Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2022
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2267/2023 vom 15.08.2023
Stand: Am 07.09.2023 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage - Veranstaltungszentrum: Prüfbericht zum Jahresabschluss 2022
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Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln , Köln Wirtschaftsjahr 2022 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts zum 31. Dezember 2022 DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft . Steuerberatungsgesellschaft KOBLENZ elektronische Kopie Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag 3 B. Grundsätzliche Feststellungen 5 I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 5 II. Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB 6 Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen 6 C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 8 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 14 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 18 I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 18 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 18 2. Jahresabschluss 19 3. Lagebericht 19 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 20 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 20 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen 20 3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 20 4. Zusammenfassende Beurteilung 21 III. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 21 1. Vermögenslage 22 2. Finanzlage 25 3. Ertragslage 26 4. Wirtschaftsplan 28 F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 29 Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG 29 G. Schlussbemerkung 30 elektronische Kopie Seite 2 Anlagen 1. Bilanz zum 31. Dezember 2022 2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2022 4. Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 5. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 6 . Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) 7. Rechtliche und steuerrechtliche Verhältnisse 8 . Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts- prüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 elektronische Kopie Seite 3 A. Prüfungsauftrag Die Betriebsleitung der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln , Köln , - im Folgenden auch " Veranstaltungszentrum " oder "eigenbetriebsähnliche Einrichtung" genannt - hat uns beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nach berufsüblichen Grundsätzen zu prüfen und über das Ergebnis unserer Prüfung schriftlich Bericht zu erstatten. Der vorliegende Prüfungsbericht ist an die geprüfte Einrichtung gerichtet. Dem Prüfungsauftrag lag der Beschluss des Betriebsausschusses vom 6. Februar 2023 zu - grunde, in der wir zum Abschlussprüfer bestellt wurden. Wir haben den Auftrag mit Schrei - ben vom 16. Februar 2023 angenommen. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist aufgrund handelsrechtlicher Vorschriften nicht prü - fungspflichtig. Die Prüfungspflicht ergibt sich aus § 103 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Betriebssatzung. Die Vorschriften für große Kapitalgesell - schaften kommen zur Anwendung. Bei unserer Prüfung waren auftragsgemäß auch die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten; wegen Einzelheiten siehe Abschnitt D. und F. des Berichts. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die an - wendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfol - genden Bericht, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.) erstellt wurde. Der Bericht enthält in Abschnitt B. vorweg unsere Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung und Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB. elektronische Kopie Seite 4 Der aufgrund der Prüfung erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wird in Abschnitt C. wiedergegeben. Die Prüfungsdurchführung und die Prüfungsergebnisse sind in den Abschnitten D. und E. im Einzelnen dargestellt. Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1 ) , der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2 ) und dem Anhang (Anlage 3), sowie den geprüften Lagebericht (Anlage 4), beigefügt. Die rechtlichen und steuerrechtlichen Verhältnisse haben wir in der Anlage 7 dargestellt. Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich aus Anlage 8. Der Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, liegen die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage beigefügten "Allgemeine Auftrags - bedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 " zugrunde. Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsrege - lungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten. elektronische Kopie Seite 5 B. Grundsätzliche Feststellungen I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung Die Betriebsleitung hat im Lagebericht (Anlage 4) und im Jahresabschluss (Anlagen 1 bis 3), insbesondere im Anhang, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beurteilt. Gemäß § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB nehmen wir als Abschlussprüfer mit den anschließenden Ausführungen vorweg zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung im Jahresabschluss und im Lagebericht Stellung. Dabei gehen wir insbesondere auf die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unter Berücksichtigung des Lageberichts ein. Unsere Stellungnahme geben wir aufgrund unserer eigenen Beurteilung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ab, die wir im Rahmen unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gewonnen haben. Folgende Kernaussagen im Lagebericht sind hervorzuheben: – Das Veranstaltungszentrum nimmt - mit Ausnahme der Vermietung bzw. Verpachtung der betriebsnotwendigen Immobilien an die Betriebsgesellschaften - keine eigenen ge - schäftlichen Tätigkeiten wahr. – Das Veranstaltungszentrum wird in den Folgejahren weiterhin strukturelle Jahresfehlbe - träge erzielen und ist dauerhaft auf Zuschüsse bzw. auf einen Verlustausgleich durch den städtischen Haushalt gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen angewiesen. Unter Berücksichtigung dieser landesrechtlichen Regelung wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. – Die im Wege der Verpachtung an die Betriebsgesellschaften KölnMusik GmbH und Koelncongress GmbH sowie aus der Bestellung der Erbbaurechte an die Koelnmesse GmbH erzielten Umsatzerlöse reichten nicht aus, um die aus der Sanierung des Gürzenichs, der Generalinstandsetzung der Flora und der Renovierung des Tanzbrunnens resultierenden Zinsaufwendungen, die Abschreibungen und die Instand- setzungsaufwendungen zu kompensieren. – Trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von EUR 3,0 Mio. ist ein Jahresfehlbetrag von TEUR 394 entstanden (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von EUR 2,5 Mio.). – Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 EUR 171,4 Mio. elektronische Kopie Seite 6 – Der Wirtschaftsplan 2023 weist einen Jahresfehlbetrag von EUR 1,7 Mio. aus. Er beinhal - tet einen Zuschuss der Stadt Köln in Höhe von EUR 3,0 Mio. und EUR 1,7 Mio. Schul - dendiensthilfe der Stadt Köln. Die oben angeführten Hervorhebungen werden in Abschnitt E. III. durch analysierende Dar - stellungen wesentlicher Aspekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergänzt. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Beur - teilung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einschließlich der dargestellten Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung plausibel und folgerichtig abgeleitet. Die Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung ist dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. II. Feststellungen gemäß § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB Entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsachen Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB haben wir als Abschlussprüfer über bei Durchführung der Prüfung festgestellte Tatsachen zu berichten, die die Entwicklung des Unternehmens we - sentlich beeinträchtigen können oder ihren Bestand gefährden. US-Lease Die Stadt Köln hat am 19. November 2002 gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH eine US- Cross-Border-Leasing-Vereinbarung abgeschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Grundstücke des Messegeländes sowie die Messehallen 9 - 14 (Trust I) und die Halle 4 (Trust II). Die Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Köln, die der Koelnmesse GmbH ein Erbbaurecht an den Grundstücken eingeräumt hat, vgl. Anlage 7. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung als Sondervermögen der Stadt Köln ohne eigene Rechtspersönlichkeit wurde zwar nicht zivilrechtlich unmittelbarer Vertragspartner im Rahmen der Leasing-Vereinbarung, wird aber wirtschaftlich so gestellt. Wir verweisen auf die Darstellung der Transaktion in Anlage 7. Der Fremdkapitalanteil der Transaktion wurde in 2019 zurückgezahlt, so dass insoweit keine Risiken mehr bestehen. elektronische Kopie Seite 7 Den deutschen Vertragsparteien wird am Ende der Laufzeit des Vertrags das Recht eingeräumt, die Rechte der Trusts aus dem Hauptleasingvertrag gegen Zahlung eines Kauf- optionspreises zu erwerben. Sofern das Leasingverhältnis nicht mit Ausübung der Kaufoption am 1. Januar 2033 beendet wird, trägt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung bzw. die Koelnmesse GmbH das Risiko, die Messe oder eine andere Geschäftstätigkeit für die Ge- samtdauer des Hauptleasingvertrags (99 Jahre) weiter zu betreiben. Hinsichtlich der Zahlungen für den Eigenkapitalanteil der Transaktion während der verblei - benden Mietzeit bis zum Zeitpunkt der Kaufoption im Jahr 2033 und für den bereits bei Ver - tragsbeginn vereinbarten Kaufoptionspreis für den Fall der Ausübung der Kaufoption ist die Erfüllungsübernahme durch Erfüllungsübernehmer, verschiedene Banken, vertraglich verein - bart. Sofern die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflichtungen nachkommen, werden von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln keine Zahlungen zu leisten sein. Derzeit bestehen auf der Grundlage der uns vorliegenden Unterlagen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflichtungen nicht nachkom - men können. Die Koelnmesse GmbH trägt sämtliche Betriebs- sowie Objektrisiken. Aus der Vereinbarung resultiert ferner die Sachgefahr (Untergang der Sache) für die Koelnmesse GmbH. Sollte die Koelnmesse GmbH ihren Verpflichtungen aus der Leasingvereinbarung nicht nach - kommen können, könnte ein Rückgriff auf die Stadt Köln bzw. auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung erfolgen. Finanzlage der eigenbetrieblichen Einrichtung Zur Finanzierung der Geschäfts- und Investitionstätigkeit und des laufenden Schuldendiens - tes nimmt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kredite auf, was zu einem kontinuierlichen Anstieg der Verschuldung bei gleichzeitigem ergebnisbeeinträchtigenden Eigenkapitalverzehr führt. Ohne die Bereitstellung finanzieller Mittel durch die Stadt Köln wäre die eigenbetriebsähnli - che Einrichtung durch die auch zukünftig weiter zu erwartenden strukturellen Jahresfehlbe - träge und des damit verbundenen kontinuierlichen Eigenkapitalverzehrs mittelfristig in ihrer Entwicklung beeinträchtigt. elektronische Kopie Seite 8 C. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 (Anlagen 1 bis 3 ) und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 (Anlage 4 ) der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln , Köln , unter dem Datum vom 14. Juli 2023 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungs - vermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln , Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebe - richt der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung . In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten - den handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. elektronische Kopie Seite 9 Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim - mung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts - prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Ab - schnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han - delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffas - sung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "E. Prognosebericht" des Lageberichts, in dem die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung dau - erhaft auf Zuschüsse bzw. mittelfristig auf einen Verlustausgleich durch die Stadt Köln ange - wiesen ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbe - züglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschrif- ten in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Fer - ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Über - einstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. elektronische Kopie Seite 10 Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort - lich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmens - tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam - menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs - grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat - sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belan - gen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deut - schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die ge - setzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels - rechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro - zesses der Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage- berichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstel - lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prü - fung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deut - schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestäti - gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage - bericht beinhaltet. elektronische Kopie Seite 11 Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass ei - ne in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab - schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffe - nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsich - tigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach - weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwir - ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun - gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um - ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. elektronische Kopie Seite 12 • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä - tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut - same Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die da - zugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi - zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un - seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge - schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes - entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu - kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga - ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un - vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. elektronische Kopie Seite 13 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein - schließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." elektronische Kopie Seite 14 D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 (Anlagen 1 bis 3 ) und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 (Anlage 4 ) sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungs - legung und der sie ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung. Den Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und insgesamt eine unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffen - de Vorstellung von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einschließlich der we - sentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung vermittelt. Die Prüfung hat sich auch darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden sind (§ 317 Abs. 2 HGB). Durch die Betriebsleitung wurde der Gegenstand der Prüfung um die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert. Über die vorgenannte Prüfung wird in Abschnitt F. gesondert berichtet. Gemäß § 103 GO NRW erstreckte sich unsere Prüfung auch auf die Feststellung, ob 1. die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschrif - ten entsprechen und die landesrechtlichen Bestimmungen beachtet sind, 2. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und seine sonstigen Anga - ben nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erwecken, 3. die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind; die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität der geprüften eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, eventuelle verlustbringende Geschäfte sowie die Ur - sachen der Verluste und des Jahresverlustes sind darzustellen, 4. die Geschäftsführung Anlass zu Beanstandungen gibt. elektronische Kopie Seite 15 Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist für die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht, die dazu eingerichteten internen Kontrol - len sowie für die uns gemachten Angaben verantwortlich. Unsere Aufgabe ist es, die von der Betriebsleitung vorgelegten Unterlagen und die gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, hat sich unsere Prüfung nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann (§ 317 Abs. 4a HGB). Die Prüfungsarbeiten haben wir - mit Unterbrechungen - in der Zeit vom 19. Juni bis zum 14. Juli 2023 in den Geschäftsräumen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in Köln und in unserem Büro in Koblenz durchgeführt. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 8. August 2022 versehene Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ; er wurde vom Rat der Stadt Köln am 8. September 2022 unverändert festgestellt. Als Prüfungsunterlagen dienten uns die Buchhaltungsunterlagen und die Belege sowie das Akten- und Schriftgut der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Betriebsleitung und den zur Auskunft benannten Personen bereitwillig erbracht worden. Ergänzend hierzu hat uns die Betriebsleitung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände/Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnis - se und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres sind im Anhang und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erläutert. In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter Entwick - lungen alle für die Beurteilung der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 289 HGB erforderlichen Angaben enthält. elektronische Kopie Seite 16 Bei Durchführung unserer Jahresabschlussprüfung haben wir die Vorschriften der §§ 317 ff. HGB und die vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss - prüfung beachtet. Danach haben wir unsere Prüfung problemorientiert - jedoch ohne speziel - le Ausrichtung auf eine Unterschlagungsprüfung - so angelegt, dass wir Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tat - sächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit hätten erkennen müssen. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresab - schluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten in - ternen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Sys - teme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben. Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung der Gesellschaft und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS) zugrunde (risikoorientierter Prü - fungsansatz). Die Einschätzung basierte insbesondere auf Erkenntnissen über die rechtli - chen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Branchenrisiken, Unternehmensstrategie und die daraus resultierenden Geschäftsrisiken sind aus der Prüfung des Vorjahresabschlus - ses und aus Gesprächen mit den verantwortlichen Personen bekannt. Aus den im Rahmen der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich fol - gende Prüfungsschwerpunkte: • Überprüfung der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit • Entwicklung des Anlagevermögens • Bewertung der Beteiligungen • Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen. elektronische Kopie Seite 17 Ausgehend von einer vorläufigen Beurteilung des IKS haben wir bei der Festlegung der wei - teren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und der Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl die analytischen Prüfungshandlungen als auch die Einzelfallprüfungen wur - den daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen und es ermöglichen, die Einhaltung der ge - setzlichen Rechnungslegungsvorschriften ausreichend zu prüfen. Analytische Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen von Vorjahresvergleichen einzelner Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorgenommen. Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt. Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung haben wir u.a. Bankbestätigungen, Steuerberaterbestätigungen sowie Saldenbe - stätigungen für Forderungen und Verbindlichkeiten eingeholt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unse - re Beurteilung bildet. Art, Umfang und Ergebnis der im Einzelnen durchgeführten Prüfungshandlungen sind in un - seren Arbeitspapieren festgehalten. elektronische Kopie Seite 18 E. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Das Rechnungswesen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erfolgt auf einer EDV-Anlage der Stadt Köln unter Verwendung des Programms GDI Finanzbuchhaltung der Firma GDI Gesellschaft für Datentechnik und Informationssysteme mbH, Landau in der Pfalz. Der Hinweis auf die Zertifizierung nach IDW PS 880 vom Februar 2019 der interev GmbH, Langenhagen, ist auf der Internetseite der Gesellschaft einsehbar. Das von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang angemessene Rege - lungen zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Verände - rungen erfahren. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsys - tem ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Bu - chung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Wirtschaftsjahres ordnungs - gemäß geführt. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterla - gen nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschrif - ten einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine wesentlichen Beanstandungen. elektronische Kopie Seite 19 2. Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den handelsrechtlich geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden landesrechtli - chen Vorschriften aufgestellt. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Gliederung der Bilanz (Anlage 1 ) erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte beste - hen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang. In dem von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung aufgestellten Anhang (Anlage 3 ) sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewer - tungsmethoden ausreichend erläutert. Alle gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Ver - lustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt. Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB ist bezüglich der Angaben zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9a HGB) im Anhang zu Recht in Anspruch genommen wor - den. Der Jahresabschluss entspricht nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung . Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. 3. Lagebericht Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2022 (Anlage 4 ) entspricht in allen wesentlichen Be - langen den gesetzlichen Vorschriften . Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresab - schluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt ins - gesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung . Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass im Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt und die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB vollständig und zutreffend sind. elektronische Kopie Seite 20 II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften entspricht und in seiner Gesamtaussage, wie sie sich aus dem Zu - sammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt, unter Beach - tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder sonstiger maßgeblicher Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). Im Übrigen verweisen wir hierzu auch auf die analysierende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Abschnitt E. III. sowie auf die weitergehenden Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten des Jahresabschlusses in Anlage 8. 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unterneh - menstätigkeit (going concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die allgemeinen Grundsätze über die Bewertung und die Wertansätze der Vermögensgegen- stände und Schulden wurden beachtet. Hinsichtlich der einzelnen angewandten und geprüf - ten Bewertungsgrundlagen und -methoden verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang (Anlage 3) sowie unsere Darstellungen unter "D. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung". Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Bewertungswahlrechte wur - den unverändert gegenüber dem Vorjahr angewandt. Eine Änderung bei der Ausnutzung von Ermessensspielräumen ergab sich nicht. Ermessensspielräume wurden dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht folgend ausgeübt. 3. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Über sachverhaltsgestaltende Maßnahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Darstel - lung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, ist nicht zu berichten. elektronische Kopie Seite 21 4. Zusammenfassende Beurteilung Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir zu der in unserem Bestätigungs - vermerk getroffenen Beurteilung gelangt, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beach - tung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent - sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. III. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet, wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsanalyse beschränkt. Die Analyse ist nicht auf eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ausgerichtet. Zudem ist die Aussagekraft von Bilanzdaten - insbesondere auf - grund des Stichtagsbezugs der Daten - relativ begrenzt. Die Anlage 8 enthält über den Anhang (Anlage 3 ) hinaus weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der wesentlichen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrech - nung. elektronische Kopie Seite 22 1. Vermögenslage 31.12.2022 31.12.2021 Veränderung TEUR % % TEUR % TEUR A. Vermögen I. Anlagevermögen 1. Sachanlagen 81.749 19,7 20,2 84.183 -2,9 -2.434 2. Finanzanlagen 333.001 80,3 79,7 333.034 0,0 -33 3. Summe 414.750 100,0 99,9 417.217 -0,6 -2.467 II. Umlaufvermögen 1. Forderungen im Verbundbereich 15 0,0 0,0 73 -79,5 -58 2. Sonstige Vermögensgegenstände 11 0,0 0,0 33 -66,7 -22 3. Liquide Mittel 0 0,0 0,1 342 -100,0 -342 4. Summe 26 0,0 0,1 448 -94,2 -422 III. Vermögen gesamt 414.776 100,0 100,0 417.665 -0,7 -2.889 B. Kapital I. Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Posten 1. Eigenkapital 171.373 41,3 40,1 167.313 2,4 4.060 2. Sonderposten für Zuwendungen 0 0,0 0,0 290 -100,0 -290 3. Summe 171.373 41,3 40,1 167.603 2,2 3.770 II. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 150 0,0 0,0 150 0,0 0 2. Kurzfristige Sonstige Rückstellungen 618 0,2 0,1 425 45,4 193 3. Summe 768 0,2 0,1 575 33,6 193 III. Fremdkapital 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 241.603 58,3 59,5 248.099 -2,6 -6.496 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 30 0,0 0,0 64 -53,1 -34 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 40 0,0 0,0 27 48,1 13 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 953 0,2 0,3 1.297 -26,5 -344 5. Sonstige Verbindlichkeiten 9 0,0 0,0 0 - 9 6. Summe 242.635 58,5 59,8 249.487 -2,7 -6.852 IV. Kapital gesamt 414.776 100,0 100,0 417.665 -0,7 -2.889 - Nicht vergleichbar. Rundungsdifferenzen bei den Prozentwerten sind EDV-bedingt. elektronische Kopie Seite 23 Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses Die Investitionen des Berichtsjahres in das Sachanlagevermögen betreffen folgende Be - triebsteile: TEUR - Flora 10 - Philharmonie 209 - Bastei 626 - Tanzbrunnen 60 - Gürzenich 25 930 Die Abschreibungen des Geschäftsjahres des Sachanlagevermögens betragen TEUR 3.364. Der Zugang beim Finanzanlagevermögen betrifft eine Einlage in die Kapitalrücklage der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH mit TEUR 5.817 aufgrund der Verlustsitua - tion dieser Gesellschaft. Die Abschreibung in Höhe von TEUR 5.849 betrifft den Jahresfehl - betrag 2022 der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH. Die Forderungen im Verbundbereich betreffen die Kölncongress GmbH. Die Eigenkapital hat sich folgendermaßen verändert: Das Stammkapital ist unverändert. Die Kapitalrücklagen haben sich erhöht um den Tilgungs - anteil der Schuldendiensthilfe der Stadt Köln von TEUR 4.454 und verringert um TEUR 4.810 durch die Entnahme zum Verlustausgleich 2016 gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW aufgrund des Ratsbeschlusses der Stadt Köln vom 8. September 2022. Entsprechend hat sich der Verlustvortrag verringert. Der Jahresfehlbetrag beträgt TEUR 394. Insgesamt hat sich das Ei- genkapital um TEUR 4.060 erhöht und beträgt 41,3 % der Bilanzsumme. Die planmäßige vollständige Auflösung des Sonderpostens für Landeszuschüsse ist bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. elektronische Kopie Seite 24 Die Steuerrückstellungen betreffen die Gewerbesteuer aufgrund der Betriebsprüfung 2005 bis 2008. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich folgendermaßen zusammen: Stand Inanspruch- Stand 1.1.2022 nahme Auflösung Zuführung 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR EUR Nachzahlungszin- sen Gewerbesteuer 2008 105.750,00 0,00 18.900,00 2.700,00 89.550,00 Jahresabschluss- kosten/Steuerer- klärungen 69.279,90 22.476,70 14.200,00 43.679,90 76.283,10 Rückstellung für ausstehende Rech- nungen 203.010,88 196.121,23 0,00 402.070,80 408.960,45 Verpflichtungen US-Lease 47.443,71 4.416,32 0,00 549,17 43.576,56 Gesamt 425.484,49 223.014,25 33.100,00 448.999,87 618.370,11 Zur Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verweisen wir auf Anlage 8, Seite 8. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 32 die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH für die Bewachung des Heinrich- Böll-Platzes und mit TEUR 8 die KölnMusik Betriebs- und Service Gesellschaft mbH. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln betreffen mit TEUR 156 die Gebäudewirt - schaft der Stadt Köln, mit TEUR 485 das Darlehen Philharmonie und mit TEUR 312 Umsatz - steuer aufgrund der Organschaft mit der Stadt Köln. elektronische Kopie Seite 25 2. Finanzlage TEUR TEUR A. Ordentliche Geschäftstätigkeit 1. Jahresergebnis -394 2. Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens 3.364 3. Abschreibungen auf Finanzanlagen 5.849 4. Auflösung Sonderposten für Landeszuschüsse -290 5. Veränderung der Forderungen im Verbundbereich 58 6. Veränderung sonstige Aktiva 22 7. Veränderung der Rückstellungen 195 8. Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -34 9. Veränderungen der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln -195 10. Veränderung kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -4 11. Veränderung sonstige Passiva 9 B. Zunahme des Finanzvermögens aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit 8.580 C. Investitionstätigkeit 1. Sachanlagen -929 2. Finanzanlagen -5.817 D. Abnahme des Finanzvermögens aus der Investitionstätigkeit -6.746 E. Finanzierungstätigkeit 1. Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 5.119 2. Tilgung Bankdarlehen -15.712 3. Tilgung Darlehen Philharmonie (Stadt Köln) -136 F. Abnahme des Finanzvermögens aus der Finanzierungstätigkeit -10.729 G. Kapitalbewegungen Zuführung Kapitalrücklage 4.454 H. Zunahme des Finanzvermögens aus Kapitalbewegungen 4.454 I. Abnahme des Finanzvermögens -4.441 J. Barvermögen am Beginn des Wirtschaftsjahres 342 K. Barvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres -4.099 Aufgrund der erhaltenen Zuschüsse und der Einbindung in den Zahlungsverkehr mit der Stadt Köln war die Zahlungsfähigkeit der eigenbetrieblichen Einrichtung jederzeit gegeben. elektronische Kopie Seite 26 3. Ertragslage 2022 2021 I. Vgl. z. Vj. Ergeb- nisaus- wirkung TEUR % % TEUR % TEUR A. Betriebsleistung 1. Umsatzerlöse 3.121 22,2 23,9 3.096 0,8 25 2. Sonstige betriebliche Erträge 10.967 77,8 76,1 9.859 11,2 1.108 3. Betriebsleistung 14.088 100,0 100,0 12.955 8,7 1.133 B. Aufwendungen 1. Abschreibungen 3.364 23,9 28,5 3.687 -8,8 323 2. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.408 17,1 17,2 2.224 8,3 -184 3. Sonstige Steuern 3 0,0 0,0 3 0,0 0 4. Aufwendungen 5.775 41,0 45,7 5.914 -2,4 139 C. Betriebsergebnis (A - B) 8.313 59,0 54,3 7.041 18,1 1.272 D. Finanzergebnis 1. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2 0,0 0,0 1 100,0 1 2. Abschreibungen auf Finanzanlagen 5.849 41,5 51,2 6.634 -11,8 785 3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.860 20,3 22,5 2.919 -2,0 59 4. Finanzergebnis -8.707 -61,8 -73,7 -9.552 -8,8 845 E. Unternehmerergebnis vor Ertragsteuern/Jahresergebnis -394 -2,8 -19,4 -2.511 -84,3 2.117 Rundungsdifferenzen bei den Prozentwerten sind EDV-bedingt. elektronische Kopie Seite 27 Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses Die Umsatzerlöse betreffen mit TEUR 2.924 Erbbauzinsen der Koelnmesse GmbH und mit TEUR 197 Pachteinnahmen aus vier Pachtverträgen. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr resultiert aus Indexierungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich folgendermaßen entwickelt: 31.12.2022 EUR 31.12.2021 EUR Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln zur Weiterleitung an KölnMusik als Einzahlung in die Kapitalrücklage 5.817.300,00 5.697.400,00 Zinszuschuss der Stadt Köln 1.817.756,33 1.452.809,02 Allgemeiner Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln 3.000.000,00 2.300.000,00 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 33.100,00 14.539,45 Auflösung von Sonderposten für Landeszuschüsse 289.537,24 386.057,73 Sonstige Erträge 9.000,00 9.000,20 10.966.693,57 9.859.806,40 Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Betriebsaufwendungen von TEUR 2.277 (Vorjahr: TEUR 2.076) und Verwaltungsaufwendungen von TEUR 132 (Vorjahr: TEUR 149). Zur Zusammensetzung verweisen wir auf Anlage 8, Seite 11. Insgesamt ergibt sich ein um TEUR 1.272 höheres Betriebsergebnis von TEUR 8.313. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen erfolgten in Höhe des Jahresfehlbetrags 2022 der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH. Der Zinsaufwand beinhaltet mit TEUR 2.837 Zinsen für langfristige Bankkredite (Vorjahr: TEUR 2.842). elektronische Kopie Seite 28 4. Wirtschaftsplan Gegenüberstellung von Erfolgsplan und Gewinn- und Verlustrechnung 2022: Voranschlag TEUR Gewinn- und Verlustrechnung TEUR Ergebnis- auswirkung TEUR A. Betriebsleistung 14.067 14.088 21 B. Aufwendungen für Betriebsleistungen 6.275 5.775 500 C. Betriebsergebnis (A - B) 7.792 8.313 521 D. Finanzergebnis -9.327 -8.707 620 E. Jahresverlust (C + D) -1.535 -394 1.141 elektronische Kopie Seite 29 F. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten IDW PS 720 "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt worden sind. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 6 darge - stellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsfüh - rung von Bedeutung sind. elektronische Kopie elektronische Kopie Anlage 1 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2022 A K T I V A 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1,00 1,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 77.421.366,13 80.474.945,55 2. Technische Anlagen und Maschinen 378.345,43 534.143,16 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 824.925,75 927.140,75 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.123.885,92 2.247.099,71 81.748.523,23 84.183.329,17 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 333.002.183,64 333.034.148,86 414.750.707,87 417.217.479,03 B. UMLAUFVERMÖGEN I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 15.046,06 72.805,82 2. Sonstige Vermögensgegenstände 10.640,24 33.574,07 25.686,30 106.379,89 II. Guthaben bei Kreditinstituten 0,00 341.534,81 25.686,30 447.914,70 414.776.394,17 417.665.393,73 P A S S I V A 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR A. EIGENKAPITAL I. Stammkapital 21.000.000,00 21.000.000,00 II. Kapitalrücklage 163.543.826,65 163.898.819,06 III. Verlustvortrag -12.776.224,95 -15.075.424,91 IV. Jahresfehlbetrag -394.158,36 -2.510.672,90 171.373.443,34 167.312.721,25 B. SONDERPOSTEN FÜR LANDESZUSCHÜSSE 0,00 289.537,24 C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Steuerrückstellungen 150.000,00 150.000,00 2. Sonstige Rückstellungen 618.370,11 425.484,49 768.370,11 575.484,49 D. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 241.603.914,63 248.098.993,07 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.741,56 64.431,41 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 39.618,09 27.393,69 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 952.774,90 1.296.832,58 5. Sonstige Verbindlichkeiten 8.531,54 0,00 242.634.580,72 249.487.650,75 414.776.394,17 417.665.393,73 elektronische Kopie Anlage 2 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 2022 2021 EUR EUR 1. Umsatzerlöse 3.121.376,72 3.096.154,66 2. Sonstige betriebliche Erträge 10.966.693,57 9.859.806,40 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 3.364.177,00 3.686.448,75 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.408.199,19 2.224.475,83 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.230,73 956,58 6. Abschreibungen auf Finanzanlagen 5.849.265,22 6.633.986,71 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.859.529,15 2.919.446,26 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 54,00 -1,83 9. Ergebnis nach Steuern -390.923,54 -2.507.438,08 10. Sonstige Steuern 3.234,82 3.234,82 11. Jahresfehlbetrag -394.158,36 -2.510.672,90 elektronische Kopie Anlage 3 Seite 1 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - zentrum der Stadt Köln, Köln Anh ang für das Wirtschaftsjahr 2022 I. Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat nach § 14 Abs. 3 der Betriebssatzung für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handels - gesetzbuches entsprechend anzuwenden. Ergänzend sind die §§ 22 bis 26 der EigVO NRW zu beachten. Die Gliederung des Jahresabs chlusses entspricht den gesetzlichen Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB i.V. m. § 22 und § 2 3 der EigVO N R W. Die Gliederung der Gewinn - und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem äß § 275 Abs. 2 HGB. Die angewandten Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden berücksichtigen alle erkennbaren Risiken; sie sind im Einzelnen bei der Erläuterung der Bi lanzposten dargestellt. II. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn - und Verlustrechnung Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs - oder Herstellungskosten sowie der Wertbe richti gungen aller Positionen des Anlagevermögens i m Geschäftsjahr 202 2 ist aus dem nachfolgenden Anlage n spiegel ersichtlich: elektronische Kopie Anlage 3 Seite 2 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr 2022 Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte Stand Stand Stand Stand 1.1.2022 Zugang 31.12.2022 1.1.2022 Zugang 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.410,00 0,00 1.410,00 1.409,00 0,00 1.409,00 1,00 1,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 151.933.900,02 9.936,58 151.943.836,60 71.458.954,47 3.063.516,00 74.522.470,47 77.421.366,13 80.474.945,55 2. Technische Anlagen und Maschinen 6.941.817,60 288,27 6.942.105,87 6.407.674,44 156.086,00 6.563.760,44 378.345,43 534.143,16 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.822.456,67 42.360,00 2.864.816,67 1.895.315,92 144.575,00 2.039.890,92 824.925,75 927.140,75 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.247.099,71 876.786,21 3.123.885,92 0,00 0,00 0,00 3.123.885,92 2.247.099,71 163.945.274,00 929.371,06 164.874.645,06 79.761.944,83 3.364.177,00 83.126.121,83 81.748.523,23 84.183.329,17 III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 436.968.784,21 5.817.300,00 442.786.084,21 103.934.635,35 5.849.265,22 109.783.900,57 333.002.183,64 333.034.148,86 600.915.468,21 6.746.671,06 607.662.139,27 183.697.989,18 9.213.442,22 192.911.431,40 414.750.707,87 417.217.479,03 elektronische Kopie Anlage 3 Seite 3 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - zentrum der Stadt Köln, Köln Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlage vermögen wurden zu An - schaffungs kosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet . Die planmäßigen Abschreibungen sind entsprechend den betriebsgewöhnlichen Nutzungs - dauern linear berechnet. Gebäude werden zwischen 20 und 50 Jahren abgeschrieben. Die Anlagen im Bau betreffen verschiedene Maßnahm en für die Philharmonie , den Gürzenich und den Tanzbrunnen sowie die Bastei . Finanzanlagen Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt . Zum 31.12.20 22 stellt sich der Anteils besitz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wie folgt dar: Gezeichnetes Ergebnis Eigen - Kapital Besitzanteil Gj. 20 2 2 kapita l Tsd. Euro Tsd. Euro % Tsd. Euro Tsd. Euro Koelnmesse GmbH, Köln 51.200 40.486 79,07 - 63 . 373 1 27 . 981 K öln M usik Betriebs - und Servicegesellschaft mbH, Köln 285 256 89,93 - 5 . 849 2 . 2 43 Auf die Anteile an der K ölnMusik Betriebs - und Servicegesellschaft mbH, Köln, wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 5 . 849 T € vorgenommen. Zuschreibungen zur Rückgängigmachung in Vorjahren vorgenommener außerplanmäßiger Abschreibungen sind nicht erfolgt. elektronische Kopie Anlage 3 Seite 4 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - zentrum der Stadt Köln, Köln Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten angesetzt. Forderungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr bestehen nicht. Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren im Wesentlichen aus Steuerfor derungen. Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit Nominalwerten bewertet. Eigenkapital Das Stammkapital der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln der S tadt Köln beträgt unverändert 21.000 Tsd. Euro . Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage resultier t aus Einbringungen sowie aus de n sonstigen Zuführung en und Entnahmen von Kapital. Entwicklung de s Eigenkapitals elektronische Kopie Anlage 3 Seite 5 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - zentrum der Stadt Köln, Köln Sonderposten für Landeszuschüsse In Höhe der bewilligten Zuschüsse des Landes Nordrhein - Westfalen zur Stadterneuerung für den Um - und Erweiterungsbau des Gürzenich wurde ein Sonderposten für Landeszuschüsse mit ursprünglich 10.226 Tsd. Euro gebildet. Die Auflösung wird en tsprechend der Abschrei - bungsdauer des bezuschuss ten Anlagevermögens vorgenommen und fand im Geschäftsjahr 2022 letztmalig statt. Rückstellungen Die Rü ckstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not - wendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und un - gewisse Verpflichtungen. Entwicklung der Rückstellungen Bezeichnung Stand 01.01.2022 € Verbrauch € Auflösung € Zuführung € Stand 31.12.2022 € Steuerrückstellungen 150.000,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 Zinsen § 233 AO 105.750,00 0,00 18.900,00 2.700,00 89.550,00 Jahresabschluss/Steuererklärungen 69.279,90 22.476,70 14.200,00 43.679,90 76.283,10 Rückstellung ausstehende Rechnungen 203.010,88 196.121,23 0,00 402.070,80 408.960,45 Rückstellung US Lease 47.443,71 4.416,32 0,00 549,17 43.576,56 Gesamt 575.484,49 223.014,25 33.100,00 448.999,87 768.370,11 elektronische Kopie Anlage 3 Seite 6 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - zentrum der Stadt Köln, Köln Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihre m jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen mehrere Darlehen. In d en Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Zins abgrenzungen in Hö he von 247 Tsd. Euro (i.Vj. 256 Tsd. Euro) enthalten . Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 40 Tsd. Euro (i.Vj. 27 Tsd. Euro) bestehen in Höhe von 31 Tsd. Euro gegenüber der Kölner Gesellschaft für Arbeits - und Berufsförderung mbH und in Höhe von 8 Tsd. Euro gegenüber der KölnMusik GmbH . Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln bestanden in Höhe von 9 53 Tsd. Euro (i.Vj. 1 . 297 Tsd. Euro). Dieser Betrag umfasst insbesondere das Darlehen Philharmonie ( 485 Tsd. Euro) , Verbindlichkeiten gege nüber der Gebäudewirtschaft ( 1 55 Tsd. Euro) und Umsatz steuerverrechnungen ( 312 Tsd. Euro). Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2022 Erwartete Restlaufzeiten Gesamtbetrag EUR bis 1 Jahr EUR mehr als 1 Jahr EUR mehr als 5 Jahre EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 241.603.914,63 37.356.417,04 204.247.497,59 147.194.184,54 im Vorjahr 248.098.993,07 20.565.746,88 227.533.246,19 144.603.615,12 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 29.741,56 29.741,56 0,00 0,00 im Vorjahr 64.431,41 64.431,41 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 39.618,09 39.618,09 0,00 0,00 im Vorjahr 27.393,69 27.393,69 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln 952.774,90 602.493,56 350.281,34 0,00 im Vorjahr 1.296.832,58 1.140.200,24 156.632,34 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten 8.531,54 8.531,54 0,00 0,00 im Vorjahr 0,00 0,00 0,00 0,00 242.634.580,72 38.036.801,79 204.597.778,93 147.194.184,54 249.487.650,75 21.797.772,22 227.689.878,53 144.603.615,12 elektronische Kopie Anlage 3 Seite 7 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - zentrum der Stadt Köln, Köln Latente Steuern Es be stehen Wert - und Ansatzunterschiede zwischen Handels - und Steuerbilanz. Insbeson - dere bei Sach - und Finanzanlagen liegen höhere Steuerbilanzwerte vor, bei den sonstigen Rückstellungen sind die Steuerbilanzwerte teilweise niedriger. Zudem bestehen steuerliche Verlustvorträge. Auf den Ansatz aktiver la tenter Steuern hierauf wird verzichtet. Gewinn - und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 1 97 Tsd. Euro (i.Vj. 179 Tsd. Euro ) auf Miet - und Pachterlöse und in Höhe von 2.924 Tsd. Euro (i.Vj. 2. 917 Tsd. Euro) auf Erbbauzi nsen . Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Zuschüssen der Stadt Köln ( 10 . 635 Tsd. Euro; i. Vj. 9. 450 Tsd. Euro) und Erträgen aus der letztmaligen Auflösung des Sonderpostens für Landeszuschüsse ( 290 Tsd. Euro; i. Vj. 386 Tsd. Euro ). Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Der Aufwand betrifft wie im Vorjahr ausschließlich planmäßige Abschreibungen . Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten u.a. Aufwendungen für E nergie (577 Tsd. Euro; i.Vj. 51 3 Tsd. Euro) , Instandhaltung ( 1.008 Tsd. Euro; i. Vj. 894 Tsd. Euro ), B aubetreuungsentgelte (120 Tsd. Euro; i.Vj. 1 78 Tsd. Euro), Bewachung ( 271 Tsd. Euro; i. Vj. 202 Tsd. Euro ) , Grünpflege (72 Tsd. Euro; i.Vj . 72 Tsd. Euro) und Verwaltungs aufwendungen ( 132 Tsd. Euro; i . Vj. 148 Tsd. Euro) . elektronische Kopie Anlage 3 Seite 8 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - zentrum der Stadt Köln, Köln Abschreibungen auf Finanzanlagen Der Ausweis betrifft außerplanmäßige Abschreibung en auf die Anteile an der K ölnMusik Betriebs - und Servicegesellschaft mbH in Höhe des erwirtsc hafteten Jahresfehlbetrages 2022 in Höhe von 5 . 849 Tsd. Euro . Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Ausweis ent hält periodenfremde Aufwendungen. III. Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen Haftungsverhältnisse US - Cross - Border - Leasing - Transaktion -------------------------------------------------- - Die Stadt Köln hat am 19. Nov ember 2002 gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH eine US - Cross - Border - Leasing - Vereinbarung abgeschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Grundstücke des Messegeländes sowie Messehallen. Nachdem der Fremdkapitalanteil der Transaktion in 2019 vorzeitig zurückgezahlt wurde, bleibt d ie eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln zivilrechtlich verpflichtet, während der verbleibenden Mietzeit des Mietvertrages Zahlungen bis zum Zeit - punkt der Kaufoption im Jahr 2033 an den US - Investor zu leisten. Hinsichtlich dieser Zahlungs - verpflichtungen ist die Erfüllungsübernahme durch Erfüllungsübernehmer, verschiedene Ban - ken, vertraglich vereinbart. Sofern die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflichtungen nach - kommen, werden von der eig enbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln keine Zahlungen zu leisten sein. Derzeit bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Erfüllungsübernehmer ihren Verpflich - tungen nicht nachkommen können. elektronische Kopie Anlage 3 Seite 9 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - zentrum der Stadt Köln, Köln Sonstige finanzielle Verpflichtungen Das Bestelloblig o aus bereits erteilten Aufträgen für das Folgejahr beläuft sich auf ca. 0, 1 Mio. Euro . IV. Sonstige Angaben Abschlussprüferhonorar Das für das Geschäftsjahr für Abschlussprüfungsleistungen zurückgestellte Honorar beläuft sich auf 3 0 Tsd. Euro. Beschäftigte Die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln beschäftigte im Wirtschafts jahr kein eigenes Personal. Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind wie folgt zu verzeichnen: Stadt Köln incl. andere Verbundene Eigenbetriebe/eigenbetriebs - Unternehmen Art des Gesch äfts ähnliche Einrichtungen der Stadt Köln Tsd. Euro Tsd. Euro Umsatzerlöse Pachten 197 Erbbauzinsen 2.924 Sonstige betriebliche Erträge Zuschüsse 10 . 635 Sonstige betriebliche Aufwendungen Energiekosten 577 Baubetreuung, Grünpflege 192 Bewachung 2 71 Kostenumlagen 172 Zinsaufwendungen 1 0 elektronische Kopie Anlage 3 Seite 10 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - zentrum der Stadt Köln, Köln Mitglieder der Betriebsleitung Frau Prof. Dr. Dörte Diemert, Erste Betriebsleiterin, Kämmerin der Stadt Köln Herr Frank Höller, geschäftsführender Betriebsleiter, Leiter der Stabsstelle Beteiligungs - steuerung, öffentliches Finanz - und Unternehmensrecht, Dezernat Finanzen der Stadt Köln Mitglieder des Betriebsausschusses Vorsitzender: Herr Dr. Gerrit Krupp, Rechtsanwalt 1. Stellvertretender Vorsitzender: Herr Manf red Richter, Personalleiter 2. St ellvertretender Vorsitzender: Herr Bernd Petelkau, MdR, Managing Director, Hy pothekenbank Frankfurt AG Ordentliche Mitglieder: He rr Christian Achtelik, k.A. Herr Ulrich Breite, Geschäftsführer Frau Anna - Maria Henk - Hollstein, Kauffrau Herr Mike Homann, Rechtsanwalt Herr Christian Joisten, Leiter Customer Relations & Networking Frau Ulrike Kessing, wissenschaftliche Referentin Herr Niklas Kienitz, MdR, Geschäftsführer, CD U - Fraktion im Rat der Stadt Köln Herr Ralf Klemm, Fraktionsgeschäftsführer Frau Sandra Schneeloch, Trea sury Management, Bankdirektorin Frau Güldane Tokyürek, Juristin Mitglieder mit beratender Stimme: Herr Steph an Boyens , Manager Unternehmensentwicklung Herr Oliver Fuchs, k.A. Frau Nicolin Gabrysch, k.A. Herr Lino Hammer, Geschäftsführer, Fraktion Bündnis 90/D ie Grünen im Rat der Stadt Köln Herr Michael Hoffmann , k.A. Herr Julian Kampa, k.A. Herr Henning Lenz, k.A. Herr Niklas Schmickler, k.A. Herr Walte r Wortmann, Unternehmensberater elektronische Kopie Anlage 3 Seite 11 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs - zentrum der Stadt Köln, Köln Ergebnisverwendungsvorschlag Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Die seit Anfang 2020 in Deutschland und Europa grassierende Corona - Pandemie hat auch in 2023 noch nachlaufende Auswirkungen auf den Veranstaltungs - und Kongressbereich . Das Veranstaltungszentrum selbst ist als reine Besitzgesellschaft von diesen Auswirkung en nur indirekt betroffen. Da alle Tochtergesellschaften ihre jährliche Pacht für die Betriebsobjekte und die Erbbaurechtsgrundstücke leisten , sin d die Folgen der Pandemie und dem darauf - folgenden veränderten Besucherverhalten bislang einzig aus der Ergebn isentwicklung der K ölnMusik Betriebs - und Servicegesellschaft mbH zu erwarten , die sich in den Abschrei - bungen auf Finanzanlagen niederschlägt . Auch die Folgen des Krieges in der Ukraine , insbe - sondere im Hinblick auf die Steigerungen der Energiepreise, sind derzeit nicht vorhersehbar . Darüber hinaus haben sich nach Ablauf des Wirtschaftsjahres bisher keine wesentlichen Vorgänge ergeben. Köln , 12 . Juli 20 2 3 Betriebsleitung gez. Prof. Dr. Dörte Diemert gez. Frank Höller Erste Betriebsleiterin Geschäftsführender Betriebsleiter elektronische Kopie Anlage 4 Seite 1 E igenbetriebsähnliche Ei nrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln , Köln Lagebericht für das Wirtschafts jahr 2022 A. Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Rahmenbedingungen Geschäftsverlauf Das Veranstaltungszentrum nimmt - mit Ausnahme der Vermietung bzw. Verpachtung der be- triebsnotwendigen Immobilien an die Betriebsgesellschaften - keine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten wahr. Seine wirtschaftlich e Situation im Wirtschafts jahr 2022 wird - wie auch in den Vorjahren - im Wesentlichen durch die Ergebnisse, die sich aus dem Betrieb der Objekte Gürzenich, Tanzbrunnen , Philharmonie und der Fl or a durch die jeweiligen Betriebsgesell- schaften ergeben, bestimmt. Die im Wege der Verpach tung an die Be trieb sgesellschaften K ölnMusik GmbH und Koelnc ongress GmbH sowie aus der Bestellung der Erbbaurechte an die Koelnmesse GmbH erzielten Umsatzerlöse rei chten nicht aus, um die aus der Sanierung des Gürzenich s, der Generalinstandsetzung der Flora und der Renovierung des Tanzbrun- nens resultierenden Zins - und Abschreibungs - sowie die laufenden Instandsetzungsaufwen- dungen zu kompensieren. Durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH durchgeführten US - Lease - Transaktion konnte letztmalig im Jahre 2002 ein positives Jahresergebnis erzielt werden. Trotz eines Zuschusses aus dem st ädtischen Haushalt in Höhe von 3 ,0 Mio. Euro hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln mangels weiterer nach haltiger Erträge in 2022 einen Verlust in Höhe von rd . 0 , 4 Mio . Euro (Vorjahr: 2 , 5 Mio. Euro) erwirt- schaftet, der das Eigenkapital vermindert. Der Rat der Stadt Köln hat am 23. März 2021 für den Bau eines neuen Kongresszentrums eine Einlage durch das Veranstaltungszentrum in die Kapitalrücklage der Koeln messe GmbH in Höhe von 96 Mio. Euro beschlossen . Die Finanzierung der K apitalzuführung erfolgt kredit- weise entsprechend dem Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln. Der daraus resultierende Schuldendienst wird der eigenbetriebsähnlichen Einricht ung aus allgemeinen Haushaltsmitteln erstattet . Ferner hat der Rat beschlossen, den städtischen Betriebskostenzuschuss der KölnMusik GmbH aufgrund der Corona - bedingt erhöhten Verlustprognose in Anpassung an den tatsäch- lichen Geschäftsverlauf von ursprüngl ich rd. 5,7 Mio. Euro auf bis zu 7,5 Mio. Euro zu erhöhen. Um die Gewährung der für 2021 beantragten Corona - Hilfen von Land und Bund abzuwarten, wurde in Absprache mit der Geschäftsführung der KölnMusik GmbH unterjährig zu nächst nur der ursprüngliche Betriebskostenzuschuss ausgezahlt . Zum Geschäftsverlauf der Beteiligungsgesellschaften ist F olgendes auszuführen: Koelnmesse GmbH 2022 hat die Koelnmesse GmbH 18 eigene Messen und Ausstellungen organisiert. Die durch- geführten Messen zeigt en - weiterhin vor allem coronabedingt - verglichen zur jeweiligen Vor- veranstaltung meist noch geringere Umsätze. Dabei konnten Umsätze aus digitalen Formaten die Umsatzeinbrüche nicht ausgleichen. elektronische Kopie Anlage 4 Seite 2 Ertragslage Die Umsatzerlöse der Koelnmesse GmbH belaufen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 181,9 Mio. Euro (Vorjahr 98,7 Mio. Euro). Die Veranstaltungen erzielten insgesamt Umsätze, die noch deutlich unterhalb der jeweiligen Vorveranstaltung vor der Corona - Krise lagen. Der zuletzt geplante Umsatz wurde um 28,1 Mio. Euro verfehlt. Die sonstigen betrieblichen Erträge verharren auf einem hohen Niveau. Sie erhöhten sich um 0,9 Mio. Euro auf 21,5 Mio. Euro. Ursächlich waren erneut erhaltene staatliche Corona - Hilfen in Höhe von 5,7 Mio. Euro (Vorjahr 14,0 Mio. Euro). Zudem fielen die Auflösungen bei den sonstigen Rückstellungen mit 11,1 Mio. Euro um 5,4 Mio. Euro höher aus als im Vorjahr. Die veranstaltungsbezogenen Aufwendungen nahmen mit 58,7 % weniger stark zu als die Ums ätze mit 70,5 %. Ursächlich dafür sind unter anderem die in den Aufwendungen enthalte- nen fixen Kosten, die die veranstaltungsbezogenen Aufwendungen im Verhältnis zum Umsatz weniger stark schwanken lassen. Negativ beeinflusst wurden die veranstaltungsbezoge nen Aufwendungen in 2022 vor allem durch die im Zuge des Kriegs in der Ukraine deutlich gestie- genen Kosten für Energie. Deutlich wird dies in den um 7,1 Mio. Euro bzw. 126,2 % angestie- genen Aufwendungen für Hilfs - und Betriebsstoffe. Der Personalaufwand stieg um 18,5 % bzw. 8,7 Mio. Euro. Aufwandsteigernd im Vergleich zum Vorjahr wirkten sich Rückstellungseffekte aus. Restrukturierungskosten, insbesondere im Rahmen der Umsetzung des neuen Betriebsmodells in den marktnahen Bereichen, trugen zudem hierzu bei. Des Weiteren führten auch der Wegfall der Kurzarbeit sowie eine tarifliche Einmalzahlung als Inflationsprämie zum Ende des Jahres zu dem deutlichen Aufwandsan- stieg. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich deutlich um 7,1 Mio. Euro bzw. 23,3 %. Als Ursachen zu nennen sind hier vor allem gestiegene IT - Kosten im Zuge der Tran- sition zu einem neuen Dienstleister als auch deutlich gestiegene Bewirtungs - und Reisekosten im Zuge des wieder normalisierten Geschäftsbetriebs der Koe lnmesse. Die Koelnmesse GmbH erzielte im Geschäftsjahr eine geringe Beteiligungsausschüttung aus dem Ausland in Höhe von 0,1 Mio. Euro. Im Zuge des Ergebnisabführungsvertrags mit der Koelncongress GmbH ergeben sich Erträge in Höhe von 7,0 Mio. Euro nach 4,1 Mio. Euro im Vorjahr. Das Ergebnis vor Finanzergebnis, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBIT DA) beträgt - 44,9 Mio. Euro (Vorjahr - 56,3 Mio. Euro) und liegt 5,1 Mio. Euro über Plan. Die sonstigen Steuern betreffen vor allem die Grundsteuern. Der Jahresfehlbetrag beträgt 63,4 Mio. Euro (Vorjahr - 76,2 Mio. Euro) und liegt 11,6 Mio. Euro über den im letztjährigen Lagebericht ge- nannten Erwartungen. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Koelnmesse GmbH entsprechen denen des Konzerns. Vermögenslage : Die Bilanzsumme der Koelnmesse GmbH hat sich um 19,6 Mio. Euro auf 406,9 Mio. Euro erhöht. elektronische Kopie Anlage 4 Seite 3 Auf der Aktivseite stieg das Anlagevermögen um 10,0 % bzw. 33,2 Mio. Euro auf 366,8 Mio. Euro. Den Anlagenzugängen von insgesamt 57,4 Mio. Euro standen Abschreibun- gen und Buchwertabgänge in Höhe von 24,2 Mio. Euro gegenüber. Die Sachanlagenzugänge in Höhe von 57,0 Mio. Euro betreffen mit 6,9 Mio. Euro Zugänge bei den Betriebs - und Ge- schäftsgebäuden. Sie resultieren überwiegend aus Investitionen im Zuge des Projekts Koeln- messe 3.0 und hier überwiegend aus der Bestandssanierung der Hallen 10, 2 sowie dem Neu- bau der Halle 1. Die Zugänge der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von 48,9 Mio. Euro betreffen mit 48,1 Mio. Euro Bauleistungen für die neue Messe - , Kongress - und Eventlocation Confex, die im Jahr 2022 Richtfest feiern konnte und der en Fertigstellung in 2024 geplant ist. Das Umlaufvermögen verringerte sich um 13,9 Mio. Euro. Während sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und gegen verbundene Unternehmen nicht wesentlich änderten, wurden die zum Vorja hresende noch im Rahmen des Cash - Poolings bei der Hauptgesellschaf- terin angelegten finanziellen Mittel der Koelnmesse GmbH in Höhe von 12,0 Mio. Euro in An- spruch genommen. Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände um 3,1 Mio. Euro re- sultiert vor allem aus dem stichtagsbedingten Anstieg der Vorsteuerforderungen. Die Gutha- ben bei Kreditinstituten verringerten sich um 5,0 Mio. Euro. Die gestiegene Bilanzsumme resultiert auf der Passivseite aus den gestiegenen Verbindlich- keiten, bei gesunkenem Eigenkapita l und Rückstellungen. Das Eigenkapital verringerte sich in Höhe des Jahresfehlbetrags von 63,4 Mio. Euro auf 128,0 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote sank auf 31,5 % (Vorjahr 49,4 %). Die Rückstellungen haben sich per Saldo um 12,2 Mio. Euro verringert. Dav on entfallen auf die sonstigen Rückstellungen 12,4 Mio. Euro, während die Steuerrückstellungen um 0,2 Mio. Euro stiegen. Der Rückgang der sonstigen Rückstellungen resultiert maßgebend aus gegenüber dem Vorjahr um 8,9 Mio. Euro gesunkenen Mietrückstellunge n für das Nordge- lände, von denen der überwiegende Teil aufgelöst werden konnte. Die übrigen Rückgänge ergeben sich besonders aus dem erneuten Rückgang der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Die Verbindlichkeiten nahmen insgesamt um 93,6 Mio. Euro z u. Die Zunahme ergibt sich in erster Linie durch die Aufnahme von finanziellen Mitteln im Rahmen des bestehenden Cash - Poolings mit der Hauptgesellschafterin in Höhe von 84,0 Mio. Euro zum Stichtag, bei gleich- zeitigen Tilgungen des langfristigen Darlehens g egenüber der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 4,9 Mio. Euro. Turnus - und stichtagsbedingt stiegen die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen um 9,9 Mio. Euro, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 0,5 Mio. Euro und die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 6,1 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich hauptsächlich aufgrund empfangener Darlehen von Tochtergesellschaften. Die sonstigen Ver- bindlichkeiten nahmen um 2,0 Mio. Euro ab. Finanzlage Zum Jahresende 2022 betrugen die liquiden Mittel der Koelnmesse GmbH 12,0 Mio. Euro, nach 17,0 Mio. Euro im Vorjahr. Der Rückgang der liquiden Mittel bei der Koelnmesse GmbH ergibt sich vor allem stichtagsbedingt und hängt ak tuell ab von den abgerufenen Mitteln im Rahmen des Cash - Poolings mit der Hauptgesellschafterin sowie im Rahmen der vorüberge- hend erhaltenen Darlehen von Tochtergesellschaften. Zum Bilanzstichtag betrugen diese ge- währten Mittel 84,0 Mio. Euro bzw. 9,3 Mio. Euro. elektronische Kopie Anlage 4 Seite 4 Der Cash - Pooling - Vertrag wurde Ende 2022 vorzeitig verlängert mit neuen Parametern. So beträgt das neue Volumen seit Ende 2022 nun 180,0 Mio. Euro und die Laufzeit endet Ende 2027. Instandhaltungsinvestitionen im Rahmen des Projekts Koelnmesse 3.0 wurden coronabedingt teilweise um einige Jahre verschoben. Der neue Cash - Pooling - Vertrag ermög- licht einen temporären Ausgleich des zuletzt negativen operativen Cash - Flows im Zuge der Coronaauswirkungen und des Kriegs in der Ukraine. Ab 2023 werden wie in der Vor - Corona- zeit grundsätzlich wieder deutlich positive operative Cashflows erwartet. Die Umsetzung der weiteren Investitionen in die Infrastruktur der Koelnmesse erfolgt dabei je nach Geschäftsver- lauf und Finanzierbarkeit. Die Koelnmesse GmbH war jeder zeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukom- men. KölnMusik GmbH Im Geschäftsjahr 2022 wurden 350 Veranstaltungen durchgeführt (2021: 145, 2020: 170; 2019: 429), davon 140 Eigenveranstaltungen (2021: 75, 2020: 81; 2019: 194). Daneben fan- den 56 Konzerte in verschiedenen Kölner Stadtteilen statt (Vj.: 0) sowie vier Konzerte im Rah- men des neuen Musikfestivals für alte Musik „Felix!“. Ertragslage Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2022 betrugen 8.851 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.910 Tsd. Euro). N achdem noch im ersten Quartal des Jahres behördliche Einschränkungen mit einem vermin- derten Sitzplatzangebot in der Kölner Philharmonie gegeben waren, konnte ab dem zweiten Quartal 2022 der reguläre Spielbetrieb wieder uneingeschränkt durchgeführt werden. Gleich- wohl entwickelten sich die Besucherzahlen und damit die Umsätze nicht auf demselben Ni- veau wie vor der Corona - Pandemie. Durch die deutschlandweit schwierige Lage der Veran- staltungswirtschaft und der immer wieder ausgerufenen „Herbst/Winter“ - Coronawel le sowie der durch den Ukraine - Krieg bedingten hohen Inflation und Energiepreise trübten die Auslas- tung des Konzertsaales. Erst ab Anfang Oktober war eine spürbare Erholung zu verzeichnen. Die Sonstige n betriebliche n Erträge erhöhten sich gegenüber dem Vo rjahr auf 1.920 Tsd. Euro (Vorjahr: 763 Tsd. Euro ). Im Jahr 2022 konnten Hilfen des Sonderfonds für Kultur des Bundes in Höhe von 972 Tsd. Euro und Zuschüsse und Sponsorenerträge von 797 Tsd. Euro verein- nahmt werden. Der Aufwand aus bezogenen Leistungen beinhalte t im Wesentlichen Künstlerhonorare und Honorarnebenkosten. Aufgrund des in 2022 uneingeschränkten Veranstaltungsangebotes er- höhten sich die Aufwendungen auf 6.483 Tsd. Euro (3.536 Tsd. Euro ). Dies entspricht dem Niveau vor der Corona - Pa ndemie. Der Personalaufwand beträgt im Geschäftsjahr 2022 6.125 Tsd. Euro gegenüber im Vorjahr 4.765 Tsd. Euro . Aufgrund des uneingeschränkten Ver- anstaltungsangebotes wurde im Jahr 2022 keine Kurzarbeit mehr durchgeführt, so dass die Personalaufwendungen gegenüber dem Vorjahr auf das Niveau von vor der Corona - Pande- mie unter Berücksichtigung des gelten TVöD anstiegen. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insgesamt um 96 5 Tsd. Euro auf 3.679 Tsd. Euro (Vor- jahr 2.714 Tsd. Eur o ). Durch das uneingeschränkte Veranstaltungsangebot stiegen insbeson- dere die variablen Kosten gegenüber dem Vorjahr an. In Relation zu den Vor - Corona - Zeiten sanken die Vertriebsaufwendungen bedingt durch den niedrigeren Ticketabsatz. Ebenso san- ken die Mar ketingaufwendungen durch zunehmende Werbung in den digitalen Medien. Die Gesamtaufwendungen beliefen sich in 2022 auf 16.622 Tsd. Euro (Vorjahr: 1 1.307 Tsd. Euro ), so dass für das Jahr 2022 ein Jahresfehlbetrag von 5.849 Tsd. Euro (Fehl- betrag Vorjahr: 6.634 Tsd. Euro ) erzielt wurde. Hiermit wurde der im Erfolgsplan 2022 ausge- wiesene Planjahresfehlbetrag von 6.257 Tsd. Euro um 408 Tsd. Euro unterschritten. elektronische Kopie Anlage 4 Seite 5 Aus dem Veran staltungsgeschäft erzielt die Gesellschaft wie in den Vorjahren Verluste, die insbesondere aus dem defizitären Eigenveranstaltungsprogramm resultieren. Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 709 Tsd. Euro auf 10.655 Tsd. Euro . Die Aktivseite erhöhte sich aufgrund höheren Sachanlagevermögens von 2.419 Tsd. Euro auf 2.465 Tsd. Euro. Das Umlaufvermögen erhöhte sich von 7.265 Tsd. Euro auf 7.983 Tsd. Euro . Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen blieben nahezu konstant. D ie sonstigen Vermögensgegenstände verminderten sich auf 475 Tsd. Euro aufgrund der Vereinnahmung von zugesagten Zuschüssen aus dem Jahr 2021. Die liquiden Mittel stiegen gegenüber dem Vorjahr um 984 Tsd. Euro aufgrund des nunmehr wieder durchgeführten Vorverkaufes von Konzertveranstaltungen im Folgejahr. Auf der Passivseite verringerte sich das Eigenkapital um 32 Tsd. Euro aufgrund der Einstellung des Zuschusses der Stadt Köln in Höhe von 5.817 Tsd. Euro und der Entnahmen aus der Kapitalrücklage zum Ausgleich des Verlustes in Höhe von 5.849 Tsd. Euro . Die Verbindlichkeiten erhöhten sich gegenüber von im Vorjahr 6.228 Tsd. Euro auf 6.801 T sd. Euro , i nsbesondere durch die erhaltenen Anzahlungen auf Veranstaltungen aufgrund der Neuauflage von Abonnements für die zweite Spielzeithälfte der Saison 2022/2023. Ebenso erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Fremdveranstal- tern, da wieder Konzerte der Partner veranstaltet werden konnten. B. Erläuterungen zur Ertrags - und Vermögenslage des Veranstaltungszentrums Ertragslage Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat das Wirt- schafts jahr 202 2 mit einem Jahresfehlbetrag von 394 Tsd. Euro (Vorjahr: 2. 511 Tsd. Euro) abgeschlossen. Den Aufwendungen von 1 4 . 484 Tsd. Euro (Vorjahr: 1 5 . 468 Tsd. Euro) stan- den dabei Erträge von 1 4 . 090 Tsd. Euro (Vorjahr: 1 2 . 957 Tsd. Euro) gegenüber. Geplant war ein Jahresfehlbetrag von rd. 1 . 535 Tsd. Euro. Die Erträge des abgelaufenen Wirtschafts jahres setzen sich zusammen aus Umsatzerlösen (Mieten bzw. Pachten , Erbbauzinsen) vo n 3 . 121 Tsd. Euro und sonstigen betrieblichen Erträ- gen in Höhe von 10 . 967 Tsd. Euro. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesent- lichen die Betriebskostenzuschüsse der Stadt Köln für die K ölnMusik GmbH (5. 817 Tsd. Euro), das Veranstaltungszentrum Köln ( 3 . 0 00 Tsd. Euro) und de n Zinsanteil des aus dem städti- schen Haushalt zu leistenden Schuldendienstes (1. 818 Tsd. Euro) sowie letztmalig Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Landeszuschüsse für die San ierung des Gürzenichs (290 Tsd. Euro ) . A uf der Aufwandseite stehen den vorgenannten Erträgen Abschreibungen auf Sacha nlagen von 3 . 364 Tsd. Euro, Zinsen in Höhe von 2 . 860 Tsd. Euro, Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe des Verlustes der K ölnMusik GmbH von 5 . 849 Tsd. Euro sowie sonstige betriebliche Aufwendungen von 2 . 408 Tsd. Euro gegen über . Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten als größte Posten die Instandhaltungs - und Baubetreuungs aufwendungen von 1. 131 Tsd. Euro (Vj.: 1. 073 Tsd. Euro) , die Energiekosten in Höhe von 5 77 Tsd. Euro (Vj.: 51 3 Tsd. Euro) sowie die Bewachungskosten des Heinrich - Böll - Pla tzes von 2 71 Tsd. Euro (Vj.: 202 Tsd. Euro). elektronische Kopie Anlage 4 Seite 6 Vermögenslage Die Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 2 . 889 Tsd. Euro auf 41 4 . 776 Tsd. Euro. D as Sachanlagevermögen hat sich bei Zugängen von 929 Tsd. Euro und Abschreibungen in Höhe von 3. 364 Tsd. Euro im Saldo um 2 . 435 Tsd. Euro auf 8 1 . 749 Tsd. Euro vermindert . Zugänge erfolgten in 20 2 2 im Wesentlichen im Zuge der laufenden Sanier ungsmaßnahmen in der Bastei (625 Tsd. €), in der Philharmonie (194 Tsd. €) und im Tanzbrunnen (60 Tsd. €) , die als Anlagen im Bau ausgewiesen werden. Ferner wurden für die Philharmonie neue Noten- pulte angeschafft (42 Tsd. Euro). D as Eigenkapital hat sich durch die Einlag e des aus dem städtischen Haushalt zu leistenden Schuldendien stes (Tilgungsanteil) in Höhe von 4 . 455 Tsd. Euro abzüglich des Fehlbetrages in Höhe von 394 Tsd. Euro um 4.061 Tsd. Euro auf 1 71 . 3 7 3 Tsd. Euro erhöht . Der Sonderposten für Landeszuschüsse für die Sanierung des Gürzenichs ist mit Auflösung der letztmaligen Rate vollständig verbraucht . D as Fremdkapital wird im Wesentlichen bestimmt von den Bankver- bindlichkeiten, die sich infolge der plangemäßen Tilgung um 6.495 Tsd. € auf 241.604 Tsd. € reduzieren. Da der Jahres fehlbetrag des Veranstaltungszentrums vorerst nicht aus städtischen Haushalts- mitteln ausgeglichen wird, ist dieser auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der Verl ustvorträge aus Vorjahren von 1 2 . 776 Tsd. Euro ergibt sich damit zum Bilanzstic htag 31.12.20 22 ein kumulierter Bilanzverlust von 1 3 . 170 Tsd. Euro. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Jahresverlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmun- gen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (EigVO NRW) zulässig. Jedoch best immt § 10 Absatz 6 Satz 3 der EigVO NRW, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsm itteln auszugleichen. Im Wirtschafts jahr 2022 wurde entsprechend dieser Vorschrift mit Genehmigung durch Rats- beschluss vom 08 . September 20 22 ein durch Gewinnvorträge aus Vorjahren bzw. Gewinnen aus Folgejahren oder durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt nicht abgede ckter Ver- lust aus dem Jahre 20 1 6 von rd. 4 . 810 Tsd. Euro durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Durch diesen V erlustausgleich ergibt sich insgesamt keine Minderung des Ei- genkapitals, da zwar einerseits die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums in Höhe des vorstehend genannten Betrages reduziert wird, andererseits jedoch ein entsprechend gerin- gerer Verlustvort rag mit dem übrigen Eigenkapital verrechnet wird. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums betr ä gt zum Bilanzstichtag 31.12.2022 in der Summe 1 7 1 . 373 Tsd. Euro, wobei 21.000 Tsd. E uro a uf das Stammkapital und 163 . 544 Tsd. Euro auf die Kapitalrücklage des Veranstaltungszentrums entfallen, denen zum Bila nzstichtag der kumulierte Bilanz verlust in Höhe von 1 3 . 170 Tsd. Euro gegenüberstand. Sofern die negativen Jahresergebnisse auch zukünftig auf neue Rechnung vorgetragen bzw. ohne Mittelzuführung von außen mit der Kapitalrücklage verrechnet werden, ist wie in den Vorjahren mit einer weiteren kontinuierlichen Verminderung des Eigenkapitals zu rechnen. elektronische Kopie Anlage 4 Seite 7 Investitionen Der Rat hat i n seiner Sitzung am 03. Mai 2018 die Verwaltung beauftragt, d as denkmalge- schützte Gebäude „Bastei“ in das Eigentum der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln zu überführen. Ferner sollte e in Baubestandsgutachten erstellt werden , um den Instandsetzungs - und Sanierungsbedarf sowie eine Kostenschätzung in Hinsicht auf eine für die Öffentlichkeit zugängliche, rentierliche gastronomische Nutzung festzustellen. Denk- malgerechte Vor gaben sind dabei zu berücksichtigen. Der Ankauf der Bastei von der Koelnmesse GmbH erfolgte auf Basi s des Ratsbeschlusses vom 18. Dezember 2018 mit Wirkung zum 01. Januar 2019. Der Kaufpreis belief sich auf 614 Tsd. Euro. Mit Beschluss vom 7 . Sept e mber 2020 hat der Betriebsausschuss für die Planung und die Erstellung einer Kostenberechnung der Generalsanierung der Bastei Planungsmittel in Höhe von 600 Tsd. Euro bereitgestellt. Finanzierungsmaßnahmen bzw. - vorhaben D ie Finanzierung von Investitionen erfolgt in Anbetracht der finanziellen Situation des Veran- staltungszentrums kreditwei se . Der hieraus resultierende Schuldendienst der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung wird aus Mitteln des städtischen Haushaltes im Einlagewege (Einzah- lun g in die Kapitalrücklage) und durch Zuschüsse erstattet. Der Cash - Flow aus laufender Ge- schäftstätigkeit und die Einlagen der Stadt reichen nicht aus, um den Schuldendienst insge- samt bedienen zu können. Die Finanzplanung sieht daher in der Zukunft weitere K reditaufnah- men vor. C. Risiko - und Chancen bericht Beteiligungsrisiken Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung sich als Besitz unternehmen grundsätzlich nur im Rahmen von Vermietungen und Verpachtungen der von Betriebsgesellschaften bewirtschaf- teten Grundstücke und Gebäude wirtschaftlich betätigt, liegen die wesentlichen Unterneh- mensrisiken bei den Betriebsgesellschaften, bei denen die für den Betrieb erforderlichen Fel- der der Risikobetrachtung im Mittelpunkt de s jeweiligen Risikomanagements stehen und in Abstimmung mit dem Veranstaltungszentrum überwacht werden . Unternehmensrisiko Wesentliche Risiken aus dem operativen Geschäft bestehen für das Veranstaltungszentrum lediglich aus der seinerzeit zusammen mit d er Koelnmesse GmbH durchgeführten US - Cross - Border - Transaktion für bestimmte Messehallen. Hier steht das Veranstaltungszentrum in stän- diger enger Abstimmung mit der Geschäftsführung der Koelnmesse GmbH, damit sowohl die Geschäftsführung als auch die Betriebsleitung und der Betriebs ausschuss wesentliche Risiken frühzeitig erkennen und geeignete gegensteuernde Maßnahmen einleiten können. elektronische Kopie Anlage 4 Seite 8 Die aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH am 19. September 2002 im Zusammen- hang mit der US - Cross - Border - Trans aktion mit dem amerikanischen Investor abgeschlosse- nen Leasing - Gesamtvereinbarung auch für das Veranstaltungszentrum als Vertragspartner resultierenden Verpflichtungen bestehen gegenüber dem Vorjahr unverändert fort. Von beson- derer Bedeutung ist hier die V erpflichtung der beiden Vertragsparteien Koelnmesse GmbH und Stadt Köln - eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum, bei Eintritt be- stimmter Ereignisse (im Vertrag “Equity Collateral Trigger Event“ genannt) weitere Sicherhei- ten stellen zu müs sen. In diesem Zusammenhang sieht der Vertrag z.B. das Absinken des Ratings der Bundesrepublik unter AA bei Standard & Poor’s oder Aa2 bei Moody’s oder den Eintritt einer wesentlichen Vertragsverletzung als mögliches , eine Sicherheit auslösendes Er- eignis v or. Im Jahre 2004 ist mit der Herabstufung der Bonität des Landes Nordrhein - Westfa- len ein solches “Trigger Event“ eingetreten, das den Investor berechtigt, eine Dienstbarkeit im Grundbuch eintragen zu lassen. Die Eintragung erfolgte 2008. Auswirkungen auf das Veran- staltungszentrum und den operativen Messebetrieb ergeben sich hieraus nicht. Darüber hinaus verpflichten die abgeschlossenen Verträge die Stadt Köln, im Falle einer In- solvenz der Koelnmesse GmbH ihr in den Erbbaurechtsverträgen abgesichertes Heim fallrecht auszuüben. Weiterhin bestehen Berichtspflichten bei Änderungen und Umstrukturierungen der den Verträgen zugrundeliegenden Rahmenbedingungen. Dem Investor, dem Trustee und den Darlehensgebern sind jährlich Pflichterfüllungsbescheinigungen nebst An lagen (Auszug aus dem Haushaltsplan, Jahresabschluss der GmbH) vorzulegen. Für die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen in den Folgejahren wurde bereits im Jahresabschluss 2002 eine entspre- chende Rückstellung gebildet. Bisher sind keine zusätzlichen V erpflichtungen oder Risiken aus der Cross - Border - Transak- tion für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung entstanden und momentan auch nicht ersicht- lich. Vielmehr konnte in 2019 der Fremdkapitalanteil der Transaktion (A - Payment Undertaking Agreement und B - Pay ment - Undertaking Agreement) vorzeitig vorfälligkeitsentschädigungsfrei vollständig getilgt werden . Dies führt zu einer dauerhaften Min derung etwaiger Risiken aus dem US - Lease - Geschäft. Gesamtwirtschaftliche Branchenrisiken Konjunkturelle Entwicklungen der Gesamtwirtschaft können das Geschäft der Betriebsgesell- schaften durch eine veränderte Nachfrage der Kunden beeinflussen und sich sowohl positiv als auch negativ auf das jeweilige Umsatz - und Unternehmensergebnis der Betriebs - bzw. Beteili gungsgesellschaft en auswirken. Von diesen Auswirkungen ist dann auch das Veranstal- tungszentrum immer unmittelbar bzw. mittelbar (Koelnc ongress GmbH nach dem Verkauf über Koelnmesse GmbH) betroffen. Liquiditätsrisiko Auch wenn das Veranstaltungszentrum organisatorisch und finanziell als selbständiges Son- dervermögen auf der Grundlage eines eigenen Wirtschaftsplans seine Geschäfte führt, muss seine Finanzierung über Mittel des städtischen Haushalts sichergestellt werden . Das Risiko einer Illiquidität ist daher als gering anzusehen. elektronische Kopie Anlage 4 Seite 9 Eigenkapitalverzehr Werden die auch für die Folgejahre erwarteten Jahresfehlbeträge wie bisher durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen, wird das Eigenkapital weiter kontinuier lich sinken. Auf mittlere Sicht wird daher bei der derzeitigen Betriebsstruktur ein Verlustausgleich aus Mitteln der Stadt Köln erforderlich werden. Nur damit kann das Veranstaltungszentrum in seiner der- zeitigen Struktur seinen Verpflichtungen dauerhaft na chkommen und eine angemessene Ei- genkapitalausstattung erhalten. Rechtliche Risiken A us heutiger Sicht sind keine existenziellen Risiken für die zukünftige Entwicklung der eigen- betriebsähnlichen Einrichtung zu erwarten. Zur Vermeidung von EU - beihilferechtlichen Risike n w e rden alle Beziehungen zu möglichen Empfängern von Ausgleichsleistungen für Dienstleistung en von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse überprüft und soweit notwendig rechtlich angepasst. So hat der Rat der Sta dt Köln mit Beschluss vom 30. September 2014 die Köln c ongress GmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesses betraut. Gegenstand der Be- trauung sind der Betrieb und die an den Interessen aller Bevölkerungskreise orientierte Nut- zung des Gürzenich, des Tanzbrunnens (inkl. Theat er am Tanzbrunnen) sowie der Flora. Die Betrauung tra t zum 01.01.2015 in Kraft. Die K ölnMusik GmbH ist als Kultureinrichtung gemäß Artikel 1 Nr. 1 lit. j) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/201 4 der Kommission ) von der Notifizierungspflicht befreit. Nach dem Verkauf an die Koelnmesse GmbH betreffen rechtliche Risiken bezüglich der Köln C ongress GmbH das Veranstaltungszentrum ab 2020 allenfalls noch mittelbar. Chancen Nicht zuletzt auf Grund der Inbetriebnahme der Flora liegen Chancen für das Veranstaltungs- zentrum in verbesserten Vermarktungsmöglichkeiten der Beteiligungsgesellschaften. Diese können sich positiv auf die Jahresergebnisse und die Erfüllung des Satzungszwe cks auswir- ken. Risikofrüherkennungssystem Das Risikomanagement s ystem ist als internes Kontrollsystem ausgerichtet auf die Betriebs- leitung und den Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln als Kontrollorgan. In 2015 wurde ein in sich geschlossene s Risikofrüherkennungssystem implementiert . Dazu wurden ein Leit- faden sowie ein zusammengefasster Bericht zum Risikomanagemen t vorgelegt. Der Bericht wurde in 2022 aktualisiert. elektronische Kopie Anlage 4 Seite 10 D. Prüfungsfeststellungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH hat auf der Gr undlage des unter Zustim- mung des Betriebsausschusses Veranstaltungszentrum Köln von der Betriebsleitung am 06 . Oktober 20 2 1 erteilten Prüfungsa uftrages den Jahresabschluss 202 1 des Veranstaltu ngszent- rums Köln geprüft. Der Prüfungsauftrag umfasste nach § 106 Absatz 1 GO NRW in entspre- chender Anwendung des § 53 Absatz 1 Nummern 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen V erhält- nisse. Die Prüfung hat keine Feststellungen ergeben . E . Prognosebericht Der Wirtschaftsplan 20 2 3 des Veranstaltungszentrums wurde vom Rat der Stadt Köln in sei- ner Sit zung am 08 . Dezember 20 2 2 nach Vorberatung im Betriebsausschuss am 5 . Dezem- ber 20 2 2 festgestellt. Im Erfolgsplan weist er einen Jahresfehlbetrag von rd. 1 , 7 Mio. Euro aus. Das im Vermögensplan 2023 ausgewiesene Investitionsvolumen beläuft sich für die Betriebs- teile Gürzenich, Köln er Philharmonie, Rheinterrassen/Tanzbrunnen und Fl ora insgesamt auf rd. 8,3 Mio. Euro . Davon sind 4,0 Mio. Euro für die Sanierung der Open - Air - Bühne und der Schirme am Tanzbrunnen vorgesehen. Mit dem Planungsbeschluss zur Generalsanierung der Bastei am 07. 09.2020 hat der Ausschuss Mittel in Höhe von 600 Tsd. Euro freigegeben. Der Vermögensplan sieht zur Weiterführung der Maßnahme vorsorglich Mitt el in Höhe von 2,0 Mio. Euro vor. Darüber hinaus berücksichtigt der Vermögensplan auf der Ausgabenseite Mittel für die Abde- ckun g des o.g. Jahresverlustes von 1 , 7 Mio. Euro sowie für die Tilgung der bes tehenden Dar- lehen in Höhe von 10 , 6 Mio. Euro . Zur Finanzierung des voraussichtlichen Mittelbedarfes sieht der Vermögensplan bei einem negativen Liquiditätsb estand zu Jahresbeginn von rd. 4 , 6 Mio. Euro Eigenmittel in Höhe von rd. 7 , 1 Mio. Euro und eine N eukreditaufnahme in Höhe von 15 ,0 Mio. Euro vor . Das Ergebnis des Erfolgsplans berücksichtigt den aus dem städtischen Haushalt bereitgestell- ten und über den Eigenbetrieb weitergeleiteten Betriebskostenzuschuss an die KölnMusik GmbH in Höhe von rd. 5,9 Mio. Euro. Des Weiteren beinhaltet der Erfolgsplan einen direkten Zuschuss der Stadt Köln an den Eigenbetrieb in Höhe von 3 ,0 Mio. Euro . Daneben erhält das Veranstaltungszentrum rd. 1 , 7 Mio. Euro Schuldendiensthilfe (Zinsanteil) für die Darlehen zur Finanzierung der Kapitalzuführung an die Koelnmesse GmbH sowie für die Finanzierung der Florasanierung. Das erste H albjahr des Geschäftsjahres 2023 stand unter den auslaufenden Auswirkungen der Corona - Pandemie. Bei den Betriebsgesellschaften der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nahm der Veranstaltungsbetrieb wieder Fahrt auf . Das Veranstaltungszentrum selbst ist als reine Besitzgesellschaft von diesen Auswirkungen nur indirekt betroffen. Da alle Toch terge- sellschaften ihre jährliche Pacht für die Betriebsobjekte und die Erbbaurechtsgrundstücke leis- ten, sind direkte Folgen einzig aus der Ergebnisentwicklun g der KölnMusik GmbH zu erwarten . Eine Ergebnisverbesserung ergibt sich in 2023 auf Basis des Ratsb eschluss es vom 23. März 2021 durch die nachträgliche Aufstockung des städtischen Betriebskostenzuschusses 2021 an die KölnMusik GmbH um 362 Tsd. Euro nachdem das Antragsverfahrens für Corona - Hilfen des Bundes abgeschlossen werden konnte . elektronische Kopie Anlage 4 Seite 11 Das Veranstaltungszentrum wird auch in den Folgejahren - unabhängig etwaiger Corona - Ver- luste - aller Voraussicht nach strukturelle Jahresfehlbeträge erzielen. Die eigenbetriebsähnli- che Einrichtung ist aufgrund ihrer Struktur dauerhaft auf Zuschüsse bzw. mitte lfristig , wie be- reits in Abschnitt C. (Eigenkapitalverzehr) ausgeführt , auf einen Verlustausgleich durch den städtischen Haushalt angewiesen. Unter dieser Prämisse wurde der Jahresabschluss unter going - concern Gesichtspunkten aufgestellt. Vor dem Hintergr und der aktuell noch hohen Eigenkapitalquote und der praktizierten bzw. wei- ter geplanten Finanzierungsmaßnahme über Abschreibungen, Zuschüsse und Kreditauf- nahme ist der Bestand des Betriebes nach unserer Einschätzung derzeit nicht gefährdet. Der Wirtschaftsplan der KölnMusik Gmb H für das Geschäftsjahr 202 3 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 6. 408 Tsd. Euro ab. B ei den Planungen wurde aufgrund der Erfahrungs- werte aus dem Jahr 2022 für das erste Halbjahr 202 3 von einem weiterhin zurückhalte nden Nachfrageverhalten ausgegangen. Bei den Kostenansätzen wurden darüber hinaus inflations- bedingt deutliche Preissteigerungen berücksichtigt. Tatsächlich zeichnet sich seit Beginn des Geschäftsjahres 202 3 bei steigenden Besucherzah- len eine Erholung des Veranstaltungsgeschäfts ab. Auch die Vermietungen des Konzertsaals nahmen zu, so dass nach derzeitigem Stand gegenüber de r Planungen von einer Ergebnis- verbesserung auszugehen ist. Der Wirtschaftsplan der Koelnmesse GmbH sieht für das turnusbedingt grundsätzlich stär- kere Geschäftsjahr 20 2 3 angesichts anhaltender Auswirkungen der Corona - Pandemie und des Ukraine - Krieges einen Jahres fehlbetrag in Höhe von 9 , 9 Mio . Euro vor . Seit Jahresbeginn 2023 zeichnet sich im Messegeschäft ein leicht positiver Trend ab, auch wenn die pandemiebedingte Verschiebung der imm cologne in das späte Frühjahr zu deutli- chen Umsatzausfällen geführt hat. Zur Gegensteuerung hat die Gesellschaft ein we iteres Ein- sparprogramm gestartet, so dass derzeit mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet wird. Köln, den 12 . Juli 2023 gez. Prof. Dr. Dörte Diemert gez. Frank Höller Erste Betriebsleiterin Geschäftsführender Betriebsleiter elektronische Kopie Anlage 5 Seite 1 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln , Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebe - richt der Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln, Köln, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung . In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften gelten - den handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. elektronische Kopie Anlage 5 Seite 2 Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim - mung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschafts - prüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Ab - schnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen han - delsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffas - sung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts Wir verweisen auf die Ausführungen in Abschnitt "E. Prognosebericht" des Lageberichts, in dem die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung dau - erhaft auf Zuschüsse bzw. mittelfristig auf einen Verlustausgleich durch die Stadt Köln ange - wiesen ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbe - züglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschrif- ten in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Fer - ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Über - einstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. elektronische Kopie Anlage 5 Seite 3 Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwort - lich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmens - tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusam - menhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungs - grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat - sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belan - gen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deut - schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die ge - setzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein- Westfalen i.V.m den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handels - rechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro - zesses der Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lage- berichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstel - lungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prü - fung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V.m den einschlägigen deut - schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestäti - gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage - bericht beinhaltet. elektronische Kopie Anlage 5 Seite 4 Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass ei - ne in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab - schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffe - nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsich - tigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnach - weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwir - ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrun - gen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um - ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. elektronische Kopie Anlage 5 Seite 5 • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertre- tern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstä - tigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut - same Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die da - zugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi - zieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un - seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge - schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzes - entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu - kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Anga - ben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un - vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. elektronische Kopie elektronische Kopie Anlage 6 Seite 1 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Ver - hältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) 1. Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisier - te Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schrift - liche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Nach § 2 der aktuellen Betriebssatzung vom 31. Mai 2022, in Kraft getreten am 13. Juni 2022, regelt der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Betriebsausschus - ses die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung durch Dienstanweisung. Der Oberbürgermeister hat die aktuell gültige Version der "Dienstanweisung zur Ge - schäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung des Veranstaltungszentrums Köln" am 27. Februar 2013 mit Zustimmung des Betriebsausschusses vom 4. Februar 2013 er - lassen. Die Einbindung des Betriebsausschusses und des Rats in die Entscheidungsprozesse der Betriebsleitung ist in § 3 bzw. § 4 der in 2022 gültigen Betriebssatzungen der ei - genbetriebsähnlichen Einrichtung geregelt. Darüber hinaus gehende schriftliche Wei - sungen an die Betriebsleitung bestehen nicht. b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wur - den Niederschriften hierüber erstellt? Im Berichtsjahr fanden zwei Sitzungen des Rats der Stadt Köln mit Befassung der ei - genbetriebsähnlichen Einrichtung und sieben Sitzungen des Betriebsausschusses statt. Die Protokolle haben uns vorgelegen. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 2 c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Frau Prof. Dr. Dörte Diemert war im Berichtsjahr 2022 Mitglied in folgenden Aufsichts - räten: – KölnVorsorge-Sterbeversicherung VVaG, – Flughafen Köln/Bonn GmbH, – RheinEnergie AG, – GEW Köln AG. Herr Frank Höller nimmt als Leiter der Stabsstelle Beteiligungssteuerung, öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht im Dezernat Finanzen der Stadt Köln an diversen Sit - zungen von Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bei städtischen Beteiligungsgesellschaften teil. Ansonsten waren die Mitglieder der Betriebsleitung auskunftsgemäß im Berichtsjahr 2022 in keinen Kontrollgremien tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indi - vidualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fi - xum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwir - kung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Organmitglieder erhalten keine Vergütung von der eigenbetriebsähnlichen Einrich - tung Veranstaltungszentrum Köln der Stadt Köln. 2. Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisations - plan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkei - ten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse erge - ben sich aus der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung, einer Dienstanweisung für die Sonderkasse und einer Dienstanweisung zur Geschäftsvertei - lung innerhalb der Betriebsleitung. Diese entsprechen den Bedürfnissen der eigenbe - triebsähnlichen Einrichtung. Auskunftsgemäß erfolgt eine regelmäßige Überprüfung. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 3 b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach den jeweils gültigen Regelungen verfahren wird. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku - mentiert? Die Betriebsleitung hat über die zu a) genannten Regelungen hinaus, die auf die Ein - haltung des 4-Augen-Prinzips abstellen, keine eigenen spezifischen Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen, da die Stadt entsprechende Maßnahmen ergriffen und dokumentiert hat, die auch von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung entsprechend zu beachten sind. d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungs - prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Für die Auftragsvergabe und -abwicklung ist die Betriebsleitung verantwortlich. Sie be - dient sich bei Bau-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der Gebäudewirt - schaft der Stadt Köln, bei Kreditaufnahmen der Kämmerei der Stadt Köln. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwal - tung, EDV)? Die Dokumentation erfolgt nach unserem im Rahmen der Prüfung gewonnenen Ein - druck ordnungsgemäß. 3. Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschrei- bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnissen des Unternehmens? Es wird jährlich ein Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan) einschließlich einer mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung entsprechend § 12 der Betriebssatzung er - stellt. Nach unseren im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erlangten Kenntnissen entspricht das Planungswesen den Bedürfnissen der eigenbetriebsähnlichen Einrich - tung. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 4 b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Die Ursachen für Planabweichungen werden analysiert und ausgewertet. c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einschließlich der Kos - tenrechnung entspricht grundsätzlich der Größe und den besonderen Anforderungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Im Bereich der Anlagenbuchhaltung ist eine Verbesserung erforderlich hinsichtlich der Abstimmung mit den in der Finanzbuchhaltung gebuchten Beträgen, zumindest im Rahmen der Jahresabschlusserstellung. Denn es erfolgt eine unabhängige Verbu - chung in der Anlagenbuchhaltung ohne Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung. Zwi - schenzeitlich sind Maßnahmen eingeleitet worden, die ab dem Jahr 2023 eine direkte Zuordnung ermöglichen. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquidi - tätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Auf Grundlage der "Dienstanweisung für die Sonderkasse" und der "Unterschriftsordnung für die Sonderkasse" besteht ein funktionierendes Finanzmana - gement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Ein zentrales Cash-Management mit der Stadt Köln oder mit anderen Einrichtungen der Stadt Köln existiert nicht. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Forderungen resultieren nahezu ausschließlich aus Vermietungs- und Verpachtungs - leistungen sowie Erbbauzinsen gegenüber verbundenen Unternehmen. Auf Basis der vertraglichen Regelungen wird der planmäßige Zahlungseingang überwacht. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 5 g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und um - fasst es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? Eine eigenständige Stelle Controlling ist bei dem Veranstaltungszentrum nicht vorhan - den. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird maßgeblich von den Tochterge - sellschaften beeinflusst. Die für das Beteiligungscontrolling der Tochtergesellschaften beim Finanzdezernat der Stadt Köln zuständige Mitarbeiterin ist auch für das Veran - staltungszentrum tätig. Bei Bauprojekten stützt sich das Veranstaltungszentrum auf das Baucontrolling der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Aufgrund dieser organisatorischen Einbindungen und unter der Voraussetzung, dass bei den anderen Stellen ein funktionsfähiges Beteiligungs- bzw. Baucontrolling implementiert ist, erscheint dieses Vorgehen anfor - derungsgerecht. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwa - chung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Be - teiligung besteht? Zuständig für das Controlling bei den Tochtergesellschaften ist das Beteiligungscon - trolling der Stadt Köln. 4. Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig er - kannt werden können? Die Betriebsleitung hat ein Risikofrüherkennungssystem implementiert und in einem "Leitfaden zum Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung‚ Veranstal - tungszentrum Köln der Stadt Köln" (Stand Juni 2015) als Dienstanweisung erlassen und dokumentiert. Danach erfolgt nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, ei - ne Berichterstattung über die Einschätzung potenzieller Risiken. Auf dieser Grundlage wurde ein aktualisierter Bericht zum Risikomanagement erstellt und dem Betriebsausschuss zur Sitzung am 5. September 2022 vorgelegt. Die bereits im Vorjahresbericht hervorgehobenen Risiken infolge der erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Veranstaltungs- und Kongressbereich haben weiterhin Bestand. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 6 b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Die getroffenen Maßnahmen sind ausreichend und zweckentsprechend. Anhaltspunk - te, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Ja. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Frage 4 a) und b). d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Ja. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Frage 4 a) und b). 5. Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate Fragenkreis entfällt, da derartige Geschäfte auskunftsgemäß nicht mehr getätigt wer - den. In 2002 wurde einmalig ein US-Cross-Border-Leasingvertrag hinsichtlich der Messe - hallen abgeschlossen. Der Fremdkapitalanteil wurde zurück gezahlt. Risiken sind nicht zu erwarten. Die jährlichen Berichtspflichten gegenüber den Vertragspartnern werden erfüllt 6. Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Angesichts seiner Größe und Struktur verfügt der Betrieb über keine eigene interne Revision. b) Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unterneh - men/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Siehe Antwort 6 a). elektronische Kopie Anlage 6 Seite 7 c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revisi - on/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionspräventi - on berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? Siehe Antwort 6 a). d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge - stimmt? Siehe Antwort 6 a). e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Siehe Antwort 6 a). f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der inter - nen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revisi - on/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Siehe Antwort 6 a). Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln führt Revisionstätigkeiten bei der eigenbe - triebsähnlichen Einrichtung durch. Im Berichtsjahr sind durch das Rechnungsprüfungs - amt der Stadt Köln zwei Kassenprüfungen der Sonderkasse der eigenbetriebsähnli - chen Einrichtung durchgeführt worden. Die Prüfungsberichte enthalten keine Bean - standungen. 7. Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Über - wachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwa - chungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Wir haben im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür festgestellt, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 8 b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa - chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Kredite an Mitglieder der Betriebsleitung, des Betriebsausschusses bzw. Rates der Stadt Köln gewährt wurden. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnah - men ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorge - nommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Anhaltspunkte dafür, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen wurden, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Ge - setz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Es sind uns keine Anhaltspunkte bekannt geworden, dass Geschäfte und Maßnah - men, die nicht mit Gesetz, nicht mit den in 2022 gültigen Betriebssatzungen und nicht mit der Geschäftsordnung oder der Geschäftsanweisung sowie bindenden Beschlüs - sen der Überwachungsorgane in Übereinstimmung stehen, abgeschlossen wurden. 8. Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, imma - terielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Ren - tabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Investitionen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans geplant. Bei größeren Investiti - onen werden auskunftsgemäß Wirtschaftlichkeitsrechnungen unter Berücksichtigung der öffentlichen Zwecksetzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung durchgeführt. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 9 b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermitt - lung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligun - gen)? Im Rahmen der Prüfung sind uns keine Anhaltspunkte bekannt geworden, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Die Kontrolle und Abwicklung von Investitionen erfolgen unter Führung der Gebäude - wirtschaft der Stadt Köln und unter Einbeziehung des Betriebsausschusses, des Rates und des Rechnungsprüfungsamtes. Darüber hinaus erfolgt eine Überwachung im Rah - men des jährlich aufzustellenden Wirtschaftsplans. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen erge - ben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Es haben sich bei abgeschlossenen Investitionen keine Überschreitungen ergeben. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Anhaltspunkte dafür, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden, haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt. 9. Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Es haben sich im Rahmen unserer Prüfung keine Anhaltspunkte für eindeutige Verstö - ße gegen Vergaberegelungen ergeben. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass von we - nigen Ausnahmen abgesehen die Vergaben durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln durchgeführt werden. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 10 b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzan - gebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Siehe zu Frage 9 a). 10. Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Die nach § 13 der Betriebssatzung alle drei Monate vorgesehene Berichterstattung an den Betriebsausschuss erfolgte ausweislich uns vorgelegter Protokolle während der turnusmäßigen Sitzungen durch schriftliche und mündliche Erläuterungen. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Un - ternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Die Berichte vermittelten einen sachgerechten Einblick in die wirtschaftliche Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsge - mäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesent - liche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Das Überwachungsorgan wurde ausweislich der Sitzungsprotokolle über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah im gemäß Satzung vorgesehenen Turnus unter - richtet. Anhaltspunkte für ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickel - te Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlas - sungen, über die darüber hinaus noch zu berichten gewesen wäre, haben sich im Rah - men unserer Prüfung nicht ergeben. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Den von uns durchgesehenen Protokollen waren keine besonderen Berichtsanforde - rungen im Sinne von § 90 Abs. 3 AktG zu entnehmen. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 11 e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? Aufgrund unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Bericht - erstattung nicht in allen Fällen ausreichend war. f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Nach den uns erteilten Auskünften gibt es keine D&O-Versicherung. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa - chungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offen - gelegt worden? Meldungen über Interessenkonflikte der Mitglieder der Betriebsleitung oder der Über - wachungsorgane sind uns nicht bekannt geworden. 11. Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass in wesent- lichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte für auffallend hohe oder niedrige Bestände ergeben. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 12 c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermö - gensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine konkreten Anhaltspunkte für im Ver - gleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände ergeben. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die veran - staltungsspezifischen Gebäude und technischen Einrichtungen zu einer anderen Nut - zung nicht geeignet sind und es sich außerdem um einen Zuschussbetrieb handelt, so dass positive Ertragswerte zur Ermittlung von marktorientierten Verkehrswerten nicht gegeben sein dürften. 12. Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zu - sammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investiti - onsverpflichtungen finanziert werden? Die Eigenkapitalquote beträgt 41,3 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 40,1 %). Die Darle - hensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 58,3 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 59,5 %). Die wesentlichen Investitionsverpflichtungen sollen aus erwirtschafteten Abschreibun - gen und aus Krediten finanziert werden. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kre - ditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Für Zwecke des NKF-Gesamtabschlusses der Stadt Köln ist das Veranstaltungszen - trum erstmals für 2016 aufgefordert worden, einen Teilkonzernabschluss nach NKF- Grundsätzen unter Einbeziehung des Teilkonzerns der Koelnmesse GmbH aufzustel - len. Die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 weist bei einer Bilanzsumme von EUR 661,3 Mio. liquide Mittel von EUR 118,5 Mio. und Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von EUR 159,1 Mio. aus. Die liquiden Mittel entfallen ausschließlich auf den Teilkonzern der Koelnmesse GmbH, die Kredite mit Ausnahme von EUR 0,6 Mio. auf das Veranstaltungszentrum. Zum 31. Dezember 2020 und zum 31. Dezember 2021 liegt noch kein NKF- Teilkonzernabschluss vor. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 13 Eine abschließende Beurteilung der Finanzlage des Teilkonzerns Veranstaltungszen - trum ist erst nach Aufstellung und Prüfung des NKF-Teilkonzernabschlusses möglich. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garanti - en der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung erhielt 2022 von der Stadt Köln einen allgemei - nen Betriebskostenzuschuss in Höhe von TEUR 3.000 und einen Zinszuschuss in Hö - he von TEUR 1.818. Der Betriebskostenzuschuss für 2022 an KölnMusik GmbH in Hö - he von TEUR 5.817 wurde planmäßig an Kölnmusik GmbH weitergeleitet und dort in die Kapitalrücklage eingestellt. Außerdem hat die Stadt Köln einen Darlehenstilgungszuschuss in Höhe von TEUR 4.455 in die Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung eingestellt. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflich - tungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden. 13. Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapital - ausstattung? Anhaltspunkte für aktuelle Finanzierungsprobleme haben wir im Rahmen unserer Prü - fung nicht festgestellt. Es ist wie auch im Lagebericht von der Betriebsleitung ausgeführt darauf hinzuweisen, dass angesichts der Tatsache, dass es sich um einen Dauerverlustbetrieb handelt, mit einem weiteren kontinuierlichen Eigenkapitalverzehr zu rechnen ist. Ein im Laufe der Jahre sich ergebendes zu niedriges Eigenkapital kann mittelfristig zu Finanzierungs - problemen führen, sofern nicht Mittelzuführungen von außen aus dem Haushalt der Stadt Köln erfolgen. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Es ist ein Jahresfehlbetrag entstanden. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 14 14. Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmen - ten/Konzernunternehmen zusammen? Entfällt. b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Das Jahresergebnis 2022 ist nicht entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungs - beziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Anhaltspunkte dafür, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen mit der Stadt Köln eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden, ha - ben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Entfällt. elektronische Kopie Anlage 6 Seite 15 15. Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Be - deutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Es gab keine einzelnen verlustbringenden Geschäfte. Wir verweisen auf Frage 13 a). b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Der Spielraum für Maßnahmen ist gering, da die Ertragslage des Veranstaltungszen - trums einerseits durch die Aufwendungen für die vermieteten bzw. verpachteten Immo - bilien und vertraglich festgelegte, nur indexbezogen anzupassende Erträge geprägt wird und andererseits die Betriebssatzung durch den Bezug auf eine Nutzung der Ver - anstaltungsstätten durch alle Bevölkerungskreise, was die Vermarktungserlöse an - geht, enge Grenzen zieht. Zudem hängt das Ergebnis des Veranstaltungszentrums auch wesentlich von den Ergebnissen der Beteiligungsgesellschaften ab, auf die kein bzw. nur ein begrenzter Einfluss genommen werden kann. Das Veranstaltungszentrum stellt sich daher in seiner jetzigen Situation als dauerdefizitäre Einrichtung dar, die auf Grund ihrer Struktur auf Zuschüsse und mittelfristig auch auf Eigenkapitalzuführungen der Stadt Köln angewiesen ist. 16. Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Er - tragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Wir verweisen auf Fragen 15 a) und b). b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? Wir verweisen auf Fragen 15 a) und b). elektronische Kopie Anlage 7 Seite 1 Rechtliche und steuerrechtliche Verhältnisse 1. Rechtliche Verhältnisse Rechtsform: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Betriebssatzung: Die Fassung gemäß Ratsbeschluss vom 20. Mai 2010, in Kraft getreten am 4. September 2010, ist am 13. Juni 2022 außer Kraft getreten. Die aktuelle Fassung vom 31. Mai 2022 ist am 13. Juni 2022 in Kraft getreten. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist der Betrieb der Kölner Philharmonie, des Gürzenichs der Stadt Köln, des Veranstaltungsgebäudes Flora Köln sowie des Tanzbrunnens und des Theaters am Tanzbrunnen auf dem Gelände des Rheinparks im Wege von Gesamt- und Einzelverpachtungen. Dabei ist bei dem Betrieb dieser Veranstaltungsstätten vorrangig einer an den Interessen aller Bevölkerungskreise orientierten Nutzung Rechnung zu tragen. Gegenstand der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist des Weiteren auf dem Messegelände in Köln-Deutz und Köln-Mülheim der Betrieb des Confex sowie der südlichen Messehallen 1 bis 5 sowie 10 und 11 im Wege der Ein - räumung von Erbbaurechten an den für den Betrieb die - ser Hallen benötigten Grundstücken. Sitz: Köln. Wirtschaftsjahr : 1. Januar bis 31. Dezember . Stammkapital: EUR 21.000.000,00. Organe: Rat der Stadt Köln, Betriebsleitung, Betriebsausschuss. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 2 Aufgaben des Rates : Nach § 4 der aktuellen Betriebssatzung entscheidet der Rat in den Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, die ihm durch die Gemeindeordnung, die Ei - genbetriebsverordnung oder die Hauptsatzung vorbehal - ten sind. Hierzu gehören insbesondere: - Die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplans, - die Feststellung des Jahresabschlusses und die Er - gebnisbehandlung, - die Entlastung des Betriebsausschusses, - der Erwerb, die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken im Wert von mehr als EUR 500.000,00, - der Erlass oder die Niederschlagung von Forderun - gen im Wert von mehr als EUR 50.000,00 im Einzel - fall, - die Rückzahlung von Eigenkapital an die Stadt Köln, - die Bestellung und die Abberufung der Betriebslei - tung. Der Rat der Stadt Köln hat in der Sitzung vom 8. September 2022 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein- Westfalen den Jahresabschluss 2021 der eigenbe - triebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln fest. 2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der Jahresfehlbetrag 2021 von EUR 2.510.672,90 auf das Geschäftsjahr 2022 vorgetragen wird. 3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. 4. Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 3 5. Der Rat der Stadt Köln erklärt sich gemäß § 10 Abs. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Abdeckung des aus dem Geschäftsjahr 2016 stammenden Verlustes von EUR 4.809.872,86 durch eine entsprechende Auflö - sung der Kapitalrücklage einverstanden. Betriebsleitung: Nach § 2 der aktuellen Betriebssatzung besteht die Be - triebsleitung aus zwei Personen. Ein Mitglied der Be - triebsleitung wird vom Rat zum/zur Ersten Betriebsleiter/in bestellt. Ist ein(e) Beigeordnete(r) Mitglied der Betriebslei - tung, so ist er/sie Erste(r) Betriebsleiter/in. Die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung hat der Oberbürgermeister mit Zustimmung des Betriebsaus - schusses durch "Dienstanweisung zur Geschäftsvertei - lung innerhalb der Betriebsleitung des Veranstaltungszen- trums Köln" geregelt. Hierin wird das weitere Mitglied der Betriebsleitung als "Geschäftsführende(r) Betriebslei - ter/in" bezeichnet und ist Leiter/in des Rechnungswesens im Sinne des § 13 EigVO NRW. Im Wirtschaftsjahr 2022 waren bestellt: Frau Prof. Dr. Dörte Diemert, Erste Betriebsleiterin, Kämmerin der Stadt Köln. Herr Frank Höller, geschäftsführender Betriebsleiter, Lei - ter der Stabsstelle Beteiligungssteuerung, öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht im Dezernat Finanzen der Stadt Köln. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 4 Betriebsausschuss: Nach § 3 der aktuellen Betriebssatzung ist der Betriebs - ausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Fi - nanzausschuss des Rates der Stadt Köln. Der Betriebs - ausschuss berät die Angelegenheiten vor, die vom Rat zu entscheiden sind. Der Betriebsausschuss entscheidet in den Angelegenheiten, die ihm durch die Gemeindeord - nung, die Eigenbetriebsverordnung, die Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und vom Rat der Stadt Köln ausdrücklich übertragen sind. Er entscheidet in den Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, falls die Angelegenheit keinen Auf - schub duldet. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann der Oberbürgermeister mit dem Vorsitzenden des Betriebs - ausschusses oder dessen Stellvertreter entscheiden. Der Betriebsausschuss ist zuständig für: - Zustimmung zur Beauftragung einer(s) Wirtschafts - prüfer/in oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder der Gemeindeprüfungsanstalt zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung, - Zustimmung zu Verträgen, wenn der Wert im Einzel - fall den Betrag von EUR 300.000,00 übersteigt; aus - genommen sind die Geschäfte der laufenden Be - triebsführung und Angelegenheiten, die nach der Ge - meindeordnung, der Eigenbetriebsverordnung oder der Betriebssatzung der Zuständigkeit des Rates vor - behalten sind, - Stundung von Zahlungsverbindlichkeiten, wenn sie im Einzelfall EUR 20.000,00 übersteigen, - Erlass und Niederschlagung von Forderungen bei Be - trägen von EUR 10.000,00 bis EUR 50.000,00, - die Entscheidung über den Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken im Wert von mehr als EUR 50.000,00 bis einschließlich EUR 500.000,00, - die Zustimmung zu Grundstücksmiet- und Pachtver - trägen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren oder einer Miet- oder Pachtsumme von mehr als EUR 250.000,00 innerhalb der Laufzeit, elektronische Kopie Anlage 7 Seite 5 - die Entscheidung über die Entlastung der Betriebslei - tung. Im Wirtschaftsjahr 2022 haben 7 Sitzungen stattgefun - den. Die Protokolle haben uns vorgelegen. In der Sitzung vom 6. Februar 2023 hat der Betriebsaus - schuss der Beauftragung unserer Gesellschaft zum Ab - schlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zugestimmt. Hinsichtlich der Zusammensetzung des Betriebsaus - schusses verweisen wir auf den Anhang. Beschäftigte: Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung beschäftigt kein ei - genes Personal. Wichtige Verträge: Pachtvertrag "Gürzenich" Mit Vertrag vom 30. Januar 1995 wurde zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung (damals noch unter "Eigenbetrieb Gürzenich der Stadt Köln" firmierend) und der KölnKongress GmbH (verschmolzen auf die jetzige Koelncongress GmbH) ein Pachtvertrag über das Objekt Gürzenich geschlossen. Das Pachtverhältnis läuft bis 31. März 2024. Pachtvertrag "Gelände Tanzbrunnen" Mit Vertrag vom 29. November bzw. 6. Dezember 1999 wurde zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der KölnKongress GmbH (verschmolzen auf die jetzi - ge Koelncongress GmbH) ein Pachtvertrag über das Ge - lände des Tanzbrunnens einschließlich der Aufbauten und Inventar geschlossen. Das Pachtverhältnis endet am 31. Dezember 2029. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 6 Pachtvertrag "Philharmonie" Am 7. Februar 2008 wurde eine Neufassung des Pacht - vertrags vom 20. September 1997 zwischen der eigenbe - triebsähnlichen Einrichtung und der Kölnmusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH über den stadteigenen Konzertsaal "Kölner Philharmonie" mit Nebenräumen ver - einbart. Das Pachtverhältnis läuft bis zum 31. Dezember 2027. Es verlängert sich jeweils um 10 Jahre, wenn es nicht bis 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Mietvertrag "Flora" Mit Vertrag vom 27. November 2006 bzw. 8. Januar 2007 wurde zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der KölnKongress GmbH (verschmolzen auf die jetzige Koelncongress GmbH) ein Mietvertrag über das Grundstück "Am Botanischen Garten" einschließlich der Aufbauten und der fest eingebauten Inventarstücke geschlossen. Das Mietobjekt ist zum Betrieb der Veran- stal-tungsstätte "Flora" vermietet. Das Mietverhältnis läuft bis zum 31. Dezember 2026. Es verlängert sich jeweils um 2 Jahre, wenn es nicht bis 2 Jahre vor Ablauf ge- kündigt wird. Erbbaurechtsverträge mit der Koelnmesse GmbH Mit notarieller Urkunde vom 27. Dezember 2017 wurden die bisherigen drei Erbbaurechtsverträge mit einer Lauf - zeit bis 31. Dezember 2022 insgesamt mit Wirkung zum 1. Januar 2018 neu gefasst und in einer Urkunde zusam - mengeführt. Die Erbbaurechte wurden zu einem Erbbau - recht mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2047 zusam - mengefasst und verlängert. Das Erbbaurecht ist bestellt zur Bebauung mit Messehallen, Kongress- und Nebenge - bäuden sowie zur Nutzung als Messegelände, Parkplatz oder zu sonstigen messe- oder veranstaltungsbezogenen Zwecken. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 7 Bei Auslaufen des Gesamterbbaurechtes ist das Veran - staltungszentrum verpflichtet, eine Entschädigung für den Übergang der Bauten in Höhe des Verkehrswertes zu zahlen. Zur Abwendung der Entschädigung kann das Erbbaurecht auch für die voraussichtliche Standdauer der Bauten weiter verlängert werden. Mit notarieller Urkunde vom 2. September 1999 hat die ei- genbetriebsähnliche Einrichtung der Koelnmesse GmbH ein Erbbaurecht an einem Grundstück bestellt, das be - baut ist mit den denkmalgeschützten Aufbauten der Rheinterrassen, einer Mehrzweckhalle und rückwärtigen Gebäuden einer Bühne. Die Bestellung des Gesamterb - baurechts erfolgt für die Dauer von 99 Jahren. Das Erb - baurecht wurde zur Renovierung, zum Um- und Ausbau der bestehenden Aufbauten und zur Nutzung der Mehr - zweckhalle, der bestehenden Aufbauten sowie der unbe - bauten Geländeflächen für die Durchführung kultureller und kommerzieller Veranstaltungen bestellt. US-Cross-Border-Leasing-Vereinbarung Die Stadt Köln hat am 19. November 2002 gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH eine US-Cross-Border- Leasing-Vereinbarung abgeschlossen. Gegenstand die - ser Vereinbarung sind die Grundstücke des Messegelän - des sowie die Messehallen 9 - 14 (Trust I) und die Halle 4 (Trust II). Die Grundstücke sind im Eigentum der Stadt Köln, die der Koelnmesse GmbH ein Erbbaurecht an den Grundstücken eingeräumt hat. Im Rahmen der Vereinba - rung wurden die Grundstücke und Gebäude von der Stadt Köln und der Koelnmesse GmbH durch separate gleichlautende Vereinbarungen an die beiden US-Trusts der Wilmington Trust Company, Wilmington, USA, verle - ast und mit Datum vom gleichen Tag wieder zurückgele - ast. Begünstigter der Trusts und Investor ist der US- amerikanische Investor John Hancock Life Insurance Company, Boston, USA. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 8 Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszen - trum der Stadt Köln, als Sondervermögen der Stadt Köln ohne eigene Rechtspersönlichkeit, wurde zwar nicht zivil - rechtlich unmittelbarer Vertragspartner im Rahmen der Vereinbarung, wird aber wirtschaftlich so gestellt. Der unkündbare Hauptleasingvertrag betrifft die Messe - hallen und hat eine Laufzeit von 99 Jahren und übersteigt damit die erwartete Restnutzungsdauer der Gebäude. Die Trusts haben ein ungestörtes Besitzrecht an den Hallen. Das zivilrechtliche Eigentum wurde jedoch nicht übertra - gen. Im Gegenzug leisteten die Trusts eine Vorauszah - lung in Höhe von USD 505 Mio. an die deutschen Ver - tragsparteien, die zu 15 % eigen- und zu 85 % fremdfi - nanziert ist. Das Eigenkapital erhielten die Trusts von dem Investor. Die Fremdfinanzierung erfolgt durch zwei festverzinsliche regresslose Darlehen, die durch zwei Kreditinstitute begeben wurden. Der Fremdkapitalanteil wurde in 2019 vorzeitig zurückgezahlt. In einem weiteren Vertrag wird der Grund und Boden, auf dem sich die Messehallen befinden, von der Stadt Köln an die Trusts vermietet. Der Vertrag datiert ebenfalls vom 19. November 2002 und läuft zunächst bis zum Dezember 2032. Dies entspricht der Laufzeit des im Folgenden dargestellten Rückleasingvertrags. Im Gegen- zug leisteten die Trusts eine Vorauszahlung in Höhe von USD 75 Mio., die ebenfalls zu 15 % eigen- und 85 % fremdfinanziert ist. Der Fremdkapitalanteil wurde in 2019 vorzeitig zurückgezahlt. Durch einen Rückleasingvertrag haben die Trusts ihr Recht zur Übertragung der Nutzungsrechte (Sub-Lease) ausgeübt, indem die Grundstücke und Gebäude an die deutschen Vertragspartner zur Nutzung überlassen wur - den. Der Rückleasingvertrag hat eine Laufzeit von 30 Jahren. Den deutschen Vertragsparteien wird am En - de der Laufzeit des Vertrags das Recht eingeräumt, die Rechte der Trusts aus dem Hauptleasingvertrag gegen Zahlung eines Kaufoptionspreises zu erwerben. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 9 Bei Ausübung dieser Kaufoption gehen alle Rechte der Trusts an den Grundstücken und Gebäuden auf die deut - schen Vertragsparteien über. Im Ergebnis kommt es dann zu einer vollständigen Vertragsaufhebung (Konfusion). Bei Nichtausübung der Kaufoption haben die Trusts ein Wahlrecht. Von den deutschen Vertragspartei - en kann die Übergabe der Gebäude verlangt werden mit der Folge, dass etwa erhaltene Vorauszahlungen an die deutschen Vertragsparteien zurückerstattet werden müs - sen. Alternativ kann auch eine Dienstleistungs-Vertrags- Option gewählt werden. In diesem Fall sind die deutschen Vertragsparteien verpflichtet, für die Refinanzierung der Kredite (inzwischen abgelöst) und geleisteter Vorauszah - lungen zu sorgen, die die Trusts eventuell noch schulden und eine Restwertversicherung für die Gebäude zu Guns - ten der Trusts zu bestellen. Darüber hinaus sind die deut - schen Vertragsparteien verpflichtet, einen Dienstleis - tungsempfänger und einen qualifizierten Betreiber der Gebäude zu besorgen. Der Dienstleistungsempfänger ist dann verpflichtet, an die Trusts die Leasing-Vergütungen zu leisten, die die Betriebskosten der Gebäude und die Verbindlichkeiten des Trusts abdecken. Hinsichtlich der Zahlungen für den Eigenkapitalanteil der Transaktion während der verbleibenden Mietzeit bis zum Zeitpunkt der Kaufoption im Jahr 2033 und für den bereits bei Vertragsbeginn vereinbarten Kaufpreis für den Fall der Ausübung der Kaufoption ist die Erfüllungsübernah - me durch Erfüllungsübernehmer, verschiedene Banken, vertraglich vereinbart. Durch das US-Cross-Border-Leasing hat das Veranstal - tungszentrum Köln der Stadt Köln im Geschäftsjahr 2002 einen einmaligen Nettobarwertvorteil in Höhe von TEUR 11.530 vereinnahmt. Dieser ergab sich aus einem Steuerstundungseffekt beim US-Investor und wurde beim Vertragsabschluss als einmalige Zahlung fällig. elektronische Kopie Anlage 7 Seite 10 2. Steuerrechtliche Verhältnisse Betriebsfinanzamt: Finanzamt Köln-Mitte, Steuer-Nr.: 215/5941/0016. Letzte Betriebsprüfung: Es hat eine steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2005 bis 2008 und 2009 bis 2011 stattgefunden. Die Be - triebsprüfungsberichte datieren vom 2. November 2021. Für die Jahre 2012 bis 2015 findet eine Betriebsprüfung statt. Prüfungsergebnisse liegen noch nicht vor. Veranlagungen: Die Steuererklärungen sind bis zum Veranlagungszeit - raum 2020 abgegeben und unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagt. Die letzte Nichtveranlagungsbescheinigung nach § 44a Abs. 4 und Abs. 8 EStG datiert vom 19. November 2021 und gilt für die Jahre 2022 bis 2024. Organschaft: Es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der Stadt Köln als Organträgerin, in die auch die KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH einbezogen ist. elektronische Kopie Anlage 8 Seite 1 Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 Bilanz zum 31. Dezember 2022 A. Anlagevermögen EUR 414.750.707,87 Vorjahr EUR 417.217.479,03 I. Immaterielle Vermögensgegenstände EUR 1,00 Vorjahr EUR 1,00 Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten EUR 1,00 Vorjahr EUR 1,00 II. Sachanlagen EUR 81.748.523,23 Vorjahr EUR 84.183.329,17 31.12.2022 EUR 31.12.2021 EUR Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 77.421.366,13 80.474.945,55 Technische Anlagen und Maschinen 378.345,43 534.143,16 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 824.925,75 927.140,75 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.123.885,92 2.247.099,71 81.748.523,23 84.183.329,17 elektronische Kopie Anlage 8 Seite 2 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken EUR 77.421.366,13 Vorjahr EUR 80.474.945,55 Entwicklung: EUR Stand 1.1.2022 80.474.945,55 Zugang 9.936,58 Abschreibungen 3.063.516,00 Stand 31.12.2022 77.421.366,13 Der Zugang betrifft die Generalinstandsetzung des Gebäudes Flora. 2. Technische Anlagen und Maschinen EUR 378.345,43 Vorjahr EUR 534.143,16 Entwicklung: EUR Stand 1.1.2022 534.143,16 Zugang 288,27 Abschreibungen 156.086,00 Stand 31.12.2022 378.345,43 elektronische Kopie Anlage 8 Seite 3 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung EUR 824.925,75 Vorjahr EUR 927.140,75 Entwicklung: EUR Stand 1.1.2022 927.140,75 Zugang 42.360,00 Abschreibungen 144.575,00 Stand 31.12.2022 824.925,75 Der Zugang betrifft die Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Philharmonie. 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau EUR 3.123.885,92 Vorjahr EUR 2.247.099,71 Zusammensetzung und Entwicklung: 31.12.2021 EUR Zugänge EUR Abgänge EUR 31.12.2022 EUR Philharmonie, diverse Maßnahmen 1.506.533,83 166.681,05 0,00 1.673.214,88 Bastei, Generalsanierung 561.156,21 625.137,40 0,00 1.186.293,61 Tanzbrunnen, Erneuerung Außenbühne 162.873,56 59.683,41 0,00 222.556,97 Gürzenich, Erneuerung Klimatechnik 16.536,11 25.284,35 0,00 41.820,46 2.247.099,71 876.786,21 0,00 3.123.885,92 elektronische Kopie Anlage 8 Seite 4 III. Finanzanlagen EUR 333.002.183,64 Vorjahr EUR 333.034.148,86 Anteile an verbundenen Unternehmen EUR 333.002.183,64 Vorjahr EUR 333.034.148,86 31.12.2021 EUR Zugang EUR Abschreibung EUR 31.12.2022 EUR Koelnmesse GmbH 330.851.912,32 0,00 0,00 330.851.912,32 KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH 2.182.236,54 5.817.300,00 5.849.265,22 2.150.271,32 333.034.148,86 5.817.300,00 5.849.265,22 333.002.183,64 Der Zugang betrifft eine Einlage in die Kapitalrücklage der KölnMusik Betriebs- und Service - gesellschaft mbH aufgrund der Verlustsituation dieser Gesellschaft. Die Abschreibung betrifft den Jahresfehlbetrag 2022 der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH. elektronische Kopie Anlage 8 Seite 5 B. Umlaufvermögen EUR 25.686,30 Vorjahr EUR 447.914,70 I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände EUR 25.686,30 Vorjahr EUR 106.379,89 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen EUR 15.046,06 Vorjahr EUR 72.805,82 Der Ausweis betrifft die Koelncongress GmbH. 2. Sonstige Vermögensgegenstände EUR 10.640,24 Vorjahr EUR 33.574,07 31.12.2022 EUR 31.12.2021 EUR Sonstige Vermögensgegenstände bis 1 Jahr 0,00 2.117,91 Vorsteuer im Folgejahr abziehbar 10.640,24 31.456,16 10.640,24 33.574,07 II. Guthaben bei Kreditinstituten EUR 0,00 Vorjahr EUR 341.534,81 elektronische Kopie Anlage 8 Seite 6 A. Eigenkapital EUR 171.373.443,34 Vorjahr EUR 167.312.721,25 I. Stammkapital EUR 21.000.000,00 Vorjahr EUR 21.000.000,00 Der Ausweis des Stammkapitals erfolgt unverändert gegenüber dem Vorjahr. II. Kapitalrücklage EUR 163.543.826,65 Vorjahr EUR 163.898.819,06 Entwicklung: EUR Stand 1.1.2022 163.898.819,06 Einlage Tilgungsanteil der Schuldendiensthilfe der Stadt Köln 4.454.880,45 Entnahme zum Verlustausgleich 2016 gemäß § 10 Abs. 6 EigVO NRW 4.809.872,86 Stand 31.12.2022 163.543.826,65 III. Verlustvortrag EUR -12.776.224,95 Vorjahr EUR -15.075.424,91 Entwicklung: EUR Stand 1.1.2022 15.075.424,91 Jahresfehlbetrag 2021 2.510.672,90 Entnahme Kapitalrücklage 4.809.872,86 Stand 31.12.2022 12.776.224,95 IV. Jahresfehlbetrag EUR -394.158,36 Vorjahr EUR -2.510.672,90 Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. elektronische Kopie Anlage 8 Seite 7 B. Sonderposten für Landeszuschüsse EUR 0,00 Vorjahr EUR 289.537,24 Die Entwicklung des Sonderpostens ist im Anhang (Anlage 3, Seite 5) erläutert. Die planmä - ßige Auflösung ist bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. C. Rückstellungen EUR 768.370,11 Vorjahr EUR 575.484,49 1. Steuerrückstellungen EUR 150.000,00 Vorjahr EUR 150.000,00 Es handelt sich um Gewerbesteuer aufgrund der Betriebsprüfungen 2005 bis 2008 und 2009 bis 2011. 2. Sonstige Rückstellungen EUR 618.370,11 Vorjahr EUR 425.484,49 Die Entwicklung der einzelnen Rückstellungen ist im Anhang (Anlage 3, Seite 5) dargestellt. elektronische Kopie Anlage 8 Seite 8 D. Verbindlichkeiten EUR 242.634.580,72 Vorjahr EUR 249.487.650,75 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten EUR 241.603.914,63 Vorjahr EUR 248.098.993,07 Ursprungs- Stand Stand betrag 1.1.2022 Zugang Tilgung 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR EUR Darlehen Bayerische Landesbank, München 15.000.000,00 14.097.352,11 0,00 605.308,26 13.492.043,85 Bayerische Landesbank, München 12.000.000,00 9.383.284,16 0,00 390.667,96 8.992.616,20 Commerzbank AG Köln 17.000.000,00 10.417.143,37 0,00 744.264,48 9.672.878,89 Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG Hamburg 4.090.335,05 146.712,35 0,00 146.712,35 0,00 Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG Hamburg 7.000.000,00 4.827.039,00 0,00 235.402,98 4.591.636,02 KfW NL Berlin 10.000.000,00 7.499.997,00 0,00 344.828,00 7.155.169,00 Kreissparkasse Köln 10.000.000,00 8.786.223,44 0,00 141.797,36 8.644.426,08 NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 22.700.000,00 17.530.147,24 0,00 855.602,41 16.674.544,83 NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 10.000.000,00 7.948.834,61 0,00 248.452,08 7.700.382,53 NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 7.167.411,36 5.342.143,70 0,00 5.342.143,70 0,00 NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 9.178.930,84 4.123.613,83 0,00 477.703,57 3.645.910,26 NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 10.000.000,00 8.203.624,19 0,00 464.200,60 7.739.423,59 NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 5.000.000,00 4.101.812,11 0,00 232.100,29 3.869.711,82 NRW.BANK AöR Düsseldorf/Münster 6.048.196,39 5.070.646,04 0,00 309.109,97 4.761.536,07 Sparkasse KölnBonn 7.000.000,00 4.765.624,08 0,00 343.017,88 4.422.606,20 Sparkasse KölnBonn 6.791.824,53 4.729.159,56 0,00 497.710,07 4.231.449,49 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt/Main, zuvor Portigon AG Düsseldorf/Münster 5.302.880,41 311.714,67 0,00 311.714,67 0,00 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt/Main, zuvor Portigon AG Düsseldorf/Münster 2.209.258,21 128.512,62 0,00 128.512,62 0,00 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt/Main 72.000.000,00 71.100.000,00 0,00 1.800.000,00 69.300.000,00 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, Frankfurt/Main 24.000.000,00 23.850.000,00 0,00 600.000,00 23.250.000,00 DZ HYP AG, Münster, zuvor WL Bank AG Münster 10.000.000,00 8.135.429,99 0,00 324.227,33 7.811.202,66 N26 Bank GmbH, Berlin 12.583.918,95 12.299.931,24 0,00 568.785,23 11.731.146,01 Deutsche Kreditbank AG, Berlin 15.000.000,00 15.000.000,00 0,00 600.000,00 14.400.000,00 Deutsche Kreditbank AG, Berlin 5.119.441,58 0,00 5.119.441,58 0,00 5.119.441,58 247.798.945,31 5.119.441,58 15.712.261,81 237.206.125,08 Kontokorrent Sparkasse KölnBonn 0,00 4.099.103,31 Zinsabgrenzung 256.295,76 247.178,16 Fällige Zinsen 43.752,00 51.508,08 248.098.993,07 241.603.914,63 elektronische Kopie Anlage 8 Seite 9 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 29.741,56 Vorjahr EUR 64.431,41 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 39.618,09 Vorjahr EUR 27.393,69 Der Ausweis betrifft mit TEUR 32 die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH für die Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes und mit TEUR 8 die KölnMusik Betriebs- und Service Gesellschaft mbH. 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Köln EUR 952.774,90 Vorjahr EUR 1.296.832,58 Der Ausweis betriff mit TEUR 156 die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, mit TEUR 485 das Darlehen Philharmonie und mit TEUR 312 Umsatzsteuer, die aufgrund der Organschaft mit der Stadt Köln als Organträgerin hier auszuweisen ist. 5. Sonstige Verbindlichkeiten EUR 8.531,54 Vorjahr EUR 0,00 elektronische Kopie Anlage 8 Seite 10 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2022 Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. 1. Umsatzerlöse EUR 3.121.376,72 Vorjahr EUR 3.096.154,66 2022 EUR 2021 EUR Erbbauzinsen 2.923.899,42 2.917.099,42 Pachteinnahmen 197.477,30 179.055,24 3.121.376,72 3.096.154,66 2. Sonstige betriebliche Erträge EUR 10.966.693,57 Vorjahr EUR 9.859.806,40 2022 EUR 2021 EUR Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln zur Weiterleitung an KölnMusik als Einzahlung in die Kapitalrücklage 5.817.300,00 5.697.400,00 Zinszuschuss der Stadt Köln 1.817.756,33 1.452.809,02 Allgemeiner Betriebskostenzuschuss der Stadt Köln 3.000.000,00 2.300.000,00 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 33.100,00 14.539,45 Auflösung von Sonderposten für Landeszuschüsse 289.537,24 386.057,73 sonstige Erträge 9.000,00 9.000,20 10.966.693,57 9.859.806,40 3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen EUR 3.364.177,00 Vorjahr EUR 3.686.448,75 elektronische Kopie Anlage 8 Seite 11 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen EUR 2.408.199,19 Vorjahr EUR 2.224.475,83 2022 EUR 2021 EUR a) Betriebsaufwendungen Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung 767.384,13 593.411,28 Instandhaltung Bauten, technische Anlagen und Maschinen 243.165,08 302.119,73 Energiekosten 576.672,91 512.980,93 Baubetreuungsentgelte 120.151,21 177.547,41 Nicht abzugsfähige Vorsteuer 128.099,25 125.507,05 Bewachung Heinrich Böll-Platz und Flora 271.282,54 201.903,47 Versicherungen 98.400,00 90.411,47 Grünpflege 72.000,00 72.000,00 Grundbesitzabgaben Bastei 1.526,16 1.513,82 Erhaltene Skonti -2.061,18 -1.837,07 2.276.620,10 2.075.558,09 b) Verwaltungsaufwendungen Rechts- und Beratungskosten 45.213,98 84.453,52 Personalkostenumlage 54.520,50 31.181,55 Verwaltungskosten 18.800,00 17.900,00 Übrige 13.044,61 15.382,67 131.579,09 148.917,74 2.408.199,19 2.224.475,83 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge EUR 2.230,73 Vorjahr EUR 956,58 6. Abschreibungen auf Finanzanlagen EUR 5.849.265,22 Vorjahr EUR 6.633.986,71 Die Abschreibung erfolgte in Höhe des Jahresfehlbetrags 2022 der KölnMusik Betriebs- und Servicegesellschaft mbH. elektronische Kopie Anlage 8 Seite 12 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen EUR 2.859.529,15 Vorjahr EUR 2.919.446,26 2022 EUR 2021 EUR Zinsen Darlehen Philharmonie (Stadt Köln) 10.114,44 17.953,55 Zinsaufwendungen § 233a AO (BP-Risiko) 2.700,00 9.000,00 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten 8.506,70 49.795,63 Zinsaufwendungen für langfristige Bankverbindlichkeiten 2.837.658,84 2.842.173,33 Zinsaufwand aus der Abzinsung von Rückstellungen 549,17 523,75 2.859.529,15 2.919.446,26 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag EUR 54,00 Vorjahr EUR -1,83 2022 EUR 2021 EUR Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag für Vorjahre 54,00 -1,83 54,00 -1,83 9. Ergebnis nach Steuern EUR -390.923,54 Vorjahr EUR -2.507.438,08 10. Sonstige Steuern EUR 3.234,82 Vorjahr EUR 3.234,82 Grundsteuer Bastei. 11. Jahresfehlbetrag EUR -394.158,36 Vorjahr EUR -2.510.672,90 elektronische Kopie Allgemeine Auftragsbedingungen für W irtschaftsprüfer und W irtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 1. Geltungsbereich (1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfa s- send „Wirtschaftsprüfer “ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonst i- ge Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wir t- schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt . Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. 2. Umfang und Ausführung des Auftrags (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestim m- ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnung s- mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfü h- rung. Der Wir t schaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebni s- se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betrieb s- wirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Ä ndert sich die Sach - oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus erg ebende Folgerungen hinzuweisen. 3. Mitwirkungspflichten des Auft raggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weitere n Inform a- tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtsc haft s- prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen . (2) A uf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstä n- di gkeit der vorgelegten Unterlagen und d e r weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer form u- lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. S icherung der Unabhängigkeit (1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies g ilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übe r- nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rec h- nung zu übernehmen. (2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaft s- prüfers , die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunte r- nehmen oder solcher mit ihm assoziierte n Unternehmen, auf die die Una b- hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhäl tnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt. 5. B erichters tattung und mündliche Auskünfte Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auf trags sind stets unverbindlich. 6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeit s- ergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaft s- prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zusti m- mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter - gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftragg e- ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig. 7. M ängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unb e- rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfü l- lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wege n eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrac h- te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt N r. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verj ährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wir t- schaftsprüfer auch Dritt en gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in f rage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl len ist der Auftragg e- ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören . 8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten. 9 . H aftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Lei stungen des Wirtschaftsprüfers, insb e- sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Ha f- tungsbeschränkungen , insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB . (2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungs beschränkung Anwendung findet noch eine einzel vertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausna h- me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Sch a- densfall gem äß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. (3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Au f- traggeber st ehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu. (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtve r- letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 gena nnte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt. Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. © IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf DokID: Lizenziert für/Licensed to: DORNBACH GmbH | 4298994 | AV00018986 elektronische Kopie (5 ) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflich t- verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Un terlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mite i- nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. D ie Begrenzung auf das Fünffache der Mi n- destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflich t- prüfungen. (6 ) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung K lage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufü h- ren sind , sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen . Das Recht, die Einrede der Verjährung gelte nd zu machen, bleibt unberührt. 10 . Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch de n Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lag e- bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrif t- licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeb en. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11 . Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerl i- chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstä n- dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftragg e- ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangel s einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigke i- ten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der V ermögensteuererklä- rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahre s- abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlu ngen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Ei nspruchs - und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pa u- schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honori e- ren. (5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera- tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist , kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden. (6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körpe r- schafts teuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der F i- nanz - und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen , c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit U m- wandlung en , Kapitalerhöhung und - herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und d) die Unterstützung bei der Erfü llung von Anzeige - und Dokumentation s- pflichten . (7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, o b alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrg e- nommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unte r- lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen. 12. Elektronische Kommunikation Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E - Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E - Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E - Mails, w ird der Auftraggeber den Wir t- schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren. 13. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren - oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslage n- ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befri e- digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslage nersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 14. Streitschlichtungen Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherst reitbeil e- gungsgesetzes teilzunehmen. 15. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden A n- sp r üche gilt nur deutsches Recht. Lizenziert für/Licensed to: DORNBACH GmbH | 4298994 | AV00018986 DokID: elektronische Kopie -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2267/2023 Freigabedatum 15.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2022 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt gemäß § 4 der Betriebssatzung i.V.m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen den Jahresabschluss 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln mit einer Bilanzsumme von 414.776.394,17 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 394.158,36 Euro fest. 2. Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass der Jahresfehlbetrag 2022 von 394.158,36 Euro auf das Geschäftsjahr 2023 vorgetragen wird. 3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. 4. Dem Betriebsausschuss wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 04.09.2023 Rat 07.09.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der vom Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 06.02.2023 benannte Prüfer für den Jahres- abschluss 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat den Abschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (s. Anlage). Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hat das Ge- schäftsjahr 2022 mit einem Verlust von 394 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.511 Tsd. Euro) abgeschlos- sen. Den Aufwendungen von 14.484 Tsd. Euro (Vorjahr: 15.468 Tsd. Euro) standen dabei Er- träge von 14.090 Tsd. Euro (Vorjahr: 12.957 Tsd. Euro) gegenüber. Da der Verlust 2022 des Veranstaltungszentrums nicht aus städtischen Haushaltsmitteln ausgeglichen wird, ist dieser auf neue Rechnung vorzutragen. Unter Berücksichtigung der Verlustvorträge aus Vorjahren von 12.776 Tsd. Euro ergibt sich damit zum Bilanzstichtag 31.12.2022 ein kumulierter Ge- samtverlust von 13.170 Tsd. Euro. Grundsätzlich ist der Vortrag eines Verlustes auf neue Rechnung nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) zulässig. Jedoch be- stimmt § 10 Abs. 6 Satz 3 der EigVO, dass ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Ver- lustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden soll, wenn dies die Ei- genkapitalausstattung zulässt. Ansonsten ist der Verlust aus Haushaltsmitteln auszugleichen. Hinsichtlich der Notwendigkeit des Ausgleichs von Altverlusten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird verwiesen auf die separate Vorlage Nr. 2076/2023, die in gleicher Sitzung be- handelt wird. Das Eigenkapital des Veranstaltungszentrums beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2022 – bei Verrechnung der Verlustvorträge aus Vorjahren, jedoch ohne Berücksichtigung des noch nicht festgestellten Jahresergebnisses 2022 – 171.768 Tsd. Euro, wobei 21.000 Tsd. Euro auf das Stammkapital, 163.544 Euro auf die Kapitalrücklage und -12.776 Tsd. Euro auf die aus den Vorjahren aufgelaufenen Verlustvorträge des Veranstaltungszentrums entfallen. Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung - mit Ausnahme der Verpachtung der Erbbaurechts- grundstücke und der für den Betrieb der Kölner Philharmonie, des Gürzenichs, der Flora und der Rheinterrassen sowie des Tanzbrunnens erforderlichen Immobilien an die jeweiligen Be- treiber - keine weiteren eigenen wirtschaftlichen Tätigkeiten entfaltet, wird deren finanzielle und wirtschaftliche Situation in der Hauptsache durch die Abschreibungen (3.364 Tsd. Euro) und die Zinsaufwendungen (2.860 Tsd. Euro) für die in den Betriebsteilen getätigten Investitio- nen sowie durch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (2.408 Tsd. Euro) bestimmt. Die Verlustübernahme der KölnMusik GmbH von 5.849 Tsd. Euro führt beim Veranstaltungs- zentrum zu einer entsprechenden Abwertung der Finanzanlage. Dieser steht der aus dem städtischen Haushalt bereitgestellte Betriebskostenzuschuss an die KölnMusik GmbH in Höhe von 5.817,3 Tsd. Euro gegenüber. Nach dem durch die Erträge aus der gemeinsam mit der Koelnmesse GmbH im Jahre 2002 3 durchgeführten US-Lease-Transaktion letztmalig erzielten positiven Jahresergebnis hat das Veranstaltungszentrum trotz eines Zuschusses aus dem städtischen Haushalt in Höhe von 3,0 Mio. Euro mangels weiterer nachhaltiger Erträge auch in 2022 wiederum einen Verlust er- wirtschaftet. Da – wie oben ausgeführt - auch der Jahresfehlbetrag 2022 wieder gegen das Eigenkapital verrechnet werden soll, führt dies für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungs- zentrum der Stadt Köln zu einer weiteren Verschlechterung der Liquiditäts- und Finanzlage, die auch nicht durch die für die kommenden Jahre vorgesehenen Zuschüsse aus dem städti- schen Haushalt kompensiert werden kann. Noch ist das Eigenkapital (inkl. Verlust 2022) mit rd. 171,4 Mio. Euro, dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 41,3%, jedoch als auskömm- lich zu bezeichnen. Das Risikomanagement der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als reine „Besitzgesellschaft“ stützt sich im Wesentlichen auf die Risikofrüherkennungssysteme der einzelnen Betriebsge- sellschaften, da hier die eigentlichen Unternehmensrisiken der Einrichtung zu sehen sind. Die turnusmäßige Berichterstattung über bestehende Risiken erfolgt mit Mitteilung in gleicher Sit- zung des Betriebsausschusses am 04.09.2023. Weitere Einzelheiten zum Jahresabschluss 2022 ergeben sich aus der beigefügten Anlage, insbesondere aus dem unter II aufgeführten Lagebericht der Betriebsleitung. Anlage: Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2022
Beratungsverlauf
-
04.09.2023
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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