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Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1504/2022 vom 10.05.2022

Stand: Am 19.05.2022 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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    Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☒ Sonstiges Von der Entscheidung sind nur sehr wenige B ürger betroffen. Weiterhin w ürde eine Öffentlichkeitsbeteiligung einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen, so dass die notwendigen Änderungen nicht zeitnah vorgenommen werden k önnten. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltun g der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
  • Anlage 4 BV 8 Zusammenfassung

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    Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2023 Stadt Anlieger Stadt Anlieger neu: Amalie-Struve-Weg Verbindungsweg zwischen Bertha-Benz-Karree und Konstanzer Str. G 1 1 Widmung neu: Bertha-Benz-Karree von Gertrud-Luckner-Karree bis Hedwig-Wachenheim-Karree A 1 1 1 Widmung Verbindungsweg von Bertha-Benz-Karree 141 bis Saarbrücker Str. G 1 1 Widmung Stichstraße neben dem Grundstück Bertha-Benz-Karree 159 bis zum Fuß- und Radweg zur Saarbrücker Str. A 1 1 Widmung alt: Fuldaer Str. bis Geraer Str. A 2 2 bis Göttinger Str. H 1 1 bis Ende A 1 1 Stichstraße zu Nr. 8a x x Verbindungswege x neu: Fuldaer Str. von Olpener Str. bis Geraer Str. A 3 3 4, 5, 8 Reinigungserhöhung Vorschlag Verwaltung von Geraer Str. bis Göttinger Str. H 1 1 8 von Göttinger Str. bis Ende A 1 1 8 Stichstraße zu Nr. 8a x x Verbindungswege x neu: Gertrud-Luckner-Karree von Hedwig-Wachenheim-Karree bis Bertha-Benz-Karree A 1 1 1 Widmung von dem u-förmigen Verlauf Gertrud-Luckner-Karree 1 bis zur Einmündung Höhe Hedwig-Wachenheim-Karree A 1 1 Widmung Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Seite 1 Bezirk: Kalk, Satzungsänderungen zum 01.01.2023 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg neu: Hans-Offermann-Str. von Bertha-Benz Karree/Gertrud-Luckner-Karree südlich bis Langendahlweg gerade Hausnr. Seite A 1 1 1 Widmung von Bertha-Benz Karree/Gertrud-Luckner-Karree südlich bis Langendahlweg ungerade Hausnr. Seite A 1 1 Widmung neu: Hedwig-Wachenheim-Karree von Gertrud-Luckner-Karree östlich bis Bertha-Benz-Karree A 1 1 1 Widmung alt: Münchener Str. von Fuldaer Str. bis Nr. 19/20 A 1 bis Olpener Str. A 1 1 neu: Münchener Str. von Fuldaer Str. bis Nr. 19/20 A 1 von Nr. 19/20 bis Olpener Str. A 1 1 8 Seite 2
  • Anlage 3 BV 8 Legende

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    L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 8 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen Straßenart § 7 Abs. 4 StrReinS A Anliegerstraße H Hauptstraße G Gehweg FG Fußgängergeschäftsstraße
  • Anlage 2 BV 8 Vorblatt

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    Anlage 3 Vorschläge zur Änderung des StrReinV als Zusammenfassung mit Legende S T A D T B E Z I R K 8
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 1504/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung ent- sprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 19.05.2022 2 Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2023 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenrei- nigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen in dieser Sitzung über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen

Beratungsverlauf

  1. 19.05.2022

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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