 
 
Die Stellvertreter unterzeichnen „in Vertretung“   
 
wird gestrichen. 
 
 
5. § 7  (1) nach Punkt 4. letzter Satz wird gestrichen: 
 
„Als beratende Mitglieder nehmen eine Beschäftigte/ein Beschäftigter der Kämmerei 
und die Frauenbeauftragte des Eigenbetriebes an den Sitzungen der Betriebskommiss i-
on teil“  
 
und anstelle davon eingefügt: 
 
Beschäftigte des Eigenbetriebes Immobilienmanagement oder der Stadtverwaltung s o-
wie Sachverständige können von der/dem Vorsitzenden hinzugezogen werden. 
Die Betriebsleitung kann die Hinzuziehung von Personen vorschlagen. (Gem. G e-
schäftsordnung für die Betriebskommission § 3 (4) 
 
 
6. In § 9 wird der Absatz 4 gestrichen. 
 
 
 
7. In § 11 Absatz 4 wird das Wort „Frauenbeauftragten“ geändert in Frauen- und Gleich-
stellungsbeauftragten. 
 
 
 
Art. II 
 
Die Änderungssatzung  tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
 
 
 
 
Darmstadt, den ……… 
 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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227 Zeichen

Punkt 16: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement 
 (V-Nr. 2020/0267) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: SPD und AfD

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Punkt 12: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes 
Immobilienmanagement 
 (V-Nr. 2020/0267) 
 
 Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage  
 zuzustimmen. 
  
 Stimmenthaltungen: Fraktionen Die Linke. und FDP

Beratungsverlauf (4)

TOP 16
TOP 315
TOP 12
TOP 23

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0267
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.10.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00