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V/0425/2006

Vertragsverlängerung zur Teilübertragung von Sportfördermitteln mit dem Stadtsportbund Münster e. V.

Vorlage 30.05.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2006, TOP 13

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage-Vertrag Teilübertragung von Sportfördermitteln an den SSB

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Ansehen

Beschlussvorlage

6390 Zeichen

V/0425/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vertragsverlängerung zur Teilübertragung von Sportfördermitteln mit dem Stadtsportbund Münster 
e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2007 Sportausschuss Vorberatung 
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Für die Zeit vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2010 werden die städt. Sportfördermittel, die dem 
Stadtsportbund Münster e. V. seit 1994 zur Verfügung gestellt worden sind, weiterhin gewährt. 
Die Mittel werden unter Berücksichtigung der öffentlichen Beschlussvorlage V/1065/2005 
(Haushaltskonsolidierungsprogramm 2006 – lfd. Nr. 86) um 5 % gekürzt und dem Stadtsport-
bund Münster e. V. mit einem jährlichen Betrag von 306 440,00 € zur Verfügung gestellt. 
 
 Mit diesen Mitteln sind die bisherigen Teilbeträge der städt. Sportförderung für:  
 
 - Leistungssport 
 - Teilnahme an internationalen Meisterschaften und Cup-Spielen 
 - Außersportliche Jugendarbeit 
 - Übungsleiterentschädigung 
 - Grundsportgeräte 
 - Ferien-Sportmaßnahmen 
 - Sachkostenzuschuss an den Stadtsportbund 
 - Projekt Jugend, Kultur und Sport 
 
 zusammengefasst. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den anliegenden Vertrag zur Teilübertragung von Sportförder-
mitteln mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abzuschließen. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0425/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Willnath@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.02.2007  
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0425/2006 
Kosten/Folgekosten 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die Sportfördermittel zur Teilübertragung werden im Haushaltsplan 2007, Finanzplan und Investiti-
onsprogramm 2006 bis 2010 wie folgt bei der Haushaltsstelle 5510.718.0100.1 „Sportförderung 
Stadtsportbund Münster e. V.“ bereitgestellt: 
 
2007 306 440,-- € 
2008 306 440,-- € 
2009 306 440,-- € 
2010 306 440,-- € 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Sportförderung in Münster gehört traditionell zu den wichtigen kommunalen Gestaltungsaufga-
ben und bildet ein wesentliches Element einer am Gemeinwohl orientierten Stadtentwicklung. 
 
Der Sport ist ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Gesellschafts- und Sozialpolitik. Ihm ist 
eine herausragende pädagogische und soziale Funktion zugeschrieben. Durch den Sport werden 
Werte wie Fairness, Teamfähigkeit, Selbstvertrauen, Toleranz, Kreativität und Hilfsbereitschaft 
vermittelt. Kommunale Sportförderung bietet darüber hinaus auch gute Möglichkeiten zur Integrati-
on unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen. Di e Arbeit der Münsteraner Sportvereine und des 
Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) bereichert in vielfältiger Weise das gesellschaftliche und kultu-
relle Leben in der Stadt.  
 
Hier sind beispielhaft zu nennen: 
 
- Auf der Basis ehrenamtlichen Engagements werden Kindern und Jugendlichen elementare 
 Bewegungserfahrungen ermöglicht und lebendige Sozialräume erschlossen.  
 
- Menschen unterschiedlicher gesellschaftlicher Herkunft erfahren im Vereinsleben mitmenschli-
che Begegnung. Altersunterschiede, Nationalitätengrenzen und viele andere Barrieren können 
durch gemeinsame sportliche Aktivitäten überwunden werden.  
 
- Eigenverantwortung für Gesundheit und körperliches Wohlbefinden wird unterstützt. 
 
Der hohe, in Münster immer noch steigende Organisationsgrad in Sportvereinen, aber auch die 
außergewöhnliche Breite der sportlichen Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Vereine Münsters 
sind Spiegelbilder dieser Vielfalt. Die Sportvereine tragen in besonderer Weise dazu bei, soziale 
Werte, wie Bindungsfähigkeit, Solidarität, Freundschaft, Fürsorge und Eigenverantwortung zu stär-
ken. Die Möglichkeit, im Alltagsleben Bew egungsräume und Bewegungsmöglichkeiten zu nutzen, 
hat direkten Einfluss auf die Lebensqualität im Wohnumfeld und der Stadt insgesamt. 
 
Das Verhältnis zwischen Sportverwaltung und Sportpolitik einerseits und den Sport treibenden 
Bürgerinnen und Bürgern andererseits ist in hohem Maße durch Subsidiarität und partnerschaftli-
che Zusammenarbeit geprägt. Die Stadt fördert die sportlichen Aktivitäten der Bürgerinnen und 
Bürger in vielfältiger Weise und kann sich hierbei auf ein hohes Maß an Eigenverantwortung und 
Ehrenamtlichkeit innerhalb der Sportvereine stütz en. Dieser partnerschaftliche Weg soll auch in 
Zukunft weiter beschritten werden, denn nur so wird es auch in Zukunft möglich sein, die wach-
senden Aufgaben trotz begrenzter finanzieller Mittel zu bewältigen.

- 3 - 
V/0425/2006 
 
Aus der im Jahr 2003 durchgeführten Studie „Sporttreiben in Münster“ ergibt sich darüber hinaus, 
dass auch  im nicht organisierten Sport der Trend zu vermehrter Sportaktivität geht. Der sportakti-
ve Anteil der an der Studie befragten Münsteraner im Alter zwischen 10 und 70 Jahren erhöhte 
sich im Verhältnis der gesamten Bevölkerung seit 1991 auf stolze 87,1 %. Bestärkt wird dieser 
Prozentanteil, dass erstmals im Jahr 2004 bei den ca. 190 Mitgliedervereinen des SSB die 80 
000er Schallgrenze überschritten wurde. Davon gehen im organisierten Sport ca. 31 000 weibliche 
und ca. 50 000 männliche Mitglieder einer sportlichen Betätigung nach. Bekräftigt wird dies da-
durch, dass die Sportjugend des SSB mit ihren ca. 30.000 Mitgliedern der weitaus größte Interes-
senverband der Jugend in Münster ist. Die Stadt Münster liegt damit im Landesvergleich ver-
gleichbarer Städte an der Spitze. 
 
Die Teilübertragung der Sportfördermittel an den Stadtsportbund begann am 01.07.1994 für drei 
Jahre als Versuch, wurde ab 01.01.1998 und ab 01.01.2003 verlängert und soll auch in den kom-
menden vier Jahren weitergeführt werden. Mit der Fortführung dieser Delegation von Finanzver-
antwortung an die Selbstorganisation der Vereine geht die Stadt Münster den eingeschlagenen 
Weg konsequent weiter, die Gestaltungsfreiräume im Sportbereich in Eigenverantwortung der 
Sportlerinnen und Sportler zu nutzen.  
 
Im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2006 werden die städt. Sportfördermittel ab dem 
01.01.2007 erneut um 5 % gekürzt. Trotz der überaus wichtigen Leistungen des Sports für das 
Gemeinwesen dieser Stadt war die erneute Kürzung im Interesse einer Gleichbehandlung der Zu-
schüsse an freie Träger auch für den SSB nicht vermeidbar. 
 
 
I. V. 
 
gez. Dr. Hanke 
Stadträtin

Anlage-Vertrag Teilübertragung von Sportfördermitteln an den SSB

4143 Zeichen

Anlage zur Beschlussvorlage V/0425/2006 
    
 
Teilübertragung von Sportfördermitteln 
an den Stadtsportbund Münster e. V. 
 
 
Zwischen der Stadt Münster,  
vertreten durch den Oberbürgermeister,  - Stadt - 
 
u n d  
 
dem Stadtsportbund Münster e. V.,  
vertreten durch den satzungemäßen Vorstand,  - SSB - 
 
wird folgende Vereinbarung geschlossen: 
 
 
 
§ 1  
Gegenstand des Vertrages 
 
Die Stadt Münster stellt dem Stadtsportbund Münster e. V. (SSB) ab dem 01.01.2007 zur Förderung des 
Sports in Münster nach der Maßgabe des Ratsbeschlusses vom 27.09.2006 in den Jahren 2007, 2008, 
2009 und 2010 - unter dem Vorbehalt vorhandener Haushaltsmittel - folgende Mittel zur Verfügung: 
 
2007 = 306.440 € 
2008 = 306.440 € 
2009 = 306.440 € 
2010 = 306.440 € 
 
Mit diesen Mitteln sind die bisherigen Teilbeträge der städtischen Sportförderung für 
 
 - Leistungssport 
 - Teilnahme an internationalen Meisterschaften und  Cup-Spielen 
 - außersportliche Jugendarbeit 
 - Übungsleiterentschädigung 
 - Grundsportgeräte 
 - Feriensportmaßnahmen 
 - Sachkostenzuschuss an den SSB 
 - Projekt Jugend-Kultur und Sport 
 
zusammengefasst. 
 
 
§ 2  
Richtlinienkompetenz 
 
Der SSB Münster hat im Rahmen eines satzungsgemäßen  Verfahrens die Befugnis, die 
Förderungsmodalitäten für die Verwendung des pauschalen Zuschusses festzulegen.  
 
 
§ 3 
 Binnenkontrolle 
 
Der SSB legt entsprechend seiner Vereinssatzung jäh rlich einen gesonderten Rechenschaftsbericht 
über die Verwendung der Pauschalmittel für seine Mitgliederversammlung vor. 
 
            ...

- 2 - 
 
 
 
Der Bericht wird ebenfalls jährlich dem Sportaussch uss in schriftlicher Form zugeleitet und mündlich 
erläutert. Der Bericht dokumentiert die Mittelverwendung und die Auswirkungen für die Entwicklung des 
Sports in der Stadt Münster in differenzierter Form. 
 
Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung den Vo rstand nicht entlastet, hat das 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Münster die Prüfung auf zweckgerichtete Mittelverwendung 
vorzunehmen. 
 
§ 4  
Vertragszeitraum 
 
Als Vertragszeitraum wird eine Dauer von vier Jahre n vereinbart, beginnend mit dem 01.01.2007, 
endend mit dem 31.12.2010. 
 
Über die Verlängerung wird im Laufe des Jahres 2010 entschieden. 
 
§ 5  
Kündigung 
 
Den beiden Vertragsparteien steht ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 8 Monaten zum 
Jahresende zu. Das Recht zur ordentlichen Kündigung besteht auch innerhalb des Vertragszeitraumes. 
 
Den Vertragsparteien steht jederzeit - auch innerha lb des Vertragszeitraumes - das Recht zur 
außerordentlichen Kündigung zu. Zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt jeder wichtige 
Grund, der dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Ein solcher 
wichtiger Grund ist z. B. die nicht zweckgerechte Verwendung der städt. Mittel. 
 
Ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne Frist wi rd vereinbart, wenn eine ordnungsgemäße 
Verteilung der Sportfördermittel im Sinne dieses Vertrages nicht mehr gewährleistet ist. 
 
§ 6  
Pflichten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses 
 
Der SSB hat bei Beendigung des Vertragsverhältnisses den Nachweis zu erbringen, dass die von der 
Stadt ausgezahlten Mittel zweckgerecht an seine Mitgliedsvereine ausgezahlt worden sind. 
 
Kann der SSB diesen Nachweis nicht führen, hat er d en nicht ausgezahlten Betrag zu erstatten. Der 
Erstattungsanspruch wird fällig mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses. 
 
§ 3 bleibt von dieser Regelung unberührt. 
 
§ 7  
Schlussbestimmungen 
 
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftfor m. Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Die 
Vertragsparteien erhalten eine Ausfertigung des Ver trages. Ist ein Teil dieses Vertrages ungültig, so 
berührt dies nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages. 
 
Wenn einzelne Bestimmungen des Vertrages aus rechtlichen oder sonstigen Gründen ungültig werden, 
verpflichten sich Stadt und SSB dazu, diese Bestimmungen durch gleichwertige, gültige zu ersetzen. 
 
 
 
_____________________________    __________________ ____________ 
Stadt Münster      Stadtsportbund Münster e. V. 
Der Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (4)

20.09.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
31.10.2006 Sportausschuss
TOP 3.2 Vorberatung
Zur Sitzung
08.11.2006 Hauptausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
08.11.2006 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0425/2006
Typ
Vorlage
Datum
30.05.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37