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AN/1690/2023

Stadtweite Einbürgerungsfeiern

FDP/KSG Antrag nach § 3 30.10.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 11.03.2024, TOP 8.3

Vorabauszug Rat 26.10.2023, TOP 3.1.8

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FDP Antrag nach § 3

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Vorabauszug Rat 26.10.2023, TOP 3.1.8

740 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Eurich 
Telefon:  (0221) 221 22061 
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:  annika.eurich@stadt-koeln.de 
Datum: 30.10.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Rates vom 
26.10.2023  
öffentlich 
3.1.8 Antrag der FDP-Fraktion betreffend "Stadtweite Einbürgerungsfeiern" 
AN/1690/2023 
Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Volt und 
der Ratsgruppe KLIMA FREUNDE & GUT 
AN/1901/2023 
Beschluss: 
Die Angelegenheit wird zur Stellungnahme in den Integrationsrat und zur Entschei-
dung in den Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Verwaltung / 
Internationales verwiesen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion zugestimmt.

FDP Antrag nach § 3

3721 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.10.2023 
AN/1690/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 26.10.2023 
Integrationsrat 14.11.2023 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe 
/Internationales 27.11.2023 
 
Stadtweite Einbürgerungsfeiern 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Rates am 26. Oktober 2023 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für festliche, öffentliche und stadtweite Einbür-
gerungsfeiern für in Köln lebende Menschen zu erstellen und diese bis Ende des Jahres 
2023 dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales 
sowie dem Integrationsrat vorzulegen. 
 
Die erste Einbürgerungsfeier soll im Jahr 2024 stattfinden und in Köln lebende Menschen 
sind einzuladen, die in den letzten 12 Monaten die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen 
bekommen haben. 
 
Die Übergabe der Einbürgerungsurkunde durch die zuständigen Verwaltungsbehörden in de-
ren Räumlichkeiten in einem nichtöffentlichen Rahmen wird dadurch nicht berührt. 
Dabei ist sicherzustellen, dass auch diese Übergabe in einem der Bedeutung angemesse-
nen feierlichen Rahmen stattfindet.  
 
In geeigneten Fällen und mit Zustimmung der Betroffen kann die Übergabe der Einbürge-
rungsurkunden ausnahmsweise auf der Einbürgerungsfeier selbst erfolgen. Im Übrigen kön-
nen im Rahmen der stadtweiten und öffentlichen Einbürgerungsfeiern Schmuckurkunden als 
symbolischer Akt übergeben werden. 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
Die Mittel hierfür sollen aus dem Produktbereich 01, Produktgruppe 0101 (u. a. Durchführung 
von Empfängen, Ehrungen und Veranstaltungen) bereitgestellt werden.     
 
Begründung: 
 
Köln ist eine Einwanderungsstadt mit multikultureller Prägung. Jedes Jahr lassen sich ca. 
3.000 Kölnerinnen und Kölner einbürgern. Die Entscheidung für die deutsche Staatsangehö-
rigkeit zeigt das Bekenntnis der Menschen zu unserer freien demokratischen Grundordnung 
und den Werten unseres Landes. Die Verleihung der Staatsangehörigkeit steht am Ende ei-
nes langen Prozesses und stellt für die Betroffenen ein finales Ankommen in Deutschland als 
neuer Heimat dar.  
 
Durch eine stadtweite zentrale Einbürgerungsfeier sollen die neuen Staatsangehörigen in ei-
nem festlichen Rahmen willkommen geheißen werden. Durch einen Festakt mit Abspielen 
der Nationalhymne, der Übergabe einer Festurkunde und einem gemeinsamen Bekenntnis 
nach § 16 StAG soll die Bedeutsamkeit der Einbürgerung und die Aufnahme als neue 
Staatsangehörige gefeiert werden. Die Symbolkraft einer solchen Einbürgerungsfeier wurde 
auch von der aktuellen Bundesregierung erkannt und ist in dem kürzlich vorgelegten Refe-
rentenentwurf zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht ausdrücklich vorgesehen. Ein solcher 
Akt würde außerdem eine zusätzlich verstärkende integrative Wirkung mit sich bringen. Die 
Teilnahme an den Feierlichkeiten soll allen in den vorangegangenen 12 Monaten eingebür-
gerten Personen angeboten werden.   
 
Das Verfahren zur Übergabe von Einbürgerungsurkunden nach § 16 StAG soll dabei unbe-
rührt bleiben, um Einbürgerungsverfahren nicht zu verzögern. Die zuständige Ausländerbe-
hörde soll hierbei einen möglichst feierlichen Rahmen sicherstellen, um die Bedeutung die-
ser Übergabe angemessen zu würdigen. 
 
 
 
Gez. Ulrich Breite 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (3)

26.10.2023 Rat
TOP 3.1.8 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
27.02.2024 Integrationsrat
TOP 6.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 8.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1690/2023
Typ
FDP/KSG Antrag nach § 3
Datum
30.10.2023
Erstellt
20.09.2023 10:55