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2026/0159

Weiterbetrieb des HeinerLiners im Jahr 2027

Magistratsvorlage 07.05.2026

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2026/0159

4894 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.05.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0159 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547010 
Kostenstelle:  066-000-0520 Investitionsnummer:  -/- 
Kostenträger:  5470-11 Sachkonto: 7125010 
 
Betreff: Weiterbetrieb des HeinerLiners im Jahr 2027  
 
Vorlage vom: 07.05.2026 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Weiterbetrieb des HeinerLiners durch die HEAG mobilo GmbH ab dem 01.01.2027 
bis 31.12.2027  wird zugestimmt .  
2. Die Betriebskosten für den Weiterbetrieb des HeinerLiners  werden mit bis zu 1,0 Mio. 
Euro für das Jahr 2027 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt bezuschusst. Die Mittel 
werden im Ergebnishaushalt unter der Kostenstelle 066 -000-0520, Sachkonto 7125010, 
in dem Haushaltsjahr 2027 eingeplant.  
 
 
Anlagen: Anlage Bedien - und Betriebskonzept Heinerliner für 2027  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.05.2026 
 
Veranlassung und Randbedingungen  
 
Mit MV 2020/0210 wurde im Jahr 2021 der Regelbetrieb eines On -Demand-Shuttle-Services 
(ODS) befristet bis zum 31.12.2024 beschlossen.  
Weiterhin wurde mit MV 2024/0293 der Weiterbetrieb des Heine rLiners mit angepasstem 
Konzept beschlossen. Die Betriebskost en wurden ab dem Jahr 2025 für zwei Jahre mit 
Option auf Verlängerung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt bezuschusst.  
 
Der HeinerLiner stellt eine flexible Form des öffentlichen Personennahverkehrs dar, bei 
welcher Fahrten „On -Demand“, also auf Wunsch , kurzfristig und unabhängig von starren 
Fahrplänen gebucht werden können.  
 
Seit Einführung des Systems wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt über 530.000 Fahrgäste 
befördert. Der App -gestützte Betrieb läuft stabil und hat einen festen Kundenstamm.  
 
Der Betrieb ist derzeit bis zum 31.12.2026 befristet. On -Demand-Verkehre werden aber 
weiterhin als wichtige und zukunftsrelevante Mobilitätslösung angesehen. So schafft der 
HeinerLiner bereits heute betriebliche, organisatorische und infrastrukturelle Grundlagen, au f 
denen perspektivisch ein autonomer On -Demand-Verkehr (bspw. das Forschungsprojekt 
KIRA) aufbauen kann. Der HeinerLiner bildet damit die praktische Basis, um die 
Weiterentwicklung hin zu autonomen Verkehren vorzubereiten und diese langfristig in die 
bestehende ÖPNV-Struktur zu integrieren. Außerdem k önnen die bereits in den letzten 
Jahren aufgebauten Infrastruktur und Expertise weiter genutzt werden, die bei einem 
Verzicht auf einen Weiterbetrieb in großen Teilen verloren wären.  
 
 
Weiterbetrieb ab 01.01.2027  
 
Der HeinerLiner soll vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027 weitergeführt werden. 
Hierfür soll die bereits beschlossene Verlängerungsoption für das Jahr 2027 ausgeübt 
werden. Das Bedien - und Betriebskonzept wird gegenüber  den Jahren 2025 und 2026 im 
Wesentlichen unverändert fortgeführt  (siehe Anlage der HEAG mobilo).  
 
Mit dem On-Demand-Shuttle soll weiterhin die HEAG mobilo GmbH für die Dauer von einem 
Jahr auf Grundlage des bestehenden Öffentlichen Dienstleistungsauftrage s beauftragt 
werden.  
 
 
Kosten 
 
Unter Berücksichtigung von geschätzten Fahrgeldeinnahmen i.  H. v. ca. 225.000 Euro/a und 
Infrastrukturkosten (Energie und Abstellung) i.  H. v. ca. 100.000 Euro/a ergibt sich ein 
Zuschussbedarf für die Wissenschaftsstadt Darm stadt i. H. v. ca. 1,0 Mio. Euro/a.  
Dieser Betrag kann sich aufgrund von Fördermitteln des RMV noch verringern.  (siehe Anlage 
der HEAG mobilo)  
In welcher Höhe die Betriebskosten gefördert werden, ist derzeit noch in Abstimmung mit 
dem Fördergeber.

- 4 - 
Die benötigten Mittel werden unter der Kostenstelle 066 -000-0520, Sachkonto 7125010, im 
Haushaltsjahr 2027  eingeplant. 
 
Dezernat IV     Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer     Stadtrat

anlage 2

4967 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
19.05.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts - und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV  
VI 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0159 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
188 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547010 
Kostenstelle:  066-000-0520 Investitionsnummer:  -/- 
Kostenträger:  5470-11 Sachkonto: 7125010 
 
Betreff: Weiterbetrieb des HeinerLiners im Jahr 2027  
 
Vorlage vom: 07.05.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Dem Weiterbetrieb des HeinerLiners durch die HEAG mobilo GmbH ab dem 01.01.2027 
bis 31.12.2027  wird zugestimmt .  
2. Die Betriebskosten für den Weiterbetrieb des HeinerLiners werden mit bis zu 1,0 Mio. 
Euro für das Jahr 2027 durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt bezuschusst. Die Mittel 
werden im Ergebnishaushalt unter der Kostenstelle 066 -000-0520, Sachkonto 7125010, 
in dem Haushaltsjahr 2027 eingeplant.  
 
 
Anlagen: Anlage Bedien - und Betriebskonzept Heinerliner für 2027

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2026 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.05.2026  
 
Veranlassung und Randbedingungen  
 
Mit MV 2020/0210 wurde im Jahr 2021 der Regelbetrieb eines On -Demand-Shuttle-Services 
(ODS) befristet bis zum 31.12.2024 beschlossen.  
Weiterhin wurde mit MV 2024/0293 der Weiterbetrieb des Heine rLiners mit angepasstem 
Konzept beschlossen. Die Betriebskost en wurden ab dem Jahr 2025 für zwei Jahre mit 
Option auf Verlängerung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt bezuschusst.  
 
Der HeinerLiner stellt eine flexible Form des öffentlichen Personennahverkehrs dar, bei 
welcher Fahrten „On -Demand“, also auf Wunsch , kurzfristig und unabhängig von starren 
Fahrplänen gebucht werden können.  
 
Seit Einführung des Systems wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt über 530.000 Fahrgäste 
befördert. Der App -gestützte Betrieb läuft stabil und hat einen festen Kundenstamm.  
 
Der Betrieb ist derzeit bis zum 31.12.2026 befristet. On -Demand-Verkehre werden aber 
weiterhin als wichtige und zukunftsrelevante Mobilitätslösung angesehen. So schafft der 
HeinerLiner bereits heute betriebliche, organisatorische und infrastrukturelle Grundlagen, au f 
denen perspektivisch ein autonomer On -Demand-Verkehr (bspw. das Forschungsprojekt 
KIRA) aufbauen kann. Der HeinerLiner bildet damit die praktische Basis, um die 
Weiterentwicklung hin zu autonomen Verkehren vorzubereiten und diese langfristig in die 
bestehende ÖPNV-Struktur zu integrieren. Außerdem k önnen die bereits in den letzten 
Jahren aufgebauten Infrastruktur und Expertise weiter genutzt werden, die bei einem 
Verzicht auf einen Weiterbetrieb in großen Teilen verloren wären.  
 
 
Weiterbetrieb ab 01.01.2027  
 
Der HeinerLiner soll vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2027 weitergeführt werden. 
Hierfür soll die bereits beschlossene Verlängerungsoption für das Jahr 2027 ausgeübt 
werden. Das Bedien - und Betriebskonzept wird gegenüber  den Jahren 2025 und 2026 im 
Wesentlichen unverändert fortgeführt  (siehe Anlage der HEAG mobilo).  
 
Mit dem On-Demand-Shuttle soll weiterhin die HEAG mobilo GmbH für die Dauer von einem 
Jahr auf Grundlage des bestehenden Öffentlichen Dienstleistungsauftrage s beauftragt 
werden.  
 
 
Kosten 
 
Unter Berücksichtigung von geschätzten Fahrgeldeinnahmen i.  H. v. ca. 225.000 Euro/a und 
Infrastrukturkosten (Energie und Abstellung) i.  H. v. ca. 100.000 Euro/a ergibt sich ein 
Zuschussbedarf für die Wissenschaftsstadt Darm stadt i. H. v. ca. 1,0 Mio. Euro/a.  
Dieser Betrag kann sich aufgrund von Fördermitteln des RMV noch verringern.  (siehe Anlage 
der HEAG mobilo)  
In welcher Höhe die Betriebskosten gefördert werden, ist derzeit noch in Abstimmung mit 
dem Fördergeber.

Die benötigten Mittel werden unter der Kostenstelle 066 -000-0520, Sachkonto 7125010, im 
Haushaltsjahr 2027  eingeplant. 
 
Dezernat IV     Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer     Stadtrat

anlage 1

2337 Zeichen

Anlage: Bedien- und Betriebskonzept HeinerLiner für 2027 
 
Grundlage des Bedien- und Betriebskonzepts bleibt das aktuelle Netz an „virtuellen 
Haltestellen“, die bestehende Infrastruktur mit Fahrzeugflotte und Betriebshof sowie die 
vorhandene betriebliche und fachliche Expertise. Die 2025 bereits vorgenommenen 
konzeptionellen Änderungen werden im Jahr 2027 beibehalten. Dies betrifft insbesondere 
die Preislogik sowie die angepassten Bedienzeiten. Damit bleibt das Angebot weiterhin 
zielgerichtet auf die Nachfrage ausgerichtet. Gleichzeitig wird die Servicequalität auf einem 
hohen Niveau gehalten und ein klar begrenzter Finanzierungsrahmen sichergestellt. 
 
Bedienzeiten 
Wochentag Betriebszeiten 
Montag bis Donnerstag 16 Uhr bis 24 Uhr 
Freitag 16 Uhr bis 3 Uhr 
Samstag 9 Uhr bis 3 Uhr 
Sonntag 9 Uhr bis 1 Uhr 
Die Fahrtenbuchung und die Bezahlung sollen dabei wie bisher über eine App erfolgen. Es ist 
weiterhin eine deutlich verkleinerte Fahrzeugflotte vorgesehen. Der Bedarf wird aus den 
Fahrzeugen der Bestandsflotte des HeinerLiner gedeckt. Für den Rollstuhltransport werden 
umgerüstete Fahrzeuge in ausreichender Anzahl eingesetzt. Eine Neubeschaffung von 
Fahrzeugen ist im Hinblick auf den einjährigen Verlängerungszeitraum für 2027 nicht 
vorgesehen. 
Fahrzeuge, die Infrastruktur zur Fahrzeugabstellung und Aufladung sowie die Sozial- und 
Büroräume sollen wie bisher dem fahrleistungserbringenden Unternehmen zur Verfügung 
gestellt werden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre seit Einführung des HeinerLiner 
sowie die in 2025 durchgeführte Ausschreibung bilden dabei die Grundlage für die 
Ausgestaltung der bestehenden vertraglichen und betrieblichen Strukturen im Jahr 2027.

Kosten- und Finanzierungsansatz 2027 
Um den städtischen Zuschussbedarf in einem klar definierten Rahmen zu halten und die 
eingesetzten Mittel effizient und nachhaltig zu verwenden, bilden die Erfahrungen der 
vergangenen Jahre seit Einführung des HeinerLiner die Grundlage für die Betriebsfortführung 
im Jahr 2027. 
Kosten- und Finanzierungsansatz 2027 (Zahlen p.a.): 
• Fahrgeldeinnahmen (Schätzung): ca. 225 TEUR  
• Zuschuss des RMV: vsl. 175 TEUR  
• Betriebskosten (Schätzung): ca. 1.300 TEUR  
• Infrastrukturkosten (Energie und Abstellung, Schätzung): ca. 100 TEUR  
• Zuschussbedarf Stadt Darmstadt: ca. 1.000 TEUR

Beratungsverlauf (4)

TOP 13
TOP 188
TOP 13
TOP 7

Details

Vorlagen-Nr.
2026/0159
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.05.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00