2020/0267
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Immobilienmanagement
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
27.10.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30 65
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0267
Magistratsbeschluss-Nr.
315
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement
Vorlage vom: 26.10.2020
Beschlussvorschlag:
Dem beiliegenden Satzungsentwurf zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement wird zugestimmt.
Anlagen: Änderungsssatzung
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 04.11.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.10.2020
Im Zusammenhang mit der geplanten Organisationsänderung/Neustrukturierung hat der
Oberbürgermeister die Änderung der Geschäftsverteilung beim Eigenbetrieb
Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) genehmigt.
Mit der Änderung der Geschäftsverteilung sollen die an den Eigenbetrieb übertragenen
Aufgaben zukünftig effizienter erfüllt werden. Hierzu orientiert sich die Aufbauorganisation am
Lebenszyklus der Gebäude.
Dies soll eine klare Zuordnung von Prozessen und Verantwortlichkeiten innerhalb des
Eigenbetriebes herbeiführen. Der Eigenbetrieb wird in folgende Einheiten gegliedert:
Betriebsleitung, Fachbereich Grundstückswesen, Fachbereich Gebäudebetrieb, Fachbereich
Hochbau und Fachbereich Zentrale Dienste.
Mit Genehmigung der Änderung der Geschäftsverteilung muss entsprechend die Änderung der
Betriebssatzung hinsichtlich der 1. und Technischen Betriebsleitung angepasst werden.
Des Weiteren wird der Magistratsbeschluss Nr. 545 vom 26.10.2016 umgesetzt und die
Betriebssatzung entsprechend angepasst.
Der Änderung der Betriebssatzung wurde in der Sitzung der Betriebskommission am
08.09.2020 zugestimmt.
Der Dezernent I:
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
27.10.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Rechtsamt
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0267
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement
Vorlage vom: 26.10.2020
Beschlussvorschlag :
Dem beiliegenden Satzungsentwurf zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes
Immobilienmanagement wird zugestimmt.
Anlagen: Änderungsssatzung
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.10.2020
Im Zusammenhang mit der geplanten Organisationsänderung/Neustrukturierung hat der
Oberbürgermeister die Änderung der Geschäftsverteilung beim Eigenbetrieb
Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) genehmigt.
Mit der Änderung der Geschäftsverteilung sollen die an den Eigenbetrieb übertragenen
Aufgaben zukünftig effizienter erfüllt werden. Hierzu orientiert sich die Aufbauorganisation am
Lebenszyklus der Gebäude.
Dies soll eine klare Zuordnung von Prozessen und Verantwortlichkeiten innerhalb des
Eigenbetriebes herbeiführen. Der Eigenbetrieb wird in folgende Einheiten gegliedert:
Betriebsleitung, Fachbereich Grundstückswesen, Fachbereich Gebäudebetrieb, Fachbereich
Hochbau und Fachbereich Zentrale Dienste.
Mit Genehmigung der Änderung der Geschäftsverteilung muss entsprechend die Änderung der
Betriebssatzung hinsichtlich der 1. und Technischen Betriebsleitung angepasst werden.
Des Weiteren wird der Magistratsbeschluss Nr. 545 vom 26.10.2016 umgesetzt und di e
Betriebssatzung entsprechend angepasst.
Der Änderung der Betriebssatzung wurde in der Sitzung der Betriebskommission am
08.09.2020 zugestimmt.
Der Dezernent I:
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
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Seite 1 von 2 Satzung zur Änderung der Betriebssatzung „Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (IDA) vom Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. der Be- kanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I, S. 318) i. V. m. §§ 1, 5 des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) i. d. F. vom 09.06.1989 (GVBl. I, S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 (GVBl. I, S. 121) wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Wissenschafts- stadt Darmstadt vom ….. folgende Satzung erlassen: Art. I Die Betriebssatzung des Eigenbetriebes Immobilienmanagement Darmstadt vom ….. wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird als neuer Absatz 6 hinzugefügt: (6) Der Eigenbetrieb übernimmt die Bauherrenfunktion bei allen Bauvorhaben auf eige- nen städtischen Grundstücken. Die Interessen und Ziele der Nutzerämter werden bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben gemeinsam verfolgt. 2. § 4 Absatz 2 wird geändert in: ( 2 ) Die Betriebsleitung besteht aus zwei Betriebsleitern/Betriebsleiterinnen, davon einem/einer 1. Betriebsleiter/in (technischer Bereich) und einem/einer Betriebslei- ter/in (kaufmännischer Bereich). Der/dem 1. Betriebsleiter/in (technischer Bereich) obliegen die personellen und sozialen Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Die Betriebsleiter/innen vertreten sich gegenseitig. 3. In § 5 wird als neuer Absatz 3 eingefügt: (3) Über die Aufnahme und die Kreditbedingungen von Krediten und Kassenkrediten entscheidet der/die für das Finanzwesen zuständige Dezernent/in oder im Verhind e- rungsfall das zu seiner/ihrer Vertretung bestimmte Magistratsmitglied. Seite 2 von 2 4. In § 6 Absatz 7 wird im zweiten Satz das Wort „Betriebsangehörige“ in „Betriebsangehörigen“ geändert. Der letzte Satz: Die Stellvertreter unterzeichnen „in Vertretung“ wird gestrichen. 5. § 7 (1) nach Punkt 4. letzter Satz wird gestrichen: „Als beratende Mitglieder nehmen eine Beschäftigte/ein Beschäftigter der Kämmerei und die Frauenbeauftragte des Eigenbetriebes an den Sitzungen der Betriebskommiss i- on teil“ und anstelle davon eingefügt: Beschäftigte des Eigenbetriebes Immobilienmanagement oder der Stadtverwaltung s o- wie Sachverständige können von der/dem Vorsitzenden hinzugezogen werden. Die Betriebsleitung kann die Hinzuziehung von Personen vorschlagen. (Gem. G e- schäftsordnung für die Betriebskommission § 3 (4) 6. In § 9 wird der Absatz 4 gestrichen. 7. In § 11 Absatz 4 wird das Wort „Frauenbeauftragten“ geändert in Frauen- und Gleich- stellungsbeauftragten. Art. II Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Darmstadt, den ……… Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jochen Partsch Oberbürgermeister
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Punkt 16: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Immobilienmanagement (V-Nr. 2020/0267) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD und AfD
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Punkt 12: Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Immobilienmanagement (V-Nr. 2020/0267) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen Die Linke. und FDP
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0267
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.10.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00