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2764/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU und Volt aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 22.08.2023 (AN/1454/2023) betreffend "Umsetzung der neuen Krankenhausplanung für Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.10.2023

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 21.11.2023, TOP 2.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2764 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer  23.10.2023 
 2764/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 21.11.2023 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU und Volt aus der Sitzung 
des Gesundheitsausschusses vom 22.08.2023 (AN/1454/2023) betreffend "Umsetzung 
der neuen Krankenhausplanung für Köln" 
Die Fraktionen CDU und Volt bitten um Beantwortung der folgenden Fragen zur Umsetzung 
der neuen Krankenhausplanung für Köln. Unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 des Krankenhausge-
staltungsgesetzes (KHGG), wonach die Sicherstellung der Krankenversorgung in Kranken-
häusern eine öffentliche Aufgabe des Landes ist, beantwortet die Verwaltung die Fragen nach 
derzeitigem Kenntnisstand wie folgt: 
 
Zu 1 
 
Welches Krankenhaus welchen Leistungsumfang beantragt hat? 
 
Die Krankenhäuser in NRW sind in 16 Versorgungsgebiete, die den fünf Regierungsbezirken 
zugeordnet sind, aufgeteilt. Diese Versorgungsgebiete sind ein wichtiger Faktor innerhalb der 
Krankenhausplanung, mit dem eine flächendeckende, stationäre Versorgung sichergestellt 
werden soll. Die Versorgungsgebiete sind wiederum in 64 Leistungsgruppen (eine Leistungs-
gruppe ist ein medizinisches Fachgebiet wie z. B. Allgemeine Innere Medizin) unterteilt. 
Welches Krankenhaus welchen Leistungsumfang beantragt hat, ist in den veröffentlichen Ta-
bellen auf der Homepage des Landtags NRW unter dem nachfolgenden Link 
https://www.mags.nrw/krankenhausplanung einzusehen. 
 
Zu 2 
 
Welche Leistungen das jeweilige Krankenhaus bisher erbracht hat? 
 
Dazu liegen der Verwaltung keine näheren Informationen vor. 
 
Zu 3 
 
Welcher Leistungsumfang im neuen Krankenhausplan vorgesehen wird? 
 
Der vorgesehene Leistungsumfang ist unter dem o.g. Link einsehbar. In dem Link sind die 
vorgesehenen Fallzahlen pro Krankenhaus als „Bedarf 2024“ auf Planungsebene angegeben. 
 
Zu 4

2 
 
Welche Auswirkungen für die Versorgung der Patienten und Patientinnen durch den 
Krankenhausplan zu erwarten sind? 
 
Da die Krankenhausplanung noch nicht abgeschlossen ist und es auch keine „Trendzahlen“ 
aus den Vorjahren gibt, gibt es auch noch keine Möglichkeit, die Auswirkungen abzuschätzen. 
 
Zu 5 
 
Welche besonderen Faktoren im Falle von Dissens als Grund zu niedrigen Fallzahlen 
geführt haben (z. B. temporäre Probleme oder bauliche Mängel)? 
 
Die Ursachen für den Dissens sind unbekannt. In der nächsten Stufe der Krankenhauspla-
nung ist vorgesehen, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes 
Nordrhein-Westfalen (MAGS) die Gründe dafür mit den beiden Parteien (Krankenhaus und 
Krankenkassen) erörtert. Der Zeithorizont dafür sollte ab September 2023 beginnen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

21.11.2023 Gesundheitsausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2764/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.10.2023
Erstellt
28.08.2023 11:49