Mandari Insight

V/0676/2012

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0029/2012

Vorlagen 28.08.2012

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.09.2012, TOP 2.1

Anlage676

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage676

1321 Zeichen

se >
{

Antrag an den Rat Nr. A-R/0029/2012

Antrag j 06.06.2012 . Er
„Ergänzung der Gebäudeleitlinien“ BÜNDNIS 0 Fa
| | DIE GRÜNEN MN”

EEE GAL MÜNSTER

Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster

Windthorststr. 7
48143 Münster

Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Fon: 0251./8 99 58 10
Fax: 0251/89958 15
ratsfraktion@) gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de

1. Für die Gewährung von Zuwendungen der Stadt zu Baumaßnahmen Dritter gelten
die Gebäudeleitlinien der Stadt sinngemäß.
oO 2. Die Verwaltung stellt sicher, dass Zuwendungsempfänger sich dazu verpflichten, die
Gebäudeleitlinien der Stadt zu beachten und sinngemäß anzuwenden.

Begründung:

Durch den Antrag soll sichergestellt werden, dass Zuwendungen der Stadt zu
Baumaßnahmen Dritter nicht dazu führen, dass energetische Standards unterschritten
werden, zu deren Einhaltung sich die Stadt selbst und ihre Beteiligungsgesellschaften aus
Gründen der Energieeinsparung und der Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Bauens
verpflichtet 'haben. :

Die sinngemäße Anwendung der Gebäudeleitlinien soll der Verwaltung die Möglichkeit

geben, auf spezifische Gegebenheiten von Einzelfällen Rücksicht zu nehmen. Welche

Verpflichtungen Zuwendungsempfänger jeweils übernehmen, ist im Zuwendungsbescheid
@) festzulegen. j

gez. Gerhard Joksch

und Fraktion

Beschlussvorlage

2697 Zeichen

V/0676/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat Nr. A-R/0029/2012 
"Ergänzung der Gebäudeleitlinien" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.09.2012 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Die Umsetzung des o.g. Antrags, Verfahren zu entwickeln, mit denen ab bestimmten Gren-
zen die Geltung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster für eine Gewährung von Zuwen-
dungen der Stadt zu Baumaßnahmen Dritter sinngemäß vereinbart werden, wird vor dem 
Hintergrund des noch notwendigen Erfahrungshintergrunds zur Zeit geschoben. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der entsprechenden Information im Aus-
schuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu berichten. 
 
3. Mit Umsetzung des Beschlusspunktes 1 und 2 ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL erledigt. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch den Beschluss dieser Vorlage keine haushalt s-
relevanten Kosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Zugrundelegung der Gebäudeleitlinien der Stadt Münster für die Bereitstellung  von Gebä uden 
für Bedarfe der städtischen Ämter und Einrichtungen wurde vom Hauptausschuss am 21.03.2012 
(V/0812/2011/1. Erg) beschlossen.   
 
Mit der Vorlage V/0505/2012 „Nachhaltige komm unale Haushaltspolitik - Handlungsprogramm 
2012 bis 2017“ hat der Rat beschlossen , – soweit nicht gesetzliche Mindestnormen verletzt we r-
den – bis zum Erreichen eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts Abweichungen von diesen 
Standards / Richtlinien (Unterschreiten der Standards /Richtlinien) bis hin zu einem Mindeststa n-
dard ausdrücklich zuzulassen.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0676/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Michel 
Ruf: 
492-2302 
E-Mail: 
MichelJA@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.09..2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0676/2012 
Weiter wurde beschlossen, dass nach einem Jahr Erfahrungsbetrieb mit den auf dieser Basis g e-
troffenen Entscheidungen, die zur Zeit existierenden Standards / Richtlinien kritisch im Hinblick auf 
eine gegeb enenfalls notwendige Anpassung an die  wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt 
Münster zu überprüfen sind.  
 
Aufgrund der bestehenden Beschlüsse und der ausdrücklichen Zulassung von Standardunte r-
schreitungen, ist die Entwicklung eines Verfahrens zur Anwendung der Gebäudeleitlinien im Fall e 
der Gewährung einer Zuwendung zu Baumaßnahmen Dritter, erst nach einer Entscheidung zur 
kritischen Überprüfung der zurzeit existierenden Standards / Richtlinien sinnvoll. 
 
 
I. V.  
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
 
Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL

Beratungsverlauf (1)

19.09.2012 Hauptausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0676/2012
Typ
Vorlagen
Datum
28.08.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37