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Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben gemäß §§ 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW), 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW a. F. (GO NRW) im Budget 3, Haushaltsstelle 11900.658300 (Kosten im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung).

Beschlussvorlage 20/145 vom 21.11.2006

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

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