V/0676/2012
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0029/2012
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage676
1321 Zeichen
se >
{
Antrag an den Rat Nr. A-R/0029/2012
Antrag j 06.06.2012 . Er
„Ergänzung der Gebäudeleitlinien“ BÜNDNIS 0 Fa
| | DIE GRÜNEN MN”
EEE GAL MÜNSTER
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48143 Münster
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Fon: 0251./8 99 58 10
Fax: 0251/89958 15
ratsfraktion@) gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de
1. Für die Gewährung von Zuwendungen der Stadt zu Baumaßnahmen Dritter gelten
die Gebäudeleitlinien der Stadt sinngemäß.
oO 2. Die Verwaltung stellt sicher, dass Zuwendungsempfänger sich dazu verpflichten, die
Gebäudeleitlinien der Stadt zu beachten und sinngemäß anzuwenden.
Begründung:
Durch den Antrag soll sichergestellt werden, dass Zuwendungen der Stadt zu
Baumaßnahmen Dritter nicht dazu führen, dass energetische Standards unterschritten
werden, zu deren Einhaltung sich die Stadt selbst und ihre Beteiligungsgesellschaften aus
Gründen der Energieeinsparung und der Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Bauens
verpflichtet 'haben. :
Die sinngemäße Anwendung der Gebäudeleitlinien soll der Verwaltung die Möglichkeit
geben, auf spezifische Gegebenheiten von Einzelfällen Rücksicht zu nehmen. Welche
Verpflichtungen Zuwendungsempfänger jeweils übernehmen, ist im Zuwendungsbescheid
@) festzulegen. j
gez. Gerhard Joksch
und Fraktion
Beschlussvorlage
2697 Zeichen
V/0676/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0029/2012 "Ergänzung der Gebäudeleitlinien" Beratungsfolge 19.09.2012 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Umsetzung des o.g. Antrags, Verfahren zu entwickeln, mit denen ab bestimmten Gren- zen die Geltung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster für eine Gewährung von Zuwen- dungen der Stadt zu Baumaßnahmen Dritter sinngemäß vereinbart werden, wird vor dem Hintergrund des noch notwendigen Erfahrungshintergrunds zur Zeit geschoben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der entsprechenden Information im Aus- schuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu berichten. 3. Mit Umsetzung des Beschlusspunktes 1 und 2 ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL erledigt. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Beschluss dieser Vorlage keine haushalt s- relevanten Kosten entstehen. Begründung: Die Zugrundelegung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster für die Bereitstellung von Gebä uden für Bedarfe der städtischen Ämter und Einrichtungen wurde vom Hauptausschuss am 21.03.2012 (V/0812/2011/1. Erg) beschlossen. Mit der Vorlage V/0505/2012 „Nachhaltige komm unale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017“ hat der Rat beschlossen , – soweit nicht gesetzliche Mindestnormen verletzt we r- den – bis zum Erreichen eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts Abweichungen von diesen Standards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards /Richtlinien) bis hin zu einem Mindeststa n- dard ausdrücklich zuzulassen. Vorlagen-Nr.: V/0676/2012 Auskunft erteilt: Herr Michel Ruf: 492-2302 E-Mail: MichelJA@stadt-muenster.de Datum: 06.09..2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0676/2012 Weiter wurde beschlossen, dass nach einem Jahr Erfahrungsbetrieb mit den auf dieser Basis g e- troffenen Entscheidungen, die zur Zeit existierenden Standards / Richtlinien kritisch im Hinblick auf eine gegeb enenfalls notwendige Anpassung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt Münster zu überprüfen sind. Aufgrund der bestehenden Beschlüsse und der ausdrücklichen Zulassung von Standardunte r- schreitungen, ist die Entwicklung eines Verfahrens zur Anwendung der Gebäudeleitlinien im Fall e der Gewährung einer Zuwendung zu Baumaßnahmen Dritter, erst nach einer Entscheidung zur kritischen Überprüfung der zurzeit existierenden Standards / Richtlinien sinnvoll. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Windthorststraße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0676/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.08.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37