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SV-2011/0068

Antrag der SPD-Fraktion vom 2. Dezember 2011 betr. Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Rahmen der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung

Antrag 05.12.2011

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SV-2011/0068

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SV-2011/0068

2734 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2011/0068 
 
 
 
SPD-Stadtvero rdnetenfraktion Darmstadt       
Geschäftsstelle  
 
Antrag 
 
 
 
 
Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Rahmen der Novellierung der Hessischen 
Gemeindeordnung 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Hessischen Landtag dazu auf, im laufenden 
Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung zu beschließen, 
dass die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen – insbesondere im Bereich der Energie- und 
Breitbandversorgung – in § 121 HGO als Ausnahmetatbestand zum Subsidiaritätsprinzip 
verankert wird. 
 
 
 
Begründung: 
 
Da die Hessische Gemeindeordnung bis Ende des Jahres 2011 befristet ist, steht der Hessische 
Landtag im Zugzwang, dieses Kommunalverfassungsrecht noch vor Jahresende in ggf. 
geänderter Form zu verabschieden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Antrages ist die 
Verlängerung der Befristung offensichtlich noch nicht beschlossen. Der maßgebliche 
Gesetzentwurf stammt von der CDU/FDP-Landesregierung. Hierzu gibt es einen aktuellen 
Änderungsantrag vom 14. September 2011 der SPD-Landtagsfraktion im Sinne des 
Beschlusstenors (Landtagsdrucksache 18/4031). 
 
In § 121 HGO wurde vor einigen Jahren die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auf 
Grundlage von Forderungen insbesondere der FDP beschnitten. Vor dem Hintergrund der 
Rekommunalisierung von Energieinfrastrukturen und Energiedienstleistungen sowie einem 
Marktversagen auf dem Gebiet der Breitbandversorgung würde das unveränderte 
Weiterbestehen dieser Regelung zukünftig zu großen Verwerfungen führen. 
 
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht leider jedoch keinerlei Änderung des § 121 HGO 
vor. Stattdessen soll in § 122 HGO eine Kommunale GmbH eingeführt werden, die keine 
Alternative darstellt und die sinnvolle kommunale wirtschaftliche Betätigung eher weiter 
behindert. Eine solche Änderung wird aber von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert.

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In einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf seitens der SPD-Landtagsfraktion (siehe 
Drucksache 18/4031) wird nun ein weiterer Versuch unternommen, im Sinne der Kommunen 
tätig zu werden. 
 
Auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt sollte getreu dem Motto „Keine Politik gegen die 
Kommunen“ durch die Stadtverordnetenversammlung Position beziehen, um zu ermöglichen, 
dass die Koalitionsfraktionen im Hessischen Landtag der vorgeschlagenen Regelung zur 
wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen doch noch zustimmen.  
 
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
 
Darmstadt, 2. Dezember 2011 
 
 
Walter Schmidt    Hanno Benz 
Michael Siebel     (Fraktionsvorsitzender) 
Santi Umberti 
Sabine Heilmann 
Heinrich Hausmann 
(Stadtverordnete)

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2011/0068
Typ
Antrag
Datum
05.12.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00