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2023/0158

Neubau einer Kindertagestätte im Ludwigshöhviertel, Kita Mitte (B2)

Magistratsvorlage 02.05.2023

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711 Zeichen

Entwurfsplanung 
 
 
1.  Grundriss: 
 
Ludwigshöhviertel Darmstadt 
Kindertagesstätte im Baufeld B2 entlang der Saturnstraße.

Grundriss EG 1:200 
 
 
 
Grundriss 1.OG 1:200

Grundriss DG 1:200  
 
 
 
 
 
Mietfläche der Kindertagesstätte nach derzeitigem E ntwurfsstand 
 
- Miefläche ohne Terrasse und Balkone  ca. 1.025 m² 
- Mietfläche + nutzbare Dachfläche             ca.    247 m² 
(493m²/2) Ansatz 50% 
- Mietfläche Gesamt     ca. 1.271 m² 
 
- Außenspielfläche EG Angabe LA:   ca.    380 m² 
- Außenfläche EG Angabe LA:              ca.    623 m ² 
- Lichte Raumhöhe max.            2,80 m 
- Teilunterkellerung (Technik) BGF   ca.      25 m² 
- BGF (R)      ca. 1.265 m² 
- BGF (S)       ca.    613 m²

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Punkt 13: Neubau einer Kindertagestätte im Ludwigshöhviertel, Kita Mitte (B2) 
 (V-Nr. 2023/0158) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 5: Neubau einer Kindertagestätte im Ludwigshöhviertel, Kita Mitte (B2) 
 (V-Nr. 2023/0158) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 3

3124 Zeichen

ANLAGE Mietkonditionen, -aufstellung und -kosten 
 
1. Mietkonditionen & Mietkostenaufstellung : 
 
Eckpunkte zu den Mietkonditionen  
 
1. Die Mietdauer beträgt 25 Jahre  
2. Einseitige Optionen der Mieterseite für eine Verlängerung  des Mietvertrags  
betragen 3 x 5 Jahre 
3. Die Indexierung des Mietzinses ist wie folgt vorgesehen : Ändert sich der vom 
Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (Basis 
2020 = 100) während der vereinbarten Vertragsdauer bzw. während des ersten und/oder 
zweiten und/oder dritten Optionszeitraumes um mehr als fünf Prozent gegenüber dem 
veröffentlichten Indexstand im 25. Mietmonat oder gegenüber dem Stand der letzten 
Mietanpassung, so k ann jede Vertragspartei eine Änderung der Nettomiete (ohne 
Betriebs- und Nebenkostenvorauszahlungen und Stellplatzmiete) in entsprechendem 
prozentualem Verhältnis verlangen. In jedem Fall neuerlicher Änderung muss die 
Nettomiete seit mindestens zwölf Monat en unverändert bestehen.  
4. Die anfängliche monatliche Kaltmiete für die Flächen beträgt 18,50 EUR/m² und für 
den Stellplatz 80,00 EUR. Die Mietfläche beträgt nach aktueller Planung derzeit ca. 
1.271,50 m² (Maßgeblich ist das Aufmaß nach Fertigstellung. H ierbei werden die Flächen 
gem. nachstehender Kennzahlen bemessen.) Die monatliche Kaltmiete würde demnach 
aktuell ca. 23.522,75 € (Anfangskaltmiete) betragen. Für den Stellplatz beträgt die 
monatliche Miete 80,00 €.  
 
Nettokaltmiete 18,50 €/m² x 1.271,50 m ² = € 23.522,75   
Zzgl. Miete je Stellplatz 80,00 €  
________________  
Miete gesamt: € 23 .602,75 
 
Zuzüglich zur Miete trägt der Mieter als monatliche Vorauszahlung die Verwaltungskosten 
pauschal für die Mietfläche in Höhe von 2 % der monatlichen Kaltmiete, e ine 
Verwaltungskostenpauschale von 5,00 € pro Stellplatz sowie die Betriebs - und 
Nebenkosten i.H.v. 4,00 €/m ².

- 2 - 
Mietkostenaufstellung  
 
Gegenstand Einheit 
Mietdauer Jahre 25,00 
Kaltmiete Euro pro m² 18,50 € 
Stellplatz Euro 80,00 € 
Mietfläche m² 1.271,50 
Monatliche Kaltmiete 23.522,75 € 
Monatliche Kaltmiete inkl. Stellplatz 23.602,75 € 
Verwaltungskosten für Mietfläche % 0,02 
Verwaltungskosten in Höhe von 2% der monatlichen Kaltmiete 470,46 € 
Verwaltungskostenpauschale pro Stellplatz und Monat 5,00 € 
Betriebs- und Nebenkosten in Form einer 
Nebenkostenvorauszahlung i.H.v. €  4,- pro m² und Monat 
4,00 € 
Betriebs- und Nebenkosten  5.086,00 € 
    
Mietkosten gesamt pro Monat 
Bestehend aus: 
Monatliche Kaltmiete 
1 x Stellplatz 
Verwaltungskosten 2% 
Verwaltungskosten Stellplatz 
Betriebs- und Nebenkosten 
29.164,21 € 
    
Mietkosten gesamt pro Jahr 349.970,46 € 
Mietkosten gesamt über Mietdauer 25 J. 8.749.261,50 € 
 
 
Der Mietpreis (Kaltmiete) in Höhe von 18,50 Euro  pro m² beinhaltet keinerlei Leistungen wie 
Einrichtung, Mobiliar und Kücheneinbauten. Eine Bau - und Ausstattungsbeschreibung liegt 
vor. 
 
Eine weitere Magistratsvorlage zur Höhe und Aufschlüsselung des Betriebskostenzuschusses 
und zu den Investitionskosten im Rahmen der Erstausstattung wird nach erfolgreicher  
Ausschreibung der Trägerschaft folgen.

2023/0158

5146 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.05.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0158 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neubau einer Kindertagestätte im Ludwigshöhviertel, Kita Mitte (B2)  
 
Vorlage vom: 02.05.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Maßnahme „Neubau Kindertagesstätte Ludwigshöhviertel, Kita Mitte (B2) wird 
entsprechend der Entwurfsplanung der Nassauische n Heimstätte Wohnungs - und 
Entwicklungsgesellschaft mbH und der weiteren Bearbeitung der LPH 3  bis 9 zugestimmt. 
 
2. Den Konditionen  zur Anmietung der neu entstehenden Räumlichkeiten der 
Kindertagesstätte in  der Saturnstraße gemäß Anlage  wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: 1. Anlage_Entwurfsplanung_MV -B2_Ludwigshoehviertel  
2. Anlage Mietkosten Kita B2 im LHV  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.05.2023 
 
Gem. § 13 Abs. 2 des städtebaulichen Vertrages „Ludwigshöhviertel“ zwischen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der BVD New Living GmbH & Co. KG. vom 27.08.2020 
sowie dem Magistratsbeschluss 2020/0150  vom 03.06.2020  hat der Eigentümer des 
Bauplatzes „Kita Mitte“ (B2) , um den Bedarf der neu entstehenden Siedlung an zusätzlichen 
Kinderbetreuungsplätzen zu erfüllen, an dieser Stelle eine Kindertagesstätte auf seine Kosten 
nach Vorgaben der Stadt zu errichten. Er muss die Kindertagesstätte zu angemessenen 
Konditionen eine r von der Stadt genannten Betreiber *in oder der Stadt zur Miete anbieten. 
Die Betriebsträgerschaft der neuen Kindertagesstätte wird durch das Jugendamt unter 
Zugrundelegung der Konditionen für die Anmietung der Kindertagesstätte öffentlich 
ausgeschrieben un d vergeben. 
 
Das oben genannte Grundstück hat die Nassauische Heimstätte Wohnungs - und 
Entwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend NHWE) nach Maßgabe des städtebaulichen 
Vertrages erworben und ist nunmehr verpflichtet, die Vorgaben des o.g. § 13 Abs. 2 
hinsichtlich des Bauplatzes Kita Mitte zu erfüllen. Für den Bau der Kindertagesstätte hat die 
NHWE die Pläne gemäß Anl. 1 vorgelegt, die die Vorgaben der Stadt hinsichtlich der 
Kindertagesstätte erfüllen. Daher kann den Plänen zugestimmt werden.  
 
Die Kindertage sstätte ist ein KfW -40 Effizienz Haus mit einer Fläche von ca. 1.271 m² im 
Innen- und ca. 380 m², im Außenbereich. Sie bietet Platz für insgesamt 88 Kinder in 5 
Gruppen. Davon sind 22 Plätze im U3 Bereich mit einer Gruppenstärke von je 11 Kindern 
und 66 Plätze im Ü3 Bereich mit einer Gruppenstärke von je 22 Kindern vorgesehen. Die 
Räume der U3 Gruppen befinden sich im Erdgeschoss, die drei untereinander verbundenen 
Ü3 Gruppenräume befinden sich im 1. OG. Die Raumgrößen ergeben sich aus den 
Darmstädter Quali tätsstandards.  
 
Die Gruppenräume im Obergeschoss verfügen über einen außenliegenden Fluchtbalkon, der 
neben einem Aufzug auch als Haupterschließung für die Spielfläche auf dem Dach dient. Die 
Außenspielfläche auf dem Dach ist dem Ü3, die Gartenfläche im E G dem U3 Bereich 
zugeordnet. 
 
Der zukünftige Betriebsträger soll die Flächen für 25 Jahre mit der Option auf eine 
dreimalige Verlängerung um jeweils weitere 5 Jahre von der NHWE anmieten. Die Eckpunkte 
für den Mietvertrag hat das Jugendamt bereits mit der NHWE ausgehandelt (siehe Anl. 2). 
Sie werden Grundlage der Ausschreibung zur Vergabe der Betriebsträgerschaft. Für den 
Betrieb der Kindertagesstätte erhält der Betriebsträger einen jährlichen 
Betriebskostenzuschuss, der im Rahmen eines jährlichen Bescheide s erlassen und der 
sämtliche notwendigen anerkennungsfähigen Betriebskosten einschließlich der Mietkosten 
aus dem zukünftigen Mietvertrag zwischen dem Betreiber und der NHWE umfassen wird.  
 
Verletzt der Betriebsträger seine Verpflichtung, die Einrichtung g emäß den geltenden 
rechtlichen Bestimmungen zu betreiben, so ist die Stadt nach Abmahnung berechtigt, die 
Bezuschussung mit einer mindestens einjährigen Vorlaufzeit zu beenden.  
 
Mit dem Beginn der Baumaßnahme durch die NHWE wird frühestens im Frühjahr 2024  
gerechnet (abhängig von der Bauantragsstellung und –genehmigung). Die Fertigstellung der 
Kindertagesstätte kann entsprechend in dem Zeitraum ab Herbst 2026 bis Frühjahr 2027 
erfolgen.

- 4 - 
 
 
Eine weitere Magistratsvorlage bezüglich des Betriebskostenzuschusse s und der 
Investitionskosten im Rahmen der Erstausstattung wird folgen.  
 
 
Darmstadt, 02.05.2023  
 
 
Dezernat II      Dezernat IV 
 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz      André Schellenberg  
Bürgermeisterin      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 13
TOP 24
TOP 5

Orte (1)

  • Saturnstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0158
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.05.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00