AN/1690/2023
Stadtweite Einbürgerungsfeiern
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Vorabauszug Rat 26.10.2023, TOP 3.1.8
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Geschäftsführung Rat Frau Eurich Telefon: (0221) 221 22061 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: annika.eurich@stadt-koeln.de Datum: 30.10.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 26.10.2023 öffentlich 3.1.8 Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Stadtweite Einbürgerungsfeiern" AN/1690/2023 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT AN/1901/2023 Beschluss: Die Angelegenheit wird zur Stellungnahme in den Integrationsrat und zur Entschei- dung in den Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Verwaltung / Internationales verwiesen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.
FDP Antrag nach § 3
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www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.10.2023 AN/1690/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 26.10.2023 Integrationsrat 14.11.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /Internationales 27.11.2023 Stadtweite Einbürgerungsfeiern Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 26. Oktober 2023 zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für festliche, öffentliche und stadtweite Einbür- gerungsfeiern für in Köln lebende Menschen zu erstellen und diese bis Ende des Jahres 2023 dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales sowie dem Integrationsrat vorzulegen. Die erste Einbürgerungsfeier soll im Jahr 2024 stattfinden und in Köln lebende Menschen sind einzuladen, die in den letzten 12 Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen bekommen haben. Die Übergabe der Einbürgerungsurkunde durch die zuständigen Verwaltungsbehörden in de- ren Räumlichkeiten in einem nichtöffentlichen Rahmen wird dadurch nicht berührt. Dabei ist sicherzustellen, dass auch diese Übergabe in einem der Bedeutung angemesse- nen feierlichen Rahmen stattfindet. In geeigneten Fällen und mit Zustimmung der Betroffen kann die Übergabe der Einbürge- rungsurkunden ausnahmsweise auf der Einbürgerungsfeier selbst erfolgen. Im Übrigen kön- nen im Rahmen der stadtweiten und öffentlichen Einbürgerungsfeiern Schmuckurkunden als symbolischer Akt übergeben werden. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Die Mittel hierfür sollen aus dem Produktbereich 01, Produktgruppe 0101 (u. a. Durchführung von Empfängen, Ehrungen und Veranstaltungen) bereitgestellt werden. Begründung: Köln ist eine Einwanderungsstadt mit multikultureller Prägung. Jedes Jahr lassen sich ca. 3.000 Kölnerinnen und Kölner einbürgern. Die Entscheidung für die deutsche Staatsangehö- rigkeit zeigt das Bekenntnis der Menschen zu unserer freien demokratischen Grundordnung und den Werten unseres Landes. Die Verleihung der Staatsangehörigkeit steht am Ende ei- nes langen Prozesses und stellt für die Betroffenen ein finales Ankommen in Deutschland als neuer Heimat dar. Durch eine stadtweite zentrale Einbürgerungsfeier sollen die neuen Staatsangehörigen in ei- nem festlichen Rahmen willkommen geheißen werden. Durch einen Festakt mit Abspielen der Nationalhymne, der Übergabe einer Festurkunde und einem gemeinsamen Bekenntnis nach § 16 StAG soll die Bedeutsamkeit der Einbürgerung und die Aufnahme als neue Staatsangehörige gefeiert werden. Die Symbolkraft einer solchen Einbürgerungsfeier wurde auch von der aktuellen Bundesregierung erkannt und ist in dem kürzlich vorgelegten Refe- rentenentwurf zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht ausdrücklich vorgesehen. Ein solcher Akt würde außerdem eine zusätzlich verstärkende integrative Wirkung mit sich bringen. Die Teilnahme an den Feierlichkeiten soll allen in den vorangegangenen 12 Monaten eingebür- gerten Personen angeboten werden. Das Verfahren zur Übergabe von Einbürgerungsurkunden nach § 16 StAG soll dabei unbe- rührt bleiben, um Einbürgerungsverfahren nicht zu verzögern. Die zuständige Ausländerbe- hörde soll hierbei einen möglichst feierlichen Rahmen sicherstellen, um die Bedeutung die- ser Übergabe angemessen zu würdigen. Gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1690/2023
- Typ
- FDP/KSG Antrag nach § 3
- Datum
- 30.10.2023
- Erstellt
- 20.09.2023 10:55