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A-R/0039/2018

Bonus-System für Baumaßnahmen im Stadt-verkehr: Vorteile gegen Mehrkosten abwägen

Antrag an den Rat 14.06.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 47.2

a-r-0039-2018-Bonus-Malus-System180529

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a-r-0039-2018-Bonus-Malus-System180529

4247 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0039/2018  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www. fdp -fraktion -ms.de  
 
 
 
 
Antrag 
 Münster, 11.06.2018 
 
 
Bonus-System für Baumaßnahmen im Stadt-
verkehr: Vorteile gegen Mehrkosten abwägen 
 
 
Aufgrund der vielen Fahrbahn- und Brückensanierungs maßnahmen auf deutschen 
Autobahnen wollen Bund und Länder die Bauzeiten im Fernstraßenverkehr verkürzen. 
Verstärkt soll von der Beschleunigungsvergütung, im  allgemeinen Sprachgebrauch 
„Bonus-Malus-Regelung für Straßenbauunternehmen“, G ebrauch gemacht werden, um  
Beeinträchtigungen im Fernverkehr zu reduzieren. Di e Nutzung dieses Instrumentes wird 
auch den Kommunen empfohlen. 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die  gesetzlichen Bestimmungen bzw. die 
Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen seit 2016  es der Stadt grundsätzlich 
erlauben, das Instrument der Beschleunigungsvergütu ng in ihrer kommunalen 
Zuständigkeit anzuwenden, um Baumaßnahmen im Straße nverkehr so zu beschleunigen, 
dass die vorzeitige Fertigstellung erhebliche Vorteile (§ 9a VOB/A) bringt. 
 
2. Falls die Stadt berechtigt ist, Beschleunigungsv ergütungen anzuwenden, soll in jedem 
Einzelfall abgewogen werden, ob bei Baumaßnahmen au f stark befahrenen Straßen eine 
solche vertragliche Regelung erhebliche Vorteile er bringen kann und zusätzlich anfallende 
Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen. 
 
3. Die Stadt Münster prüft gemeinsam mit den Stadtw erken, ob bei Tiefbauarbeiten im 
Straßenbereich ebenfalls Beschleunigungsvergütungen  angewendet werden können 
(Abwägungsgesichtspunkte entspr. 2.). 
 
4. Gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW s oll die Verwaltung prüfen, ob 
bei einer großen Straßenbaumaßnahme, die der Landes betrieb innerhalb des 
Stadtgebietes durchführt, eine Beschleunigungsvergü tung anwendbar ist und  zusätzlich 
anfallende Kosten ggfs. von der Stadt mitfinanziert  werden könnten (Abwägungs-
gesichtspunkte entspr. 2.).

- 2 - 
 
 
Begründung: 
 
In Münster gibt es eine Vielzahl von stark belasteten Straßenabschnitten, die aufgrund von 
Straßenbauarbeiten zum Teil monatelang gesperrt wer den müssen bzw. nur einspurig 
benutzt werden können – aktuelles Beispiel ist die Kanalstraße. Insbesondere der 
Wirtschafts- und Berufsverkehr wird durch lange Bau zeiten außerordentlich belastet und 
kostbare Freizeit der Bürgerinnen und Bürger geht durch Staus und Wartezeiten verloren. 
 
Die Landesregierung hat im Mai 2018 ein 8-Punkte-Programm vorgelegt, das u.a. vorsieht, 
dass zukünftig verstärkt mit sog. Bonus-Malus-Regelungen gearbeitet werden soll.  
 
Seit 2016 ist im Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- 
und Brückenbau (HVA B-StB) vorgesehen, dass für Bau arbeiten auf hoch belasteten 
Straßenabschnitten eine Beschleunigungsvergütung im  Straßenbau vereinbart werden 
kann (Höchstsumme auf insgesamt 5 % der Abrechnungs summe begrenzt). Empfohlen 
wird die Anwendung des Handbuchs auch für die kommu nalen Bauverwaltungen 
(Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 07/2016 vom 12.04.2016, BMVI).  
 
Wenn die Stadt eine Rechtsgrundlage für die Entwick lung einer Vertragsregelung sieht,  
die eine Beschleunigungsvergütung  beinhaltet für den Fall, dass der Auftragnehmer durch 
eigene Optimierung die im Vertrag vorgesehene Bauze it unterschreitet, sollte jeweils 
geprüft werden, ob hiermit erhebliche Vorteile erzi elt werden können, u.a. auch unter 
Berücksichtigung des notwendigen zusätzlichen Finan zaufwands. Erhebliche Vorteile sind 
etwa die Senkung von Umweltbelastungen, die durch A bgas- und Staubildung, Lärm oder 
lange Umleitungswege entstehen.  
 
Es gibt bereits Kommunen - z.B. Lüneburg -, die pos itive Erfahrungen mit  dieser 
Vorgehensweise gemacht haben. In Lüneburg konnte di e Bauzeit für eine Brücke von 
neun auf acht Monate verkürzt werden. Die ursprünglichen Baukosten erhöhten sich durch 
die Beschleunigungsvergütung um 1,7 % bzw. 60.000 Euro. 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff    Jürgen Reuter  
Hans Varnhagen                             Jörg Berens 
FDP-Fraktion im Rat

Beratungsverlauf (1)

04.07.2018 Rat
TOP 47.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Geringhoffstraße 48
  • Kanalstraße

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Details

Aktenzeichen
A-R/0039/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
14.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37