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Fischerweg in Porz-Mitte

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0394/2017 vom 13.02.2017

Stand: Am 28.03.2017 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/663 Vorlagen-Nummer 0394/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.03.2017 Fischerweg in Porz-Mitte hier: Anfrage der CDU Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 07.02.2017, TOP 8.1.2 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um die Beantwortung folgender Fragen: „Wegen einer Baumaßnahme im Bereich Friedrich-Ebert-Ufer in Porz-Mitte wurde die Einbahnstra- ßenregelung im Fischerweg aufgehoben, um gegenläufigen PKW-Verkehr zu ermöglichen. Hierfür wurden mobile Schilder „Absolutes Halteverbot“ aufgestellt. Dennoch wird, meist im Bereich der Ein- und Ausfahrt zur Hauptstraße geparkt, was bei gegenläufi- gem Verkehr im Fischerweg zu schwierigen Situationen und zu Rückstaus auf der Hauptstraße führt. Dem Ordnungsamt ist es bisher nicht möglich, die „Falschfahrer“ zu ahnden, weil eine entsprechende Berechtigung vom Aufsteller der mobilen Schilder – hier: Amt für Straßen und Verkehrstechnik – nicht erteilt wurde.“ Daher bittet die CDU Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: „ 1. Wird die Berechtigung zur Ahndung von Falschparkern noch erteilt? 2. Wenn ja, wann wird diese Berechtigung ausgesprochen? 3. Wenn nein, warum wird die Berechtigung nicht ausgesprochen?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1-3: Im Bereich des Friedrich-Ebert-Ufer, zwischen Fischerweg und Bennauerstraße, droht die Böschung zum Rhein abzurutschen. Mit Antrag vom 23.09.2016 wurde hier für den Zeitraum vom 30.09.16 – 28.02.2017 durch Vorlage eines Verkehrszeichenplans eine Baustellengenehmigung erteilt. Dieser Plan beinhaltete auch die Aufstellung von mobilen Verkehrszeichen. Somit besteht für den Ordnungs- und Verkehrsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung die rechtliche Handhabe gegen Falschparkern vorzugehen. 2

Beratungsverlauf

  1. 28.03.2017

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 8.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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