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2221/2025

Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS): Entsendung in die Verbandsversammlung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.1.4

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

6662 Zeichen

*17.11.2025 Verwaltungsvertretung ergänzt  
 
 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2221/2025 
Freigabedatum 
 11.11.2025, Ergänzung 17.11* 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS): Entsendung in die 
Verbandsversammlung  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
I. Der Rat der Stadt Köln entsendet in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes 
Verkehrsverbund Rhein-Sieg: 
 
Vertretung:     Stellvertretung: 
 
1) Beigeordneter Ascan Egerer                          Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert 
(Oberbürgermeister/in bzw. der/die von ihm/ihr vorgeschlagene/r Bedienstete/r der Stadt 
Köln, § 113 Abs. 2 GO NRW) 
 
2) …………………………………………   ………………………………………… 
 
3) …………………………………………   ………………………………………… 
 
4) …………………………………………  ………………………………………… 
 
5) …………………………………………  ………………………………………… 
 
6) …………………………………………  ………………………………………… 
 
7) …………………………………………  ………………………………………… 
 
8) …………………………………………  ………………………………………… 
 
9) …………………………………………  ………………………………………… 
 
10)…………………………………………  ………………………………………… 
 
11)…………………………………………  ………………………………………… 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssit-
zung nach der Neuwahl, in der die Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Verbandsversamm-
Rat 20.11.2025

2 
 
lung gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mit-
gliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der 
Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschla-
genen Bediensteten der Stadt Köln sowie deren Vertretungen ist dies das Dienstverhältnis 
zur Stadt Köln, bei den anderen entsandten Vertreterinnen bzw. Vertreter und Stellvertre-
tungen in der Verbandsversammlung ist dies die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Köln oder 
in einem seiner Ausschüsse, sofern zum Zeitpunkt der Entsendung eine Mitgliedschaft in 
einem dieser Gremien bestanden hat. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterin-
nen und Vertreter der Stadt Köln an, die Leitgedanken des Public Corporate 
Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und sich dort für die Aufnahme entspre-
chender Regelungen einzusetzen.

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Köln ist Mitglied des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg.  
 
Die für die Entsendung in die Verbandsversammlung maßgebliche Bestimmung der Satzung 
des Zweckverbandes lautet: 
 
„§ 7 
Zusammensetzung der Verbandsversammlung 
 
(1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Verbandsmitglieder. Die 
Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Vertretungskörperschaften der 
Verbandsmitglieder für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus dem Kreise ihrer 
Dienstkräfte gewählt. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter für den Fall der Verhinde-
rung zu wählen. 
 
(2) Jedes Verbandsmitglied entsendet je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter 
in die Verbandsversammlung. Maßgebend ist der letzte Stand der Wohnbevölkerung 
in der vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik fortgeschriebenen amtlichen 
Bevölkerungsstatistik. Eine Überprüfung (und damit ggf. eine Anpassung der Sitze) hat 
jeweils zum Ende des Jahres zu erfolgen, das dem Jahr vorausgeht, in dem eine Kom-
munalwahl stattfindet. 
 
(3) – (4) [...]“ 
 
Nach den vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik vorliegenden Bevölkerungszah-
len ergibt sich für die Stadt Köln für die Wahlperiode 2025-2030 ein Entsendungsrecht für elf 
Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie Stellvertretungen.  
 
Gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt eine vom Rat bestellte Vertre-
terin oder ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Aufsichtsräten, Aus-
schüssen oder entsprechenden Organen von juristischen Personen, an denen die Gemeinde 
beteiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Ober-
bürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die von ihr/ihm vorgeschlagene Dienstkraft 
der Gemeinde dazuzählen. 
 
Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen oder Vertreter ist gemäß § 50 Abs. 4  GO 
NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Der Sitz der Oberbürgermeis-
terin bzw. des Oberbürgermeisters oder der/des von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten ist 
dabei nicht auf die Liste einer Partei anzurechnen. Das für die Besetzung der Mitglieder der 
Verbandsversammlung maßgebliche Sitzzuteilungsverfahren (Quotenverfahren nach Hare-
Niemeyer) findet insoweit nur auf die verbleibenden Sitze Anwendung. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln Grundsätze 
kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steigerung der Effi-
zienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteiligung festge-
legt. Zudem hat er auf Empfehlung des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen

4 
 
(Vorlage 2136/2019), künftig die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung 
anzuweisen: 
- im Aufsichtsgremium eines Unternehmens, das sich ganz oder teilweise im unmittelbaren 
oder mittelbaren Eigentum der Stadt Köln befindet, ihr Verhalten nach dem Public Corpo-
rate Governance Kodex Köln auszurichten und auf die Einhaltung des Kodex durch das 
Unternehmen hinzuwirken bzw. 
- sich bei der Vertretung der Stadt Köln in anderen Vereinigungen oder Gremien ebenfalls 
im Sinne der Leitgedanken des Public Corporate Governance Kodex Köln zu verhalten 
und sich dort für die Aufnahme entsprechender Regelungen einzusetzen. 
 
Gemäß § 113 Abs. 6 GO NRW haben die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde über die 
zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der 
Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirt-
schaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Verwaltung wird hierzu eine entspre-
chende Fortbildungsveranstaltung durchführen. Für den Nachweis der erforderlichen betriebs-
wirtschaftlichen Erfahrung und Sachkunde im Sinne der Gemeindeordnung ist von den Vertre-
terinnen und Vertretern der Gemeinde eine entsprechende Selbsterklärung abzugeben. 
 
Hinweis:  
 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, 
§ 12 Abs. 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge-
schlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Abs. 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
2221/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.11.2025
Erstellt
08.07.2025 10:45