V/0360/2017
Antrag an den Rat der Fraktion DIE LINKE. A-R/0002/2017 "Hausnutzungsordung für Münsters Rathaus !" vom 14.02.2017
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Beschlussvorlage
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V/0360/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Antrag an den Rat der Fraktion DIE LINKE. A-R/0002/2017 "Hausnutzungsordung für Münsters Rathaus !" vom 14.02.2017 Beratungsfolge 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. A-R/0002/2017 vom 14.02.2017 wird nicht aufgegriffen. Begründung: In der Sitzung des Ältestenrates am 22.03.2017 wurde vereinbart, dass für die Nutzung des Rat- hausfestsaales/Rüstkammer die in der Sitzung des Ältestenrates am 17.02.2016 vorgestellten und gemeinsam festgelegten Leitlinien weiterhin angewendet werden sollen. i.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage: Antrag an den Rat A-R/0002/2017 der Fraktion DIE LINKE. Vorlagen-Nr.: V/0360/2017 Auskunft erteilt: Herr Cosack Ruf: 492-3366 E-Mail: Cosack@stadt-muenster.de Datum: 25.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage
A-R-0002-2017 Hausnutzungsordnung Rathaus
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Antrag an den Rat Nr. : A-R/0002/2017
14.02.2017
Ratsantrag
Hausnutzungsordnung für Münsters Rathaus !
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Es wird eine Hausnutzungsordnung für Münsters Rath aus aufgestellt.
2. Darin soll festgelegt werden, dass es neben städti schen Angelegenheiten dem
bürgerschaftlichen Engagement dient und für diese Zwecke genutzt wird. Zudem:
a) Die Nutzung des Rathauses durch Parteien wird ni cht gestattet.
b) Die Nutzung des Rathauses durch Gruppen, die Dis kriminierung jeder Art,
Fremdenfeindlichkeit oder Gewalt befürworten, wird nicht gestattet.
c) Die Nutzung des Rathauses für das Militär und/od er militärische Angelegenheiten
wird nicht gestattet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit die Nutzungsberechtigung des
Rathauses aus besonderem Anlass verweigert werden kann.
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster
Achtermannstraße 19
48143 Münster
Telefon 02 51 / 9 81 60 51
An den Oberbürgermeister
2/2
Begründung:
Das Rathaus von Münster, das Wahrzeichen für die Bürger*innen unserer Stadt, ist ein
Erinnerungsort an den Westfälischen Frieden von 1648, durch den die damaligen
religiösen und politischen Konflikte überwunden wurden. Dieser Friede gilt als ein
wichtiges Kulturerbe Europas. Unser Rathaus symbolisiert europäische Werte wie
Toleranz und Dialogbereitschaft. Parteien, deren Programmatik oder praktisches Handeln
diesen Werten klar zuwiderläuft, sollen von der Nutzung des Rathauses für
Parteiveranstaltungen ausgeschlossen werden. Um eine juristisch einwandfreie Regelung
(Gleichbehandlungsgrundsatz usw.) in dieser Frage sicher zu stellen, soll nötigenfalls auf
die Nutzung des Rathauses durch alle Parteien verzichtet werden. Weiterhin sollen
Gruppen deren Zielsetzung oder Praxis gegen Artikel 3 GG verstößt
(Geschlechterdiskriminierung, Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder Religion usw.)
ebenfalls von der Nutzung ausgeschlossen werden. Gruppen, die Gewalt predigen oder
befördern, sind von der Nutzung auszuschließen, da sie gegen das Recht auf die
Unversehrtheit aller (Art. 2 GG), sowie gegen die Botschaft des Westfälischen Friedens
verstoßen. Als Ort der Gewaltfreiheit sollen im Rathaus Veranstaltungen mit militärischem
Gepräge (z.B. das „Liebesmahl“ des Deutsch/Niederländischen Korps) ebenfalls untersagt
sein. Ferner soll die Verwaltung prüfen, inwieweit die Nutzungsberechtigung des
Rathauses aus besonderem Anlass verweigert werden kann. So gilt beispielsweise für
Besucher*innen des Landtags folgende Regelung aus der Hausordnung des Landtags
Nordrhein Westfalen (Zitat):
„§ 10 Einschränkungen und Ausnahmen
(1) Die Präsidentin bzw. der Präsident des Landtags kann aus besonderem Anlass die
Zutrittsberechtigung von Besuchern oder Besuchergruppen einschränken.
(2) Über Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Hausordnung entscheidet die
Präsidentin bzw. der Präsident des Landtags.“
Rüdiger Sagel, Fatma Kirgil, Ortrud Philipp, Heiko Wischnewski
DIE LINKE. Ratsfraktion Münster
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Achtermannstraße 19
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Details
- Aktenzeichen
- V/0360/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37