V/0720/2008
Bauvorhaben Stubengasse 22 / Umbau und Umnutzung des Parkhauses
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Vorlage 0720_2008-Anlage 2
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Konzept / Ansicht Klarissengasse West Konzept / Ansicht Klarissengasse Süd Konzept / Ansicht Klarissengasse Nord Konzept / Ansicht Stubengasse Anlage 2 zur Vorlage 0720/2008 Konzept / Schnitt Klarissengasse Konzept / Schnitt Stubengasse Konzept / Grundriss EG Konzept / Grundriss 1. OG Konzept / Grundriss 2. OG Konzept / Grundriss 3. + 4. OG
Vorlage 0720_2008- Anlage 1
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Anlage 1 zur Vorlage 0720/2008 Lageplan Parkhaus Stubengasse (Umnutzung)
V-0720-2008-Anlage-3-Antrag-SPD-Fraktion
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0720/2008 Bauvorhaben Stubengasse 22 / Umnutzung des Parkhauses Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 12.06.2006/ Seite 1 von 1
Beschlussvorlage
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V/0720/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Bauvorhaben Stubengasse 22 / Umbau und Umnutzung des Parkhauses
Beratungsfolge
16.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
24.09.2008 Hauptausschuss Vorberatung
24.09.2008 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1.) Einem Teilabriss des Parkhauses an der Stubengasse / Klarissengasse wird zugestimmt.
2.) Unmittelbar nach dem Teilabriss des Gebäudes wird - unter Beibehaltung der Anlieferung im
Untergeschoss – auf Grundlage des in der Anlage 1 beigefügten Konzeptes ein Um- / Neubau
mit den Nutzungen Fahrradstation, Einzelhandel und Wohnen realisiert.
3.) Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. 0022/2006 „City-Fahrradparkhaus – Chance an
der Stubengasse nutzen“ ist damit erledigt.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass an die WBI (alter und neuer Erbbaurechtsnehmer an dem
Grundstück Stubengasse 22) zur Umsetzung des Bauprojekts städtische Ablösemittel ausgezahlt
werden sollen. Aus einer Verlängerung des Erbbaurechts bis Ende des Jahres 2063 resultieren
zusätzliche Erträge für die Stadt Münster.
Durch den Teilabriss des Parkhauses werden die für die Stadt Münster kalkulierten Aufwendungen
für den oberirdischen Gebäudeabriss deutlich reduziert.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung steht unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zur nichtöffentlichen
Vorlage Nr. 0708/2008 (Amt für Immobilienmanagement / Amt für Finanzen und Beteiligungen), in
der die Bedingungen für eine Verlängerung des Erbbaurechts, die Investitionskosten der WBI so-
wie Zuwendungen und Einnahmen der Stadt Münster dargestellt sind.
Vorlagen-Nr.:
V/0720/2008
Auskunft erteilt:
Frau Philipp / Herr Dr. Oellers
Ruf:
492-6121 / 492-6150
E-Mail:
Philipp@stadt-muenster.de
Datum:
02.09.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
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Begründung:
Zu 1.) In Folge der Diskussion um die Projektentwicklung Stubengasse wurde auch die Aufgabe
des Westfalen-Parkhauses beschlossen. Damit so ll das Areal zwischen Harsewinkelplatz
und Heinrich-Brüning Straße erheblich aufgewertet werden. Im Vorfeld der Projektentwick-
lung für eine Bebauung des Stubengassen-Platzes wurde demzufolge Ersatzparkraum ge-
plant und mit dem Parkhaus an der Engelenschanze im Jahr 2003 fertig gestellt. Ein Er-
satzangebot für Fahrräder, für die es ebenfalls auf dem nördlichen Parkplatz Abstellflächen
gab, konnte nicht in vollem Umfang realisiert werden.
Während in einem ersten Investoren-Bauwettbewerb 1996 die Umfahrung des Stubengas-
sen-Platzes durch Individualverkehr und ÖPNV noch Planungsgrundlage blieb, änderten
sich später aufgrund einvernehmlicher Verhandlungen zur Parkhausnutzung mit dem Er-
baurechtsnehmer WBI und der Kaufhof AG die Chancen für eine städtebauliche Umstruktu-
rierung des Quartiers.
Als im Jahr 2003 – auf Basis eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens - eine zweite
Ausschreibung für einen Investoren-Bauwettbewerb anstand, wurde der städtebaulich er-
wünschten Verknüpfung von vorhandenen Fußgängerzonen und Plätzen in der Innenstadt
sowie der Schaffung neuer Wegebeziehungen ein hoher Stellenwert zugemessen. Dies
bedingt die Einstellung des Individualverkehrs auf der Straße Stubengasse zugunsten einer
hohen Aufenthaltsqualität. Vor diesem Hintergrund soll das unattraktive Westfalen-
Parkhaus nach dem Jahreswechsel 2008/2009 geschlossen werden.
Derzeit wird das ausgewählte, vom Rat der Stadt Münster beschlossene Neubauprojekt der
Harpen AG einschließlich der Freiflächengestaltung auf dem Stubengassen-Platz umge-
setzt. Im September 2009 werden die neuen Anlieger ihre Nutzflächen eröffnen und die
umliegenden Platzräume können von den Bürgern in Besitz genommen werden.
Neben 316 Pkw-Stellplätzen in der Tiefgarage unter dem Platz werden insgesamt laut
Bauantrag 230 Fahrradabstellplätze im Gebäude und im Außenbereich angeboten. Darüber
hinaus wurde vom Investor eine Ablösesumme für Fahrräder in Höhe 200.000,-- € an die
Stadt Münster gezahlt.
Zu 2.) Ein unmittelbar anschließender Wiederaufbau auf dem Eckgrundstück Stubengasse / Kla-
rissengasse war ursprünglich nicht vorgesehen. Hierzu haben sich aber zwischenzeitlich
neue Rahmenbedingungen ergeben:
Parallel zum Projekt der Harpen AG wird vis-à-vis an der Ecke Harsewinkelplatz zzt. das
Hansecarrée gebaut, dessen Eröffnung bereits für Oktober 2008 terminiert ist. Es ist im
Sinne beider Bauherren und weiterer Anlieger, dass zur Vermeidung lang anhaltender Stö-
rungen des Umfeldes durch Baustellen diese zeitnah abgewickelt und ein adäquat gestalte-
ter Freiraum mit Aufenthaltsqualität geschaffen wird.
Die langfristige Beibehaltung der Anlieferung für Galeria Kaufhof über das Untergeschoss
des Parkhauses steht nach wie vor aufgrund der baulichen Verknüpfung beider Häuser und
mangels anderer Alternativen außer Frage. Dies ist entsprechend vertraglich vereinbart
zwischen Grundstückseigentümer Stadt Münster bzw. Erbbauberechtigtem WBI und Nut-
zer.
Auf dieser Basis wurde im Rahmen vorbereitender Planungen zum Gebäuderückbau des
Parkhauses gutachtlich festgestellt, dass ein aufwändiges Schneidverfahren durchzufüh-
renden ist. Die Höhe des max. anstehenden Grundwassers aber verlangt bei einem Rück-
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bau bis auf die Untergeschossdecke Maßnahmen, die einer Auftriebsgefahr durch bis zu 50
cm starke Betonschichten entgegen wirken.
Aufgrund der zu bewältigenden Anforderungen anlässlich des Gebäuderückbaus in techni-
scher Hinsicht sowie der Erfordernisse bei der Vermarktung des Areals wurde daher nach
künftigen Nutzungsmöglichkeiten gesucht, die die Gebäudesubstanz in der baulichen Hülle
und in der konstruktiven Substanz berücksichtigen.
Die WBI hat durch das Architekturbüro Fritzen, Müller-Giebeler und das Ingenieurbüro Gan-
tert und Wiemeler untersuchen lassen, ob das Parkhaus - unter Erhalt der statischen Kon-
struktion - funktional, wirtschaftlich und für standortadäquate Nutzungen umgebaut werden
kann. Bedingung ist darüber hinaus, dass die seit Jahren von der Planungsverwaltung an-
gestrebte und durch politische Anträge gestützte Herstellung einer zum Einkaufsbereich
zentral gelegenen Fahrradstation an dieser Stelle Berücksichtigung findet.
Die vorgelegte Machbarkeitsstudie belegt, dass bei Teilabbruch und einer Entkernung des
Gebäudes die o.g. Anforderungen bei folgendem Nutzungsmix erfüllt werden können (siehe
Anlage 2 zur Vorlage):
⇒ Abstellfläche für ca. 450 - 500 Fahrräder im Erdgeschoss + 1. Obergeschoss /
ca. 750 m² erforderlich bei vollautomatischer Anlage mit 6-8 Abgabeboxen,
⇒ bis zu 1.650 m² Einzelhandelsfläche im Erdgeschoss + 1. Obergeschoss,
⇒ ca. 125 m² Bürofläche im Zwischengeschoss,
⇒ ca. 1.400 m² Wohnfläche für acht Wohneinheiten in zwei neuen – wieder aufzu-
bauenden Obergeschossen (Wohnungsgröße flexibel),
⇒ Das gesamte Gebäude soll neue zeitgemäße Fassaden erhalten, die dem An-
spruch des Ortes gerecht werden soll.
Die Planungen wurden mit dem Vertragspartner (Harpen AG) des Bauprojekts Stubengas-
se abgestimmt. Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen ist für Harpen - nach eige-
nen Bekundungen – eine Entwicklung nicht interessant.
Die Kaufhof-Warenhaus AG hat das beabsichtigte Konzept insbesondere in dem vorgese-
henen Nutzungsmix begrüßt.
Zu 3.) Die Verwaltung hat im Planungsprozess der Neubebauung Stubengasse auf die Notwen-
digkeit hingewiesen, dass in diesem Stadtraum ein weiterer Bedarf an Fahrrad-
Abstellmöglichkeiten besteht.
Eine umfassende Bestandserhebung der Verkehrsplanung hat ergeben (Stand: Sept.
2008), dass vor Beginn der Bautätigkeit im direkten Umfeld des Stubengassen-Areals ca.
820 Fahrräder im öffentlichen Straßenraum abgestellt wurden, davon ca. 300 frei abgestellt
außerhalb der angebotenen festen Fahrradabstellanlagen.
Durch die Neubebauung Stubengasse und Hansecarrée werden (bauordnungsrechtlich) als
zusätzlicher Bedarf 518 Abstellmöglichkeiten erforderlich. In dem Bauvorhaben der Stu-
bengassen-Neubebauung und im Hansecarrée werden auf den Privatgrundstücken 353
Stellplätze nachgewiesen. Die übrigen im Stubengassenprojekt nicht nachgewiesenen 165
objektbezogenen notwendigen Fahrradabstellmöglichkeiten wurden vertraglich / finanziell
pauschal abgelöst und sollen mit Errichtung einer Fahrradstation am Standort WBI-
Parkhaus vereinbarungsgemäß städtischerseits im Bereich der Stubengasse geschaffen
werden. Ferner sollten die im nördlichen Grundstücksteil entfallenen Abstellplätze ersetzt
werden.
Mit dem geplanten Nutzungskonzept für den Umbau des Grundstücks Stubengasse 22 /
Parkhaus Stubengasse werden mindestens rund 450 Fahrradabstellmöglichkeiten geschaf-
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fen. Im Zusammenhang mit den o.g. mindestens 300 freien Abstellmöglichkeiten ergibt sich
somit eine deutlich spürbare Angebotserhöhung gegenüber dem Status quo.
Die von dem potenziellen Bauherrn geplante platzsparende und vollautomatische Fahrrad-
abstellanlage soll so gebaut werden, dass sie betriebssicher und nutzerfreundlich, d.h. mit
kurzen Zugriffszeiten und preisgünstig angeboten wird. Aufgrund von Recherchen der WBI
werden solche Anlagen bereits erfolgreich genutzt. Beim geplanten Angebot von 6-8 Abga-
be-/Abholboxen, einer jeweiligen Zugriffszeit von max. 1 Minute pro Vorgang und allenfalls
geringer Nutzergebühr (notwendig zur Aktivierung der Box, stellt i. Ü. Vertragsverhältnis
zum Betreiber für Haftungsfälle her) wird die Nutzerfreundlichkeit als attraktiv eingeschätzt.
Die Errichtung einer solch innovativen Lösung würde zum Image der Stadt Münster als
Fahrradhauptstadt passen und wird daher von Seiten der Stadt ausdrücklich unterstützt. Es
ist beabsichtigt, ein detailliertes Konzept dem Planungsausschuss vorzustellen.
Mit der geplanten neuen Fahrradabstellanlage im Umbauprojekt Stubengasse 22 ist die In-
tention des SPD-Antrages A-R/022/2006 und der HA-Beschluss vom 27.09.2006 (Vorlage
V 0636/2006) erfüllt.
In Vertretung
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
1 – Lageplan
2 – Konzeptstudie zum Umbau des Parkhauses
3 – Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. 0022/2006 „City-Fahrradparkhaus – Chance an
der Stubengasse nutzen“
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Stubengasse 22
- Heinrich-Brüning-Straße
- Harsewinkelplatz
- Engelenschanze
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0720/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.09.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37