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0294/2025

Zuschussgewährung Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW (Fortführung bis 31.12.2026)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.05.2025, TOP 10.18

Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Anlage 2: Argumente Energieberatung der VZ

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Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1: Bericht VZ Köln 2020-2025

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Ansehen

Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit

575 Zeichen

Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit 
Laut geltendem Vertrag werden die Stadt und die Verbraucherzentrale spätestens Ende des 
Jahres 2024 Verhandlungen über einen Folgevertrag aufnehmen mit dem Ziel bis 
30.06.2025 über die Fortführung der Energieberatungsstelle entschieden zu haben. Um dies 
einzuhalten bedarf es einer Entscheidung der Stadt Köln bis Juni 2025. Zudem ist die 
Landesförderung abhängig von der ergänzenden Finanzierung durch die Stadt Köln.  
Aufgrund von Abstimmungen im Vorfeld der Vorlage war eine frühzeitigere Erstellung der 
Vorlage nicht möglich.

Anlage 2: Argumente Energieberatung der VZ

2395 Zeichen

Argumente für eine Energieberatung
der Verbraucherzentrale NRW
Stand: Januar 2025
Mit unabhängigem Rat unterstützen wir private Haushalte in allen 
Fragen rund um das Energiesparen sowie die Energieeffizienz von 
Wohngebäuden und Haustechnik. Ziel ist die Energieeinsparung in den 
eigenen vier Wänden, um langfristig Kosten zu sparen, den Komfort zu 
steigern und Impulse für den Klimaschutz zu  setzen.
www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung
Die Verbraucherzentrale NRW bietet kostenlose Beratungsleistungen zu 
diversen Energiefragen für private Haushalte an. Unser Portfolio 
umfasst persönliche Beratungen, Telefon- und Videoberatungen, 
Workshops, Vorträge und Aktionsstände. Nach Absprache sind auch 
weitere Angebotsformate möglich.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW leistet einen Beitrag 
zur kommunalen Daseinsvorsorge durch niederschwellige 
Beratungsangebote. So können z.B. existentielle Gefährdungen durch 
hohe Energiekosten präventiv vermieden bzw. Verbraucher:innen in 
Notsituationen geholfen werden.
Unsere Beratung von Hauseigentümer:innen zur energetischen 
Sanierung setzt Investitionsimpulse für die lokale Wirtschaft und führt 
gleichzeitig ggf. zur Reduktion individueller Energiekosten von 
Mieter:innen.
Durch Umsetzung unserer Energiespartipps werden kommunale Kassen 
durch die Einsparung von Transferleistungen entlastet sowie Energie in 
kommunalen Gebäuden eingespart.
Das Beratungsangebot treibt die private Energiewende voran und leistet 
damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Die Energieberatungsstelle unterstützt individuelle, kommunale 
Energie- und Klimaschutzprojekte und pflegt ein kommunales 
Unterstützungsnetzwerk durch die Vernetzung von Akteuren.
Die Energieberatungsstelle profitiert als Teil der Verbraucherzentrale 
NRW von Expertise und Zusatzleistungen aus der Geschäftsstelle.
Das Land NRW fördert die Energieberatungsstellen zur Hälfte mit 
institutionellen Landesmitteln.
Energieberatung der 
Verbraucherzentrale NRW
Unser Ziel
Umfassende 
Beratungsleistungen
Beitrag zur kommunalen 
Daseinsvorsorge
Investitionsimpulse für 
lokale Wirtschaft
Einsparung von 
Transferleistungen
Klimaschutz
Wichtige 
Kooperationspartnerin
Teil der 
Landesorganisation
Landesförderung
1 l 1
Ansprechpartnerin: 
Marie Hartmann, Gruppenleiterin Energieberatung
Telefon: 0211 91380-1293, E-Mail: marie.hartmann@verbraucherzentrale.nrw

Beschlussvorlage Rat

9666 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0294/2025 
Freigabedatum 
 12.05.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschussgewährung Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW (Fortführung bis 
31.12.2026)  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt die Verbraucherzentrale NRW bei der Durchführung der Energieberatung 
für Privathaushalte in Köln über den aktuellen Zeitraum bis Ende 2025 hinaus bis 31.12.2026 
mit einem Zuschuss in Höhe von 74.825 Euro zu unterstützen.  
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel im Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 
74.825 Euro (Brutto) sind im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Umwelt- und 
Verbraucherschutzamtes, in der Produktgruppe 1401 Umweltordnung, -vorsorge, bei der Teil-
planzeile 15, Transferaufwendungen veranschlagt. 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der ergänzenden Finanzierung der Energiebera-
tungsstelle aus Mitteln des Landes NRW. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 15.05.2025 
Finanzausschuss 26.05.2025 
Rat 27.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja      
      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):  Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen           € 
b) Sachaufwendungen etc.    74.825 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Rahmen eines von der EU, dem Land Nordrhein-Westfalen und den beteiligten Kommunen 
geförderten Projektes „Sparnachbar“ wurde gemäß Ratsbeschluss vom 24.11.2011 
(2661/2011) in Köln eine Energieberatung für Privathaushalte seitens der Verbraucherzentrale 
NRW eingerichtet und eine Co-Finanzierung durch die Stadt Köln gemäß Ratsbeschluss vom 
08.04.2014 (0935/2014) sowie Beschluss vom 16.03.2017 (0144/2017) und Beschluss vom 
18.6.2020 (1109/2020) bis Ende 2025 sichergestellt.  
Aufgabe der Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale in Köln ist es, Verbraucherinnen 
und Verbraucher im Stadtgebiet Köln im Themenbereich Energie und Klimaschutz zu beglei-
ten. Dazu berät und informiert die Verbraucherzentrale die Ratsuchenden sachlich, unabhän-
gig, anbieterneutral und umfassend.  
Zu dem Informations-, Aktions- und Beratungsangebot der Energieberatungsstelle gehören 
insbesondere die nachfolgenden thematischen Schwerpunkte:  
 die Energieeffizienz in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität 
 Fragen des Energiesparens

3 
 die Nutzung erneuerbarer Energien  
 die Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Inanspruchnahme öf-
fentlicher Förderprogramme  
 Fragen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Bereich des eigenen Wohn-
gebäudes  
 Fragen und Erfordernisse, die sich durch die Kommunale Wärmeplanung ergeben 
 
Es handelt sich bei dieser Maßnahme um die Sicherung einer seit Jahren bestehenden Bera-
tungsstruktur zur Beratung von Privathaushalten im Themenfeld Energie durch die Verbrau-
cherzentrale. Diese Beratungsstruktur gewinnt insbesondere im Kontext der Kommunalen 
Wärmeplanung eine entscheidende Rolle: 
 Integration von erneuerbaren Energien: Die Wärmeplanung zielt auf die Nutzung von 
erneuerbaren Energien (z.B. Fernwärme, Solarthermie) ab. Eigentümerinnen und Ei-
gentümer von Immobilien sind nach aktueller Gesetzeslage durch das Gebäudeener-
giegesetz verpflichtet, die Wärmeversorgung ihrer Immobilie umzustellen. Die Energie-
beratung setzt an der Schnittstelle der gesetzlichen Verpflichtungen von Kommune und 
Eigentümern an und begleitet Private bei deren Erfüllung. 
 Zielgerichtete Maßnahmen: Durch die Identifikation von Wärmebedarf und -angebot 
können spezifische Sanierungsmaßnahmen empfohlen werden, die auf die Gegeben-
heiten der jeweiligen Quartiere abgestimmt sind. 
 Datenbasierte Empfehlungen: Die Informationen aus der kommunalen Wärmeplanung 
können in die Energieberatung einfließen, um maßgeschneiderte Empfehlungen zu ge-
ben, die den lokalen Gegebenheiten entsprechen. 
 Fördermöglichkeiten: Energieberatende können Bürgerinnen und Bürger über relevante 
Förderprogramme informieren und so die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen er-
leichtern. 
 
Finanzierung 
Die zur Finanzierung der freiwilligen Maßnahme benötigten Mittel im Haushaltsjahr 2026 in 
Höhe von 74.825 Euro (Brutto) sind im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Um-
welt- und Verbraucherschutzamtes, in der Produktgruppe 1401 Umweltordnung, -vorsorge, 
bei der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen veranschlagt. 
Die Aufwendungen von insgesamt 149.650,63 Euro werden zu je 50% vom Land NRW und 
der Stadt Köln finanziert. 
 
Rechtliche und zeitliche Würdigung der Maßnahme 
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gewinnt insbesondere im Kontext der Kommu-
nalen Wärmeplanung (gesetzliche Pflichtaufgabe) eine entscheidende Rolle. Die Kommunale 
Wärmeplanung umfasst gemäß § 20 WPG die Entwicklung einer Umsetzungsstrategie mit 
Umsetzungsmaßnahmen, die die Kommune selbst initiiert und mit denen das Ziel der Versor-
gung dekarbonisierter Wärme erreicht werden kann. Die Unterstützung der Energieberatung 
der Verbraucherzentrale stellt eine dieser Umsetzungsmaßnahmen dar. 
Weiterhin verpflichtet Artikel 20a des Grundgesetzes den Staat zum Klimaschutz und zielt auf 
die Herstellung von Klimaneutralität ab. 
Die Ausrufung des Klimanotstandes mit dem Ratsbeschluss 2019 (2081/2019) zeigt auf, dass 
der Klimaschutz eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit darstellt und hohe Priorität be-
sitzt. Zudem werden durch Klimaschutzaktivitäten langfristig Kosten vermieden, z.B. im Be-
reich von Klimaanpassung.  
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass diese Haushaltsposition zeitlich und rechtlich 
notwendig ist.

4 
Konsequenzen eines potentiellen Wegfalls des Zuschusses an die Verbraucherzentrale 
NRW 
Sollte der Zuschuss der Stadt Köln an die Verbraucherzentrale NRW wegfallen, hätte dies zur 
Folge, dass die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW eingestellt werden müsste. 
Der Verlust der seit über 10 Jahren bestehenden und etablierten Energieberatungsstruktur der 
Verbraucherzentrale NRW hätte weitreichende negative Konsequenzen, insbesondere für die 
Zielerreichung der Klimaneutralität sowie für die Bürgerinnen und Bürger Kölns auf wirtschaft-
licher, sozialer und ökologischer Ebene. Zudem entsteht mit der nationalen Umsetzung der 
EU-Gebäuderichtlinie ab 2026 die Verpflichtung für Kommunen, Energieberatungsleistungen 
bereitzustellen. Vor diesem Hintergrund sind die etablierten Strukturen und die aufgebaute Ex-
pertise unbedingt zu erhalten. Zu den weiteren Konsequenzen zählen: 
 Wegfall umfassender Beratungsleistungen: Mit dem Wegfall der Energieberatung der 
Verbraucherzentrale entfällt für die Bürgerinnen und Bürgern die Anlaufstelle für kos-
tenfreie und neutrale Beratungsangebote. 
 Wegfall eines Beitrages zur kommunalen Daseinsvorsorge: Durch die Beratung der 
Verbraucherzentrale NRW können hohe Energiekosten präventiv vermieden werden. 
Existenziellen Gefährdungen durch hohe Energiekosten kann ohne die Energiebera-
tung nicht mehr entgegengewirkt werden. 
 Wegfall von Investitionsimpulsen für die lokale Wirtschaft 
 Wegfall eines Antreibers für die private Energiewende 
 Wegfall eines wichtigen Kooperationspartners: Die Koordinationsstelle Klimaschutz ar-
beitet in verschiedenen Projekten eng mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale 
zusammen. Mit dem Wegfall der Energieberatung würde ein wichtiger Kooperations-
partner langfristig fehlen. 
 Dauerhafter Wegfall von Fördermitteln des Landes: Die Energieberatung der Verbrau-
cherzentrale NRW wird zu 50% durch das Land NRW finanziert. Diese Fördermittel 
würden der Verbraucherzentrale langfristig verloren gehen. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz:  
Die Stadt Köln hat sich zum Ziel gesetzt bis 2035 klimaneutral zu werden. Das Gutachten 
„Köln Klimaneutral 2035“ hat herausgestellt, dass der derzeitige Gebäudebestand in Köln eine 
entscheidende Rolle auf dem Weg zur Klimaneutralität einnimmt. Es bedarf einer umfassen-
den, energetischen Bestandssanierung (Effizienzmaßnahmen, Nutzung erneuerbarer Ener-
gien), was eine Entscheidungsfindung durch eine Vielzahl privater Gebäudeeigentümer vo-
raussetzt. In diesem Kontext unterstreicht das Gutachten die Schlüsselrolle von Beratungs- 
und Unterstützungsangeboten für Bürgerinnen und Bürger.  
Die Zuschussgewährung an die Verbraucherzentrale für eine Energieberatung für Privathaus-
halte ist ein wesentlicher Baustein zur Zielerreichung.  
 
Zur Dringlichkeit 
Laut geltendem Vertrag müssen die Stadt und die Verbraucherzentrale NRW bis zum 
30.06.2025 über die Fortführung der Energieberatungsstelle entschieden haben. Um dies ein-
zuhalten, bedarf es eines Ratsbeschlusses in der Sitzung am 27.05.2025. Zudem ist die Lan-
desförderung abhängig von der ergänzenden Finanzierung durch die Stadt Köln.  
Aufgrund von Abstimmungen im Vorfeld der Vorlage war eine frühzeitigere Erstellung der Vor-
lage nicht möglich. 
Anlagen: 
Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1: Bericht der VZ 2020-2025 
Anlage 2: Argumente Energieberatung der VZ

Anlage 1: Bericht VZ Köln 2020-2025

8555 Zeichen

AUFTRAG 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
UMSETZUNG 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale in Köln hat die Aufgabe 
Verbraucher:innen der Stadt im Themenbereich Energie und Klimaschutz zu 
begleiten, und damit den Aktionsplan Klimaschutz der Stadt Köln mit der 
Arbeit vor Ort aktiv zu unterstützen. Dazu hält sie ein breites Informations-, 
Aktions-, und Beratungsangebot bereit. Sie informiert, motiviert und berät 
die Allgemeinheit und Einzelpersonen umfassend, sachlich, unabhängig 
und anbieterneutral. 
 
 
 
Das Angebot umfasst die persönliche Beratung der Kölner:innen in 
Präsenzterminen in der Beratungsstelle, Telefon- und Videoberatungen und 
vor-Ort-Beratungen. Die Vermittlung von Fachwissen und Informationen 
erfolgt über Vorträge in Präsenz und Online sowie Infoständen. In 
Workshops werden ausgewählte Zielgruppen zu bestimmten 
Themenschwerpunkten fachlich unterstützt und zur Selbstermächtigung 
motiviert.  
Die Themen reichen von Sanierung, Heizungswechsel, Nutzung 
Erneuerbarer Energien (wie Photovoltaikanlage, Balkonkraftwerk, 
Solarthermie, Wärmepumpe) und Fördermitteln, über Strom-und 
Heizkostenabrechnungen, Anbieterwechsel bis zum Strom und Gas sparen. 
So versorgt die Energieberatung die Ratsuchenden jetzt, aber auch in der 
Vergangenheit während Corona und in der Energiekrise mit Informationen 
und hilft bei Problemen weiter.  
Unterstützt wird die Energieberatung durch die Beratungskräfte des 
Bundesverband der Verbraucherzentrale NRW (z.B. in Form der vor-Ort-
Beratung). 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 1 DIE ENERGIEBERATUNG DER VERBRAUCHERZENTRALE IN KÖLN 
.   
 
Copyright: 1) + 4) Verbraucherzentrale NRW - Hubertus Pieper,  
2) Verbraucherzentrale NRW - Stefan Bürk, 3) Robert Poorten - stock.adobe.com

SCHWERPUNKTE 
 
2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2022 
 
 
 
 
 
 
In Zeiten der Corona-Pandemie ist unser Energieberater Rudolf Klapper mit 
neuen Formaten gestartet. Die Videoberatung wurde eingeführt und Online-
Vorträge umgesetzt, um der hohen Nachfrage der Ratsuchenden bei 
Sanierungsthemen gerecht zu werden, beispielsweise beim Stammtisch 
Energie. Vorträge in Präsenz und vor-Ort-Beratungen waren in dieser Zeit 
nicht möglich. 
 
 
 
Beraterwechsel zum Februar 2021 bis einschließlich März 2023. 
Energieberater Thomas Zwingmann führt unter eingeschränkten 
Bedingungen die ersten Präsenzveranstaltungen nach der Corona-
Pandemie durch.  
Institutionalisierung des Kommunalen Anteils der Energieberatungs-
Förderung. Dadurch Wegfall der Vor-Ort-Beratung durch die Energieberatung 
Köln, welche  durch das Projekt Bundesgeförderte Energieberatung 
übernommen wird.   
Neben den klassischen Themen gab es Schwerpunkte  im Bereich Prosumer 
und der Heizungsmodernisierung.  
• Kooperation zum Thema „Feuchte und Schimmel“ bei Studierenden der 
Mietrechts LAW Clinic Cologne.  
• Unterstützung der Stadt Köln bei den Projekten „Optiwohn“,  
Solaroffensive 2021 und bei der Klimawette 2021. 
• Start der landesweiten Online-Vorträge „Energie Kompakt“ – tägliches 
Angebot zum Basiswissen zu den Themen Heizung, Wärmepumpe, 
energetische Sanierung und erneuerbaren Energien.  
 
 
Nachfrage nach Videoberatungen immer noch hoch, schrittweise Rückkehr 
zu mehr Präsenzveranstaltungen. 
Neben den klassischen Themen entwickelten sich neue Schwerpunkte im 
Bereich  PV im Kleingarten, Starkregen und Dachbegrünung. 
• Veranstaltungsformate „Solarspaziergang“ und „Energiesparparty“ 
werden erfolgreich durchgeführt. 
• Workshop mit dem „Runden Tisch“ Wohnen im Eigentum zu 
Energetischer Sanierung. 
• Beitrag zur Erwachsenenbildung im Thema Klimaschutz, Durchführung 
der Bildungsworkshops „klimafit“ in Kooperation mit der VHS Köln.  
Ziel: Motivation und Selbstwirksamkeit der Kölner:innen im eigenen 
Umfeld erhöhen. 
• Unterstützung der Stadt Köln bei der Klimawette 2022. 
 
 
 
 
DIE ENERGIEBERATUNG DER VERBRAUCHERZENTRALE IN KÖLN Seite 2 
Green World Tour 
11.09.2021 
Mit der Caritas Kölnberg 
02.12.2022 
Beratung 
Copyright: 1) Andreas Teichmann für die Verbraucherzentrale NRW, 
2) Verbraucherzentrale NRW, 3) Caritas Kölnberg

2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Start Energieberaterin Petra Grebing ab 01.06.2023. 
Kontinuität in der  Erwachsenenbildung Klimaschutz: Bildungsworkshops 
„klimafit“ in Kooperation mit der VHS Köln. 
• Neben den klassischen Themen entwickelten sich Schwerpunkte in 2023 
im Bereich  Wärmepumpe/Heizungstausch, Steckersolargeräte , 
Energiesparen zu Hause. 
• Vergrößerung des Handlungsfeldes in die Stadt hinein. Beispiele: 
Teilnahme an der Klimaschutz-Kampagne der Stadt Köln mit Kurzvortrag, 
Infostand am „Tag des guten Lebens“ , Kontinuierlicher Bestandteil der 
„Floating Green“ Nachhaltigkeitsreihe der Kölner Stadtbibliothek durch 
Infostände und Sprechstunden zum Thema Steckersolar. 
• Veranstaltungsformat Spaziergang als „Klimafolgenspaziergang“ im 
Stadtteil Porz im Rahmen der Porzer Klimawoche erweitert. 
• Ansprache von Studierenden zum Schwerpunkt Feuchte und Schimmel in 
der Mietrechts LAW Clinic Cologne und Studierenden der sozialen Arbeit in 
Köln. 
 
 
Neue Impulse gemeinsam mit der Koordinationsstelle Klimaschutz: 
• Durchführung erste Quartiersaktion zur Energieberatung im Klimaveedel 
Köln-Neubrück. Ziel: Bürger:innen in Energieberatung zu bringen, 
Erhöhung der Sanierungsrate der Stadt Köln. 
• Unterstützung der Koordinationsstelle Klimaschutz bei den Themen der 
„Kommunalen Wärmeplanung“. 
• Start des neues gemeinsamen Online-Formats für Köln im Oktober:  
„Et bliev nix wie et wor”, jeden ersten Dienstag im Monat zu wechselnden 
Themen unter Einbindung lokaler Akteure. 
• Die Verwaltung im Blick: Start Durchführung “Zeit fürs Klima“ mit Online-
Vorträgen für Mitarbeitende in der Kölner Verwaltung. 
 
Neben den klassischen Themen entwickelten sich Schwerpunkte in 2024 im 
Bereich  Wärmepumpe/Heizungstausch, Folgen der Energiepreiskrise (z. B. 
Heizkostenabrechnungen, Anbieterwechsel) und Energiesparen zu Hause.  
 
• Weiterführung der Formate „klimafit“, Klimafolgenspaziergang in Porz und 
Beteiligung an den „Floating Greens“ Nachhaltigkeitssprechstunden in 
den Kölner Stadtbibliotheken. 
• Durchführung des Sanierungsworkshops für Frauen mit Zielgruppe 
Eigenheimbesitzer:innen. 
• Unterstützung beim Neustart des „Runden Tisches“ Wohnen im Eigentum. 
 
 
 
 
 
 
 
Seite 3 DIE ENERGIEBERATUNG DER VERBRAUCHERZENTRALE IN KÖLN 
Klimafolgenspaziergang 
 
Auftaktvortrag 08.04.2024 
Quartiersaktion Neubrück  
Copyright: 1) Beatrix Lampe, 2) Bürgerverein Neubrück + 3) Verbraucherzentrale NRW

Ausbau der Quartiersberatungsaktionen mit dem Ziel, Kölner Bürger:innen zu 
motivieren, in die energetische Sanierung ihres Gebäudes einzusteigen und 
die Sanierungsrate in Köln zu erhöhen: 
• 10.03.25 – 20.04.25  Quartiere Vogelsang und Bickendorf 
• 02.06.25 – 13.07.25  Quartiere Höhenhaus und Mauenheim 
• 22.09.25 – 02.11.25  Quartiere Porz und Finkenberg 
 
• Unterstützung der Koordinationsstelle Klimaschutz bei der 
Informationsvermittlung im Kontext  der Kommunalen Wärmeplanung. 
• Online Vortragsreihe „Et bliev nix wie et wor” verstetigen und zunehmend 
lokale Akteure einbinden (Mieterverein Köln, SHK Innung Köln) 
• Weiterführung der Onlinevorträge für Mitarbeitende der Kölner Verwaltung  
“Zeit fürs Klima“.  
• Erweiterung des Klimafolgenspaziergang um die Themen Hitzeschutz in 
Zusammenarbeit mit dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt Stadt Köln 
• Ansprache verschiedener Zielgruppen bei Vorträgen , Workshops und 
Veranstaltungen im Zuge der Immobilienmesse, im Kölner Zoo, beim 
Aktionstag Senior:innen, den  Studierenden der Mietrechts LAW Clinic 
Cologne, sowie Koordinierung von Bildungsformaten für Schüler:innen 
  
Thematische Schwerpunkte: Energetische Sanierung, Wärmepumpe, 
Steckersolargeräte. 
Seite 4 DIE ENERGIEBERATUNG DER VERBRAUCHERZENTRALE IN KÖLN 
Infostand Immobilienmesse 
04.05.2024 
Infostand Floating Green 
Bibliothek Chorweiler, 
21.03.2024 
Gesamtkontakte Energieberatung 2020 – 2024       15.223 
 
Beratungskontakte      2.708 
 
Veranstaltungskontakte      7.057 
 
Beratungs- und Veranstaltungskontakte (inkl. Vor-Ort-Beratung) 
Bundesgeförderte Energieberatung     2.715 
AUSBLICK 2025 
 
Copyright: 1) + 2) Verbraucherzentrale NRW  
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
3.500
4.000
2020 2021 2022 2023 2024
Verbraucherkontakte Energieberatung Köln 
Beratungskontakte
Veranstaltungskontakte
Beratungskontakte
Bundesgeförderte
Energieberatung

Beratungsverlauf (3)

15.05.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.05.2025 Finanzausschuss
TOP 10.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.05.2025 Rat
TOP 10.18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0294/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.05.2025
Erstellt
24.01.2025 15:16