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2016/0114

Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bäder

Magistratsvorlage 12.04.2016

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2016/0114

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2016/0114

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0114 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Wahl der Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bäder  
 
Vorlage vom: 12.04.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
Nach der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung sind für die neue 
Legislaturperiode die Mitglieder der Betriebskommission des Eigenbetriebes Bäder und deren 
Stellvertreter neu zu wählen.  
 
1. Der Magistrat wählt wie aus de r Begründung ersichtlich seine Vertreter in die 
Betriebskommission und leitet die Vorlage zur Beschlussfassung der Punkte 2. und 3. an die 
Stadtverordnetenversammlung weiter.  
 
2. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich ihre Ve rtreter in 
die Betriebskommission des Eigenbetriebes Bäder.  
 
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt wie aus der Begründung ersichtlich 1 wirtschaftlich 
oder technisch besonders erfahrene Person.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016 
 
Nach § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bäder gehören der Betriebskommission an:  
 
a) –  der Oberbürgermeister Kraft Amtes oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des  
    Magistrats, 
–  der für das Finanzwesen zuständige Dezernent,  
–  2 weitere Mitglieder des Magistrats, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl  
    zu wählen sind.  
  
b) 5 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren persönliche Vertreter.  
 
 - Listenwahl in der Stad tverordnetenversammlung - 
 
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende 
Nachrücker zur Verfügung stehen.  
 
c) 1 wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Person.  
 
- Mehrheitswahl in der Stadtverordnetenversammlung -   
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.09.2009 ist diese Person 
durch das Beteiligungsmanagement der HEAG Holding AG zu stellen.  
Die HEAG Holding AG schlägt hierfür Herrn Dr. Klaus -Michael Ahrend vor.  
 
Die Mitglieder des Personalrates sind  an die Wahlzeit als Personalvertretung gebunden. Sie 
bleiben, soweit keine unvorhersehbaren Ereignisse eintreten, bis zu den Neuwahlen des 
Personalrates Mitglieder der Betriebskommission.  
 
 
Darmstadt, 12.04.201 6 
772/da  
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0114
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.04.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00