Prüfung der Ausweisung einer Hundefreilauffläche in Worringen nahe dem Naturschutzgebiet N4
Mitteilung Ausschuss 2651/2017 vom 14.11.2017
Stand: Am 14.12.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) geändert beschlossen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/671/10 Vorlagen-Nummer 2651/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.12.2017 Prüfung der Ausweisung einer Hundefreilauffläche in Worringen nahe dem Naturschutzgebiet Rheinaue Worringen bis Langel (N4) Am 28.04.2016 wurde der PEPL 2014 (Pflege- und Entwicklungsplan, Überarbeitung) für die beiden Naturschutzgebiete N1 (Rheinaue Langel bis Merkenich) und N4 (Rheinaue Worringen bis Langel) beschlossen. Im Zuge dieser Beschlussfassung wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wo orts- nah Hundefreilaufflächen außerhalb der Naturschutzgebiete eingerichtet werden können, da Hunde in Naturschutzgebieten grundsätzlich angeleint sein müssen. Der aktuelle PEPL sieht die Einrichtung einer Hundefreilauffläche im Landschaftsschutzgebiet L4 (Rhein und Rheinauen Worringen bis Mer- kenich) westlich der Fähranlegestelle in Langel vor. Besonderer Bedarf wurde sowohl von der Bezirksvertretung Chorweiler als auch von der Nabu- Naturschutzstation Leverkusen-Köln, die das Gebiet in naturschutzfachlicher Hinsicht betreut, in Wor- ringen gesehen. Aufgrund der Lage und aus fachlicher Sicht kommt als Hundefreilauffläche nur die im Landschaftsschutzgebiet gelegene Landzunge am Worringer Hafen infrage. Daraufhin wurde die Flächenverfügbarkeit geprüft, da sich die Fläche nicht in städtischem Besitz be- findet. Der Grundstückseigentümer hat die betreffende Fläche an ein Unternehmen verpachtet. Das Unternehmen hat die Einrichtung einer Hundewiese jedoch abgelehnt. Hierfür wurden nachvollzieh- bare Gründe dargelegt. Daher ist es nicht möglich, eine Hundefreilauffläche in diesem Bereich aus- zuweisen. In der Nähe der Naturschutzgebiete N1 und N4 können Hunde in den Landschaftsschutzgebieten am Deich und in den Freiflächen jenseits der Naturschutzgebiete unangeleint geführt werden, allerdings mit Ausnahme der Ufer, Gebüsche und Wälder, unter Beachtung des Landeshundegesetzes und der Kölner Stadtordnung sowie unter Berücksichtigung anderer Nutzungen wie z.B. der Landwirtschaft. In Naturschutzgebieten dagegen sind Hunde immer angeleint auf den offiziellen Wegen zu führen. Anlage -
N4 und angrenzende LSG
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Naturschutzgebiet N4 (Rheinaue Worringen bis Langel) und angrenzende Landschaftschutzgebiete $ Geprüfte Fläche für Hundefreilauf Schutzgebiete Hundefreilauf nicht erlaubt Hundefreilauf wegen der Ufer, Wälder und Gebüsche überwiegend nicht erlaubt Hundefreilauf weitgehend erlaubt, Beschränkungen sind zu beachten Naturschutzgebiet N4 Landschaftsschutzgebiet Landschaftsschutzgebiete
Beratungsverlauf
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07.12.2017
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
14.12.2017 zuletzt
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: geändert beschlossen
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