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2651/2017

Prüfung der Ausweisung einer Hundefreilauffläche in Worringen nahe dem Naturschutzgebiet N4

Mitteilung Ausschuss 14.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 14.12.2017, TOP 10.2.1

Mitteilung Ausschuss

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N4 und angrenzende LSG

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Mitteilung Ausschuss

2253 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/671/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 2651/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Umwelt und Grün 07.12.2017 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.12.2017 
 
Prüfung der Ausweisung einer Hundefreilauffläche in Worringen nahe dem Naturschutzgebiet 
Rheinaue Worringen bis Langel (N4) 
Am 28.04.2016 wurde der PEPL 2014 (Pflege- und Entwicklungsplan, Überarbeitung) für die beiden 
Naturschutzgebiete N1 (Rheinaue Langel bis Merkenich) und N4 (Rheinaue Worringen bis Langel) 
beschlossen. Im Zuge dieser Beschlussfassung wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wo orts-
nah Hundefreilaufflächen außerhalb der Naturschutzgebiete eingerichtet werden können, da Hunde in 
Naturschutzgebieten grundsätzlich angeleint sein müssen. Der aktuelle PEPL sieht die Einrichtung 
einer Hundefreilauffläche im Landschaftsschutzgebiet L4 (Rhein und Rheinauen Worringen bis Mer-
kenich) westlich der Fähranlegestelle in Langel vor. 
  
Besonderer Bedarf wurde sowohl von der Bezirksvertretung Chorweiler als auch von der Nabu-
Naturschutzstation Leverkusen-Köln, die das Gebiet in naturschutzfachlicher Hinsicht betreut, in Wor-
ringen gesehen. Aufgrund der Lage und aus fachlicher Sicht kommt als Hundefreilauffläche nur die im 
Landschaftsschutzgebiet gelegene Landzunge am Worringer Hafen infrage. 
 
Daraufhin wurde die Flächenverfügbarkeit geprüft, da sich die Fläche nicht in städtischem Besitz be-
findet. Der Grundstückseigentümer hat die betreffende Fläche an ein Unternehmen verpachtet. Das 
Unternehmen hat die Einrichtung einer Hundewiese jedoch abgelehnt. Hierfür wurden nachvollzieh-
bare Gründe dargelegt. Daher ist es nicht möglich, eine Hundefreilauffläche in diesem Bereich aus-
zuweisen. 
 
In der Nähe der Naturschutzgebiete N1 und N4 können Hunde in den Landschaftsschutzgebieten am 
Deich und in den Freiflächen jenseits der Naturschutzgebiete unangeleint geführt werden, allerdings 
mit Ausnahme der Ufer, Gebüsche und Wälder, unter Beachtung des Landeshundegesetzes und der 
Kölner Stadtordnung sowie unter Berücksichtigung anderer Nutzungen wie z.B. der Landwirtschaft. In 
Naturschutzgebieten dagegen sind Hunde immer angeleint auf den offiziellen Wegen zu führen. 
 
Anlage

N4 und angrenzende LSG

385 Zeichen

Naturschutzgebiet N4 (Rheinaue Worringen bis Langel) 
und angrenzende Landschaftschutzgebiete
$
Geprüfte Fläche
 für Hundefreilauf
Schutzgebiete
Hundefreilauf nicht erlaubt
Hundefreilauf wegen der Ufer, Wälder 
und Gebüsche überwiegend nicht erlaubt
Hundefreilauf weitgehend erlaubt,
Beschränkungen sind zu beachten
Naturschutzgebiet N4
Landschaftsschutzgebiet
Landschaftsschutzgebiete

Beratungsverlauf (2)

07.12.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.12.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2651/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.11.2017
Erstellt
25.08.2017 09:38