A-R/0032/2013
Standortsuche für den Neubau der JVA Münster
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Originalantrag
4027 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0032/2013
Ratsantrag
Standortsuche für den Neubau der JVA Münster
Der Rat möge beschließen:
Der Rat der Stadt Münster fordert das Land NRW, ve rtreten durch den Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW, auf, Gespräche mit dem Bu nd aufzunehmen mit dem Ziel,
Teile der Lützow Kaserne in Münster-Handorf für die Unterbringung der JVA anzukaufen
und damit eine Alternative zum Standort an der Kötterstraße zu er öffnen, für den Fall,
dass sich dieser Standort als ungeeignet erweisen sollte.
Begründung:
Der Standort der JVA an der Gartenstraße ist nicht zu halten. In diesem Sinne muss so schnell
wie möglich Ersatz geschaffen werden.
Der von BLB und Justizministerium bevorzugte neue S tandort an der Kötterstraße stößt bei
Bürgern und Naturschutzverbänden auf massive Kritik. Genannt seien hier folgende Stichworte:
Ökologischer Wert Fliegerhorst (Hotspot)
Massive Flächenversiegelung (Zielvorgaben des Land es)
Fehlende Infrastruktur (Verkehr, Versorgung)
Kosten der Entmunitionierung
Zweifel an der Notwendigkeit der Verfahrensdurchfü hrung nach § 37 BauGB
Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität für die B ürger
Es zeichnet sich bereits heute ab, dass der Zeitpla n zur Errichtung der JVA nicht eingehalten
werden kann; so verzögert sich schon allein der Bes chluss über die Herbeiführung des
Einvernehmens der Gemeinde um mindestens 3 Monate! Von daher erscheint es dringend
geboten, parallel die Eignung eines Alternativstandortes zu prüfen.
Die Bundeswehr plant, den Kasernenstandort in Münst er-Handorf langfristig zu halten. In den
letzten Jahren wurde dort massiv vor allem in die R enovierung der Unterkünfte investiert.
Trotzdem gibt es ein großes Entwicklungspotential. Die exakten Pläne der Bundeswehr für den
Standort Münster-Handorf sind jedoch leider
nicht bekannt.
Die Untersuchung des Standorts „Kaserne“ wurde von vornherein nicht in die Betrachtungen
aufgenommen. Ein unmittelbares Nebeneinander von Ka serne und JVA hätte jedoch unüber-
sehbare Vorteile:
Keine Zerstörung ökologisch hochwertiger Flächen
Keine neue Flächenversiegelung, keine Ausgleichsfl ächen
Vorhandene Infrastruktur (Verkehr und Versorgung)
_____________________________________________________________________________________________________
Ratsherr der UWG-MS Fritz Pfau Telefon: 0251/686 7510
Ratsherr der ÖDP Franz Pohlmann email: uwg-oedp@versanet.de
Geschäftsstelle: Junkerstr. 3, 48153 Münster
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Außerdem werden beim Standort „Kaserne“ mehr Kriterien des Justizministeriums für den Bau
einer JVA erfüllt, als letztlich zur Auswahl des Standorts Kötterstraße geführt haben:
1. Vollzug
Lediglich das Kriterium zur Entfernung der geschlossenen Wohnbebauung wird weniger gut
erfüllt. Wird eine JVA im hinteren Bereich der Kaserne errichtet, beträgt der Abstand zur
Wohnbebauung am Willingrott nur rund 500 m.
2. Städtebau
Die Kriterien „Einhaltung städtebaulicher Vorgaben“, „Baurecht“ und „Umweltverträglich-
keit“ werden am Standort Kaserne besser erfüllt.
3. Erschließung
Im Gegenzug zum Standort Kötterstraße werden hier alle Kriterien erfüllt.
4. Wirtschaftlichkeit
Das Kriterium „ökologische Gegebenheiten“ wird neben weiteren Kriterien hier besser
erfüllt.
5. Öffentlichkeit
Die Akzeptanz der Anwohner dürfte am Standort Kaserne wesentlich höher sein.
Ratsgruppe UWG-ÖDP
gez. RH Franz Pohlmann (ÖDP)
gez. RH Fritz Pfau (UWG-MS Münster, 01.07.2013
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Kötterstraße
- Gartenstraße
- Junkerstraße 3
- Willingrott
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0032/2013
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 03.07.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37