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1604/2021

Dringlichkeitsentscheidung - Fortsetzung der Gemeinwesenarbeit in den bestehenden Quartieren auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 04.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 31.05.2021, TOP 10.1.7.1

Anlage 1 DE Fortsetzung Gemeinwesenarbeit

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 DE Fortsetzung Gemeinwesenarbeit

3993 Zeichen

\ Vorlagen-Nummer
StadtKöln | 1604/2021

Die Oberbürgermeisterin

Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
V/502/2

Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der

Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung

Betreff

Dringlichkeitsentscheidung - Fortsetzung der Gemeinwesenarbeit in den bestehenden
Quartieren auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms

Gremium

Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

Begründung für die Dringlichkeit:

31.05.2021

Die erforderliche Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld sollte am 26.04.2021 erfolgen. Diese Sit-
zung ist jedoch aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen. Die nächste Sitzung der Bezirksvertre-
tung Ehrenfeld ist auf den 31.05.2021 terminiert.

Der Beschluss zur Förderung der fünf Quartiere ab dem 01.07.2021 ist jedoch dringend erforderlich,
da ansonsten die zeitliche Angleichung an die weiteren neuen Quartiere nicht möglich ist. Durch eine
spätere Beschlussfassung können die notwendigen Maßnahmen zur Veröffentlichung des Förderpro-
gramms für die fünf Quartiere nicht begonnen werden, so dass der gleichzeitige Förderbeginn zum
01.07.2021 mit den neun zusätzlichen Quartieren nicht mehr möglich ist.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat zu beschließen:

Der Rat beschließt die Fortsetzung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in den fünf Quartieren
Kalk Nord, Holweide-Ost, Siedlung Am Donewald, Neu-Bocklemünd und Westend vom 01.07.2021
bis zum 30.06.2025.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die genannten Quartiere ab dem 01.07.2021 in das neu entwickel-
te Förderprogramm Gemeinwesenarbeit zu integrieren.

Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift

ROMAN _anaglimm H DAAF A Äasna Eng
U 7

Haushaltsmäßige Auswirkungen

U Nein

[] Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Ol Nein U] Ja _%

U] Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 238.732 €
Zuwendungen/Zuschüsse UlNein [] Ja _%

Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022

a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 243.505 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer

Auswirkungen auf den Klimaschutz
X Nein
m Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

mi Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung:

Am 10.09.2020 hat der Rat der Stadt Köln das neue Förderprogramm Gemeinwesenarbeit sowie eine
Ausweitung der Gemeinwesenarbeit um neun zusätzliche Quartiere beschlossen (4455/2020). Auf-
grund technischer Probleme verzögerte sich jedoch die Veröffentlichung des neuen Förderpro-
gramms. Die Veröffentlichung des Förderprogramms ist nun erfolgt und nach Entscheidung und Er-
lassen der Förderbescheide sollen die Träger die Gemeinwesenarbeit in den Fördergebieten zum
01.07.2021 mit einer vierjährigen Laufzeit bis zum 30.06.2025 aufnehmen. Mit Aussicht auf die hier
zu beschließende Integration der fünf Quartiere in das neue Förderprogramm, erfolgte für diese fünf
Quartiere für das erste Halbjahr 2021 auf Grundlage der bisherigen Förderkriterien vorerst eine Fort-
zahlung des Zuschusses.

Damit sowohl die Förderbedingungen als auch die Förderperiode der bisherigen und der neuen Quar-
tiere angeglichen werden können, ist zunächst zu beschließen, die fünf Quartiere ab dem 01.07.2021
bis zum 30.06.2025 weiterhin durch die Gemeinwesenarbeit zu unterstützen.

Die Vergleichbarkeit des effizienten und nachhaltigen Einsatzes der vorhandenen Mittel wird ein we-
sentlicher Bestandteil der wissenschaftlichen Begleitung sein. Um dies sicher zu stellen, bedarf es

3
eines gleichzeitigen Starts aller vierzehn Fördergebiete unter den Rahmenbedingungen des neuen
Förderprogramms.

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

4188 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/502/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1604/2021 
Freigabedatum 
 03.05.2021 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Dringlichkeitsentscheidung - Fortsetzung der Gemeinwesenarbeit in den bestehenden 
Quartieren auf der Basis des neu entwickelten Förderprogramms 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 31.05.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die erforderliche Anhörung der Bezirksvertretung Ehrenfeld sollte am 26.04.2021 erfolgen. Diese Sit-
zung ist jedoch aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen. Die nächste Sitzung der Bezirksvertre-
tung Ehrenfeld ist auf den 31.05.2021 terminiert.  
 
Der Beschluss zur Förderung der fünf Quartiere ab dem 01.07.2021 ist jedoch dringend erforderlich, 
da ansonsten die zeitliche Angleichung an die weiteren neuen Quartiere nicht möglich ist. Durch eine 
spätere Beschlussfassung können die notwendigen Maßnahmen zur Veröffentlichung des Förderpro-
gramms für die fünf Quartiere nicht begonnen werden, so dass der gleichzeitige Förderbeginn zum 
01.07.2021 mit den neun zusätzlichen Quartieren nicht mehr möglich ist.  
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat zu beschließen: 
Der Rat beschließt die Fortsetzung der Förderung der Gemeinwesenarbeit in den fünf Quartieren 
Kalk Nord, Holweide-Ost, Siedlung Am Donewald, Neu-Bocklemünd und Westend vom 01.07.2021 
bis zum 30.06.2025.  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die genannten Quartiere ab dem 01.07.2021 in das neu entwickel-
te Förderprogramm Gemeinwesenarbeit zu integrieren.  
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
28.04.2021  zugestimmt  gez. Spelthann  gez. Hanselmann

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  238.732 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    243.505 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Am 10.09.2020 hat der Rat der Stadt Köln das neue Förderprogramm Gemeinwesenarbeit sowie eine 
Ausweitung der Gemeinwesenarbeit um neun zusätzliche Quartiere beschlossen (4455/2020). Auf-
grund technischer Probleme verzögerte sich jedoch die Veröffentlichung des neuen Förderpro-
gramms. Die Veröffentlichung des Förderprogramms ist nun erfolgt und nach Entscheidung und Er-
lassen der Förderbescheide sollen die Träger die Gemeinwesenarbeit in den Fördergebieten zum 
01.07.2021 mit einer vierjährigen Laufzeit bis zum 30.06.2025 aufnehmen. Mit Aussicht auf die hier 
zu beschließende Integration der fünf Quartiere in das neue Förderprogramm, erfolgte für diese fünf 
Quartiere für das erste Halbjahr 2021 auf Grundlage der bisherigen Förderkriterien vorerst eine Fort-
zahlung des Zuschusses. 
 
Damit sowohl die Förderbedingungen als auch die Förderperiode der bisherigen und der neuen Quar-
tiere angeglichen werden können, ist zunächst zu beschließen, die fünf Quartiere ab dem 01.07.2021 
bis zum 30.06.2025 weiterhin durch die Gemeinwesenarbeit zu unterstützen.  
 
Die Vergleichbarkeit des effizienten und nachhaltigen Einsatzes der vorhandenen Mittel wird ein we-
sentlicher Bestandteil der wissenschaftlichen Begleitung sein. Um dies sicher zu stellen, bedarf es

3 
 
eines gleichzeitigen Starts aller vierzehn Fördergebiete unter den Rahmenbedingungen des neuen 
Förderprogramms.

Beratungsverlauf (1)

31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1.7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Donewald

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Details

Aktenzeichen
1604/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.05.2021
Erstellt
27.04.2021 17:16