SV-2011/0068
Antrag der SPD-Fraktion vom 2. Dezember 2011 betr. Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Rahmen der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung
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SV-2011/0068
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Vorlage-Nr. SV-2011/0068 SPD-Stadtvero rdnetenfraktion Darmstadt Geschäftsstelle Antrag Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Rahmen der Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Hessischen Landtag dazu auf, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung zu beschließen, dass die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen – insbesondere im Bereich der Energie- und Breitbandversorgung – in § 121 HGO als Ausnahmetatbestand zum Subsidiaritätsprinzip verankert wird. Begründung: Da die Hessische Gemeindeordnung bis Ende des Jahres 2011 befristet ist, steht der Hessische Landtag im Zugzwang, dieses Kommunalverfassungsrecht noch vor Jahresende in ggf. geänderter Form zu verabschieden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Antrages ist die Verlängerung der Befristung offensichtlich noch nicht beschlossen. Der maßgebliche Gesetzentwurf stammt von der CDU/FDP-Landesregierung. Hierzu gibt es einen aktuellen Änderungsantrag vom 14. September 2011 der SPD-Landtagsfraktion im Sinne des Beschlusstenors (Landtagsdrucksache 18/4031). In § 121 HGO wurde vor einigen Jahren die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auf Grundlage von Forderungen insbesondere der FDP beschnitten. Vor dem Hintergrund der Rekommunalisierung von Energieinfrastrukturen und Energiedienstleistungen sowie einem Marktversagen auf dem Gebiet der Breitbandversorgung würde das unveränderte Weiterbestehen dieser Regelung zukünftig zu großen Verwerfungen führen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht leider jedoch keinerlei Änderung des § 121 HGO vor. Stattdessen soll in § 122 HGO eine Kommunale GmbH eingeführt werden, die keine Alternative darstellt und die sinnvolle kommunale wirtschaftliche Betätigung eher weiter behindert. Eine solche Änderung wird aber von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert. 2 In einem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf seitens der SPD-Landtagsfraktion (siehe Drucksache 18/4031) wird nun ein weiterer Versuch unternommen, im Sinne der Kommunen tätig zu werden. Auch die Wissenschaftsstadt Darmstadt sollte getreu dem Motto „Keine Politik gegen die Kommunen“ durch die Stadtverordnetenversammlung Position beziehen, um zu ermöglichen, dass die Koalitionsfraktionen im Hessischen Landtag der vorgeschlagenen Regelung zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen doch noch zustimmen. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich. Darmstadt, 2. Dezember 2011 Walter Schmidt Hanno Benz Michael Siebel (Fraktionsvorsitzender) Santi Umberti Sabine Heilmann Heinrich Hausmann (Stadtverordnete)
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2011/0068
- Typ
- Antrag
- Datum
- 05.12.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00