V/0425/2006
Vertragsverlängerung zur Teilübertragung von Sportfördermitteln mit dem Stadtsportbund Münster e. V.
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Beschlussvorlage
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V/0425/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Vertragsverlängerung zur Teilübertragung von Sportfördermitteln mit dem Stadtsportbund Münster e. V. Beratungsfolge 08.03.2007 Sportausschuss Vorberatung 14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 28.03.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Für die Zeit vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2010 werden die städt. Sportfördermittel, die dem Stadtsportbund Münster e. V. seit 1994 zur Verfügung gestellt worden sind, weiterhin gewährt. Die Mittel werden unter Berücksichtigung der öffentlichen Beschlussvorlage V/1065/2005 (Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006 – lfd. Nr. 86) um 5 % gekürzt und dem Stadtsport- bund Münster e. V. mit einem jährlichen Betrag von 306 440,00 € zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sind die bisherigen Teilbeträge der städt. Sportförderung für: - Leistungssport - Teilnahme an internationalen Meisterschaften und Cup-Spielen - Außersportliche Jugendarbeit - Übungsleiterentschädigung - Grundsportgeräte - Ferien-Sportmaßnahmen - Sachkostenzuschuss an den Stadtsportbund - Projekt Jugend, Kultur und Sport zusammengefasst. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den anliegenden Vertrag zur Teilübertragung von Sportförder- mitteln mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abzuschließen. Vorlagen-Nr.: V/0425/2006 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Willnath@stadt-muenster.de Datum: 27.02.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0425/2006 Kosten/Folgekosten Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Sportfördermittel zur Teilübertragung werden im Haushaltsplan 2007, Finanzplan und Investiti- onsprogramm 2006 bis 2010 wie folgt bei der Haushaltsstelle 5510.718.0100.1 „Sportförderung Stadtsportbund Münster e. V.“ bereitgestellt: 2007 306 440,-- € 2008 306 440,-- € 2009 306 440,-- € 2010 306 440,-- € Begründung: Die Sportförderung in Münster gehört traditionell zu den wichtigen kommunalen Gestaltungsaufga- ben und bildet ein wesentliches Element einer am Gemeinwohl orientierten Stadtentwicklung. Der Sport ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Gesellschafts- und Sozialpolitik. Ihm ist eine herausragende pädagogische und soziale Funktion zugeschrieben. Durch den Sport werden Werte wie Fairness, Teamfähigkeit, Selbstvertrauen, Toleranz, Kreativität und Hilfsbereitschaft vermittelt. Kommunale Sportförderung bietet darüber hinaus auch gute Möglichkeiten zur Integrati- on unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen. Di e Arbeit der Münsteraner Sportvereine und des Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) bereichert in vielfältiger Weise das gesellschaftliche und kultu- relle Leben in der Stadt. Hier sind beispielhaft zu nennen: - Auf der Basis ehrenamtlichen Engagements werden Kindern und Jugendlichen elementare Bewegungserfahrungen ermöglicht und lebendige Sozialräume erschlossen. - Menschen unterschiedlicher gesellschaftlicher Herkunft erfahren im Vereinsleben mitmenschli- che Begegnung. Altersunterschiede, Nationalitätengrenzen und viele andere Barrieren können durch gemeinsame sportliche Aktivitäten überwunden werden. - Eigenverantwortung für Gesundheit und körperliches Wohlbefinden wird unterstützt. Der hohe, in Münster immer noch steigende Organisationsgrad in Sportvereinen, aber auch die außergewöhnliche Breite der sportlichen Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Vereine Münsters sind Spiegelbilder dieser Vielfalt. Die Sportvereine tragen in besonderer Weise dazu bei, soziale Werte, wie Bindungsfähigkeit, Solidarität, Freundschaft, Fürsorge und Eigenverantwortung zu stär- ken. Die Möglichkeit, im Alltagsleben Bew egungsräume und Bewegungsmöglichkeiten zu nutzen, hat direkten Einfluss auf die Lebensqualität im Wohnumfeld und der Stadt insgesamt. Das Verhältnis zwischen Sportverwaltung und Sportpolitik einerseits und den Sport treibenden Bürgerinnen und Bürgern andererseits ist in hohem Maße durch Subsidiarität und partnerschaftli- che Zusammenarbeit geprägt. Die Stadt fördert die sportlichen Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Weise und kann sich hierbei auf ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Ehrenamtlichkeit innerhalb der Sportvereine stütz en. Dieser partnerschaftliche Weg soll auch in Zukunft weiter beschritten werden, denn nur so wird es auch in Zukunft möglich sein, die wach- senden Aufgaben trotz begrenzter finanzieller Mittel zu bewältigen. - 3 - V/0425/2006 Aus der im Jahr 2003 durchgeführten Studie „Sporttreiben in Münster“ ergibt sich darüber hinaus, dass auch im nicht organisierten Sport der Trend zu vermehrter Sportaktivität geht. Der sportakti- ve Anteil der an der Studie befragten Münsteraner im Alter zwischen 10 und 70 Jahren erhöhte sich im Verhältnis der gesamten Bevölkerung seit 1991 auf stolze 87,1 %. Bestärkt wird dieser Prozentanteil, dass erstmals im Jahr 2004 bei den ca. 190 Mitgliedervereinen des SSB die 80 000er Schallgrenze überschritten wurde. Davon gehen im organisierten Sport ca. 31 000 weibliche und ca. 50 000 männliche Mitglieder einer sportlichen Betätigung nach. Bekräftigt wird dies da- durch, dass die Sportjugend des SSB mit ihren ca. 30.000 Mitgliedern der weitaus größte Interes- senverband der Jugend in Münster ist. Die Stadt Münster liegt damit im Landesvergleich ver- gleichbarer Städte an der Spitze. Die Teilübertragung der Sportfördermittel an den Stadtsportbund begann am 01.07.1994 für drei Jahre als Versuch, wurde ab 01.01.1998 und ab 01.01.2003 verlängert und soll auch in den kom- menden vier Jahren weitergeführt werden. Mit der Fortführung dieser Delegation von Finanzver- antwortung an die Selbstorganisation der Vereine geht die Stadt Münster den eingeschlagenen Weg konsequent weiter, die Gestaltungsfreiräume im Sportbereich in Eigenverantwortung der Sportlerinnen und Sportler zu nutzen. Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2006 werden die städt. Sportfördermittel ab dem 01.01.2007 erneut um 5 % gekürzt. Trotz der überaus wichtigen Leistungen des Sports für das Gemeinwesen dieser Stadt war die erneute Kürzung im Interesse einer Gleichbehandlung der Zu- schüsse an freie Träger auch für den SSB nicht vermeidbar. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Anlage-Vertrag Teilübertragung von Sportfördermitteln an den SSB
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Anlage zur Beschlussvorlage V/0425/2006
Teilübertragung von Sportfördermitteln
an den Stadtsportbund Münster e. V.
Zwischen der Stadt Münster,
vertreten durch den Oberbürgermeister, - Stadt -
u n d
dem Stadtsportbund Münster e. V.,
vertreten durch den satzungemäßen Vorstand, - SSB -
wird folgende Vereinbarung geschlossen:
§ 1
Gegenstand des Vertrages
Die Stadt Münster stellt dem Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) ab dem 01.01.2007 zur Förderung des
Sports in Münster nach der Maßgabe des Ratsbeschlusses vom 27.09.2006 in den Jahren 2007, 2008,
2009 und 2010 - unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel - folgende Mittel zur Verfügung:
2007 = 306.440 €
2008 = 306.440 €
2009 = 306.440 €
2010 = 306.440 €
Mit diesen Mitteln sind die bisherigen Teilbeträge der städtischen Sportförderung für
- Leistungssport
- Teilnahme an internationalen Meisterschaften und Cup-Spielen
- außersportliche Jugendarbeit
- Übungsleiterentschädigung
- Grundsportgeräte
- Feriensportmaßnahmen
- Sachkostenzuschuss an den SSB
- Projekt Jugend-Kultur und Sport
zusammengefasst.
§ 2
Richtlinienkompetenz
Der SSB Münster hat im Rahmen eines satzungsgemäßen Verfahrens die Befugnis, die
Förderungsmodalitäten für die Verwendung des pauschalen Zuschusses festzulegen.
§ 3
Binnenkontrolle
Der SSB legt entsprechend seiner Vereinssatzung jäh rlich einen gesonderten Rechenschaftsbericht
über die Verwendung der Pauschalmittel für seine Mitgliederversammlung vor.
...
- 2 -
Der Bericht wird ebenfalls jährlich dem Sportaussch uss in schriftlicher Form zugeleitet und mündlich
erläutert. Der Bericht dokumentiert die Mittelverwendung und die Auswirkungen für die Entwicklung des
Sports in der Stadt Münster in differenzierter Form.
Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung den Vo rstand nicht entlastet, hat das
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Münster die Prüfung auf zweckgerichtete Mittelverwendung
vorzunehmen.
§ 4
Vertragszeitraum
Als Vertragszeitraum wird eine Dauer von vier Jahre n vereinbart, beginnend mit dem 01.01.2007,
endend mit dem 31.12.2010.
Über die Verlängerung wird im Laufe des Jahres 2010 entschieden.
§ 5
Kündigung
Den beiden Vertragsparteien steht ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 8 Monaten zum
Jahresende zu. Das Recht zur ordentlichen Kündigung besteht auch innerhalb des Vertragszeitraumes.
Den Vertragsparteien steht jederzeit - auch innerha lb des Vertragszeitraumes - das Recht zur
außerordentlichen Kündigung zu. Zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt jeder wichtige
Grund, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Ein solcher
wichtiger Grund ist z. B. die nicht zweckgerechte Verwendung der städt. Mittel.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Frist wi rd vereinbart, wenn eine ordnungsgemäße
Verteilung der Sportfördermittel im Sinne dieses Vertrages nicht mehr gewährleistet ist.
§ 6
Pflichten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
Der SSB hat bei Beendigung des Vertragsverhältnisses den Nachweis zu erbringen, dass die von der
Stadt ausgezahlten Mittel zweckgerecht an seine Mitgliedsvereine ausgezahlt worden sind.
Kann der SSB diesen Nachweis nicht führen, hat er d en nicht ausgezahlten Betrag zu erstatten. Der
Erstattungsanspruch wird fällig mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 3 bleibt von dieser Regelung unberührt.
§ 7
Schlussbestimmungen
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftfor m. Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Die
Vertragsparteien erhalten eine Ausfertigung des Ver trages. Ist ein Teil dieses Vertrages ungültig, so
berührt dies nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages.
Wenn einzelne Bestimmungen des Vertrages aus rechtlichen oder sonstigen Gründen ungültig werden,
verpflichten sich Stadt und SSB dazu, diese Bestimmungen durch gleichwertige, gültige zu ersetzen.
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Stadt Münster Stadtsportbund Münster e. V.
Der Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0425/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 30.05.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37