0294/2025
Zuschussgewährung Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW (Fortführung bis 31.12.2026)
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Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit Laut geltendem Vertrag werden die Stadt und die Verbraucherzentrale spätestens Ende des Jahres 2024 Verhandlungen über einen Folgevertrag aufnehmen mit dem Ziel bis 30.06.2025 über die Fortführung der Energieberatungsstelle entschieden zu haben. Um dies einzuhalten bedarf es einer Entscheidung der Stadt Köln bis Juni 2025. Zudem ist die Landesförderung abhängig von der ergänzenden Finanzierung durch die Stadt Köln. Aufgrund von Abstimmungen im Vorfeld der Vorlage war eine frühzeitigere Erstellung der Vorlage nicht möglich.
Anlage 2: Argumente Energieberatung der VZ
2395 Zeichen
Argumente für eine Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW Stand: Januar 2025 Mit unabhängigem Rat unterstützen wir private Haushalte in allen Fragen rund um das Energiesparen sowie die Energieeffizienz von Wohngebäuden und Haustechnik. Ziel ist die Energieeinsparung in den eigenen vier Wänden, um langfristig Kosten zu sparen, den Komfort zu steigern und Impulse für den Klimaschutz zu setzen. www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung Die Verbraucherzentrale NRW bietet kostenlose Beratungsleistungen zu diversen Energiefragen für private Haushalte an. Unser Portfolio umfasst persönliche Beratungen, Telefon- und Videoberatungen, Workshops, Vorträge und Aktionsstände. Nach Absprache sind auch weitere Angebotsformate möglich. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW leistet einen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge durch niederschwellige Beratungsangebote. So können z.B. existentielle Gefährdungen durch hohe Energiekosten präventiv vermieden bzw. Verbraucher:innen in Notsituationen geholfen werden. Unsere Beratung von Hauseigentümer:innen zur energetischen Sanierung setzt Investitionsimpulse für die lokale Wirtschaft und führt gleichzeitig ggf. zur Reduktion individueller Energiekosten von Mieter:innen. Durch Umsetzung unserer Energiespartipps werden kommunale Kassen durch die Einsparung von Transferleistungen entlastet sowie Energie in kommunalen Gebäuden eingespart. Das Beratungsangebot treibt die private Energiewende voran und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Energieberatungsstelle unterstützt individuelle, kommunale Energie- und Klimaschutzprojekte und pflegt ein kommunales Unterstützungsnetzwerk durch die Vernetzung von Akteuren. Die Energieberatungsstelle profitiert als Teil der Verbraucherzentrale NRW von Expertise und Zusatzleistungen aus der Geschäftsstelle. Das Land NRW fördert die Energieberatungsstellen zur Hälfte mit institutionellen Landesmitteln. Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW Unser Ziel Umfassende Beratungsleistungen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge Investitionsimpulse für lokale Wirtschaft Einsparung von Transferleistungen Klimaschutz Wichtige Kooperationspartnerin Teil der Landesorganisation Landesförderung 1 l 1 Ansprechpartnerin: Marie Hartmann, Gruppenleiterin Energieberatung Telefon: 0211 91380-1293, E-Mail: marie.hartmann@verbraucherzentrale.nrw
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle
VIII/VIII/2
Vorlagen-Nummer
0294/2025
Freigabedatum
12.05.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Zuschussgewährung Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW (Fortführung bis
31.12.2026)
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat beschließt die Verbraucherzentrale NRW bei der Durchführung der Energieberatung
für Privathaushalte in Köln über den aktuellen Zeitraum bis Ende 2025 hinaus bis 31.12.2026
mit einem Zuschuss in Höhe von 74.825 Euro zu unterstützen.
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von
74.825 Euro (Brutto) sind im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Umwelt- und
Verbraucherschutzamtes, in der Produktgruppe 1401 Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teil-
planzeile 15, Transferaufwendungen veranschlagt.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der ergänzenden Finanzierung der Energiebera-
tungsstelle aus Mitteln des Landes NRW.
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 15.05.2025
Finanzausschuss 26.05.2025
Rat 27.05.2025
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): Haushaltsjahr: 2026
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 74.825 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Im Rahmen eines von der EU, dem Land Nordrhein-Westfalen und den beteiligten Kommunen
geförderten Projektes „Sparnachbar“ wurde gemäß Ratsbeschluss vom 24.11.2011
(2661/2011) in Köln eine Energieberatung für Privathaushalte seitens der Verbraucherzentrale
NRW eingerichtet und eine Co-Finanzierung durch die Stadt Köln gemäß Ratsbeschluss vom
08.04.2014 (0935/2014) sowie Beschluss vom 16.03.2017 (0144/2017) und Beschluss vom
18.6.2020 (1109/2020) bis Ende 2025 sichergestellt.
Aufgabe der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale in Köln ist es, Verbraucherinnen
und Verbraucher im Stadtgebiet Köln im Themenbereich Energie und Klimaschutz zu beglei-
ten. Dazu berät und informiert die Verbraucherzentrale die Ratsuchenden sachlich, unabhän-
gig, anbieterneutral und umfassend.
Zu dem Informations-, Aktions- und Beratungsangebot der Energieberatungsstelle gehören
insbesondere die nachfolgenden thematischen Schwerpunkte:
die Energieeffizienz in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität
Fragen des Energiesparens
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die Nutzung erneuerbarer Energien
die Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Inanspruchnahme öf-
fentlicher Förderprogramme
Fragen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich des eigenen Wohn-
gebäudes
Fragen und Erfordernisse, die sich durch die Kommunale Wärmeplanung ergeben
Es handelt sich bei dieser Maßnahme um die Sicherung einer seit Jahren bestehenden Bera-
tungsstruktur zur Beratung von Privathaushalten im Themenfeld Energie durch die Verbrau-
cherzentrale. Diese Beratungsstruktur gewinnt insbesondere im Kontext der Kommunalen
Wärmeplanung eine entscheidende Rolle:
Integration von erneuerbaren Energien: Die Wärmeplanung zielt auf die Nutzung von
erneuerbaren Energien (z.B. Fernwärme, Solarthermie) ab. Eigentümerinnen und Ei-
gentümer von Immobilien sind nach aktueller Gesetzeslage durch das Gebäudeener-
giegesetz verpflichtet, die Wärmeversorgung ihrer Immobilie umzustellen. Die Energie-
beratung setzt an der Schnittstelle der gesetzlichen Verpflichtungen von Kommune und
Eigentümern an und begleitet Private bei deren Erfüllung.
Zielgerichtete Maßnahmen: Durch die Identifikation von Wärmebedarf und -angebot
können spezifische Sanierungsmaßnahmen empfohlen werden, die auf die Gegeben-
heiten der jeweiligen Quartiere abgestimmt sind.
Datenbasierte Empfehlungen: Die Informationen aus der kommunalen Wärmeplanung
können in die Energieberatung einfließen, um maßgeschneiderte Empfehlungen zu ge-
ben, die den lokalen Gegebenheiten entsprechen.
Fördermöglichkeiten: Energieberatende können Bürgerinnen und Bürger über relevante
Förderprogramme informieren und so die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen er-
leichtern.
Finanzierung
Die zur Finanzierung der freiwilligen Maßnahme benötigten Mittel im Haushaltsjahr 2026 in
Höhe von 74.825 Euro (Brutto) sind im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Um-
welt- und Verbraucherschutzamtes, in der Produktgruppe 1401 Umweltordnung, -vorsorge,
bei der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veranschlagt.
Die Aufwendungen von insgesamt 149.650,63 Euro werden zu je 50% vom Land NRW und
der Stadt Köln finanziert.
Rechtliche und zeitliche Würdigung der Maßnahme
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gewinnt insbesondere im Kontext der Kommu-
nalen Wärmeplanung (gesetzliche Pflichtaufgabe) eine entscheidende Rolle. Die Kommunale
Wärmeplanung umfasst gemäß § 20 WPG die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit
Umsetzungsmaßnahmen, die die Kommune selbst initiiert und mit denen das Ziel der Versor-
gung dekarbonisierter Wärme erreicht werden kann. Die Unterstützung der Energieberatung
der Verbraucherzentrale stellt eine dieser Umsetzungsmaßnahmen dar.
Weiterhin verpflichtet Artikel 20a des Grundgesetzes den Staat zum Klimaschutz und zielt auf
die Herstellung von Klimaneutralität ab.
Die Ausrufung des Klimanotstandes mit dem Ratsbeschluss 2019 (2081/2019) zeigt auf, dass
der Klimaschutz eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit darstellt und hohe Priorität be-
sitzt. Zudem werden durch Klimaschutzaktivitäten langfristig Kosten vermieden, z.B. im Be-
reich von Klimaanpassung.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass diese Haushaltsposition zeitlich und rechtlich
notwendig ist.
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Konsequenzen eines potentiellen Wegfalls des Zuschusses an die Verbraucherzentrale
NRW
Sollte der Zuschuss der Stadt Köln an die Verbraucherzentrale NRW wegfallen, hätte dies zur
Folge, dass die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW eingestellt werden müsste.
Der Verlust der seit über 10 Jahren bestehenden und etablierten Energieberatungsstruktur der
Verbraucherzentrale NRW hätte weitreichende negative Konsequenzen, insbesondere für die
Zielerreichung der Klimaneutralität sowie für die Bürgerinnen und Bürger Kölns auf wirtschaft-
licher, sozialer und ökologischer Ebene. Zudem entsteht mit der nationalen Umsetzung der
EU-Gebäuderichtlinie ab 2026 die Verpflichtung für Kommunen, Energieberatungsleistungen
bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund sind die etablierten Strukturen und die aufgebaute Ex-
pertise unbedingt zu erhalten. Zu den weiteren Konsequenzen zählen:
Wegfall umfassender Beratungsleistungen: Mit dem Wegfall der Energieberatung der
Verbraucherzentrale entfällt für die Bürgerinnen und Bürgern die Anlaufstelle für kos-
tenfreie und neutrale Beratungsangebote.
Wegfall eines Beitrages zur kommunalen Daseinsvorsorge: Durch die Beratung der
Verbraucherzentrale NRW können hohe Energiekosten präventiv vermieden werden.
Existenziellen Gefährdungen durch hohe Energiekosten kann ohne die Energiebera-
tung nicht mehr entgegengewirkt werden.
Wegfall von Investitionsimpulsen für die lokale Wirtschaft
Wegfall eines Antreibers für die private Energiewende
Wegfall eines wichtigen Kooperationspartners: Die Koordinationsstelle Klimaschutz ar-
beitet in verschiedenen Projekten eng mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale
zusammen. Mit dem Wegfall der Energieberatung würde ein wichtiger Kooperations-
partner langfristig fehlen.
Dauerhafter Wegfall von Fördermitteln des Landes: Die Energieberatung der Verbrau-
cherzentrale NRW wird zu 50% durch das Land NRW finanziert. Diese Fördermittel
würden der Verbraucherzentrale langfristig verloren gehen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Die Stadt Köln hat sich zum Ziel gesetzt bis 2035 klimaneutral zu werden. Das Gutachten
„Köln Klimaneutral 2035“ hat herausgestellt, dass der derzeitige Gebäudebestand in Köln eine
entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität einnimmt. Es bedarf einer umfassen-
den, energetischen Bestandssanierung (Effizienzmaßnahmen, Nutzung erneuerbarer Ener-
gien), was eine Entscheidungsfindung durch eine Vielzahl privater Gebäudeeigentümer vo-
raussetzt. In diesem Kontext unterstreicht das Gutachten die Schlüsselrolle von Beratungs-
und Unterstützungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger.
Die Zuschussgewährung an die Verbraucherzentrale für eine Energieberatung für Privathaus-
halte ist ein wesentlicher Baustein zur Zielerreichung.
Zur Dringlichkeit
Laut geltendem Vertrag müssen die Stadt und die Verbraucherzentrale NRW bis zum
30.06.2025 über die Fortführung der Energieberatungsstelle entschieden haben. Um dies ein-
zuhalten, bedarf es eines Ratsbeschlusses in der Sitzung am 27.05.2025. Zudem ist die Lan-
desförderung abhängig von der ergänzenden Finanzierung durch die Stadt Köln.
Aufgrund von Abstimmungen im Vorfeld der Vorlage war eine frühzeitigere Erstellung der Vor-
lage nicht möglich.
Anlagen:
Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit
Anlage 1: Bericht der VZ 2020-2025
Anlage 2: Argumente Energieberatung der VZ
Anlage 1: Bericht VZ Köln 2020-2025
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AUFTRAG UMSETZUNG Die Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale in Köln hat die Aufgabe Verbraucher:innen der Stadt im Themenbereich Energie und Klimaschutz zu begleiten, und damit den Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Köln mit der Arbeit vor Ort aktiv zu unterstützen. Dazu hält sie ein breites Informations-, Aktions-, und Beratungsangebot bereit. Sie informiert, motiviert und berät die Allgemeinheit und Einzelpersonen umfassend, sachlich, unabhängig und anbieterneutral. Das Angebot umfasst die persönliche Beratung der Kölner:innen in Präsenzterminen in der Beratungsstelle, Telefon- und Videoberatungen und vor-Ort-Beratungen. Die Vermittlung von Fachwissen und Informationen erfolgt über Vorträge in Präsenz und Online sowie Infoständen. In Workshops werden ausgewählte Zielgruppen zu bestimmten Themenschwerpunkten fachlich unterstützt und zur Selbstermächtigung motiviert. Die Themen reichen von Sanierung, Heizungswechsel, Nutzung Erneuerbarer Energien (wie Photovoltaikanlage, Balkonkraftwerk, Solarthermie, Wärmepumpe) und Fördermitteln, über Strom-und Heizkostenabrechnungen, Anbieterwechsel bis zum Strom und Gas sparen. So versorgt die Energieberatung die Ratsuchenden jetzt, aber auch in der Vergangenheit während Corona und in der Energiekrise mit Informationen und hilft bei Problemen weiter. Unterstützt wird die Energieberatung durch die Beratungskräfte des Bundesverband der Verbraucherzentrale NRW (z.B. in Form der vor-Ort- Beratung). Seite 1 DIE ENERGIEBERATUNG DER VERBRAUCHERZENTRALE IN KÖLN . Copyright: 1) + 4) Verbraucherzentrale NRW - Hubertus Pieper, 2) Verbraucherzentrale NRW - Stefan Bürk, 3) Robert Poorten - stock.adobe.com SCHWERPUNKTE 2020 2021 2022 In Zeiten der Corona-Pandemie ist unser Energieberater Rudolf Klapper mit neuen Formaten gestartet. Die Videoberatung wurde eingeführt und Online- Vorträge umgesetzt, um der hohen Nachfrage der Ratsuchenden bei Sanierungsthemen gerecht zu werden, beispielsweise beim Stammtisch Energie. Vorträge in Präsenz und vor-Ort-Beratungen waren in dieser Zeit nicht möglich. Beraterwechsel zum Februar 2021 bis einschließlich März 2023. Energieberater Thomas Zwingmann führt unter eingeschränkten Bedingungen die ersten Präsenzveranstaltungen nach der Corona- Pandemie durch. Institutionalisierung des Kommunalen Anteils der Energieberatungs- Förderung. Dadurch Wegfall der Vor-Ort-Beratung durch die Energieberatung Köln, welche durch das Projekt Bundesgeförderte Energieberatung übernommen wird. Neben den klassischen Themen gab es Schwerpunkte im Bereich Prosumer und der Heizungsmodernisierung. • Kooperation zum Thema „Feuchte und Schimmel“ bei Studierenden der Mietrechts LAW Clinic Cologne. • Unterstützung der Stadt Köln bei den Projekten „Optiwohn“, Solaroffensive 2021 und bei der Klimawette 2021. • Start der landesweiten Online-Vorträge „Energie Kompakt“ – tägliches Angebot zum Basiswissen zu den Themen Heizung, Wärmepumpe, energetische Sanierung und erneuerbaren Energien. Nachfrage nach Videoberatungen immer noch hoch, schrittweise Rückkehr zu mehr Präsenzveranstaltungen. Neben den klassischen Themen entwickelten sich neue Schwerpunkte im Bereich PV im Kleingarten, Starkregen und Dachbegrünung. • Veranstaltungsformate „Solarspaziergang“ und „Energiesparparty“ werden erfolgreich durchgeführt. • Workshop mit dem „Runden Tisch“ Wohnen im Eigentum zu Energetischer Sanierung. • Beitrag zur Erwachsenenbildung im Thema Klimaschutz, Durchführung der Bildungsworkshops „klimafit“ in Kooperation mit der VHS Köln. Ziel: Motivation und Selbstwirksamkeit der Kölner:innen im eigenen Umfeld erhöhen. • Unterstützung der Stadt Köln bei der Klimawette 2022. DIE ENERGIEBERATUNG DER VERBRAUCHERZENTRALE IN KÖLN Seite 2 Green World Tour 11.09.2021 Mit der Caritas Kölnberg 02.12.2022 Beratung Copyright: 1) Andreas Teichmann für die Verbraucherzentrale NRW, 2) Verbraucherzentrale NRW, 3) Caritas Kölnberg 2023 2024 Start Energieberaterin Petra Grebing ab 01.06.2023. Kontinuität in der Erwachsenenbildung Klimaschutz: Bildungsworkshops „klimafit“ in Kooperation mit der VHS Köln. • Neben den klassischen Themen entwickelten sich Schwerpunkte in 2023 im Bereich Wärmepumpe/Heizungstausch, Steckersolargeräte , Energiesparen zu Hause. • Vergrößerung des Handlungsfeldes in die Stadt hinein. Beispiele: Teilnahme an der Klimaschutz-Kampagne der Stadt Köln mit Kurzvortrag, Infostand am „Tag des guten Lebens“ , Kontinuierlicher Bestandteil der „Floating Green“ Nachhaltigkeitsreihe der Kölner Stadtbibliothek durch Infostände und Sprechstunden zum Thema Steckersolar. • Veranstaltungsformat Spaziergang als „Klimafolgenspaziergang“ im Stadtteil Porz im Rahmen der Porzer Klimawoche erweitert. • Ansprache von Studierenden zum Schwerpunkt Feuchte und Schimmel in der Mietrechts LAW Clinic Cologne und Studierenden der sozialen Arbeit in Köln. Neue Impulse gemeinsam mit der Koordinationsstelle Klimaschutz: • Durchführung erste Quartiersaktion zur Energieberatung im Klimaveedel Köln-Neubrück. Ziel: Bürger:innen in Energieberatung zu bringen, Erhöhung der Sanierungsrate der Stadt Köln. • Unterstützung der Koordinationsstelle Klimaschutz bei den Themen der „Kommunalen Wärmeplanung“. • Start des neues gemeinsamen Online-Formats für Köln im Oktober: „Et bliev nix wie et wor”, jeden ersten Dienstag im Monat zu wechselnden Themen unter Einbindung lokaler Akteure. • Die Verwaltung im Blick: Start Durchführung “Zeit fürs Klima“ mit Online- Vorträgen für Mitarbeitende in der Kölner Verwaltung. Neben den klassischen Themen entwickelten sich Schwerpunkte in 2024 im Bereich Wärmepumpe/Heizungstausch, Folgen der Energiepreiskrise (z. B. Heizkostenabrechnungen, Anbieterwechsel) und Energiesparen zu Hause. • Weiterführung der Formate „klimafit“, Klimafolgenspaziergang in Porz und Beteiligung an den „Floating Greens“ Nachhaltigkeitssprechstunden in den Kölner Stadtbibliotheken. • Durchführung des Sanierungsworkshops für Frauen mit Zielgruppe Eigenheimbesitzer:innen. • Unterstützung beim Neustart des „Runden Tisches“ Wohnen im Eigentum. Seite 3 DIE ENERGIEBERATUNG DER VERBRAUCHERZENTRALE IN KÖLN Klimafolgenspaziergang Auftaktvortrag 08.04.2024 Quartiersaktion Neubrück Copyright: 1) Beatrix Lampe, 2) Bürgerverein Neubrück + 3) Verbraucherzentrale NRW Ausbau der Quartiersberatungsaktionen mit dem Ziel, Kölner Bürger:innen zu motivieren, in die energetische Sanierung ihres Gebäudes einzusteigen und die Sanierungsrate in Köln zu erhöhen: • 10.03.25 – 20.04.25 Quartiere Vogelsang und Bickendorf • 02.06.25 – 13.07.25 Quartiere Höhenhaus und Mauenheim • 22.09.25 – 02.11.25 Quartiere Porz und Finkenberg • Unterstützung der Koordinationsstelle Klimaschutz bei der Informationsvermittlung im Kontext der Kommunalen Wärmeplanung. • Online Vortragsreihe „Et bliev nix wie et wor” verstetigen und zunehmend lokale Akteure einbinden (Mieterverein Köln, SHK Innung Köln) • Weiterführung der Onlinevorträge für Mitarbeitende der Kölner Verwaltung “Zeit fürs Klima“. • Erweiterung des Klimafolgenspaziergang um die Themen Hitzeschutz in Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadt Köln • Ansprache verschiedener Zielgruppen bei Vorträgen , Workshops und Veranstaltungen im Zuge der Immobilienmesse, im Kölner Zoo, beim Aktionstag Senior:innen, den Studierenden der Mietrechts LAW Clinic Cologne, sowie Koordinierung von Bildungsformaten für Schüler:innen Thematische Schwerpunkte: Energetische Sanierung, Wärmepumpe, Steckersolargeräte. Seite 4 DIE ENERGIEBERATUNG DER VERBRAUCHERZENTRALE IN KÖLN Infostand Immobilienmesse 04.05.2024 Infostand Floating Green Bibliothek Chorweiler, 21.03.2024 Gesamtkontakte Energieberatung 2020 – 2024 15.223 Beratungskontakte 2.708 Veranstaltungskontakte 7.057 Beratungs- und Veranstaltungskontakte (inkl. Vor-Ort-Beratung) Bundesgeförderte Energieberatung 2.715 AUSBLICK 2025 Copyright: 1) + 2) Verbraucherzentrale NRW 0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500 4.000 2020 2021 2022 2023 2024 Verbraucherkontakte Energieberatung Köln Beratungskontakte Veranstaltungskontakte Beratungskontakte Bundesgeförderte Energieberatung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0294/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.05.2025
- Erstellt
- 24.01.2025 15:16