Flüchtlingsunterkunft Kalscheurer Weg, Köln Zollstock
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2840/2019 vom 26.08.2019
Stand: Am 16.09.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 2840/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2019 Flüchtlingsunterkunft Kalscheurer Weg, Köln Zollstock Die SPD-Fraktion bat mit der Anfrage AN/1440/2017 um Auskunft zur Unterkunft für Geflüchtete am Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock. 1. Wann ist mit der Fertigstellung der Flüchtlingsunterkunft in Systembauweise Kalscheurer Weg in Köln-Zollstock zu rechnen? 2. Die Fertigstellung mit 230 Unterkunftsplätzen ist für 2017 geplant. Gibt es Gründe für die Ver- zögerung oder hat sich der Bedarf an Unterkunftsplätzen verändert? 3. Die Siedlergenossenschaft Kalscheurer Weg will zusätzlich integrative Projekte mit Flüchtlin- gen im Rahmen der geplanten Bebauung umsetzen. Gibt es dazu schon konkrete Planungen? Die Verwaltung antwortet wie folgt: zu 1. Der Baubeginn für die neue Unterkunft für Geflüchtete am Kalscheurer Weg war im November 2018. Die Häuser 1 - 3 wurden bereits fertiggestellt und Haus 4 wird zur Zeit montiert. Die ge- samte Gebäudefertigstellung soll bis zur 41. Kalenderwoche abgeschlossen sein. Anschlie- ßend erfolgt die Fertigstellung der Außenanlagen und deren Abnahme, so dass mit einer Inbe- triebnahme Ende des vierten Quartals 2019 zu rechnen ist. zu 2. Grund für den verspäteten Baubeginn waren Verzögerungen im Vergabeverfahren für die ein- zelnen Bauleistungen. Es entstehen insgesamt maximal 144 Unterkunftsplätze, von denen etwa 130 Plätze tatsächlich belegt werden. Die Systembauten verfügen über 30 abgeschlos- sene Wohneinheiten in unterschiedlicher Größe. Die gesunkenen Zahlen an Geflüchteten er- möglichen die Planung von kleineren Standorten mit geringeren Belegungen, was sowohl den vom Rat beschlossenen Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten entge- genkommt als auch die Integration erleichtert. zu 3. Das Stadtplanungsamt wird auf Basis der Vorlage 4234/2018 noch zu den Planungen für die Indianersiedlung, auch was soziale Projekte angeht, gegenüber der Bezirksvertretung Stellung nehmen. Integrative Projekte müssen natürlich auf die Bedürfnisse der untergebrachten Ge- flüchteten abgestimmt sein, so dass eine konkrete Planung erst nach Bezug möglich ist. Die Entscheidung über die Belegung trifft der Soziale Dienst im Rahmen des Belegungsmanage- ments nach baulicher Fertigstellung. Es sind daher derzeit noch keine konkreten Planungen bekannt.
Beratungsverlauf
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16.09.2019
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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