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V/0461/2013

Jahresabschluss 2012 der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S)

Vorlagen 14.06.2013

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 09.07.2013, TOP 4.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3555 Zeichen

V/0461/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jahresabschluss 2012 der Wohn+Stadtbau GmbH (W+S) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Lagebericht der Geschäftsführung (Anlage 1) und der Bericht des Auf sichtsrates 
(Anlage 2) für das Geschäftsjahr 2012 werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Weiter wird davon Kenntnis genommen, dass dem Jahresabschluss der W+S für das 
Geschäftsjahr 2012 durch den vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer unter 
dem 17.05.2013 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. 
 
3. Die Stadt Münster als Alleingesellschafterin trifft folgende Entscheidungen: 
 
a) Der Jahresabschluss der W+S für das Geschäftsjahr 2012 (Anlage 3) , a b-
schließend 
 
in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit   227.364.463,54 € 
 
sowie einem in der Bilanz und in der 
Gewinn- und Verlustrechnung aus- 
gewiesenem Bilanzgewinn von            18.388,83 € 
 
wird festgestellt. 
 
b) Dem Aufsichtsrat und dem Geschäftsführer werden für das Geschäftsjahr 
2012 Entlastung erteilt. 
 
c) Der Bilanzgewinn in Höhe von 18.388,83 € wird auf die Jahresrechnung 2013 
vorgetragen. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0461/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Scholz 
Ruf: 
492 20 43 
E-Mail: 
ScholzT@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0461/2013 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der W+S. Nach § 11 des  Gesellschaftsvertrages trifft 
für die Stadt Münster das jeweils zuständige Organ die Entscheidung, die nach den gesetzlichen 
Bestimmungen oder nach dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterversammlung obliegen. 
Gemäß § 14 Abs. 2 Buchstaben a, b und e des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschaf-
terversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns 
sowie über die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung. 
 
 
Kurzanalyse des Jahresabschlusses 2012 der W+S 
 
 
Der Umsatz der W+S verringerte sich im Geschäftsjahr 2012 im Vergleich zum Vorjahr um 3.448 
T€ (6,6 %) auf 49.041 T€. Der Umsatzrückgang beruht im Wesentlichen auf gesunkenen Erlösen 
aus Grundstücksverkäufen ( - 3.120 T€ auf 15.554 T€). Die Aufwen dungen für die Hausbewir t-
schaftung ermäßigten sich um 669 T€ bzw. 3,8 % auf 16.736 T€. Dabei standen gesunkene I n-
standhaltungskosten gestiegenen Betriebskosten gegenüber. 
 
Insgesamt schließt die Gewinn - und Verlustrechnung mit einem Jahresüberschuss von 6.144 T€ 
ab. Dies bedeutet gegenüber dem Geschäftsjahr 2011 eine Steigerung um 11,4 % (629 T€); das 
im Wirtschaftsplan 2012 prognostizierte Ergebnis (5.608 T€) konnte gleichfalls übertroffen werden. 
Unter Berücksichtigung der Vorabgewinnausschüttung von (brutto) 6.064 T€ an die Stadt Münster 
und einer Zuführung zu den Gewinnrücklagen von 1,6 Mio. € sowie des Gewinnvortrages aus dem 
Vorjahr (1.538 T€) verbleibt ein Bilanzgewinn von 18 T€. 
 
Der Aufsichtsrat der W+S hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 den Jahresabschluss 2012 beraten 
und der Gesellschafterversammlung einstimmig empfohlen, gemäß Ziffer 3 des o.a. Beschlussvo r-
schlages zu entscheiden. 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämerer 
 
 
 
Anlagen: 
 Lagebericht der Geschäftsführung 
 Bericht des Aufsichtsrates 
 Jahresabschluss 2012

- 3 - 
V/0461/2013

Beratungsverlauf (1)

09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0461/2013
Typ
Vorlagen
Datum
14.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37