2016/0114
Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bäder
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2016/0114
3023 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
12.04.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0114
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bäder
Vorlage vom: 12.04.2016
Beschlussvorschlag :
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue
Legislaturperiode die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bäder und deren
Stellvertreter neu zu wählen.
1. Der Magistrat wählt wie aus de r Begründung ersichtlich seine Vertreter in die
Betriebskommission und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung der Punkte 2. und 3. an die
Stadtverordnetenversammlung weiter.
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Ve rtreter in
die Betriebskommission des Eigenbetriebes Bäder.
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich 1 wirtschaftlich
oder technisch besonders erfahrene Person.
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016
Nach § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bäder gehören der Betriebskommission an:
a) – der Oberbürgermeister Kraft Amtes oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des
Magistrats,
– der für das Finanzwesen zuständige Dezernent,
– 2 weitere Mitglieder des Magistrats, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
zu wählen sind.
b) 5 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren persönliche Vertreter.
- Listenwahl in der Stad tverordnetenversammlung -
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende
Nachrücker zur Verfügung stehen.
c) 1 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Person.
- Mehrheitswahl in der Stadtverordnetenversammlung -
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.09.2009 ist diese Person
durch das Beteiligungsmanagement der HEAG Holding AG zu stellen.
Die HEAG Holding AG schlägt hierfür Herrn Dr. Klaus -Michael Ahrend vor.
Die Mitglieder des Personalrates sind an die Wahlzeit als Personalvertretung gebunden. Sie
bleiben, soweit keine unvorhersehbaren Ereignisse eintreten, bis zu den Neuwahlen des
Personalrates Mitglieder der Betriebskommission.
Darmstadt, 12.04.201 6
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0114
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.04.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00