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Absolutes Parkverbot auf dem Platz vor dem MAKK (Museum für angewandte Kunst Köln)

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (SPD) AN/1853/2015 vom 26.11.2015

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

Dokumente

  • Sachstandsbericht 2021

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1853/2015 Stand: 30.12.2021 Sachstandsbericht Absolutes Parkverbot auf dem Platz vor dem MAKK (Museum für angewandte Kunst Köln), Gem. Antrag Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt, dass auf dem Platz vor dem MAKK (Museum für ange- wandte Kunst) ein absolutes Parkverbot für alle Verkehrsteilnehmer durchgesetzt wird. Städtische Mitarbeiter*innen sollen einen Parkplatz im Parkhaus des Bezirksrathauses Ludwigstraße zugewiesen bekommen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Vor 2021: Erledigt

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