A-R/0039/2018
Bonus-System für Baumaßnahmen im Stadt-verkehr: Vorteile gegen Mehrkosten abwägen
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a-r-0039-2018-Bonus-Malus-System180529
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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0039/2018 FDP-Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel. 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de www. fdp -fraktion -ms.de Antrag Münster, 11.06.2018 Bonus-System für Baumaßnahmen im Stadt- verkehr: Vorteile gegen Mehrkosten abwägen Aufgrund der vielen Fahrbahn- und Brückensanierungs maßnahmen auf deutschen Autobahnen wollen Bund und Länder die Bauzeiten im Fernstraßenverkehr verkürzen. Verstärkt soll von der Beschleunigungsvergütung, im allgemeinen Sprachgebrauch „Bonus-Malus-Regelung für Straßenbauunternehmen“, G ebrauch gemacht werden, um Beeinträchtigungen im Fernverkehr zu reduzieren. Di e Nutzung dieses Instrumentes wird auch den Kommunen empfohlen. Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen seit 2016 es der Stadt grundsätzlich erlauben, das Instrument der Beschleunigungsvergütu ng in ihrer kommunalen Zuständigkeit anzuwenden, um Baumaßnahmen im Straße nverkehr so zu beschleunigen, dass die vorzeitige Fertigstellung erhebliche Vorteile (§ 9a VOB/A) bringt. 2. Falls die Stadt berechtigt ist, Beschleunigungsv ergütungen anzuwenden, soll in jedem Einzelfall abgewogen werden, ob bei Baumaßnahmen au f stark befahrenen Straßen eine solche vertragliche Regelung erhebliche Vorteile er bringen kann und zusätzlich anfallende Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen. 3. Die Stadt Münster prüft gemeinsam mit den Stadtw erken, ob bei Tiefbauarbeiten im Straßenbereich ebenfalls Beschleunigungsvergütungen angewendet werden können (Abwägungsgesichtspunkte entspr. 2.). 4. Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW s oll die Verwaltung prüfen, ob bei einer großen Straßenbaumaßnahme, die der Landes betrieb innerhalb des Stadtgebietes durchführt, eine Beschleunigungsvergü tung anwendbar ist und zusätzlich anfallende Kosten ggfs. von der Stadt mitfinanziert werden könnten (Abwägungs- gesichtspunkte entspr. 2.). - 2 - Begründung: In Münster gibt es eine Vielzahl von stark belasteten Straßenabschnitten, die aufgrund von Straßenbauarbeiten zum Teil monatelang gesperrt wer den müssen bzw. nur einspurig benutzt werden können – aktuelles Beispiel ist die Kanalstraße. Insbesondere der Wirtschafts- und Berufsverkehr wird durch lange Bau zeiten außerordentlich belastet und kostbare Freizeit der Bürgerinnen und Bürger geht durch Staus und Wartezeiten verloren. Die Landesregierung hat im Mai 2018 ein 8-Punkte-Programm vorgelegt, das u.a. vorsieht, dass zukünftig verstärkt mit sog. Bonus-Malus-Regelungen gearbeitet werden soll. Seit 2016 ist im Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) vorgesehen, dass für Bau arbeiten auf hoch belasteten Straßenabschnitten eine Beschleunigungsvergütung im Straßenbau vereinbart werden kann (Höchstsumme auf insgesamt 5 % der Abrechnungs summe begrenzt). Empfohlen wird die Anwendung des Handbuchs auch für die kommu nalen Bauverwaltungen (Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 07/2016 vom 12.04.2016, BMVI). Wenn die Stadt eine Rechtsgrundlage für die Entwick lung einer Vertragsregelung sieht, die eine Beschleunigungsvergütung beinhaltet für den Fall, dass der Auftragnehmer durch eigene Optimierung die im Vertrag vorgesehene Bauze it unterschreitet, sollte jeweils geprüft werden, ob hiermit erhebliche Vorteile erzi elt werden können, u.a. auch unter Berücksichtigung des notwendigen zusätzlichen Finan zaufwands. Erhebliche Vorteile sind etwa die Senkung von Umweltbelastungen, die durch A bgas- und Staubildung, Lärm oder lange Umleitungswege entstehen. Es gibt bereits Kommunen - z.B. Lüneburg -, die pos itive Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise gemacht haben. In Lüneburg konnte di e Bauzeit für eine Brücke von neun auf acht Monate verkürzt werden. Die ursprünglichen Baukosten erhöhten sich durch die Beschleunigungsvergütung um 1,7 % bzw. 60.000 Euro. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Jürgen Reuter Hans Varnhagen Jörg Berens FDP-Fraktion im Rat
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Geringhoffstraße 48
- Kanalstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0039/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 14.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37