Mandari Insight

V/0720/2008

Bauvorhaben Stubengasse 22 / Umbau und Umnutzung des Parkhauses

Vorlagen 04.09.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.09.2008, TOP 15

Vorlage 0720_2008-Anlage 2

· application/pdf

Ansehen

Vorlage 0720_2008- Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

V-0720-2008-Anlage-3-Antrag-SPD-Fraktion

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Vorlage 0720_2008-Anlage 2

346 Zeichen

Konzept / Ansicht Klarissengasse West
Konzept / Ansicht Klarissengasse Süd
Konzept / Ansicht Klarissengasse Nord
Konzept / Ansicht Stubengasse
Anlage 2 zur Vorlage 0720/2008

Konzept / Schnitt Klarissengasse
Konzept  / Schnitt Stubengasse

Konzept / Grundriss EG
Konzept / Grundriss 1. OG

Konzept / Grundriss 2. OG
Konzept / Grundriss 3. + 4. OG

Vorlage 0720_2008- Anlage 1

72 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage 0720/2008
Lageplan Parkhaus Stubengasse
(Umnutzung)

V-0720-2008-Anlage-3-Antrag-SPD-Fraktion

172 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0720/2008 
Bauvorhaben Stubengasse 22 / Umnutzung des Parkhauses 
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 12.06.2006/ Seite 1 von 1

Beschlussvorlage

10576 Zeichen

V/0720/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bauvorhaben Stubengasse 22 / Umbau und Umnutzung des Parkhauses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
24.09.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
24.09.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.)  Einem Teilabriss des Parkhauses an der  Stubengasse / Klarissengasse wird zugestimmt. 
 
2.) Unmittelbar nach dem Teilabriss des Gebäudes wird - unter Beibehaltung der Anlieferung im 
Untergeschoss – auf Grundlage des in der Anlage 1 beigefügten Konzeptes ein Um- / Neubau 
mit den Nutzungen Fahrradstation, Einzelhandel und Wohnen realisiert. 
 
3.) Der Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. 0022/2006 „City-Fahrradparkhaus – Chance an 
der Stubengasse nutzen“ ist damit erledigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass an die WBI (alter und neuer Erbbaurechtsnehmer an dem 
Grundstück Stubengasse 22) zur Umsetzung des Bauprojekts städtische Ablösemittel ausgezahlt 
werden sollen. Aus einer Verlängerung des Erbbaurechts bis Ende des Jahres 2063 resultieren 
zusätzliche Erträge für die Stadt Münster. 
Durch den Teilabriss des Parkhauses werden die für die Stadt Münster kalkulierten Aufwendungen 
für den oberirdischen Gebäudeabriss deutlich reduziert. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung steht unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zur nichtöffentlichen 
Vorlage Nr. 0708/2008 (Amt für Immobilienmanagement / Amt für Finanzen und Beteiligungen), in 
der die Bedingungen für eine Verlängerung des Erbbaurechts, die Investitionskosten der WBI so-
wie  Zuwendungen und Einnahmen der Stadt Münster dargestellt sind. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0720/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Dr. Oellers 
Ruf: 
492-6121     / 492-6150 
E-Mail: 
Philipp@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.09.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0720/2008 
 
 Begründung: 
 
Zu 1.) In Folge der Diskussion um die Projektentwicklung Stubengasse wurde auch die Aufgabe 
des Westfalen-Parkhauses beschlossen. Damit so ll das Areal zwischen Harsewinkelplatz 
und Heinrich-Brüning Straße erheblich aufgewertet werden. Im Vorfeld der Projektentwick-
lung für eine Bebauung des Stubengassen-Platzes wurde demzufolge Ersatzparkraum ge-
plant und mit dem Parkhaus an der Engelenschanze im Jahr 2003 fertig gestellt. Ein Er-
satzangebot für Fahrräder, für die es ebenfalls auf dem nördlichen Parkplatz Abstellflächen 
gab, konnte nicht in vollem Umfang realisiert werden.  
 
Während in einem ersten Investoren-Bauwettbewerb 1996 die Umfahrung des Stubengas-
sen-Platzes durch Individualverkehr und ÖPNV noch Planungsgrundlage blieb, änderten 
sich später aufgrund einvernehmlicher Verhandlungen zur Parkhausnutzung mit dem Er-
baurechtsnehmer WBI und der Kaufhof AG die Chancen für eine städtebauliche Umstruktu-
rierung des Quartiers. 
 
Als im Jahr 2003 – auf Basis eines breit angelegten Beteiligungsverfahrens - eine zweite 
Ausschreibung für einen Investoren-Bauwettbewerb anstand, wurde der städtebaulich er-
wünschten Verknüpfung von vorhandenen Fußgängerzonen und Plätzen in der Innenstadt 
sowie der Schaffung neuer Wegebeziehungen ein hoher Stellenwert zugemessen. Dies 
bedingt die Einstellung des Individualverkehrs auf der Straße Stubengasse zugunsten einer 
hohen Aufenthaltsqualität. Vor diesem Hintergrund  soll das unattraktive Westfalen-
Parkhaus nach dem Jahreswechsel 2008/2009 geschlossen werden.  
 
Derzeit wird das ausgewählte, vom Rat der Stadt Münster beschlossene Neubauprojekt der 
Harpen AG einschließlich der Freiflächengestaltung auf dem Stubengassen-Platz umge-
setzt. Im September 2009 werden die neuen Anlieger ihre Nutzflächen eröffnen und die 
umliegenden Platzräume können von den Bürgern in Besitz genommen werden. 
 
Neben 316 Pkw-Stellplätzen in der Tiefgarage unter dem Platz werden insgesamt laut 
Bauantrag 230 Fahrradabstellplätze im Gebäude und im Außenbereich angeboten. Darüber 
hinaus wurde vom Investor eine Ablösesumme für Fahrräder in Höhe 200.000,-- € an die 
Stadt Münster gezahlt. 
 
 
Zu 2.) Ein unmittelbar anschließender Wiederaufbau auf dem Eckgrundstück Stubengasse / Kla-
rissengasse war ursprünglich nicht vorgesehen. Hierzu haben sich aber zwischenzeitlich 
neue Rahmenbedingungen ergeben: 
 
Parallel zum Projekt der Harpen AG wird vis-à-vis an der Ecke Harsewinkelplatz zzt. das 
Hansecarrée gebaut, dessen Eröffnung bereits für Oktober 2008 terminiert ist. Es ist im 
Sinne beider Bauherren und weiterer Anlieger, dass zur Vermeidung lang anhaltender Stö-
rungen des Umfeldes durch Baustellen diese zeitnah abgewickelt und ein adäquat gestalte-
ter Freiraum mit Aufenthaltsqualität geschaffen wird. 
 
Die langfristige Beibehaltung der Anlieferung für Galeria Kaufhof über das Untergeschoss 
des Parkhauses steht nach wie vor aufgrund der baulichen Verknüpfung beider Häuser und 
mangels anderer Alternativen außer Frage. Dies ist entsprechend vertraglich vereinbart 
zwischen Grundstückseigentümer Stadt Münster bzw. Erbbauberechtigtem WBI und Nut-
zer.  
 
Auf dieser Basis wurde im Rahmen vorbereitender Planungen zum Gebäuderückbau des 
Parkhauses gutachtlich festgestellt, dass ein aufwändiges Schneidverfahren durchzufüh-
renden ist. Die Höhe des max. anstehenden Grundwassers aber verlangt bei einem Rück-

- 3 - 
V/0720/2008 
bau bis auf die Untergeschossdecke Maßnahmen, die einer Auftriebsgefahr durch bis zu 50 
cm starke Betonschichten entgegen wirken.  
 
Aufgrund der zu bewältigenden Anforderungen anlässlich des Gebäuderückbaus in techni-
scher Hinsicht sowie der Erfordernisse bei der Vermarktung des Areals wurde daher nach 
künftigen Nutzungsmöglichkeiten gesucht, die die Gebäudesubstanz in der baulichen Hülle 
und in der konstruktiven Substanz berücksichtigen.   
 
Die WBI hat durch das Architekturbüro Fritzen, Müller-Giebeler und das Ingenieurbüro Gan-
tert und Wiemeler untersuchen lassen, ob das Parkhaus - unter Erhalt der statischen Kon-
struktion - funktional, wirtschaftlich und für standortadäquate Nutzungen umgebaut werden 
kann. Bedingung ist darüber hinaus, dass die seit Jahren von der Planungsverwaltung an-
gestrebte und durch politische Anträge gestützte Herstellung einer zum Einkaufsbereich 
zentral gelegenen Fahrradstation an dieser Stelle Berücksichtigung findet.  
 
Die vorgelegte Machbarkeitsstudie belegt, dass bei Teilabbruch und einer Entkernung des 
Gebäudes die o.g. Anforderungen bei folgendem Nutzungsmix erfüllt werden können (siehe 
Anlage 2 zur Vorlage): 
 
⇒ Abstellfläche für ca. 450 - 500 Fahrräder im Erdgeschoss + 1. Obergeschoss / 
 ca. 750 m²  erforderlich bei vollautomatischer Anlage mit 6-8 Abgabeboxen,  
⇒ bis zu 1.650 m²  Einzelhandelsfläche im Erdgeschoss + 1. Obergeschoss, 
⇒ ca. 125 m²  Bürofläche im Zwischengeschoss, 
⇒ ca. 1.400 m²  Wohnfläche für acht Wohneinheiten in zwei neuen – wieder aufzu- 
 bauenden Obergeschossen (Wohnungsgröße flexibel), 
⇒ Das gesamte Gebäude soll neue zeitgemäße Fassaden erhalten, die dem An- 
 spruch des Ortes gerecht werden soll. 
  
Die Planungen wurden mit dem Vertragspartner (Harpen AG) des Bauprojekts Stubengas-
se abgestimmt. Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen ist für Harpen - nach eige-
nen Bekundungen – eine Entwicklung nicht interessant. 
 
Die Kaufhof-Warenhaus AG hat das beabsichtigte Konzept insbesondere in dem vorgese-
henen Nutzungsmix begrüßt. 
 
Zu 3.) Die Verwaltung hat im Planungsprozess der Neubebauung Stubengasse auf die Notwen-
digkeit hingewiesen, dass in diesem Stadtraum ein weiterer Bedarf an  Fahrrad-
Abstellmöglichkeiten besteht. 
 
Eine umfassende Bestandserhebung der Verkehrsplanung hat ergeben (Stand: Sept. 
2008), dass vor Beginn der Bautätigkeit im direkten Umfeld des Stubengassen-Areals ca. 
820 Fahrräder im öffentlichen Straßenraum abgestellt wurden, davon ca. 300 frei abgestellt 
außerhalb der angebotenen festen Fahrradabstellanlagen.  
 
Durch die Neubebauung Stubengasse und Hansecarrée werden (bauordnungsrechtlich) als 
zusätzlicher Bedarf 518 Abstellmöglichkeiten erforderlich. In dem Bauvorhaben der Stu-
bengassen-Neubebauung und im Hansecarrée werden auf den Privatgrundstücken 353 
Stellplätze nachgewiesen. Die übrigen im Stubengassenprojekt nicht nachgewiesenen 165 
objektbezogenen notwendigen Fahrradabstellmöglichkeiten wurden vertraglich / finanziell 
pauschal abgelöst und sollen mit Errichtung einer Fahrradstation am Standort WBI-
Parkhaus vereinbarungsgemäß städtischerseits im Bereich der Stubengasse geschaffen 
werden. Ferner sollten die im nördlichen Grundstücksteil entfallenen Abstellplätze ersetzt 
werden.  
   
Mit dem geplanten Nutzungskonzept für den Umbau des Grundstücks Stubengasse 22 / 
Parkhaus Stubengasse werden mindestens rund 450 Fahrradabstellmöglichkeiten geschaf-

- 4 - 
V/0720/2008 
fen. Im Zusammenhang mit den o.g. mindestens 300 freien Abstellmöglichkeiten ergibt sich 
somit eine deutlich spürbare Angebotserhöhung gegenüber dem Status quo. 
  
Die von dem potenziellen Bauherrn geplante platzsparende und vollautomatische Fahrrad-
abstellanlage soll so gebaut werden, dass sie  betriebssicher und nutzerfreundlich, d.h. mit 
kurzen Zugriffszeiten und preisgünstig angeboten wird.  Aufgrund von Recherchen der WBI 
werden solche Anlagen bereits erfolgreich genutzt. Beim geplanten Angebot von 6-8 Abga-
be-/Abholboxen, einer jeweiligen Zugriffszeit von max. 1 Minute pro Vorgang und allenfalls 
geringer Nutzergebühr (notwendig zur Aktivierung der Box, stellt i. Ü. Vertragsverhältnis 
zum Betreiber für Haftungsfälle her) wird die Nutzerfreundlichkeit als attraktiv eingeschätzt. 
Die Errichtung einer solch innovativen Lösung würde zum Image der Stadt Münster als 
Fahrradhauptstadt passen und wird daher von Seiten der Stadt ausdrücklich unterstützt. Es 
ist beabsichtigt, ein detailliertes Konzept dem Planungsausschuss vorzustellen. 
 
Mit der geplanten neuen Fahrradabstellanlage im Umbauprojekt Stubengasse 22 ist die In-
tention des SPD-Antrages A-R/022/2006 und der HA-Beschluss vom 27.09.2006 (Vorlage 
V 0636/2006) erfüllt. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
1  –  Lageplan 
2  –  Konzeptstudie zum Umbau des Parkhauses 
3  –  Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. 0022/2006 „City-Fahrradparkhaus – Chance an 
        der Stubengasse nutzen“

Beratungsverlauf (5)

16.09.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2008 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.09.2008 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Stubengasse 22
  • Heinrich-Brüning-Straße
  • Harsewinkelplatz
  • Engelenschanze

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0720/2008
Typ
Vorlagen
Datum
04.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37