Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU und Volt aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 22.08.2023 (AN/1454/2023) betreffend "Umsetzung der neuen Krankenhausplanung für Köln
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2764/2023 vom 23.10.2023
Stand: Am 21.11.2023 im Gesundheitsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 23.10.2023 2764/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Gesundheitsausschuss 21.11.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU und Volt aus der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 22.08.2023 (AN/1454/2023) betreffend "Umsetzung der neuen Krankenhausplanung für Köln" Die Fraktionen CDU und Volt bitten um Beantwortung der folgenden Fragen zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung für Köln. Unter Hinweis auf § 2 Abs. 1 des Krankenhausge- staltungsgesetzes (KHGG), wonach die Sicherstellung der Krankenversorgung in Kranken- häusern eine öffentliche Aufgabe des Landes ist, beantwortet die Verwaltung die Fragen nach derzeitigem Kenntnisstand wie folgt: Zu 1 Welches Krankenhaus welchen Leistungsumfang beantragt hat? Die Krankenhäuser in NRW sind in 16 Versorgungsgebiete, die den fünf Regierungsbezirken zugeordnet sind, aufgeteilt. Diese Versorgungsgebiete sind ein wichtiger Faktor innerhalb der Krankenhausplanung, mit dem eine flächendeckende, stationäre Versorgung sichergestellt werden soll. Die Versorgungsgebiete sind wiederum in 64 Leistungsgruppen (eine Leistungs- gruppe ist ein medizinisches Fachgebiet wie z. B. Allgemeine Innere Medizin) unterteilt. Welches Krankenhaus welchen Leistungsumfang beantragt hat, ist in den veröffentlichen Ta- bellen auf der Homepage des Landtags NRW unter dem nachfolgenden Link https://www.mags.nrw/krankenhausplanung einzusehen. Zu 2 Welche Leistungen das jeweilige Krankenhaus bisher erbracht hat? Dazu liegen der Verwaltung keine näheren Informationen vor. Zu 3 Welcher Leistungsumfang im neuen Krankenhausplan vorgesehen wird? Der vorgesehene Leistungsumfang ist unter dem o.g. Link einsehbar. In dem Link sind die vorgesehenen Fallzahlen pro Krankenhaus als „Bedarf 2024“ auf Planungsebene angegeben. Zu 4 2 Welche Auswirkungen für die Versorgung der Patienten und Patientinnen durch den Krankenhausplan zu erwarten sind? Da die Krankenhausplanung noch nicht abgeschlossen ist und es auch keine „Trendzahlen“ aus den Vorjahren gibt, gibt es auch noch keine Möglichkeit, die Auswirkungen abzuschätzen. Zu 5 Welche besonderen Faktoren im Falle von Dissens als Grund zu niedrigen Fallzahlen geführt haben (z. B. temporäre Probleme oder bauliche Mängel)? Die Ursachen für den Dissens sind unbekannt. In der nächsten Stufe der Krankenhauspla- nung ist vorgesehen, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) die Gründe dafür mit den beiden Parteien (Krankenhaus und Krankenkassen) erörtert. Der Zeithorizont dafür sollte ab September 2023 beginnen. Gez. Dr. Rau
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