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2011/0488

Sanierung Martinsviertel Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnahme, hier: Abbruch von Garagen auf rückwärtigem Gartengrundstück

Magistratsvorlage 15.11.2011

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2011/0488

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Datum: 14.11.2011

Bearbeiter:
Wissenschaftsstadt
Darmstadt

2011/0488

4066 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
14.12.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0488 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Sanierung Martinsviertel 
Sanierungsbedingte Ordnungsmaßnahme, hier: Abbruch von Garagen auf 
rückwärtigem Gartengrundstück 
 
Vorlage vom: 15.11.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Magistrat nimmt die Durchführung der Ordnungsmaß nahme (Abbruch von Garagen) auf dem 
privaten Anwesen Riegerplatz 3, Gemarkung Darmstadt Flur 2 Nr. 798/2 + 798/4 zur Kenntnis und 
stimmt der Maßnahme zu. 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
Die anfallenden Kosten in Höhe von 12.947,56 Euro (brutto, ohne Fahrradunterstand) können aus 
Sanierungsfördermitteln finanziert werden und stehen bei der Kostenstelle 061-030-1000 mit der Inv.-Nr. 
08061-4013 „Freilegung von Grundstücken“ zur Verfügung. 
 
 
 
Anlagen: RP - Angebot Abriss Garagen Fa. IVA 2011-08-23 
Lageplan

2 
... 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.11.2011  
 
Ausgangssituation: 
 
Im Martinsviertel, das von einer gründerzeitlichen Baustruktur geprägt ist, ist die Dichte der 
Bebauung überdurchschnittlich hoch. Daraus resultiert ein grundsätzlicher Mangel an Freiflächen 
und Stellplätzen. Die Obergrenze der Dichte, die in der Baunutzungsverordnung für allgemeine 
Wohngebiete vorgesehen ist, ist hier meist überschritten. Daher war es schon immer ein Ziel der 
Sanierung, Innenblockbereiche zu entkernen und dafür grüne Freiflächen zu schaffen. 
 
Die oben genannten Grundstücke sind im Ei gentum der Stadt und sollen an den Eigentümer des 
Vorderhauses Riegerplatz 3 veräußert werden. Sie befinden sich nebeneinander liegend im 
Innenbereich des Blocks 23.08 im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Martinsviertel und sind 
gestalterisch zu einer Einheit zusammengefasst. Sie sind mit einer Garagenzeile, bestehend aus 
sechs Garagen, bebaut. Der Zugang und die Zufahrt erfolgt über das Anwesen Riegerplatz 3, das 
über eine überbaute Toreinfahrt verfügt. Die Anordnung der Garagen auf der äußeren 
Grundstücksgrenze in Richtung Blockinnenbereich führt zu einer fast vollständigen Versiegelung 
des gesamten Freibereiches. 
 
Die Planungen zum Abbruch der Garagen wurden mit dem Kaufinteressenten erörtert. Er sieht die 
Maßnahme positiv und legte einen Gestaltungsvorschlag vor, in dem durch Abbruch der Garagen 
und durch Teilentsiegelung eine Gartenfläche von etwa 212 qm entstehen soll. Weiterhin sollen fünf 
Carports und 10 überdachte Fahrradständer im Randbereich entstehen, der direkt an das Gebäude 
anschließt. Die Maßnahmen zur Neugestaltung sollen vom zukünftigen Eigentümer auf eigene 
Kosten hergerichtet werden. Der hintere Teil des Grundstücks kann somit als begrünter Garten 
gestaltet werden und soll für alle Bewohner des Hauses als solcher nutzbar sein. 
 
Zum Abbruch des Gebäudes: 
 
Die Abbruchkosten können als Ordnungsmaßnahme im Sinne von § 147 BauGB aus 
Sanierungsfördermitteln erstattet werden und belaufen sich auf 12.947,56 Euro (brutto) gemäß dem 
Angebot des günstigsten Anbieters von dreien. In den geförderten Abbruchkosten ist nicht die 
Position 17 (Fahrradunterstand) des Anbieters enthalten. 
Die Durchführung der Abbruchmaßnahme und deren Kostenerstattung durch Städtebaufördermittel 
werden durch eine Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
geregelt. 
 
Darmstadt, 15.11.2011 
61.1 wi-sm     Tel. 3936 
 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
 
 
 
Brigitte Lindscheid    André Schellenberg 
Stadträtin     Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

TOP 644

Orte (1)

  • Riegerplatz 3

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0488
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.11.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00