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2022/0340

Auslobung städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb, ehemaliges Kuhnwaldtgelände und Starkenburg-Kaserne

Magistratsvorlage 19.10.2022

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2022/0340

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292 Zeichen

Punkt 33: Auslobung städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb, 
ehemaliges Kuhnwaldtgelände und Starkenburg-Kaserne 
 (V-Nr. 2022/0334) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: SPD, Die Linke., FDP und AfD

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552 Zeichen

Punkt 24: Auslobung städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb, 
ehemaliges Kuhnwaldtgelände und Starkenburg-Kaserne 
 (V-Nr. 2022/0340) 
 
Die Fraktion UWIGA/WGD stellt folgenden Antrag: 
Im Beschlussvorschlag wird unter Punkt 2. nach dem Wort „zugestimmt“ 
angefügt: 
„mit der Maßgabe, bei der Auslobung die Berücksichtigung einer zukünftigen 
Straßenbahntrasse nach Weiterstadt vorzugeben.“ 
 
Dem Antrag wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: FDP 
 
Der Vorlage wird in der geänderten Fassung zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: FDP 
Stimmenthaltung: SPD

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.10.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0340 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
406 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto: 6779300 
 
Betreff: Auslobung städtebaulich -freiraumplanerischer Wettbewerb,  
ehemaliges Kuhnwaldtgelände und Starkenburg -Kaserne 
 
Vorlage vom: 19.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Durchführung eines städtebaulich -freiraumplanerischen 
Realisierungswettbewerbsverfahrens für das ehemalige Kuhnwaldtgelände 
(Bebauungsplanverfahren W 51.1) als Grundlage für die weitere Entwicklung wird zugestimmt. 
Dabei sind die V erknüpfungspotentiale mit den umgebenden Flächen, insbesondere mit dem 
südlich angrenzenden Kasernengelände mit zu betrachten.  
 
2. Der Erweiterung des Wettbewerbsverfahrens um einen städtebaulich -freiraumplanerischen 
Ideenteil für die angrenzende Starkenburg -Kaserne (Bebauungsplanverfahren W 51) als 
Vorüberlegung für die weitere Entwicklung der Fläche und zur Untersuchung der 
Verknüpfungspotentiale mit dem ehemaligen Kuhnwaldtgelände wird zugestimmt.

- 3 - 
 
3. Die Umsetzung und Durchführung des Realisierungswettbewer bs mit der Erweiterung um 
einen städtebaulich -freiraumplanerischen Ideenteil für die Starkenburg -Kaserne wird in enger 
Abstimmung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Grundstückseigentümer in 
des ehemaligen Kuhnwaldtgeländes erfolgen. Der antei ligen Übernahme der Kosten für 
erforderliche Fachgutachten und die Wettbewerbsauslobung, die durch die Erweiterung des 
Wettbewerbsverfahrens um den Ideenteil für die Starkenburg -Kaserne entstehen, wird 
zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 02.11.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0340 vom 19.10.2022 
 
 
Zu 1: Anlass des städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs 
 
Für das ehemalige Kuhnwaldtgelände wurde am 18.06.2019 ein Aufstellungsbeschluss für das 
Bebauungsplanverfahren W 51.1 „Ehemaliges Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne“ 
gefasst. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die städtebauliche Umstrukturierung der ca. 
11,8 ha großen Fläche vorwiegend zu Wohnzwecken und teilweiser gewerblicher Nutzung. 
Damit soll u.a. die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von dringend 
erforderlichem Wohnraum und ergänzenden gewerblichen Nutzungen geschaffen werden. 
 
Für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens ist es erforderlich, als Grundlage ein 
Planungskonzept zu entwickeln, das eine hohe städtebauliche Qualität sicherstellt. Die 
Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens stellt hierzu ein sehr gut geeignetes Instrument 
dar.  
 
Die ehemaligen Bahnflächen werden seit langer Zeit durch eine Spedition (ehemals Kuhnwaldt) 
genutzt. Die derzeitige Nutzung soll zeitnah (Ende 2024) aufgegeben werden.  
 
Die Grundstückseigentümerin hat das Ziel, die Flächen in enger Kooperation mit der Stadt zu 
entwickeln. 
 
Die Einbindung der Bürgerschaft in die Planungsprozesse ist allgemeines politisches Ziel der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Im Februar 2022 fand eine erste 
Bürgerbeteiligungsveranstaltung statt. Die dabei eingegangenen Anregungen aus der 
Bürgerschaft werden in den weiteren Planungsprozess eingebunden. Weitere 
Beteiligungsformate sollen folgen, wie z.B. die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern 
aus der Bürgerschaft bei dem geplanten städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb. 
 
Zur Vorbereitung des geplanten Wettbewerbsverfahrens wurde bereits eine umfassende 
Bestandsanalyse durchgeführt. Zu den Themenbereichen Artenschutz, Bodenschutz, 
Immissionsschutz, Erschütterungen, Geruchsbelastungen, Klima, Luft und Mobilität wurden 
Gutachten erstellt, die zur Ermittlung städtebaulicher Parameter als Grundlage für die 
Wettbewerbsauslobung dienen. Die Erarbeitung der Gutachten fand in enger Absti mmung mit 
den Fachämtern und dem zuständigen Dezernat statt.  
 
Der nächste Planungsschritt ist die Vorbereitung und Durchführung eines städtebaulich -
freiraumplanerischen Wettbewerbs als Grundlage für die Bauleitplanung. Begleitend zum 
Bebauungsplanverfahren sollen ergänzende Vereinbarungen entwickelt werden, die in 
städtebaulichen Verträgen münden. Dadurch kann abgesichert werden, dass die angestrebten 
städtebaulichen Zielsetzungen auch dann umgesetzt werden, wenn sie über den zulässigen 
Regelungsumfang von Bebauungsplanfestsetzungen hinausgehen.

- 5 - 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51.1 
 
 
Zu 2: Anlass der Erweiterung um einen städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenteil 
 
Für den Bereich der Starkenburg-Kaserne wurde im Jahr 2007 der Aufstellungsbeschluss W51, 
„Nördlich des Dornheimer Weges“ gefasst. Aufgrund der Weiternutzung des 
Panzerausbesserungswerkes wurde in einem Teilbereich ein Sondergebiet für die weitere 
militärische Nutzung vorgesehen (Änderungsbeschluss vom18.03.2008). 
 
Im Juli 2021 wurde eine Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium der 
Verteidigung, dem Land Hessen und den Städten Darmstadt und Pfungstadt abgeschlossen 
mit der Perspektive, die militärische Nutzung des Standortes der Starkenburg-Kaserne 
Darmstadt mittelfristig aufzugeben und die Flächen für eine zivile Nutzung zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Dadurch besteht die Chance auf eine städtebauliche Umstrukturierung u.a. zu Wohnzwecken 
und teilweiser gewerblicher Nutzung und damit der Bereitstellung von dringend erforderlichem 
Wohnraum sowie Gewerbeflächenangeboten. 
Die Lage innerhalb des Stadtgebietes und in direkter Nachbarschaft mit dem nördlich 
angrenzenden Gelände eröffnet das Potential, die ca. 30 ha große Fläche der Starkenb urg-
Kaserne zusammen mit dem ca. 12 ha großen ehemaligen Kuhnwaldtgelände und in enger 
Verknüpfung mit der bestehenden Waldkolonie zu einem urbanen Stadtquartier zu entwickeln.

- 6 - 
Ein übergreifendes städtebauliches Konzept soll als Grundlage dienen für die Neuaufstellung 
von Bauleitplänen. 
 
Im Rahmen der gutachterlichen Untersuchungen für das Kuhnwaldtgelände wurde der Bereich 
der Starkenburg-Kaserne mit betrachtet. Im nächsten Schritt soll das o.g. geplante 
Wettbewerbsverfahren um einen Ideenteil für die Starkenburg-Kaserne erweitert werden um so 
die Potentiale und Bindungen aus der engen Nachbarschaft optimal in die Planung 
einzubeziehen. 
 
Bei der Verfügbarkeit der militärisch genutzten Flächen bestehen Unwägbarkeiten, die 
voraussichtlich zu einem zeitlichen Versatz bei der Entwicklung der beiden Bereiche führen 
werden. Daher muss das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens sicherstellen, dass ein 
städtebauliches Konzept für das ehemalige Kuhnwaldtgelände auf jeden Fall für eine 
Übergangszeit autark funktionsfähig ist und eine spätere Entwicklung der Starkenburg-Kaserne 
nahtlos angegliedert werden kann. 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 
 
 
Zu 1 und 2: Ziele des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens: 
 
Für die Umsetzung der Stadtentwicklungsziele sowie für die Gewährleistung der 
städtebaulichen, landschaftlichen und verkehrlichen Integration der zu entwickelnden Fläche in 
das Stadtgefüge ist ein umfassender Planungsprozess erforderlich. Ein städtebaulich -
freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit der geplanten Erweiterung um einen

- 7 - 
Ideenteil für die Starkenburg-Kaserne leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der 
Planungsqualität.  
 
Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist ein Quartier mit eigenem Standortprofil und 
identitätsstiftendem Charakter, das vielfältige Bezüge zu den Bestandsquartieren in der 
Nachbarschaft aufnimmt. Durch eine attraktive Nutzungsmischung, ein alltagstaugliches 
Wohnumfeld für unterschiedliche Zielgruppen und die Schaffung gut gestalteter öffentlicher 
Räume soll ein lebenswertes urbanes Quartier entstehen. Eine ausgewogene Sozialstruktur 
sowie eine zukunftsfähig ausgerichtete soziale Infrastruktur werden angestrebt. Die Beschlüsse 
zur Sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt sind zu beachten. 
 
Die Entwicklung des Wettbewerbsgebiets soll einen wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt leisten, sowohl für die Bereiche der grauen Infrastruktur 
(technische Infrastruktur), als auch der grünen (Stadtgrün) und blauen (Regen- und 
Grundwasser) Infrastrukturen. Die Kopplung von blauen, grünen und grauen Infrastrukturen 
ermöglicht eine nachhaltige Quartiersentwicklung. Die Zielsetzung erstreckt sich daher auf 
folgende übergeordnete Themen: Ein lebenswertes urbanes Quartier, ein grün vernetztes und 
klimaresilientes Quartier, ein autoarmes Quartier, ein energetisch nachhaltiges und 
ressourcenschonendes Quartier, ein wirtschaftlich tragfähiges Quartier. 
 
Bei der Entwicklung der Flächen sind alle relevanten städtischen Beschlusslagen zu 
berücksichtigen, insbesondere die städtische Beschlüsse zu Klimavorrang und CO²-Neutralität 
und die Beschlüsse zur Sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt. 
 
Wie in der Erläuterung zu Punkt 1 bereits dargestellt, soll die Bürgerschaft kontinuierlich in 
den Planungsprozess einbezogen werden. Die aus der Bürgerschaft bislang eingegangenen 
Anregungen werden in die Vorbereitung und Auslobung des geplanten städtebaulich -
freiraumplanerischen Wettbewerbs einbezogen. Die mit der Bürgerbeteiligungsveranstaltun g 
im Februar 2022 begonnene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger soll fortgeführt und 
weiter ausgebaut werden. Daher sollen analog zu anderen Wettbewerbsverfahren auch 
Vertreterinnen und Vertreter aus der Bürgerschaft im Preisgereicht als Sachverständige  
vertreten sein. 
 
 
Weitere Ziele zu den verschiedenen Themenbereichen: 
 
WOHNEN 
Die Vorgaben des Regionalplans Südhessen sehen bei Ausweisung neuer Wohnbauflächen bei 
Oberzentren – wie Darmstadt – im Verdichtungsraum FrankfurtRheinMain einen Dichtewert von 
mindestens 60 Wohneinheiten je Hektar Bruttowohnbauland vor. 
Ein wesentlicher Faktor für eine Obergrenze der städtebaulichen Dichte stellt die 
Kapazitätsgrenze des umgebenden Straßennetzes dar. Eine Erschließung des Gebietes muss 
ohne die Erweiterung des äußeren Straßennetzes durch zusätzliche Trassen sichergestellt sein. 
Wie bereits dargestellt, wird eine ausgewogene Sozialstruktur angestrebt. Die Beschlüsse zur 
Sozialgerechten Bodennutzung beinhalten, dass für den sozialen Wohnungsbau 25 % der 
Bruttogeschossflächen und für Haushalte mit mittleren Einkommen 20 % der 
Bruttogeschossflächen verwendet werden (Magistratsvorlage 2019/0100: „Grundsätze zur 
sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt“).  
Eine kleinteilige Mischung mit anderen Wohnformen sowie ein breit gefächertes Angebot an 
Wohnungsgrößen werden angestrebt

- 8 - 
GEWERBE UND SONDERNUTZUNGEN 
Es wird eine städtebauliche Struktur angestrebt, die in Teilbereichen Flexibilität in Bezug auf 
die zukünftigen Nutzungen ermöglichen soll. Innerhalb dieser Flächen soll sowohl 
Wohnungsbau als auch gewerbliche oder sonstige Nutzungen errichtet werden können bzw. 
eine kleinteilige Nutzungsmischung möglich sein.  
Aufgrund der umgebenden Lärm- und Geruchsimmissionen durch die angrenzende Bahntrasse 
mit nächtlichem Güterverkehr bzw. die Kläranlage nördlich der Mainzer Straße werden weniger 
empfindlichen Gewerbenutzungen bevorzugt im Norden des Areals und entlang der Bahn 
verortet. 
 
INFRASTRUKTUR 
Abhängig von der städtebaulichen Dichte sind mehrere Kitas für die Betreuung von U3 und Ü3-
Kindern vorzusehen sowie der Bedarf für Grundschulkinder zu berücksichtigen. Innerhalb des 
Quartiers sollen Flächen für kleinteilige Nahversorgung für Bedarfe des täglichen Lebens sowie 
Gemeinbedarfseinrichtungen für Menschen aller Altersgruppen vorgesehen werden. 
Ein Lebensmittelvollversorger ist geplant, der zusätzlich auch die Nachfrage in der Waldkolonie 
decken soll. 
 
DENKMALSCHUTZ 
Im südlichen Teil der Starkenburg-Kaserne wurde ein Teil der ehemals als Eisenbahn-
Ausbesserungswerk genutzten Gebäude und Hallen unter Denkmalschutz gestellt. Die 1909 
errichtete Bebauung gilt als Sachgesamtheit mit u.a. Kasino, Verwaltungsgebäude, 
produzierenden Abteilungen, Lok-Richthalle sowie Schmiede mit Betriebsschlosserei. 
 
 
GRÜNRAUM / FREIFLÄCHEN 
Die Lebens- und Aufenthaltsqualität wird in urbanen Stadtquartieren in besonderem Maß durch 
die Grün- und Freiräume geprägt. Angestrebt wird daher die Entwicklung von langlebigen und 
hochwertigen sowie möglichst barrierefrei nutzbaren Freiräumen für alle Altersgrupp en. Die 
bestehenden Sportflächen sollen in ihrer Funktionalität erhalten und in ihrer Größe an die 
zukünftige Einwohneranzahl angepasst werden.  
Die Größe und die Gestaltung der Grün- und Freiflächen sollen dazu beitragen, dass ein 
klimaresilientes Quartier entsteht, in dem ökologische Belange in besonderem Maße 
Berücksichtigung finden.

- 9 - 
 
MOBILITÄT 
Die für die Gesamtstadt angestrebte Mobilitätswende ist Zielvorgabe bei der Entwicklung der 
beiden Bereiche zu einem neuen Stadtquartier. Dabei soll die Lagegunst des Gebietes in der 
Nähe des Hauptbahnhofs und am westlichen Stadtrand optimal genutzt werden. Analog zu den 
Mobilitätskonzepten der Lincoln-Siedlung und des Ludwigshöhviertels soll ein autoarmes 
Quartier entstehen, wobei die Erfahrungen aus beiden Quartieren einfließen und entsprechend 
angepasste Lösungen entstehen können. Die dringend erforderliche Mobilitätswende soll 
befördert werden durch Priorisierung des Umweltverbunds und durch das Konzept der „Stadt 
der kurzen Wege“. Wie bereits beschrieben muss eine Erschließung des Gebietes ohne die 
Erweiterung des äußeren Straßennetzes durch zusätzliche Trassen sichergestellt sein. 
 
ENERGIE/ÖKOLOGIE 
Die Entwicklung des Quartiers folgt dem Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt, zu einer 
deutlichen Reduzierung der CO²-Emissionen beizutragen.  
Die Umsetzung innovativer Energiekonzepte soll insbesondere unterstützt werden durch die 
Nutzung regenerativer Energiequellen. 
Wie bereits angeführt, sind bei der Entwicklung der Flächen die städtischen Beschlüsse zu 
Klimavorrang und CO²-Neutralität zu berücksichtigen: 
- Antrag SV 2019/0043: „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not - 
Darmstadt handelt“ 
- Magistratsvorlage 2020/0235: „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens 
KlimaEntscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutzstrategie 
der Wissenschaftsstadt“ 
- Magistratsvorlage 2020/0194: „Sofortprogramm Klimaschutz“ 
- Magistratsvorlage 2020/0252: „Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf 
das Stadtklima und /oder die CO²-Bilanz – Klimavorbehalt“ 
- Magistratsvorlage 2022/0219: „Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt“ 
 
 
Zu 3: Aufteilung der Wettbewerbskosten, Kostenanteil der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Die Kosten für erforderliche Fachgutachten und die Wettbewerbsauslobung werden 
flächenanteilig und entsprechend der Bearbeitungstiefe zwischen der Grundstückseigentümerin 
und der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgeteilt. Die Mittel stehen beim Stadtplanungsamt 
unter der Kostenstelle 061-001-1000, Sachkonto 6779300 zur Verfügung. Die bisher 
vorliegende Kalkulation wird einen Anteil für die Stadt von 100.000 Euro voraussichtlich nicht 
überschreiten. 
 
 
 
Dezernat III 
 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

anlage 2

346 Zeichen

Punkt 10: Auslobung städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb, 
ehemaliges Kuhnwaldtgelände und Starkenburg-Kaserne 
 (V-Nr. 2022/0340) 
 
  Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt  
  der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
  
 Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, Die Linke. und UFFBASSE

2022/0340

15765 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.10.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0340 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto: 6779300 
 
Betreff: Auslobung städtebaulich -freiraumplanerischer Wettbewerb,  
ehemaliges Kuhnwaldtgelände und Starkenburg -Kaserne 
 
Vorlage vom: 19.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Durchführung eines städtebaulich -freiraumplanerischen 
Realisierungswettbewerbsverfahrens für das ehemalige Kuhnwaldtgelände 
(Bebauungsplanverfahren W 51.1) als Grundlage für die weitere Entwicklung wird zugestimmt. 
Dabei sind die V erknüpfungspotentiale mit den umgebenden Flächen, insbesondere mit dem 
südlich angrenzenden Kasernengelände mit zu betrachten.  
 
2. Der Erweiterung des Wettbewerbsverfahrens um einen städtebaulich -freiraumplanerischen 
Ideenteil für die angrenzende Starkenburg -Kaserne (Bebauungsplanverfahren W 51) als 
Vorüberlegung für die weitere Entwicklung der Fläche und zur Untersuchung der 
Verknüpfungspotentiale mit dem ehemaligen Kuhnwaldtgelände wird zugestimmt.

- 2 - 
3. Die Umsetzung und Durchführung des Realisierungswettbewer bs mit der Erweiterung um 
einen städtebaulich -freiraumplanerischen Ideenteil für die Starkenburg -Kaserne wird in enger 
Abstimmung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Grundstückseigentümer in 
des ehemaligen Kuhnwaldtgeländes erfolgen. Der antei ligen Übernahme der Kosten für 
erforderliche Fachgutachten und die Wettbewerbsauslobung, die durch die Erweiterung des 
Wettbewerbsverfahrens um den Ideenteil für die Starkenburg -Kaserne entstehen, wird 
zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0340 vom 19.10.2022 
 
 
Zu 1: Anlass des städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs 
 
Für das ehemalige Kuhnwaldtgelände wurde am 18.06.2019 ein Aufstellungsbeschluss für das 
Bebauungsplanverfahren W 51.1 „Ehemaliges Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne“ 
gefasst. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die städtebauliche Umstrukturierung der ca. 
11,8 ha großen Fläche vorwiegend zu Wohnzwecken und teilweiser gewerblicher Nutzung. 
Damit soll u.a. die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von dringend 
erforderlichem Wohnraum und ergänzenden gewerblichen Nutzungen geschaffen werden.  
 
Für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens ist es erforderlich, als Grundlage ein 
Planungskonzept zu entwickeln, das eine hohe städtebauliche Qualität sicherstellt. Die 
Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens stellt hierzu ein sehr gut geeignetes Instrument 
dar.  
 
Die ehemaligen Bahnflächen werden seit langer Zeit durch eine Spedition (ehemals Kuhnwaldt) 
genutzt. Die derzeitige Nutzung soll zeitnah (Ende 2024) aufgegeben werden.  
 
Die Grundstückseigentümerin hat das Ziel, die Flächen in enger Kooperation mit der Stadt zu 
entwickeln. 
 
Die Einbindung der Bürgerschaft in die Planungsprozesse ist allgemeines politisches Ziel der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Im Februar 2022 fand eine erste 
Bürgerbeteiligungsveranstaltung statt. Die dabei eingegangenen Anregungen aus der 
Bürgerschaft werden in den weiteren Planungsprozess eingebunden. Weitere 
Beteiligungsformate sollen folgen, wie z.B. die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern 
aus der Bürgerschaft bei dem geplanten städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb. 
 
Zur Vorbereitung des geplanten Wettbewerbsverfahrens wurde bereits eine umfassende 
Bestandsanalyse durchgeführt. Zu den Themenbereichen Artenschutz, Bodenschutz, 
Immissionsschutz, Erschütterungen, Geruchsbelastungen, Klima, Luft und Mobilität wurden 
Gutachten erstellt, die zur Ermittlung städtebaulicher Parameter als Grundlage für die 
Wettbewerbsauslobung dienen. Die Erarbeitung der Gutachten fand in enger Absti mmung mit 
den Fachämtern und dem zuständigen Dezernat statt.  
 
Der nächste Planungsschritt ist die Vorbereitung und Durchführung eines städtebaulich-
freiraumplanerischen Wettbewerbs als Grundlage für die Bauleitplanung. Begleitend zum 
Bebauungsplanverfahren sollen ergänzende Vereinbarungen entwickelt werden, die in 
städtebaulichen Verträgen münden. Dadurch kann abgesichert werden, dass die angestrebten 
städtebaulichen Zielsetzungen auch dann umgesetzt werden, wenn sie über den zulässigen 
Regelungsumfang von Bebauungsplanfestsetzungen hinausgehen.

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Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51.1 
 
 
Zu 2: Anlass der Erweiterung um einen städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenteil 
 
Für den Bereich der Starkenburg-Kaserne wurde im Jahr 2007 der Aufstellungsbeschluss W51, 
„Nördlich des Dornheimer Weges“ gefasst. Aufgrund der Weiternutzung des 
Panzerausbesserungswerkes wurde in einem Teilbereich ein Sondergebiet für die weitere 
militärische Nutzung vorgesehen (Änderungsbeschluss vom18.03.2008). 
 
Im Juli 2021 wurde eine Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium der 
Verteidigung, dem Land Hessen und den Städten Darmstadt und Pfungstadt abgeschlossen 
mit der Perspektive, die militärische Nutzung des Standortes der Starkenburg -Kaserne 
Darmstadt mittelfristig aufzugeben und die Flächen für eine zivile Nutzung zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Dadurch besteht die Chance auf eine städtebauliche Umstrukturierung u.a. zu Wohnzwecken 
und teilweiser gewerblicher Nutzung und damit der Bereitstellung von dringend erforderlichem 
Wohnraum sowie Gewerbeflächenangeboten. 
Die Lage innerhalb des Stadtgebietes und in direkter Nachbarschaft mit dem nördlich 
angrenzenden Gelände eröffnet das Potential, die ca. 30 ha große Fläche der Starkenburg -
Kaserne zusammen mit dem ca. 12 ha großen ehemaligen Kuhnwaldtgelände und in enger 
Verknüpfung mit der bestehenden Waldkolonie zu einem urbanen Stadtquartier zu entwicke ln. 
Ein übergreifendes städtebauliches Konzept soll als Grundlage dienen für die Neuaufstellung 
von Bauleitplänen.

- 5 - 
 
Im Rahmen der gutachterlichen Untersuchungen für das Kuhnwaldtgelände wurde der Bereich 
der Starkenburg-Kaserne mit betrachtet. Im nächsten Schritt soll das o.g. geplante 
Wettbewerbsverfahren um einen Ideenteil für die Starkenburg-Kaserne erweitert werden um so 
die Potentiale und Bindungen aus der engen Nachbarschaft optimal in die Planung 
einzubeziehen. 
 
Bei der Verfügbarkeit der militärisch genutzten Flächen bestehen Unwägbarkeiten, die 
voraussichtlich zu einem zeitlichen Versatz bei der Entwicklung der beiden Bereiche führen 
werden. Daher muss das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens sicherstellen, dass ein 
städtebauliches Konzept für das ehemalige Kuhnwaldtgelände auf jeden Fall für eine 
Übergangszeit autark funktionsfähig ist und eine spätere Entwicklung der Starkenburg -Kaserne 
nahtlos angegliedert werden kann. 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51 
 
 
Zu 1 und 2: Ziele des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens: 
 
Für die Umsetzung der Stadtentwicklungsziele sowie für die Gewährleistung der 
städtebaulichen, landschaftlichen und verkehrlichen Integration der zu entwickelnden Fläche in 
das Stadtgefüge ist ein umfassender Planungsprozess erforderlich. Ein städtebaulich-
freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit der geplanten Erweiterung um einen 
Ideenteil für die Starkenburg-Kaserne leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der 
Planungsqualität.

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Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist ein Quartier mit eigenem Standortprofil und 
identitätsstiftendem Charakter, das vielfältige Bezüge zu den Bestandsquartieren in der 
Nachbarschaft aufnimmt. Durch eine attraktive Nutzungsmischung, ein alltagstaugliches 
Wohnumfeld für unterschiedliche Zielgruppen und die Schaffung gut gestalteter öffentlicher 
Räume soll ein lebenswertes urbanes Quartier entstehen. Eine ausgewogene Sozialstruktur 
sowie eine zukunftsfähig ausgerichtete soziale Infrastruktur werden angestrebt. Die Beschlü sse 
zur Sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt sind zu beachten. 
 
Die Entwicklung des Wettbewerbsgebiets soll einen wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt leisten, sowohl für die Bereiche der grauen Infrastruktur 
(technische Infrastruktur), als auch der grünen (Stadtgrün) und blauen (Regen- und 
Grundwasser) Infrastrukturen. Die Kopplung von blauen, grünen und grauen Infrastrukturen 
ermöglicht eine nachhaltige Quartiersentwicklung. Die Zielsetzung erstreckt sich daher auf 
folgende übergeordnete Themen: Ein lebenswertes urbanes Quartier, ein grün vernetztes und 
klimaresilientes Quartier, ein autoarmes Quartier, ein energetisch nachhaltiges und 
ressourcenschonendes Quartier, ein wirtschaftlich tragfähiges Quartier. 
 
Bei der Entwicklung der Flächen sind alle relevanten städtischen Beschlusslagen zu 
berücksichtigen, insbesondere die städtische Beschlüsse zu Klimavorrang und CO²-Neutralität 
und die Beschlüsse zur Sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt. 
 
Wie in der Erläuterung zu Punkt 1 bereits dargestellt, soll die Bürgerschaft kontinuierlich in 
den Planungsprozess einbezogen werden. Die aus der Bürgerschaft bislang eingegangenen 
Anregungen werden in die Vorbereitung und Auslobung des geplanten städtebaulich -
freiraumplanerischen Wettbewerbs einbezogen. Die mit der Bürgerbeteiligungsveranstaltung 
im Februar 2022 begonnene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger soll fortgeführt und 
weiter ausgebaut werden. Daher sollen analog zu anderen Wettbewerbsverfahren auch 
Vertreterinnen und Vertreter aus der Bürgerschaft im Preisgereicht als Sachverständige 
vertreten sein. 
 
 
Weitere Ziele zu den verschiedenen Themenbereichen: 
 
WOHNEN 
Die Vorgaben des Regionalplans Südhessen sehen bei Ausweisung neuer Wohnbauflächen bei 
Oberzentren – wie Darmstadt – im Verdichtungsraum FrankfurtRheinMain einen Dichtewert von 
mindestens 60 Wohneinheiten je Hektar Bruttowohnbauland vor. 
Ein wesentlicher Faktor für eine Obergrenze der städtebaulichen Dichte stellt die 
Kapazitätsgrenze des umgebenden Straßennetzes dar. Eine Erschließung des Gebietes muss 
ohne die Erweiterung des äußeren Straßennetzes durch zusätzliche Trassen sichergestellt sein.  
Wie bereits dargestellt, wird eine ausgewogene Sozialstruktur angestrebt. Die Beschlüsse zur 
Sozialgerechten Bodennutzung beinhalten, dass für den sozialen Wohnungsbau 25 % der 
Bruttogeschossflächen und für Haushalte mit mittleren Einkommen 20 % der 
Bruttogeschossflächen verwendet werden (Magistratsvorlage 2019/0100: „Grundsätze zur 
sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt“).  
Eine kleinteilige Mischung mit anderen Wohnformen sowie ein breit gefächertes Angebot an 
Wohnungsgrößen werden angestrebt 
 
GEWERBE UND SONDERNUTZUNGEN 
Es wird eine städtebauliche Struktur angestrebt, die in Teilbereichen Flexibilität in Bezug auf 
die zukünftigen Nutzungen ermöglichen soll. Innerhalb dieser Flächen soll sowohl

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Wohnungsbau als auch gewerbliche oder sonstige Nutzungen errichtet werden können bzw. 
eine kleinteilige Nutzungsmischung möglich sein.  
Aufgrund der umgebenden Lärm- und Geruchsimmissionen durch die angrenzende Bahntrasse 
mit nächtlichem Güterverkehr bzw. die Kläranlage nördlich der Mainzer Straße werden weniger 
empfindlichen Gewerbenutzungen bevorzugt im Norden des Areals und entlang der Bahn 
verortet. 
 
INFRASTRUKTUR 
Abhängig von der städtebaulichen Dichte sind mehrere Kitas für die Betreuung von U3 und Ü3 -
Kindern vorzusehen sowie der Bedarf für Grundschulkinder zu berücksichtigen. Innerhalb des 
Quartiers sollen Flächen für kleinteilige Nahversorgung für Bedarfe des täglichen Lebens sowie 
Gemeinbedarfseinrichtungen für Menschen aller Altersgruppen vorgesehen werden.  
Ein Lebensmittelvollversorger ist geplant, der zusätzlich auch die Nachfrage in der Waldkolonie 
decken soll. 
 
DENKMALSCHUTZ 
Im südlichen Teil der Starkenburg-Kaserne wurde ein Teil der ehemals als Eisenbahn-
Ausbesserungswerk genutzten Gebäude und Hallen unter Denkmalschutz gestellt. Die 1909 
errichtete Bebauung gilt als Sachgesamtheit mit u.a. Kasino, Verwaltungsgebäude, 
produzierenden Abteilungen, Lok-Richthalle sowie Schmiede mit Betriebsschlosserei. 
 
 
GRÜNRAUM / FREIFLÄCHEN 
Die Lebens- und Aufenthaltsqualität wird in urbanen Stadtquartieren in besonderem Maß durch 
die Grün- und Freiräume geprägt. Angestrebt wird daher die Entwicklung von langlebigen und 
hochwertigen sowie möglichst barrierefrei nutzbaren Freiräumen für alle Altersgruppen. Die 
bestehenden Sportflächen sollen in ihrer Funktionalität erhalten und in ihrer Größe an die 
zukünftige Einwohneranzahl angepasst werden.  
Die Größe und die Gestaltung der Grün- und Freiflächen sollen dazu beitragen, dass ein 
klimaresilientes Quartier entsteht, in dem ökologische Belange in besonderem Maße 
Berücksichtigung finden. 
 
MOBILITÄT 
Die für die Gesamtstadt angestrebte Mobilitätswende ist Zielvorgabe bei der Entwicklung der 
beiden Bereiche zu einem neuen Stadtquartier. Dabei soll die Lagegunst des Gebietes in der 
Nähe des Hauptbahnhofs und am westlichen Stadtrand optimal genutzt werden . Analog zu den

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Mobilitätskonzepten der Lincoln-Siedlung und des Ludwigshöhviertels soll ein autoarmes 
Quartier entstehen, wobei die Erfahrungen aus beiden Quartieren einfließen und entsprechend 
angepasste Lösungen entstehen können. Die dringend erforderliche Mobilitätswende soll 
befördert werden durch Priorisierung des Umweltverbunds und durch das Konzept der „Stadt 
der kurzen Wege“. Wie bereits beschrieben muss eine Erschließung des Gebietes ohne die 
Erweiterung des äußeren Straßennetzes durch zusätzliche Trassen sichergestellt sein. 
 
ENERGIE/ÖKOLOGIE 
Die Entwicklung des Quartiers folgt dem Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt, zu einer 
deutlichen Reduzierung der CO²-Emissionen beizutragen.  
Die Umsetzung innovativer Energiekonzepte soll insbesondere unterstützt werden durch die 
Nutzung regenerativer Energiequellen. 
Wie bereits angeführt, sind bei der Entwicklung der Flächen die städtischen Beschlüsse zu 
Klimavorrang und CO²-Neutralität zu berücksichtigen: 
- Antrag SV 2019/0043: „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not - 
Darmstadt handelt“ 
- Magistratsvorlage 2020/0235: „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens 
KlimaEntscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutzstrategie 
der Wissenschaftsstadt“ 
- Magistratsvorlage 2020/0194: „Sofortprogramm Klimaschutz“ 
- Magistratsvorlage 2020/0252: „Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf 
das Stadtklima und /oder die CO²-Bilanz – Klimavorbehalt“ 
- Magistratsvorlage 2022/0219: „Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt“ 
 
 
Zu 3: Aufteilung der Wettbewerbskosten, Kostenanteil der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Die Kosten für erforderliche Fachgutachten und die Wettbewerbsauslobung werden 
flächenanteilig und entsprechend der Bearbeitungstiefe zwischen der 
Grundstückseigentümerin und der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgeteilt. Die Mittel stehen 
beim Stadtplanungsamt unter der Kostenstelle 061-001-1000, Sachkonto 6779300 zur 
Verfügung. Die bisher vorliegende Kalkulation wird einen Anteil für die Stadt von 100.000 Euro 
voraussichtlich nicht überschreiten. 
 
 
 
Dezernat III 
 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 24
TOP 406
TOP 10
TOP 33

Orte (1)

  • Mainzer Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0340
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.10.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00