2022/0340
Auslobung städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb, ehemaliges Kuhnwaldtgelände und Starkenburg-Kaserne
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Punkt 33: Auslobung städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb, ehemaliges Kuhnwaldtgelände und Starkenburg-Kaserne (V-Nr. 2022/0334) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD, Die Linke., FDP und AfD
anlage 4
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Punkt 24: Auslobung städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb, ehemaliges Kuhnwaldtgelände und Starkenburg-Kaserne (V-Nr. 2022/0340) Die Fraktion UWIGA/WGD stellt folgenden Antrag: Im Beschlussvorschlag wird unter Punkt 2. nach dem Wort „zugestimmt“ angefügt: „mit der Maßgabe, bei der Auslobung die Berücksichtigung einer zukünftigen Straßenbahntrasse nach Weiterstadt vorzugeben.“ Dem Antrag wird zugestimmt. Stimmenthaltung: FDP Der Vorlage wird in der geänderten Fassung zugestimmt. Gegenstimmen: FDP Stimmenthaltung: SPD
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.10.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0340
Magistratsbeschluss -Nr.
406
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 6779300
Betreff: Auslobung städtebaulich -freiraumplanerischer Wettbewerb,
ehemaliges Kuhnwaldtgelände und Starkenburg -Kaserne
Vorlage vom: 19.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Durchführung eines städtebaulich -freiraumplanerischen
Realisierungswettbewerbsverfahrens für das ehemalige Kuhnwaldtgelände
(Bebauungsplanverfahren W 51.1) als Grundlage für die weitere Entwicklung wird zugestimmt.
Dabei sind die V erknüpfungspotentiale mit den umgebenden Flächen, insbesondere mit dem
südlich angrenzenden Kasernengelände mit zu betrachten.
2. Der Erweiterung des Wettbewerbsverfahrens um einen städtebaulich -freiraumplanerischen
Ideenteil für die angrenzende Starkenburg -Kaserne (Bebauungsplanverfahren W 51) als
Vorüberlegung für die weitere Entwicklung der Fläche und zur Untersuchung der
Verknüpfungspotentiale mit dem ehemaligen Kuhnwaldtgelände wird zugestimmt.
- 3 -
3. Die Umsetzung und Durchführung des Realisierungswettbewer bs mit der Erweiterung um
einen städtebaulich -freiraumplanerischen Ideenteil für die Starkenburg -Kaserne wird in enger
Abstimmung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Grundstückseigentümer in
des ehemaligen Kuhnwaldtgeländes erfolgen. Der antei ligen Übernahme der Kosten für
erforderliche Fachgutachten und die Wettbewerbsauslobung, die durch die Erweiterung des
Wettbewerbsverfahrens um den Ideenteil für die Starkenburg -Kaserne entstehen, wird
zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 02.11.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0340 vom 19.10.2022
Zu 1: Anlass des städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs
Für das ehemalige Kuhnwaldtgelände wurde am 18.06.2019 ein Aufstellungsbeschluss für das
Bebauungsplanverfahren W 51.1 „Ehemaliges Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne“
gefasst. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die städtebauliche Umstrukturierung der ca.
11,8 ha großen Fläche vorwiegend zu Wohnzwecken und teilweiser gewerblicher Nutzung.
Damit soll u.a. die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von dringend
erforderlichem Wohnraum und ergänzenden gewerblichen Nutzungen geschaffen werden.
Für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens ist es erforderlich, als Grundlage ein
Planungskonzept zu entwickeln, das eine hohe städtebauliche Qualität sicherstellt. Die
Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens stellt hierzu ein sehr gut geeignetes Instrument
dar.
Die ehemaligen Bahnflächen werden seit langer Zeit durch eine Spedition (ehemals Kuhnwaldt)
genutzt. Die derzeitige Nutzung soll zeitnah (Ende 2024) aufgegeben werden.
Die Grundstückseigentümerin hat das Ziel, die Flächen in enger Kooperation mit der Stadt zu
entwickeln.
Die Einbindung der Bürgerschaft in die Planungsprozesse ist allgemeines politisches Ziel der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Im Februar 2022 fand eine erste
Bürgerbeteiligungsveranstaltung statt. Die dabei eingegangenen Anregungen aus der
Bürgerschaft werden in den weiteren Planungsprozess eingebunden. Weitere
Beteiligungsformate sollen folgen, wie z.B. die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern
aus der Bürgerschaft bei dem geplanten städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb.
Zur Vorbereitung des geplanten Wettbewerbsverfahrens wurde bereits eine umfassende
Bestandsanalyse durchgeführt. Zu den Themenbereichen Artenschutz, Bodenschutz,
Immissionsschutz, Erschütterungen, Geruchsbelastungen, Klima, Luft und Mobilität wurden
Gutachten erstellt, die zur Ermittlung städtebaulicher Parameter als Grundlage für die
Wettbewerbsauslobung dienen. Die Erarbeitung der Gutachten fand in enger Absti mmung mit
den Fachämtern und dem zuständigen Dezernat statt.
Der nächste Planungsschritt ist die Vorbereitung und Durchführung eines städtebaulich -
freiraumplanerischen Wettbewerbs als Grundlage für die Bauleitplanung. Begleitend zum
Bebauungsplanverfahren sollen ergänzende Vereinbarungen entwickelt werden, die in
städtebaulichen Verträgen münden. Dadurch kann abgesichert werden, dass die angestrebten
städtebaulichen Zielsetzungen auch dann umgesetzt werden, wenn sie über den zulässigen
Regelungsumfang von Bebauungsplanfestsetzungen hinausgehen.
- 5 -
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51.1
Zu 2: Anlass der Erweiterung um einen städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenteil
Für den Bereich der Starkenburg-Kaserne wurde im Jahr 2007 der Aufstellungsbeschluss W51,
„Nördlich des Dornheimer Weges“ gefasst. Aufgrund der Weiternutzung des
Panzerausbesserungswerkes wurde in einem Teilbereich ein Sondergebiet für die weitere
militärische Nutzung vorgesehen (Änderungsbeschluss vom18.03.2008).
Im Juli 2021 wurde eine Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium der
Verteidigung, dem Land Hessen und den Städten Darmstadt und Pfungstadt abgeschlossen
mit der Perspektive, die militärische Nutzung des Standortes der Starkenburg-Kaserne
Darmstadt mittelfristig aufzugeben und die Flächen für eine zivile Nutzung zur Verfügung zu
stellen.
Dadurch besteht die Chance auf eine städtebauliche Umstrukturierung u.a. zu Wohnzwecken
und teilweiser gewerblicher Nutzung und damit der Bereitstellung von dringend erforderlichem
Wohnraum sowie Gewerbeflächenangeboten.
Die Lage innerhalb des Stadtgebietes und in direkter Nachbarschaft mit dem nördlich
angrenzenden Gelände eröffnet das Potential, die ca. 30 ha große Fläche der Starkenb urg-
Kaserne zusammen mit dem ca. 12 ha großen ehemaligen Kuhnwaldtgelände und in enger
Verknüpfung mit der bestehenden Waldkolonie zu einem urbanen Stadtquartier zu entwickeln.
- 6 -
Ein übergreifendes städtebauliches Konzept soll als Grundlage dienen für die Neuaufstellung
von Bauleitplänen.
Im Rahmen der gutachterlichen Untersuchungen für das Kuhnwaldtgelände wurde der Bereich
der Starkenburg-Kaserne mit betrachtet. Im nächsten Schritt soll das o.g. geplante
Wettbewerbsverfahren um einen Ideenteil für die Starkenburg-Kaserne erweitert werden um so
die Potentiale und Bindungen aus der engen Nachbarschaft optimal in die Planung
einzubeziehen.
Bei der Verfügbarkeit der militärisch genutzten Flächen bestehen Unwägbarkeiten, die
voraussichtlich zu einem zeitlichen Versatz bei der Entwicklung der beiden Bereiche führen
werden. Daher muss das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens sicherstellen, dass ein
städtebauliches Konzept für das ehemalige Kuhnwaldtgelände auf jeden Fall für eine
Übergangszeit autark funktionsfähig ist und eine spätere Entwicklung der Starkenburg-Kaserne
nahtlos angegliedert werden kann.
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51
Zu 1 und 2: Ziele des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens:
Für die Umsetzung der Stadtentwicklungsziele sowie für die Gewährleistung der
städtebaulichen, landschaftlichen und verkehrlichen Integration der zu entwickelnden Fläche in
das Stadtgefüge ist ein umfassender Planungsprozess erforderlich. Ein städtebaulich -
freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit der geplanten Erweiterung um einen
- 7 -
Ideenteil für die Starkenburg-Kaserne leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der
Planungsqualität.
Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist ein Quartier mit eigenem Standortprofil und
identitätsstiftendem Charakter, das vielfältige Bezüge zu den Bestandsquartieren in der
Nachbarschaft aufnimmt. Durch eine attraktive Nutzungsmischung, ein alltagstaugliches
Wohnumfeld für unterschiedliche Zielgruppen und die Schaffung gut gestalteter öffentlicher
Räume soll ein lebenswertes urbanes Quartier entstehen. Eine ausgewogene Sozialstruktur
sowie eine zukunftsfähig ausgerichtete soziale Infrastruktur werden angestrebt. Die Beschlüsse
zur Sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt sind zu beachten.
Die Entwicklung des Wettbewerbsgebiets soll einen wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt leisten, sowohl für die Bereiche der grauen Infrastruktur
(technische Infrastruktur), als auch der grünen (Stadtgrün) und blauen (Regen- und
Grundwasser) Infrastrukturen. Die Kopplung von blauen, grünen und grauen Infrastrukturen
ermöglicht eine nachhaltige Quartiersentwicklung. Die Zielsetzung erstreckt sich daher auf
folgende übergeordnete Themen: Ein lebenswertes urbanes Quartier, ein grün vernetztes und
klimaresilientes Quartier, ein autoarmes Quartier, ein energetisch nachhaltiges und
ressourcenschonendes Quartier, ein wirtschaftlich tragfähiges Quartier.
Bei der Entwicklung der Flächen sind alle relevanten städtischen Beschlusslagen zu
berücksichtigen, insbesondere die städtische Beschlüsse zu Klimavorrang und CO²-Neutralität
und die Beschlüsse zur Sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt.
Wie in der Erläuterung zu Punkt 1 bereits dargestellt, soll die Bürgerschaft kontinuierlich in
den Planungsprozess einbezogen werden. Die aus der Bürgerschaft bislang eingegangenen
Anregungen werden in die Vorbereitung und Auslobung des geplanten städtebaulich -
freiraumplanerischen Wettbewerbs einbezogen. Die mit der Bürgerbeteiligungsveranstaltun g
im Februar 2022 begonnene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger soll fortgeführt und
weiter ausgebaut werden. Daher sollen analog zu anderen Wettbewerbsverfahren auch
Vertreterinnen und Vertreter aus der Bürgerschaft im Preisgereicht als Sachverständige
vertreten sein.
Weitere Ziele zu den verschiedenen Themenbereichen:
WOHNEN
Die Vorgaben des Regionalplans Südhessen sehen bei Ausweisung neuer Wohnbauflächen bei
Oberzentren – wie Darmstadt – im Verdichtungsraum FrankfurtRheinMain einen Dichtewert von
mindestens 60 Wohneinheiten je Hektar Bruttowohnbauland vor.
Ein wesentlicher Faktor für eine Obergrenze der städtebaulichen Dichte stellt die
Kapazitätsgrenze des umgebenden Straßennetzes dar. Eine Erschließung des Gebietes muss
ohne die Erweiterung des äußeren Straßennetzes durch zusätzliche Trassen sichergestellt sein.
Wie bereits dargestellt, wird eine ausgewogene Sozialstruktur angestrebt. Die Beschlüsse zur
Sozialgerechten Bodennutzung beinhalten, dass für den sozialen Wohnungsbau 25 % der
Bruttogeschossflächen und für Haushalte mit mittleren Einkommen 20 % der
Bruttogeschossflächen verwendet werden (Magistratsvorlage 2019/0100: „Grundsätze zur
sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt“).
Eine kleinteilige Mischung mit anderen Wohnformen sowie ein breit gefächertes Angebot an
Wohnungsgrößen werden angestrebt
- 8 -
GEWERBE UND SONDERNUTZUNGEN
Es wird eine städtebauliche Struktur angestrebt, die in Teilbereichen Flexibilität in Bezug auf
die zukünftigen Nutzungen ermöglichen soll. Innerhalb dieser Flächen soll sowohl
Wohnungsbau als auch gewerbliche oder sonstige Nutzungen errichtet werden können bzw.
eine kleinteilige Nutzungsmischung möglich sein.
Aufgrund der umgebenden Lärm- und Geruchsimmissionen durch die angrenzende Bahntrasse
mit nächtlichem Güterverkehr bzw. die Kläranlage nördlich der Mainzer Straße werden weniger
empfindlichen Gewerbenutzungen bevorzugt im Norden des Areals und entlang der Bahn
verortet.
INFRASTRUKTUR
Abhängig von der städtebaulichen Dichte sind mehrere Kitas für die Betreuung von U3 und Ü3-
Kindern vorzusehen sowie der Bedarf für Grundschulkinder zu berücksichtigen. Innerhalb des
Quartiers sollen Flächen für kleinteilige Nahversorgung für Bedarfe des täglichen Lebens sowie
Gemeinbedarfseinrichtungen für Menschen aller Altersgruppen vorgesehen werden.
Ein Lebensmittelvollversorger ist geplant, der zusätzlich auch die Nachfrage in der Waldkolonie
decken soll.
DENKMALSCHUTZ
Im südlichen Teil der Starkenburg-Kaserne wurde ein Teil der ehemals als Eisenbahn-
Ausbesserungswerk genutzten Gebäude und Hallen unter Denkmalschutz gestellt. Die 1909
errichtete Bebauung gilt als Sachgesamtheit mit u.a. Kasino, Verwaltungsgebäude,
produzierenden Abteilungen, Lok-Richthalle sowie Schmiede mit Betriebsschlosserei.
GRÜNRAUM / FREIFLÄCHEN
Die Lebens- und Aufenthaltsqualität wird in urbanen Stadtquartieren in besonderem Maß durch
die Grün- und Freiräume geprägt. Angestrebt wird daher die Entwicklung von langlebigen und
hochwertigen sowie möglichst barrierefrei nutzbaren Freiräumen für alle Altersgrupp en. Die
bestehenden Sportflächen sollen in ihrer Funktionalität erhalten und in ihrer Größe an die
zukünftige Einwohneranzahl angepasst werden.
Die Größe und die Gestaltung der Grün- und Freiflächen sollen dazu beitragen, dass ein
klimaresilientes Quartier entsteht, in dem ökologische Belange in besonderem Maße
Berücksichtigung finden.
- 9 -
MOBILITÄT
Die für die Gesamtstadt angestrebte Mobilitätswende ist Zielvorgabe bei der Entwicklung der
beiden Bereiche zu einem neuen Stadtquartier. Dabei soll die Lagegunst des Gebietes in der
Nähe des Hauptbahnhofs und am westlichen Stadtrand optimal genutzt werden. Analog zu den
Mobilitätskonzepten der Lincoln-Siedlung und des Ludwigshöhviertels soll ein autoarmes
Quartier entstehen, wobei die Erfahrungen aus beiden Quartieren einfließen und entsprechend
angepasste Lösungen entstehen können. Die dringend erforderliche Mobilitätswende soll
befördert werden durch Priorisierung des Umweltverbunds und durch das Konzept der „Stadt
der kurzen Wege“. Wie bereits beschrieben muss eine Erschließung des Gebietes ohne die
Erweiterung des äußeren Straßennetzes durch zusätzliche Trassen sichergestellt sein.
ENERGIE/ÖKOLOGIE
Die Entwicklung des Quartiers folgt dem Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt, zu einer
deutlichen Reduzierung der CO²-Emissionen beizutragen.
Die Umsetzung innovativer Energiekonzepte soll insbesondere unterstützt werden durch die
Nutzung regenerativer Energiequellen.
Wie bereits angeführt, sind bei der Entwicklung der Flächen die städtischen Beschlüsse zu
Klimavorrang und CO²-Neutralität zu berücksichtigen:
- Antrag SV 2019/0043: „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not -
Darmstadt handelt“
- Magistratsvorlage 2020/0235: „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
KlimaEntscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutzstrategie
der Wissenschaftsstadt“
- Magistratsvorlage 2020/0194: „Sofortprogramm Klimaschutz“
- Magistratsvorlage 2020/0252: „Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf
das Stadtklima und /oder die CO²-Bilanz – Klimavorbehalt“
- Magistratsvorlage 2022/0219: „Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt
Darmstadt“
Zu 3: Aufteilung der Wettbewerbskosten, Kostenanteil der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die Kosten für erforderliche Fachgutachten und die Wettbewerbsauslobung werden
flächenanteilig und entsprechend der Bearbeitungstiefe zwischen der Grundstückseigentümerin
und der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgeteilt. Die Mittel stehen beim Stadtplanungsamt
unter der Kostenstelle 061-001-1000, Sachkonto 6779300 zur Verfügung. Die bisher
vorliegende Kalkulation wird einen Anteil für die Stadt von 100.000 Euro voraussichtlich nicht
überschreiten.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
anlage 2
346 Zeichen
Punkt 10: Auslobung städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb, ehemaliges Kuhnwaldtgelände und Starkenburg-Kaserne (V-Nr. 2022/0340) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, Die Linke. und UFFBASSE
2022/0340
15765 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.10.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0340
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto: 6779300
Betreff: Auslobung städtebaulich -freiraumplanerischer Wettbewerb,
ehemaliges Kuhnwaldtgelände und Starkenburg -Kaserne
Vorlage vom: 19.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Durchführung eines städtebaulich -freiraumplanerischen
Realisierungswettbewerbsverfahrens für das ehemalige Kuhnwaldtgelände
(Bebauungsplanverfahren W 51.1) als Grundlage für die weitere Entwicklung wird zugestimmt.
Dabei sind die V erknüpfungspotentiale mit den umgebenden Flächen, insbesondere mit dem
südlich angrenzenden Kasernengelände mit zu betrachten.
2. Der Erweiterung des Wettbewerbsverfahrens um einen städtebaulich -freiraumplanerischen
Ideenteil für die angrenzende Starkenburg -Kaserne (Bebauungsplanverfahren W 51) als
Vorüberlegung für die weitere Entwicklung der Fläche und zur Untersuchung der
Verknüpfungspotentiale mit dem ehemaligen Kuhnwaldtgelände wird zugestimmt.
- 2 -
3. Die Umsetzung und Durchführung des Realisierungswettbewer bs mit der Erweiterung um
einen städtebaulich -freiraumplanerischen Ideenteil für die Starkenburg -Kaserne wird in enger
Abstimmung zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Grundstückseigentümer in
des ehemaligen Kuhnwaldtgeländes erfolgen. Der antei ligen Übernahme der Kosten für
erforderliche Fachgutachten und die Wettbewerbsauslobung, die durch die Erweiterung des
Wettbewerbsverfahrens um den Ideenteil für die Starkenburg -Kaserne entstehen, wird
zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0340 vom 19.10.2022
Zu 1: Anlass des städtebaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs
Für das ehemalige Kuhnwaldtgelände wurde am 18.06.2019 ein Aufstellungsbeschluss für das
Bebauungsplanverfahren W 51.1 „Ehemaliges Bahngelände nördlich der Starkenburg-Kaserne“
gefasst. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die städtebauliche Umstrukturierung der ca.
11,8 ha großen Fläche vorwiegend zu Wohnzwecken und teilweiser gewerblicher Nutzung.
Damit soll u.a. die planungsrechtliche Grundlage für die Errichtung von dringend
erforderlichem Wohnraum und ergänzenden gewerblichen Nutzungen geschaffen werden.
Für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens ist es erforderlich, als Grundlage ein
Planungskonzept zu entwickeln, das eine hohe städtebauliche Qualität sicherstellt. Die
Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens stellt hierzu ein sehr gut geeignetes Instrument
dar.
Die ehemaligen Bahnflächen werden seit langer Zeit durch eine Spedition (ehemals Kuhnwaldt)
genutzt. Die derzeitige Nutzung soll zeitnah (Ende 2024) aufgegeben werden.
Die Grundstückseigentümerin hat das Ziel, die Flächen in enger Kooperation mit der Stadt zu
entwickeln.
Die Einbindung der Bürgerschaft in die Planungsprozesse ist allgemeines politisches Ziel der
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Im Februar 2022 fand eine erste
Bürgerbeteiligungsveranstaltung statt. Die dabei eingegangenen Anregungen aus der
Bürgerschaft werden in den weiteren Planungsprozess eingebunden. Weitere
Beteiligungsformate sollen folgen, wie z.B. die Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern
aus der Bürgerschaft bei dem geplanten städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb.
Zur Vorbereitung des geplanten Wettbewerbsverfahrens wurde bereits eine umfassende
Bestandsanalyse durchgeführt. Zu den Themenbereichen Artenschutz, Bodenschutz,
Immissionsschutz, Erschütterungen, Geruchsbelastungen, Klima, Luft und Mobilität wurden
Gutachten erstellt, die zur Ermittlung städtebaulicher Parameter als Grundlage für die
Wettbewerbsauslobung dienen. Die Erarbeitung der Gutachten fand in enger Absti mmung mit
den Fachämtern und dem zuständigen Dezernat statt.
Der nächste Planungsschritt ist die Vorbereitung und Durchführung eines städtebaulich-
freiraumplanerischen Wettbewerbs als Grundlage für die Bauleitplanung. Begleitend zum
Bebauungsplanverfahren sollen ergänzende Vereinbarungen entwickelt werden, die in
städtebaulichen Verträgen münden. Dadurch kann abgesichert werden, dass die angestrebten
städtebaulichen Zielsetzungen auch dann umgesetzt werden, wenn sie über den zulässigen
Regelungsumfang von Bebauungsplanfestsetzungen hinausgehen.
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Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51.1
Zu 2: Anlass der Erweiterung um einen städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenteil
Für den Bereich der Starkenburg-Kaserne wurde im Jahr 2007 der Aufstellungsbeschluss W51,
„Nördlich des Dornheimer Weges“ gefasst. Aufgrund der Weiternutzung des
Panzerausbesserungswerkes wurde in einem Teilbereich ein Sondergebiet für die weitere
militärische Nutzung vorgesehen (Änderungsbeschluss vom18.03.2008).
Im Juli 2021 wurde eine Absichtserklärung zwischen dem Bundesministerium der
Verteidigung, dem Land Hessen und den Städten Darmstadt und Pfungstadt abgeschlossen
mit der Perspektive, die militärische Nutzung des Standortes der Starkenburg -Kaserne
Darmstadt mittelfristig aufzugeben und die Flächen für eine zivile Nutzung zur Verfügung zu
stellen.
Dadurch besteht die Chance auf eine städtebauliche Umstrukturierung u.a. zu Wohnzwecken
und teilweiser gewerblicher Nutzung und damit der Bereitstellung von dringend erforderlichem
Wohnraum sowie Gewerbeflächenangeboten.
Die Lage innerhalb des Stadtgebietes und in direkter Nachbarschaft mit dem nördlich
angrenzenden Gelände eröffnet das Potential, die ca. 30 ha große Fläche der Starkenburg -
Kaserne zusammen mit dem ca. 12 ha großen ehemaligen Kuhnwaldtgelände und in enger
Verknüpfung mit der bestehenden Waldkolonie zu einem urbanen Stadtquartier zu entwicke ln.
Ein übergreifendes städtebauliches Konzept soll als Grundlage dienen für die Neuaufstellung
von Bauleitplänen.
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Im Rahmen der gutachterlichen Untersuchungen für das Kuhnwaldtgelände wurde der Bereich
der Starkenburg-Kaserne mit betrachtet. Im nächsten Schritt soll das o.g. geplante
Wettbewerbsverfahren um einen Ideenteil für die Starkenburg-Kaserne erweitert werden um so
die Potentiale und Bindungen aus der engen Nachbarschaft optimal in die Planung
einzubeziehen.
Bei der Verfügbarkeit der militärisch genutzten Flächen bestehen Unwägbarkeiten, die
voraussichtlich zu einem zeitlichen Versatz bei der Entwicklung der beiden Bereiche führen
werden. Daher muss das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens sicherstellen, dass ein
städtebauliches Konzept für das ehemalige Kuhnwaldtgelände auf jeden Fall für eine
Übergangszeit autark funktionsfähig ist und eine spätere Entwicklung der Starkenburg -Kaserne
nahtlos angegliedert werden kann.
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 51
Zu 1 und 2: Ziele des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahrens:
Für die Umsetzung der Stadtentwicklungsziele sowie für die Gewährleistung der
städtebaulichen, landschaftlichen und verkehrlichen Integration der zu entwickelnden Fläche in
das Stadtgefüge ist ein umfassender Planungsprozess erforderlich. Ein städtebaulich-
freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit der geplanten Erweiterung um einen
Ideenteil für die Starkenburg-Kaserne leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der
Planungsqualität.
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Ziel der städtebaulichen Entwicklung ist ein Quartier mit eigenem Standortprofil und
identitätsstiftendem Charakter, das vielfältige Bezüge zu den Bestandsquartieren in der
Nachbarschaft aufnimmt. Durch eine attraktive Nutzungsmischung, ein alltagstaugliches
Wohnumfeld für unterschiedliche Zielgruppen und die Schaffung gut gestalteter öffentlicher
Räume soll ein lebenswertes urbanes Quartier entstehen. Eine ausgewogene Sozialstruktur
sowie eine zukunftsfähig ausgerichtete soziale Infrastruktur werden angestrebt. Die Beschlü sse
zur Sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt sind zu beachten.
Die Entwicklung des Wettbewerbsgebiets soll einen wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt leisten, sowohl für die Bereiche der grauen Infrastruktur
(technische Infrastruktur), als auch der grünen (Stadtgrün) und blauen (Regen- und
Grundwasser) Infrastrukturen. Die Kopplung von blauen, grünen und grauen Infrastrukturen
ermöglicht eine nachhaltige Quartiersentwicklung. Die Zielsetzung erstreckt sich daher auf
folgende übergeordnete Themen: Ein lebenswertes urbanes Quartier, ein grün vernetztes und
klimaresilientes Quartier, ein autoarmes Quartier, ein energetisch nachhaltiges und
ressourcenschonendes Quartier, ein wirtschaftlich tragfähiges Quartier.
Bei der Entwicklung der Flächen sind alle relevanten städtischen Beschlusslagen zu
berücksichtigen, insbesondere die städtische Beschlüsse zu Klimavorrang und CO²-Neutralität
und die Beschlüsse zur Sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt.
Wie in der Erläuterung zu Punkt 1 bereits dargestellt, soll die Bürgerschaft kontinuierlich in
den Planungsprozess einbezogen werden. Die aus der Bürgerschaft bislang eingegangenen
Anregungen werden in die Vorbereitung und Auslobung des geplanten städtebaulich -
freiraumplanerischen Wettbewerbs einbezogen. Die mit der Bürgerbeteiligungsveranstaltung
im Februar 2022 begonnene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger soll fortgeführt und
weiter ausgebaut werden. Daher sollen analog zu anderen Wettbewerbsverfahren auch
Vertreterinnen und Vertreter aus der Bürgerschaft im Preisgereicht als Sachverständige
vertreten sein.
Weitere Ziele zu den verschiedenen Themenbereichen:
WOHNEN
Die Vorgaben des Regionalplans Südhessen sehen bei Ausweisung neuer Wohnbauflächen bei
Oberzentren – wie Darmstadt – im Verdichtungsraum FrankfurtRheinMain einen Dichtewert von
mindestens 60 Wohneinheiten je Hektar Bruttowohnbauland vor.
Ein wesentlicher Faktor für eine Obergrenze der städtebaulichen Dichte stellt die
Kapazitätsgrenze des umgebenden Straßennetzes dar. Eine Erschließung des Gebietes muss
ohne die Erweiterung des äußeren Straßennetzes durch zusätzliche Trassen sichergestellt sein.
Wie bereits dargestellt, wird eine ausgewogene Sozialstruktur angestrebt. Die Beschlüsse zur
Sozialgerechten Bodennutzung beinhalten, dass für den sozialen Wohnungsbau 25 % der
Bruttogeschossflächen und für Haushalte mit mittleren Einkommen 20 % der
Bruttogeschossflächen verwendet werden (Magistratsvorlage 2019/0100: „Grundsätze zur
sozialgerechten Bodennutzung in Darmstadt“).
Eine kleinteilige Mischung mit anderen Wohnformen sowie ein breit gefächertes Angebot an
Wohnungsgrößen werden angestrebt
GEWERBE UND SONDERNUTZUNGEN
Es wird eine städtebauliche Struktur angestrebt, die in Teilbereichen Flexibilität in Bezug auf
die zukünftigen Nutzungen ermöglichen soll. Innerhalb dieser Flächen soll sowohl
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Wohnungsbau als auch gewerbliche oder sonstige Nutzungen errichtet werden können bzw.
eine kleinteilige Nutzungsmischung möglich sein.
Aufgrund der umgebenden Lärm- und Geruchsimmissionen durch die angrenzende Bahntrasse
mit nächtlichem Güterverkehr bzw. die Kläranlage nördlich der Mainzer Straße werden weniger
empfindlichen Gewerbenutzungen bevorzugt im Norden des Areals und entlang der Bahn
verortet.
INFRASTRUKTUR
Abhängig von der städtebaulichen Dichte sind mehrere Kitas für die Betreuung von U3 und Ü3 -
Kindern vorzusehen sowie der Bedarf für Grundschulkinder zu berücksichtigen. Innerhalb des
Quartiers sollen Flächen für kleinteilige Nahversorgung für Bedarfe des täglichen Lebens sowie
Gemeinbedarfseinrichtungen für Menschen aller Altersgruppen vorgesehen werden.
Ein Lebensmittelvollversorger ist geplant, der zusätzlich auch die Nachfrage in der Waldkolonie
decken soll.
DENKMALSCHUTZ
Im südlichen Teil der Starkenburg-Kaserne wurde ein Teil der ehemals als Eisenbahn-
Ausbesserungswerk genutzten Gebäude und Hallen unter Denkmalschutz gestellt. Die 1909
errichtete Bebauung gilt als Sachgesamtheit mit u.a. Kasino, Verwaltungsgebäude,
produzierenden Abteilungen, Lok-Richthalle sowie Schmiede mit Betriebsschlosserei.
GRÜNRAUM / FREIFLÄCHEN
Die Lebens- und Aufenthaltsqualität wird in urbanen Stadtquartieren in besonderem Maß durch
die Grün- und Freiräume geprägt. Angestrebt wird daher die Entwicklung von langlebigen und
hochwertigen sowie möglichst barrierefrei nutzbaren Freiräumen für alle Altersgruppen. Die
bestehenden Sportflächen sollen in ihrer Funktionalität erhalten und in ihrer Größe an die
zukünftige Einwohneranzahl angepasst werden.
Die Größe und die Gestaltung der Grün- und Freiflächen sollen dazu beitragen, dass ein
klimaresilientes Quartier entsteht, in dem ökologische Belange in besonderem Maße
Berücksichtigung finden.
MOBILITÄT
Die für die Gesamtstadt angestrebte Mobilitätswende ist Zielvorgabe bei der Entwicklung der
beiden Bereiche zu einem neuen Stadtquartier. Dabei soll die Lagegunst des Gebietes in der
Nähe des Hauptbahnhofs und am westlichen Stadtrand optimal genutzt werden . Analog zu den
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Mobilitätskonzepten der Lincoln-Siedlung und des Ludwigshöhviertels soll ein autoarmes
Quartier entstehen, wobei die Erfahrungen aus beiden Quartieren einfließen und entsprechend
angepasste Lösungen entstehen können. Die dringend erforderliche Mobilitätswende soll
befördert werden durch Priorisierung des Umweltverbunds und durch das Konzept der „Stadt
der kurzen Wege“. Wie bereits beschrieben muss eine Erschließung des Gebietes ohne die
Erweiterung des äußeren Straßennetzes durch zusätzliche Trassen sichergestellt sein.
ENERGIE/ÖKOLOGIE
Die Entwicklung des Quartiers folgt dem Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt, zu einer
deutlichen Reduzierung der CO²-Emissionen beizutragen.
Die Umsetzung innovativer Energiekonzepte soll insbesondere unterstützt werden durch die
Nutzung regenerativer Energiequellen.
Wie bereits angeführt, sind bei der Entwicklung der Flächen die städtischen Beschlüsse zu
Klimavorrang und CO²-Neutralität zu berücksichtigen:
- Antrag SV 2019/0043: „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not -
Darmstadt handelt“
- Magistratsvorlage 2020/0235: „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
KlimaEntscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutzstrategie
der Wissenschaftsstadt“
- Magistratsvorlage 2020/0194: „Sofortprogramm Klimaschutz“
- Magistratsvorlage 2020/0252: „Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf
das Stadtklima und /oder die CO²-Bilanz – Klimavorbehalt“
- Magistratsvorlage 2022/0219: „Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt
Darmstadt“
Zu 3: Aufteilung der Wettbewerbskosten, Kostenanteil der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die Kosten für erforderliche Fachgutachten und die Wettbewerbsauslobung werden
flächenanteilig und entsprechend der Bearbeitungstiefe zwischen der
Grundstückseigentümerin und der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgeteilt. Die Mittel stehen
beim Stadtplanungsamt unter der Kostenstelle 061-001-1000, Sachkonto 6779300 zur
Verfügung. Die bisher vorliegende Kalkulation wird einen Anteil für die Stadt von 100.000 Euro
voraussichtlich nicht überschreiten.
Dezernat III
Michael Kolmer
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Mainzer Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0340
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.10.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00