2023/0158
Neubau einer Kindertagestätte im Ludwigshöhviertel, Kita Mitte (B2)
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Entwurfsplanung 1. Grundriss: Ludwigshöhviertel Darmstadt Kindertagesstätte im Baufeld B2 entlang der Saturnstraße. Grundriss EG 1:200 Grundriss 1.OG 1:200 Grundriss DG 1:200 Mietfläche der Kindertagesstätte nach derzeitigem E ntwurfsstand - Miefläche ohne Terrasse und Balkone ca. 1.025 m² - Mietfläche + nutzbare Dachfläche ca. 247 m² (493m²/2) Ansatz 50% - Mietfläche Gesamt ca. 1.271 m² - Außenspielfläche EG Angabe LA: ca. 380 m² - Außenfläche EG Angabe LA: ca. 623 m ² - Lichte Raumhöhe max. 2,80 m - Teilunterkellerung (Technik) BGF ca. 25 m² - BGF (R) ca. 1.265 m² - BGF (S) ca. 613 m²
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Punkt 13: Neubau einer Kindertagestätte im Ludwigshöhviertel, Kita Mitte (B2) (V-Nr. 2023/0158) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 5: Neubau einer Kindertagestätte im Ludwigshöhviertel, Kita Mitte (B2) (V-Nr. 2023/0158) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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ANLAGE Mietkonditionen, -aufstellung und -kosten
1. Mietkonditionen & Mietkostenaufstellung :
Eckpunkte zu den Mietkonditionen
1. Die Mietdauer beträgt 25 Jahre
2. Einseitige Optionen der Mieterseite für eine Verlängerung des Mietvertrags
betragen 3 x 5 Jahre
3. Die Indexierung des Mietzinses ist wie folgt vorgesehen : Ändert sich der vom
Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis
2020 = 100) während der vereinbarten Vertragsdauer bzw. während des ersten und/oder
zweiten und/oder dritten Optionszeitraumes um mehr als fünf Prozent gegenüber dem
veröffentlichten Indexstand im 25. Mietmonat oder gegenüber dem Stand der letzten
Mietanpassung, so k ann jede Vertragspartei eine Änderung der Nettomiete (ohne
Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlungen und Stellplatzmiete) in entsprechendem
prozentualem Verhältnis verlangen. In jedem Fall neuerlicher Änderung muss die
Nettomiete seit mindestens zwölf Monat en unverändert bestehen.
4. Die anfängliche monatliche Kaltmiete für die Flächen beträgt 18,50 EUR/m² und für
den Stellplatz 80,00 EUR. Die Mietfläche beträgt nach aktueller Planung derzeit ca.
1.271,50 m² (Maßgeblich ist das Aufmaß nach Fertigstellung. H ierbei werden die Flächen
gem. nachstehender Kennzahlen bemessen.) Die monatliche Kaltmiete würde demnach
aktuell ca. 23.522,75 € (Anfangskaltmiete) betragen. Für den Stellplatz beträgt die
monatliche Miete 80,00 €.
Nettokaltmiete 18,50 €/m² x 1.271,50 m ² = € 23.522,75
Zzgl. Miete je Stellplatz 80,00 €
________________
Miete gesamt: € 23 .602,75
Zuzüglich zur Miete trägt der Mieter als monatliche Vorauszahlung die Verwaltungskosten
pauschal für die Mietfläche in Höhe von 2 % der monatlichen Kaltmiete, e ine
Verwaltungskostenpauschale von 5,00 € pro Stellplatz sowie die Betriebs - und
Nebenkosten i.H.v. 4,00 €/m ².
- 2 -
Mietkostenaufstellung
Gegenstand Einheit
Mietdauer Jahre 25,00
Kaltmiete Euro pro m² 18,50 €
Stellplatz Euro 80,00 €
Mietfläche m² 1.271,50
Monatliche Kaltmiete 23.522,75 €
Monatliche Kaltmiete inkl. Stellplatz 23.602,75 €
Verwaltungskosten für Mietfläche % 0,02
Verwaltungskosten in Höhe von 2% der monatlichen Kaltmiete 470,46 €
Verwaltungskostenpauschale pro Stellplatz und Monat 5,00 €
Betriebs- und Nebenkosten in Form einer
Nebenkostenvorauszahlung i.H.v. € 4,- pro m² und Monat
4,00 €
Betriebs- und Nebenkosten 5.086,00 €
Mietkosten gesamt pro Monat
Bestehend aus:
Monatliche Kaltmiete
1 x Stellplatz
Verwaltungskosten 2%
Verwaltungskosten Stellplatz
Betriebs- und Nebenkosten
29.164,21 €
Mietkosten gesamt pro Jahr 349.970,46 €
Mietkosten gesamt über Mietdauer 25 J. 8.749.261,50 €
Der Mietpreis (Kaltmiete) in Höhe von 18,50 Euro pro m² beinhaltet keinerlei Leistungen wie
Einrichtung, Mobiliar und Kücheneinbauten. Eine Bau - und Ausstattungsbeschreibung liegt
vor.
Eine weitere Magistratsvorlage zur Höhe und Aufschlüsselung des Betriebskostenzuschusses
und zu den Investitionskosten im Rahmen der Erstausstattung wird nach erfolgreicher
Ausschreibung der Trägerschaft folgen.
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.05.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0158
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neubau einer Kindertagestätte im Ludwigshöhviertel, Kita Mitte (B2)
Vorlage vom: 02.05.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Maßnahme „Neubau Kindertagesstätte Ludwigshöhviertel, Kita Mitte (B2) wird
entsprechend der Entwurfsplanung der Nassauische n Heimstätte Wohnungs - und
Entwicklungsgesellschaft mbH und der weiteren Bearbeitung der LPH 3 bis 9 zugestimmt.
2. Den Konditionen zur Anmietung der neu entstehenden Räumlichkeiten der
Kindertagesstätte in der Saturnstraße gemäß Anlage wird zugestimmt.
Anlagen: 1. Anlage_Entwurfsplanung_MV -B2_Ludwigshoehviertel
2. Anlage Mietkosten Kita B2 im LHV
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.05.2023
Gem. § 13 Abs. 2 des städtebaulichen Vertrages „Ludwigshöhviertel“ zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der BVD New Living GmbH & Co. KG. vom 27.08.2020
sowie dem Magistratsbeschluss 2020/0150 vom 03.06.2020 hat der Eigentümer des
Bauplatzes „Kita Mitte“ (B2) , um den Bedarf der neu entstehenden Siedlung an zusätzlichen
Kinderbetreuungsplätzen zu erfüllen, an dieser Stelle eine Kindertagesstätte auf seine Kosten
nach Vorgaben der Stadt zu errichten. Er muss die Kindertagesstätte zu angemessenen
Konditionen eine r von der Stadt genannten Betreiber *in oder der Stadt zur Miete anbieten.
Die Betriebsträgerschaft der neuen Kindertagesstätte wird durch das Jugendamt unter
Zugrundelegung der Konditionen für die Anmietung der Kindertagesstätte öffentlich
ausgeschrieben un d vergeben.
Das oben genannte Grundstück hat die Nassauische Heimstätte Wohnungs - und
Entwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend NHWE) nach Maßgabe des städtebaulichen
Vertrages erworben und ist nunmehr verpflichtet, die Vorgaben des o.g. § 13 Abs. 2
hinsichtlich des Bauplatzes Kita Mitte zu erfüllen. Für den Bau der Kindertagesstätte hat die
NHWE die Pläne gemäß Anl. 1 vorgelegt, die die Vorgaben der Stadt hinsichtlich der
Kindertagesstätte erfüllen. Daher kann den Plänen zugestimmt werden.
Die Kindertage sstätte ist ein KfW -40 Effizienz Haus mit einer Fläche von ca. 1.271 m² im
Innen- und ca. 380 m², im Außenbereich. Sie bietet Platz für insgesamt 88 Kinder in 5
Gruppen. Davon sind 22 Plätze im U3 Bereich mit einer Gruppenstärke von je 11 Kindern
und 66 Plätze im Ü3 Bereich mit einer Gruppenstärke von je 22 Kindern vorgesehen. Die
Räume der U3 Gruppen befinden sich im Erdgeschoss, die drei untereinander verbundenen
Ü3 Gruppenräume befinden sich im 1. OG. Die Raumgrößen ergeben sich aus den
Darmstädter Quali tätsstandards.
Die Gruppenräume im Obergeschoss verfügen über einen außenliegenden Fluchtbalkon, der
neben einem Aufzug auch als Haupterschließung für die Spielfläche auf dem Dach dient. Die
Außenspielfläche auf dem Dach ist dem Ü3, die Gartenfläche im E G dem U3 Bereich
zugeordnet.
Der zukünftige Betriebsträger soll die Flächen für 25 Jahre mit der Option auf eine
dreimalige Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre von der NHWE anmieten. Die Eckpunkte
für den Mietvertrag hat das Jugendamt bereits mit der NHWE ausgehandelt (siehe Anl. 2).
Sie werden Grundlage der Ausschreibung zur Vergabe der Betriebsträgerschaft. Für den
Betrieb der Kindertagesstätte erhält der Betriebsträger einen jährlichen
Betriebskostenzuschuss, der im Rahmen eines jährlichen Bescheide s erlassen und der
sämtliche notwendigen anerkennungsfähigen Betriebskosten einschließlich der Mietkosten
aus dem zukünftigen Mietvertrag zwischen dem Betreiber und der NHWE umfassen wird.
Verletzt der Betriebsträger seine Verpflichtung, die Einrichtung g emäß den geltenden
rechtlichen Bestimmungen zu betreiben, so ist die Stadt nach Abmahnung berechtigt, die
Bezuschussung mit einer mindestens einjährigen Vorlaufzeit zu beenden.
Mit dem Beginn der Baumaßnahme durch die NHWE wird frühestens im Frühjahr 2024
gerechnet (abhängig von der Bauantragsstellung und –genehmigung). Die Fertigstellung der
Kindertagesstätte kann entsprechend in dem Zeitraum ab Herbst 2026 bis Frühjahr 2027
erfolgen.
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Eine weitere Magistratsvorlage bezüglich des Betriebskostenzuschusse s und der
Investitionskosten im Rahmen der Erstausstattung wird folgen.
Darmstadt, 02.05.2023
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Saturnstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0158
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.05.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00