2025/0126
Antrag der TG07 Eberstadt e. V. auf vorzeitige Durchführung der Maßnahme hier: Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage
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2025/0126
3133 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
29.04.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Sportamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0126
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 424010
Kostenstelle: 052-010-1200 Investitionsnummer:
Kostenträger: 4240-11 Sachkonto: 0358010
Betreff: Antrag der TG07 Eberstadt e. V. auf vorzeitige Durchführung der Maßnahme
hier: Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage
Vorlage vom: 22.04.2025
Beschlussvorschlag :
1. Dem Antrag der TG07 Eberstadt e. V. auf vorzeitige Durchführung der Maßnahme
„Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage “ wird zugestimmt.
2. Mit dem Beschluss erfolgt keine grundsätzliche Zusage auf eine Förderung. Dies bleibt den
weiteren Beratungen der städtischen Gremien vorbehalten.
Anlagen: Antrag auf städt. Förderung, TG07 (PV -Anlage)
Angebot Rieger Solarkonzepte, TG07 e. V.
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.04.2025
Die TG07 Eberstadt e. V. hat einen Antrag auf Förderung bei der Wissenschaftsstadt
Darmstadt eingereicht. Gemäß den Sportförderungsrichtlinien ist der Antrag förderungsfähig,
kommt aber bei einer Bezuschussung erst im Jahr 202 6 zum Tragen.
Um die Betriebskosten und die CO2 -Emmissionen zu reduzieren möchte der Verein e ine
überfällige Modernisierung der Zähleranlage durchführen. Im Zuge dessen soll eine
Photovoltaikanlage angeschafft und installiert werden. Um diese im Sommer 2025 bereits
nutzen zu können, bittet der Verein darum die Baumaßnahme bereits jetzt durchführen zu
können.
Mit dem Sportamt ist die Maßnahme besprochen. Der Antrag der TG07 Eberstadt e. V. ist
fach- und sachgerecht und wird dementsprechend befürwortet.
Der Verein hat weiterhin einen Zuschuss beim Land Hessen beantragt. Ob und ggf. in welcher
Höhe die Maßnahme gefördert wird, kann allerdings noch nicht abgesehen werden. Das
Budget beim Landessportbund ist gerade durch Bezuschussung einer anderen Maßnahme
des Vereines ausgeschöpft.
Darmstadt, 22.04.2025
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
anlage 1
2531 Zeichen
52/301 - 09 20 Antrag auf städtische Förderung im Sportstättenbau bzw. Investitionsbereich Postfach 11 1061 Sportamt 64225 Darmstacit Wissenschaftsstadt Darmstadt Sportamt Bad Nauheimer Str. 2 64289 Darmstadt Name des Vereins TG07 Eberstadt e.V. Wissenschaftsstadt Darmstadt Der Magistrat 1. Vorhaben (Beschreibung in Stichworten, z. B. Neubau bzw. Umbau, Standort, Raumprogramm, Ausstattung bzw. Art der Anschaffung) Anschaffung und Installation einer PV-Anlage mit 50 Modulen, Speicher und 2 halböffentlichen Ladesäulen sowie Ereuerung des Zählerschranks an die aktuell geltenden Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der e-netz Südhessen. 2. Begründung des Bedarfs (bitte unbedingt ausfüllen, evtl. gesondertes Blatt verwenden) Reduzierung der Betriebskosten durch Solarenergie. Reduzierung der CO2-Emmissionen. Überfällige Modernisierung des Zählerschranks/der Zähleranlage mit Hauptverteilung zur Erfüllung der Technischen Anschlussbedingungen der e-netz Südhessen. 3. Geschätzte Gesamtkosten 4. Finanzierungsvorstellungen a) Eigenleistung des Vereins Barmittel Wert der Selbsthilfe b) städtische Zuwendung c) Zuwendung des Landes Hessen d) Zuwendung des Landessportbundes Hessen e) sonstige Zuschussgebende f) Fremdmittel (Kredit, Darlehen) Gesamt Sportamt Telefon: 06151 13-2971 Bad Nauheimer Str. 2 Telefax: 06151 13-2940 64289 Darmstadt E-Mail: info@darmstadt.de Internet: www.darmstadt.de 35.000,00 € 13.250,00 € € 15.750,00 € € 6.000,00 € € € 35,000,00 € Mitglied j 9 im ./2 Sprechzeiten: 5 Fetokgstkgsr nach Vereinbarun . Erna ® * Familie = 5. Sind Anträge bei anderweitigen Zuschussgebenden gestellt? R&l ja U nein Höhe der eventuellen Zusage 6.000 € Bei Bauvorhaben: Datum 6. Angestrebter Baubeginn Bauzeit und vorgesehene Bauzeit Name des Architektur- Namne, Vorname 7. büros PLZ, Ort, Straße, Hausnummer 8. Bauantrag a) Ist eine Bauvoranfrage gestellt? [ja DJ nein b) Ist der Bauantrag gestellt? DUja DO nein Datum c) Wann wurde der Bauantrag gestellt? Nummer d) amtliche Nummer des Bauantrags 9. Ist die Baugenehmigung erteilt? Oija O nein Datum des Bauscheins Nummer des Bauscheins Datum und Unterschrift Vereinsstempel Person, die den Verein gesetzlich vertritt und Funktion Als Anlagen sind unbedingt beizufügen: a) Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung des Architekturbüros b) Lageplan c) Bauplan mit Grundriss, Schnitte, Ansichten d) Firmenangebote (Ausschreibungsergebnisse) Der Antrag ist bis jeweils 31. Juli eines Jahres einzureichen! Stand: 04/2020
anlage 2
60694 Zeichen
Sascha Riedle
sascha.riedle@rieger-solarkonzepte.de
015175056913
Dieter Wichmann
Schlossstr. 39
64297 Darmstadt
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Kostenvoranschlag Nr. 1259
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> RIEGER — 0 24 Febtugt 2025
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Ihr Kostenvoranschlag
Sehr geehrte/r Wichmann,
wir freuen uns, Ihnen unseren Kostenvoranschlag für Ihre Photovoltaikanlage vorstellen zu dürfen. Unser Ziel ist
es, Ihnen eine qualitativ hochwertige Lösung zu einem fairen Preis anzubieten.
Geplant haben wir die Dachbelegung mit einer 10° Ost/West Aufstanderung mit Beschwerung It. statischer
Berechnung.
Wie vor Ort besprochen, ist die Montage der PV-Speicher Kombination im Außenbereich vorgesehen. Von hieraus
schließen wir uns Mittels Außensäule an das bestehende Hausnetz an.
Die Außensäule wird gleichzeitig auch unser Verknüpfungspunkt zu beiden Wallboxen.
Die von uns angebotenen Wallboxen sind komplett systemoffen, sodass eine Abrechnung je nach Entwicklung bzw.
Umsetzungswunsch über kurz oder lang jederzeit umgesetzt werden kann. Hier sind sämtliche Varianten möglich,
von Zahlung auf Vertrauensbasis bis hin zu Mitgliedercodes bzw. NFC-Chips mit genauer Zuordnung der einzelnen
Mitglieder und geladener Energie.
Um unser Energiekonzept zu komplettieren, haben wir das bereits angesprochene Energiemanagement, inte
griert.
Das ermöglicht uns die Visualisierung der kompletten Anlagenwerte samt Verbrauchsoptimierung, die Möglichkeit
die verbauten Verbrauchszähler zu erfassen und statistisch festzuhalten, zu Optimieren und bei Bedarf die Um-
setzung einer Spotpreis orientierten Ladelogik.
Des Weiteren lassen sich Klimaanlagen integrieren und somit voll in das Energiekonzept einbinden.
Folgende Positionen sind noch nicht beziffert:
- Tiefbauarbeiten zur Erschließung der Ladesäulen, diese werden nach Festlegung der Installationsorte bzw. der
Parkflächen erfragt
- Zähler Wasseruhren und Gaszähler, die Einbungsmöglichkeiten werden im Zuge einer Detailprüfung geprüft.
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir
freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen dabei zu helfen, die richtige Wahl Ihres Energiekonzeptes zu
treffen.
Jan Germann & Sascha Riedie GbR www.rleger-solarkonzepte.de 2/25
Kornstr. 17. 68649 GroR-Rahrheim
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a RIEGER—— 24, Februar 2025
= \ SOLARKONZEPTE
Auf einen Blick
Ihr Kostenvoranschlag auf einen Blick: Mit Ihrer Photovoltaikanlage produzieren Sie CO2-neutral Strom. Mit
Ihrem Stromspeicher erreichen Sie eine höhere Unabhängigkeit. Mit Ihrer Wallbox laden Sie Ihr E-Auto einfach
und sicher zu Hause.
Photovoltaikanlage (22,25 kW Peak) 17.352,25 €
Stromspeicher (13,00 kWh) 9.150,00 €
Wallbox (22,00 kW) 2.879,82 €
I Zusätzliche Komponenten 2.687,26 €
Gesamtinvestition 32.069,33 €
Sie finden Ihren Kostenvoranschlag auch Online.
Scannen Sie dazu einfach den nebenstehenden QR-Code.
lan Germann & Sascha Riedie GbR www.rieger-solarkonzepte.de 3/25
Kornstr 17. 68649 Groß-Rahrheim
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= RIEGER u 24. Tebruar 2025
= \ SOLARKONZEPTE
Ihre Photovoltaikanlage
Hier sehen Sie die Details zur Photovoltaikanlage, die wir für Sie geplant haben.
IHRE DACHBELEGUNG
22:25 Anlagengröße
Die Anlagengröße in Kilowattpeak bezeichnet die Leistung Ihrer Anlage unter Standardbedingungen.
50. Module
Wir installieren für Sie 50 Module wie oben gezeigt auf Ihrem Dach, vorausgesetzt es ist technisch machbar.
Jan Germann & Sascha Riedle GbR
www,rieger-solarkonzepte.de 4125
Kornstr. 17. 68649 Groß-Rahrheim
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22
= , SOLARKONZEPTE
VERBAUTE KOMPONENTEN
Solarmodul 445W - full black - bifazial
Glas-Glas
Ja-Solar
50 Stück
Bifaziale PV-Module in Full Black von JA Solar mit 22,6 % Wirkungsgrad
und 445W Leistung.
Das Bifazial-Modul JAM54D41 ist mit der fortschrittiichen DeepBlue 4.0
Pro- sowie N-Type-Technologie ausgestattet, die Langlebigkeit, Effizienz
und Leistungsfähigkeit Ihres Solarsystems maximiert.
Dieses bifaziale Solarmodul kommt mit einer 25-jährigen Produktga-
rantie und einer 30-jährigen Leistungsgarantie vom Hersteller JA Solar.
Die DeepBlue 4.0 Technologie bietet verbesserte Lichtaufnahme und
reduzierte Zellverluste, was zu einer höheren Energieausbeute führt.
Das JA Solar JAM54D41/LB ist ein bifaziales Glas-Glas-Modul, das sowohl
die direkte Sonneneinstrahlung als auch reflektiertes Licht, das auf die
Rückseite fällt, zur Stromerzeugung nutzen kann. Dank dieser Funktion
erzielen Sie eine höhere Energieausbeute und maximieren Ihre Ener-
gieerträge. Als Glas-Glas-Modul ist es zudem besser gegen Umweltein-
flüsse geschützt als herkömmliche Glas-Folie-Module. Zusätzlich bietet
das Modul ein verbessertes Temperaturverhalten, wodurch es auch bei
höheren Temperaturen effizient arbeitet und weniger Leistungsverluste
aufweist.
Glas-Glas Modul mit bifazialer n-Type Zelle / Full Black / Verbesserter
Temperaturkoeffizient / Geringe Leistungsdegradation / Umfangreiche
Zertifizierung / 25 Jahre Produkt- und 30 Jahre lineare Leistungsgarantie
{bei einer verbleibenden Leistung von mind. 87,4 %) - Details entneh-
men Sie bitte den Garantiebedingungen des Herstellers
v Ja-Solar JAM43D41
Materialpaket Anschluss & Montage
Standard
1 Pauschale
v
v
v
v
DC Leitungspaket bis 30 Meter
AC Leitungspaket bis 15 Meter
Dichtungsmanschette für Solarkabel
Erdungspaket bis 30 Meter
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Karnstr 17. 68649 Groß-Rohrheim
24. Februar 2025
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| RIEGER ü 24 Februar 2025
" SOLARKONZEPTE
Unterkanstruiktian für Modulmontage
auf Flachdach (Beschwerung)
50 Stück
Die Modulorientierung kann in Portrait oder Landscape erfolgen.
Auch bei der Aufständerung ist Flexibilität angesagt: Diese kann, bis
zu einer Modulgröße von 2.400mm x 1.350mm, in 10° sowie in 15°
erfolgen.
Qualitätsprodukte aus Deutschland / Europa
Durch hohe Abstände von Dach zu Modul werden beste Bedingungen
für die Pflanzen geschaffen.D
= Hochwertige Markenkonstruktion
v
UNSERE LEISTUNGEN
Planung, Beratung & Netzanmeldung
Standart
Individuelle Planung und Beratung vor Ort
Auslegung und Simulation ganz nach ihren Vorgaben
“ Energiefluss- und Wirtschaftlichkeitsberechnung
“ Einweisung, Anmeldung und Inbetriebnahme
Netzverträglichkeitsprüfung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber
Registrierung im Marktstammdatenregister
Servicepaket Anschluss & Montage
Standard
““ DC Leitungsverlegung
AC Leitungsverlegung
= Dacheinführung der Solarkabei
1x Wandurchbruch
Montage des Wechselrichter
Jan Germann & Sascha Riedle GbR www.rieger-solarkonzepte.de 6/25
Kornstr 17. 68649 Groß-Rohrheim
v4
R
- (ESER 5 24. Februar 2025
= \ SOLARKONZEPTE
Modulmontage
50 Pauschalen
Montage, Verkabelung und Anschluss aller Module nach Belegungsplan
und gültigen VDE-Richtlinien
installation der Module nach Belegungsplan
Gerüstpaket
Baustelleneinrichtung nach Vorgaben des Arbeitsschutzes und der gül-
tigen Arbeitssicherheitsrichtlinien als Arbeitsgerüst und oder Absturz-
sicherung
Aufstellung eines Schnellgerüstes zur Montage der Photovoltaikanlage
Anmeldung und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage
Inbetriebnahme der Anlage nach vorangegangenem fachgerechten Anschluss an den kundenseitig vorhandenen Zähler-
schrank durch eine Elektrofachkraft, inklusive aller Mess -und Prüfprotokolie - Übergabe und Einweisung in Ihre neue So-
laranlage inkl. Freischaltung eines persönlichen Zugangs für die Hersteller-Cloudoberfläche
KFZ & Fahrtkostenpauschale
10 Stück
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Kornstr 17. 68649 Groß-Rahrheim
\.
Nom
- RIEGER c 24. Februar 2025
- \ SOLARKONZEPTE
MONATLICHE ENERGIEPRODUKTION
Hier sehen Sie die Stromproduktion Ihrer zukünftigen Photovoltaikanlage über ein jahr hinweg.
5.000 kwh
4,8
[6
oO
acc
Wr wu
2.000 kwh
1.000 kWh
0 kwh
Januar März Mai Juli September November
20.786 kw" >tromertrag im Jahr
In einem durchschnittlichen Jahr ist für Ihre Photovoltaikanlage von ungefähr diesem Ertrag auszugehen.
Die in dieser Simulation berechneten Ertragswerte basieren auf dem spezifischen Standort, der Neigung und der Ausrichtung der PV-Module. Sie stellen eine näherungsweise Schätzung dar
und können im Individualfall abweichen. Die Ergebnisse sind nicht als verbindliche Zusage für die tatsächliche Leistung der ‚Anlage zu verstehen,
Jan Germann & Sascha Rledie GbR www.rieger-solarkonzepte.de
Karnstr. 17. 68649 Groß-Rohrheim
Lt
SOLARKONZEPTE
Ihr Energiespeicher
Hier sehen Sie die Details zum Energiespeicher, den wir für Sie geplant haben.
VERBAUTE KOMPONENTEN
Sigenergy SigenStore 13.0 kWh + 17 kW
Energy Controller
Sigenergy
1 Stück
Der stapelbare SigenStore ist gemeinsam mit dem Sigen Energy Con-
troller Hybrid-Wechselrichter das perfekte Speichsystem mit modularer
Speicherkapazität. Das optional erhältliche Energy Gateway ist die
ideale Ergänzung zur Sigenergy SigenStore, wodurch mit minimalen
Installationsaufwänden ein netzersatzfähiges Heimspeichersystem er-
richtet
werden kann.
Mit dem Sigen Energy Gateway können verschiedene Geräte vernetzt
und mittels integrierter Intelligenz gesteuert werden.
Jetzt schon an Morgen denken!
inkl. MySigen APP Ki - macht deine Anlage Spotpreisfähig
laden wenn es günstig ist und verbrauchen wenn es teuer ist
Netzladung mit dynamischen Strompreisen
5 Stufen Sicherheitskonzept inkl. Selbstlöschfunktion
inkl. Montagekit
yes ss % ‘x
inkl. Smart Meter
Speichergröße
1 3,00 kWh Die Speichergröße in Kilowattstunden (kWh) beschreibt die maximale Menge Strom, die Ihr Speicher
8
aufnehmen und abgeben kann.
Jan Germann & Sascha Riedie GbR www.rieger-solarkonzepte.de
Karnstr 17 68649 Groß-Rahrheim
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- (BIEGER 24. Februar 2025
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TEREGER 24. Februar 2025
“ > SOLARKONZEPTE
Ihre Elektromobilität
Walibox
Hier sehen Sie die Details zu Ihrer Wallbox, die wir für Sie geplant haben.
Wallbox 11 kW inkl. Standfuß
Loxone
2 Stück
Die Loxone Wallbox ermöglicht dynamisches Laden von 1,38KW bis
11kW für Elektrofahrzeuge. Die Tree Schnittstelle ermöglicht alle Frei-
heiten für ein effizientes Energiemanagement.
Max. Ladeleistung:
11kW (3 phasig 164)
3,7KW (1 phasig 164)
einstellbar von 1,38kW bis 3,7/11kw
Ladekabel mit Stecker:
Typ 2 Stecker (IEC 62196}
5 Meter Kabel, 5x2,5mm? + 1x0,5mm?
Modbus RTU zum Anschluss von Energiezählern:
max, 1 Gerät
max. 3m Leitungslänge
einstellbare Baudrate & Parität
Datentypen: 16 & 32 bit
min. Abfragezyklus: 0,1s/1s
Loxone Tree:
Verbindung mit Miniserver / Tree Extension
Schutzart:
IP44 (IEC 60529) IK08 (IEC 62262)
Produktmaße:
430x190x130mm 71 6,93x7,48x5,12" (HxBxT)
=“ Kostenlos laden: PV-Überschuss effizient nutzen
” Nutzeridentifikation und Abrechnung per NFC
“ Flottentauglich: Absicherung der Leitung und des Gebäudes dank
optimaler Leistungsverteilung
“ _OCPP fähig
“ inkl. Standfuß
inkl. MID Zähler
Anschlusspaket Wallbox
2 Stück
Beinhaltet
- Zuleitung <10 Meter 5x6 mm? NYM-)
- Kabelschutzrohr nach Absprache und Gegebenheit
- Fehlerstromschutzschalter + Leitungsschutzschaiter nach Herstellervorgabe
- Anschlussmaterial
Jan Germann & Sascha Riedle GbR www.rleger-solarkonzepte.de 10/25
Kornstr 17 68649 Groß-Rohrheim
\s
x
= (RIESER 02 24. Februar 2025
= \ SOLARKONZEPTE
Ladeleistung
22,00 kw Die Ladeleistung in Kilowatt (kW) beschreibt die Ladeleistung, die Ihre Wallbox maximal an Ihr Fahrzeug
abgeben kann.
Jan Germann & Sascha Riedie GbR www.rieger-solarkonzepte.de 11/25
Kornstr. 17 68649 Groß-Rohrheim
\
Ss
(RIEGER 24. Februar 2025
= © SOLARKONZEPT!
Ihr Haushalt
Hier sehen Sie, wie sich Ihr Haushalt in Zukunft im Hinblick auf Energieverbrauch & Energieerzeugung verhalten kann.
IHRE ANGABEN
Stromverbrauch 7.000 kwh
Strompreis 30 ct/kwh
Strompreissteigerung 3,00 % pro Jahr
IHR ENERGIEHAUSHALT .
Hier sehen Sie, wie die Energie zwischen einzelnen Komponenten fließt:
Von Ihrer Photovoltaikanlage fließen 3.683 kWh direkt in Ihren Haushalt und 2.564 kWh in den Speicher. Der verbleibende Strom, also 14.539
kwh, wird in das Netz eingespeist. Aus Ihrem Speicher fließen 2.314 kWh weiter in Ihren Haushalt. Insgesamt beziehen Sie 1.003 kWh Ihres
Haushaltsverbrauchs aus dem Netz.
Photovoltaik
Ihre Autarkie im Haushalt
Die Autarkiequote zeigt, wie viel des benötigten Stroms für Ihren Haushalt selbst erzeugt wird.
ao
[#5
Ihr Eigenverbrauch
25 Die Eigenverbrauchsquote gibt an, wie vie! des erzeugten Solarstroms selbst genutzt und nicht in das
öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Die ın dieser Simulation berechneten Eru agsweı le basıeren auf dem spezifischen Standort, der Neigung und der Aust icntung der PV-Module Sie stellen eıne nahen ungsweise Schätzung dar
und konnen ım Individualfall abweichen. Die Ergebnisse sınd nicht als verbindliche Zusage fur die tatsachlıche Leistung der Anlage zu verstehen
Jan Germann & Sascha Riedle GbR. www,rieger-solarkonzepte.de 1205
Kornstr. 17.68649 Groß-Rahrheim
Er
= ( RIEGER 2
= \ SOLARKONZEPTE
24. Februar 2025
Ihre Wirtschaftlichkeit
Hier sehen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer geplanten Komponenten.
AMORTISATION
40.000 €
30.000 €
20.000 €
10.000 €
0€
-10.000 €
-20.000 €
-30.000 €
2025 2027 2029 2031 2033 2035 2037 2039 2041 2043
38.409: Gesamte Einsparungen
Auf eine Sicht von 20 Jahren sparen Sie 38.409 €.
Break-Even
Die Amortisation wird nach 9 Jahren im Jahr 2034 erwartet
9 Jahre
Die Berechnungsergebnisse dienen der Orientierung und können im Einzelfall abweichen. Einflussfaktoren wie Wetterbedingungen, Strompreisänderungen, Degradation der PV-Module und
‚„dividuelles Verbrauchsverhalten können zu Abweichungen zwischen den prognostizierten und den tatsächlich erreichten Werten führen,
Jan Germann & Sascha Riedie GbR wwwu.rleger-solarkonzepte.de 13/25
Karnstr 17. 6R649 GroR-Rahrheim
vi
n
=TIRIEGER —- —O 24. Februar 2025
= SOLARKONZEPTE
ZUSÄTZLICHE KOMPONENTEN
Verteilersäule inkl. Montageplatte
1 Stück
Verteilersäule -
- inkl. Montageplatte
- inkl. Hutschienen
Bestückungspaket individuell
1 Stück i
Bestehend aus:
- 1 St Fl (Leistung nach Herstellervorgaben des Wechselrichters)
- 1 St Leitungsschutzschalter drei-Fach (Leistung nach Herstellervorgaben des Wechselrichters}
- 1 St Kleinmatcrialpauschale
- 1 St Verbrauchsmaterialpauschale
- NYM-J 5x10mm? bis 10 Meter (Dimensionierung It. Herstellervorgabe, Leitungslänge und Leistungsangaben des Wechselrich-
ters),
> 10 Meter (Aufpreis je nach Länge)-O
Energiemanagementpaket
Loxone
1 Stück
Effizientes und umfassendes Energiemanagement!!
Mit Loxone in Richtung Zukunft.
Was passiert mit ihrer Erzeugten Energie?
Loxone übernimmt, mit der passenden Programmierung, die Aufgabe
eines Effizienten Energiemanagers.
Wir leiten die Energie dahin wo sie gebraucht wird.
Dabei stehen die Erfassung und Visualisierung aller Energieverbrau-
cher, -erzeuger und -abnehmer im Gebäude im Fokus. Damit sämtli-
che Energieflüsse visualisiert und optimiert werden können, benötigt
ein Gebäude eine zentrale Steuerung: den Loxone Miniserver. Dieser
verbindet alle (Energie-J}Komponenten eines Gebäudes und sorgt dafür,
dass diese sowohl einzeln als auch im Zusammenspiel so effizient wie
möglich arbeiten.
Spotpreisoptimierung
- Überschussladen
Energieoptimierung nach 8144 EnWG
mögliche Einbindung von Wärmepumen
mögliche Einbindung von Klimaanlagen
uva
Lastmanagement
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Karnstr. 17. AR649 GroR-Rahrheim
\.
x
> RIEGER———E 24. Februar 2025
= \ SOLARKONZEPTE
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
Netzseitiger Anschluss durch Meister
Elektrotechnik
16 Stunden
Fachgerechte Montage der AC Komponenten inkl. Anschluss Photo-
voltaikanlage durch Elektrotechnik-Meister nach gültigen VDE-Normen
und Herstellervorgaben
Hinweis: Einige Netzbetreiber erheben für das Setzen des Solarstrom-
zählers bzw. des Eigenverbrauchzählers sowie des Rundsteuerempfän-
ger (wenn benötigt) und für die Abnahme der Photovoltaikanlage eine
Gebühr, die nicht Bestandteil dieses Angebots ist!
Fachgerechte Montage alle angebotenen AC Komponenten (siehe
Materialpaket)
Fachgerechter Anschluss der Photovoltaikanlage
Arbeiten an Zählerplatz nach gültigen TAB
Softwarepaket Rieger Energyflow
Werden Sie maximal Effizient!
Mit unserer Softwarelösung bleiben keine Wünsche offen.
Wir leiten die Energie dahin wo sie gebraucht wird.
Dabei stehen die Erfassung* und Visualisierung aller Energieverbraucher, -erzeuger und -abnehmer im Gebäude im Fokus.
Damit sämtliche Energieflüsse visualisiert und optimiert werden können, benötigt ein Gebäude eine zentrale Steuerung: den
Loxone Miniserver. Dieser verbindet alle (Energie-)Komponenten eines Gebäudes und sorgt dafür, dass diese sowohl einzeln
als auch im Zusammenspiel so effizient wie möglich arbeiten.
* je nach Verbauter Sensoren, Aktoren und Zähler können zusätzliche Komponenten nötig sein
Visualisierung der Energieflüsse
v Spotpreisoptimierung
maximales Sparpotential inkl.
Jan Germann & Sascha Riedle GbR www.rleger-solarkonzepte.de 15/25
Kornstr 17. 68649 GroR-Rahrheim
u
x
> [ RIEGER-——r 24. Tebruar 2025
= » SOLARKONZEPTE
Optionale Komponenten
Hier sehen Sie einige optionale Komponenten und Dienstleistungen, die wir Ihnen anbieten können.
Klimamanagment
Einbindung kompatibler Klimageräte; inkl. Softwarepaket zur Einbindung in bestehendes Management.
Kompatible Hersteller:
- Därlkein
- Toshiba
- Fujitsu
- Sinclar
Sie besitzen ein Klimagerät eines anderen Herstellers? kein Problem.
Gerne prüfen wir diesen auf Einbungsmöglichkeit.
NAME MENGE
AC Control AIR 1x
240,00 €
inkl. 0,00 € MwSt.
Jan Germann & Sascha Riedie GbR www.rieger-solarkonzepte.de 16125
Karnsır. 17. 68649 Groß-Rahrheim
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x
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= \ SOLARKONZEPTE
Bestandteile Ihres Kostenvoranschlags
Hier sehen Sie alle Komponenten & Dienstleistungen, die Bestandteil Ihres Kostenvoranschlags sind.
Photovoltaikanlage
NAME TYP
Solarmodul 445W - full black - bifazial Glas-Glas Modul
Planung, Beratung & Netzanmeldung
Servicepaket Anschluss & Montage
Materialpaket Anschluss & Montage
Serviceleistung
Serviceleistung
Andere
Unterkonstruktion für Modulmontage auf Flachdach (Be- Gestellkonstruktion
schwerung)
Modulmontage
Gerüstpaket
Serviceleistung
Serviceleistung
Anmeldung und Inbetrieonahme der Photovoltaikanlage Handwerkerleistung
KFZ & Fahrtkostenpauschale
Speicher
NAME
Handwerkerleistung
TYP
Sigenergy SigenStore 13.0 kWh + 17 kW Energy Controller Stromspeicher
Wallbox
NAME
Wallbox 11 kW inkl. Standfuß
Anschlusspaket Wallbox
Jan Germann & Sascha Riedle GbR
Karnstr 17. 68649 Groß-Rahrheim
TYP
Wallbox
Zubehör zu Wallbox
www.rieger-solarkonzepte.de
24. Februar 2025
ANZAHL
50x
50x
50x
10x
17.352,25 €
inkl. 0,00 € MwSt.
ANZAHL
1X
9.150,00 €
inkl. 0,00 € MwSt.
ANZAHL
2x
2x
2.879,82 €
inkl. 459,80 € MwSt.
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\RIESER 2 24. Februar 2025
= SOLARKONZEPTE
Zusätzliche Komponenten
NAME TYP ANZAHL
Netzseitiger Anschluss durch Meister Elektrotechnik Serviceleistung 16x
Verteilersäule inkl. Montageplatte Andere 1x
Bestückungspaket individuell Andere 1x
Energiemanagementpaket Zubehör zu Wechselrichter 1x
Softwarepaket Rieger Energyflow Serviceleistung 1x
2.687,26 €
inkl. 0,00 € MwSt.
Gesamt (Netto) 31.609,53 €
Mwst. (0,0 % auf 29.189,51 ©) 0,00 €
Mwst. (19,0 % auf 2.420,02 €) 459,80 €
Gesamt (Brutto) 32.069,33 €
Optionale Komponenten
[] Klimamanagment
Einbindung kompatibler Klimageräte, inkl. Softwarepaket zur Einbindung in bestehendes Management,
Kompatible Hersteller:
- Mitsubishi
- Daikin
- Gree
-LG
- Toshiba
- Fujitsu
- Sinclar
Sie besitzen ein Klimagerät eines anderen Herstellers? kein Problem.
Gerne prüfen wir diesen auf Einbungsmöglichkeit.
MFNGE
AC Control AIR 1x
240,00 €
inkl. 0,00 € MwSt.
Jan Germann & Sascha Riedie GbR wwvw.rieger-solarkonzepte.de 18/25
Kornstr 17. 68649 Graß-Rahrheim
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- ((RIEGER —y 24. Februar 2025
und ILARKONZEPTE
Kostenvoranschlag akzeptieren
Wir hoffen, unser Kostenvoranschlag ist für Sie von Interesse und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sollten
Ihrerseits Fragen auftreten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ausführungsfrist: Die angebotenen Arbeiten können nach Eintreffen der benötigten Hardware, je nach Wetter -
und Liefersituation ausgeführt werden. Das Montage-Team kann die Montage bei normalen (Wetter) Bedingungen
zu je 6- 10 Stunden pro Werktag durchführen. Eine gesicherte 230V Stromversorgung sowie sanitäre Einrichtungen
sind hierfür bauseitig kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Vor Montagebegin sind mindestens 10 (zehn) Ersatzziegel / Ersatzdachsteine der Dacheindeckung kostenfrei zur
Verfügung zu stellen.
Zahlungsbedingungen:
Es werden Abschlagszahlungen nach baufortschritt gestellt. Eine anzahlung erfolgt nicht.
Dieser Kostenvoranschlag ist freibleibend und hat, sofern nicht anders vermerkt, eine Gültigkeit von 14 Tagen.
Eine verbindliche Lieferverpflichtung entsteht erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns, technische
Änderungen bleiben jedoch vorbehalten.
Hiermit bestätige ich, dass ich den Wegfall der 19% Mehrwertsteuer nach den Richtlinien der aktuellen Gesetzge-
bung in Anspruch nehme. Meine bestellten Artikel dienen der Stromerzeugung im Sinne des Gesetzestextes für
mich zu Wohnzwecken bzw. für mein Wohngebäude. Ich betreibe keinen Handel mit diesen bestellten Produkten
bzw. mit dem erzeugten Strom und verwende diese Produkte nicht für gewerbliche Objekte.
Ich bin Privat Kunde und kein gewerblicher Käufer!
Sollte sich dieser Tatbestand ändern, verpflichte ich mich schon heute die Mehrwertsteuer nachzuentrichten.
BEFREIUNG DER UST 2023 5 12 ABS. 3 USTG FÜR PV
Mit dem Kauf des Artikels bestätigen Sie folgendes:
Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage auf und in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie
öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert
wird.
Anlage unter 30 kW Peak ist Haftung des Kunden für falsche Angaben.
Kein gewerblicher Weiterverkauf!
Preis gilt ausschließlich für Verkauf an Privatpersonen (0% USt)
Bei Unternehmen wird zusätzlich 19% USt fällig und dem Kaufpreis hinzuaddiert.
Es gilt die gesetzliche Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der technischen Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage.
Wir bedanken uns sehr für Ihr Vertrauen.
Ort, Datum, Name, Unterschrift
Jan Germarmn & Sascha Riedle GbR www.rleger-solarkonzepte.de 19/25
Knrmetr 17 6RAAQ AraR-Rahrheim
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= RIEGER © 24. Februar 2025
= » SOLARKONZEPTE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jan Germann und Sascha Riedle GbR, Kornstraße 17, 68649 Groß-Rohrheim, Tel.: +49 (0) 1741732775 E-Mail: Internet:
Geschäftsführer: Jan Germann, Sascha Riedle USt-ID: DE348863607
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jan Germann & Sascha Riedle GbR (nachfolgend „Rieger Solarkonzepte”), Kornstraße 17, 68649 Groß-Rohrheim Tel: +49 (0) 1741732775, gelten für
Verbraucher (nachfolgend „Kunde"),
Stand 13.03.2024
Allgemeines, Begriffserläuterungen, Geltungsbereich; Datenschutz
1.1. Diese Allgemeinen Geschaftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten fur alle Geschaftsbeziehungen der Jan Germann, Sascha Riedle GbR (im Folgenden „Rieger Solarkonzepte”) mıt
einem Verbraucher im Sinne des & 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des $ 14 8GB, eine Juristische Person des offenttichen Rechts oder eın offentlich-rechtliches Sondervermogen im Sınne
des $ 310 Abs, 1 Satz } BGB {im Folgenden "Kunde" odeı “Kunden”
1.2. Istin diesen AGB von „DC- Montage" die Rede, ist damit die gesamte Dachmontage gemeint, von „AC- Montage“ die Elektroinstallation.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge über den Verkauf, die Lieferung und die Montage von Aufdach-Photovoltaikanlagen nebst Zubehör und sonstigen beweglichen Sachen (im
Folgenden "Produkte").
1.4. Diese AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Verträge über die Lieferung von Produkten mit demselben Kunden, ohne dass Rieger
Solarkonzepte in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste; ‚Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt. gegeben und gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht
schriftlich der Änderung widerspricht. Über diese Folge wird der Kunde bei Bekanntgabe der Änderungen informiert. Der Kunde muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe den
Änderungen schriftlich widersprechen
1.5. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst wenn Rieger Solarkönzepte hiervon
Kenntnis hat und ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Schweigen gilt nicht
als Zustimmung. Dies gilt auch, wenn Rieger Solarkonzepte die Lieferung und Montage oder sonstige Leistung in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltslos
durchtuhren.
1.6. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt
derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung von Rieger Solarkonzepte maßgebend.
1.7, Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden Rieger Solarkonzepte gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von
Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne von 5 126b BGB.
1.8. Hinweise aufdie Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Regelungen, soweit siein diesen
AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden,
1.9, Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) handelt Rieger Solarkonzepte nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vom Kunden
übermittelten personenbezogenen Daten werden bei Rieger Solarkonzepte elektronisch gespeichert. Rieger Solarkonzepte ist berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten
auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben, Weitere Informationen über Art, Umfang. Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die
‚Ausführung von Bestellungen notwendigen personenbezogenen Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung von Rieger Solarkonzepte. Soweit personenbezogene Daten in Länder
außerhalb des EWR an die 0. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum
Schutz persönlicher Daten.
‚Angebot, Vertragsschluss, Preis, Unterlagen
2.1. Die Angebote der Rieger Solarkonzepte sind für einen Zeitraum von zwei (2) Wochen ab Zugang beim Kunden (im Folgenden „Frist‘) verbindlich (m Folgenden „Angebot‘). Sofern der
Kunde nieht innerhalb der Frist gegenüber Rieger Solarkonzepte die Annahme des Angebots schriftlich oder in Textform erklärt (im Folgenden Vertragsschluss"), ist Rieger Solarkonzepte
nach Ablauf der Frist nicht mehr an das Angebot gebunden. Maisgeblich fur die tinhaltung der Frist ist die Abgabe /der Versand der Annnaluneeiklärung
2.2. Rieger Solarkonzepte ist berechtigt, vom Kunden die Vorlage von Kapitalnachweisen bzw. Finanziei ungsbestatigungen von Banken zur Finanzierung des Kaufpreises des Produkts vor
dessen Lieferung zu verlangen
2,3. For den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist allein das Angebot von Rieger Solarkonzepte einschließlich dieser AGB maßgebend, Mündliche Zusagen oder sonstige Abreden
voı Angebotsabgabe sınd unverbindlich und werden durch das angenommene Angebot eiseuzt
2.4 In Prospekten. Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, tecnnische Daten, Gewichts,
Maß. und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich und haben einen rein informativen Cherakter, es seı denn, diese werden ausdrucklich als verbindlich bezeichnet. Sıe stellen keine
Beschaffenheits- odeı Kaltbarkeıtsgaranue der von Rıeger Solarkonzepte Zu liefernden Produkte ode: zu erbiingenden Leistung dar, Proben und Muster chenen dementsprechend nur als
Ansrhauuingsobjekte mit durchschnittlichen Qualıtatsmerkmalen, Abmessungen und Farben. Handeisübliche Abweichungen, insbesondere Abweichungen im Rahmen der Toleranzen dei
EN-bzw. DIN-Normen, und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften eıfolgen oder technische Vei besserungen darstellen, sind ım Rahmen ges Zumutbanen zulassıg, soweit sıc
die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintrachtigen,
2.5. Anderungen der Konstruktion, dei Werkstoffauswahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich Rieger Solarkonzepte auch nach Vertragsschluss ohne vorherige Ankündigung vor.
sofern diese Änderungen weder dem verbindlichen Angebot nach der Spezifikation des Kunden widersprechen, oder sofern der Vertragsgegenstand und dessen außere Erscheinungsbild
dadurch fur den Kunden keine Qualitätseinbuße oder sonstige unzumutbaie Änderungen erfährt.
7.9 An allen Kostenvoranschlagen, Abbuidungen, Zeichnungen, Entwurfen, Konstruktionen, Werkzeugen sone anderen Unterlagen {mn Folgenden "Unterlagen“) nenalt sıch Ringer Sotarkan-
(pie seine Eigentums, Urheber sowie gewerblichen Schutzrechte uneingeschränkt voi, Dem Kunden ıst nur die Nutzung ım Rahmen des Vertragszwerks gestattet Jede asıubermmausge-
hende Nutzung, Insbesondere Vervielfatigung, Verbieitung, Veröffentlichung, Nachbau, Beaıbertung, Umgestaltung, Weitergabe an Diitte ode: sonstige gewer bliche Nutzung ıst dem Kunden
nicht gestattet,
2.7, Falls vom Kunden Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Konstruktionen, statische Berechnungen oder andere Unterlagen geliefert werden, haftet er Rieger Solarkonzepte
für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen und dass durch die Benutzung der Unterlagen keine gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Patente, Geschmacksmuster,
Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt Rieger Solarkonzepte von sämtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Verletzung der vorstehend genannten
Pflichten Rieger Solarkonzepte gegenüber geltend gemacht werden.
Umfang der Leistungen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der Rieger Solarkonzepte sowie eventuell vereinbarter Nebenleistungen.
3.2. Die Rieger Solarkonzepte ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.
Jan Germann & Sascha Riedle GbR wwwrieger-solarkonzepte.de 20/25
Kornstr. 17. 68649 GroR-Rohrheim
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=t RIEGER 2 24. Februar 2025
= \ SOLARKONZEPTE
3.3 Die Rieger Solarkonzepte ist berechtigt, alle zusätzlichen Leistungen, die ursprünglich im Angebot nicht aufgeführt wurden und erst bei der Montage des Produktes augenscheinlich
erforderlich werden, nach Vereinbarung mit dem Kunden als Nebenleistung gesondert in Rechnung zu stellen. Dazu gehören insbesondere das fehlende Vorhandensein von Leerrohren,
längere Leitungswege, ein freier Zählerplatz und die Ertüchtigung des Zählerschrankes zur Einspeisung, sowie die Einhaltung und oder Herstellung konformer Zustände nach gültigen TAB
(technische Anschlussbedingungen) des örtlichen Netzbetreiber.
3.4. Der grundsätzlich für die Inbetriebnahme der PV- Anlage notwendige Zählertauschtermin istkeine Leistung der Rieger Solarkonzepte, sondern die des zuständigen Netzbetreibers. Termine
werden vorn Netzbetreiber vergeben und Rieger Solarkonzepte hat auf diese Vergabe keinerlei Einfluss, Zwischen elektroseitiger Montage und Zählertauschtermin können bis zu 8 Wochen
oder mehr liegen. Für den Zählertausch können zusätzliche Kosten beim Netzbetreiber anfallen.
Preise, Zahlungsbedingungen
4.1. Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer
4.2. Sofern im Angebot nichts ausdrücklich anderes angeboten worden ist, ist der gesamte Kaufpreis unverzüglich nach Rechnungserhalt und Lieferung bzw. Erbringung der Leistung ohne
jeden Abzug zu bezahlen (im Folgenden „Fälligkeit'). Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Zahlungseingang bei Rieger Solarkonzepte, Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt
der Kunde in Verzug; dies gilt auch dann, wenn er den verspäteten Zahlungseingang nicht zu vertreten hat.
4.3. Befindet sich der Kunde aufgrund einer Mahnung oder, wenn es sich bei dern Kunden um einen Verbraucher handelt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit auch ohne
Mahnung, in Verzug, ist Rieger Solarkonzepte berechtigt, dem Kunden für jede weitere Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe von Euro 5,00 zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist
nach, dass die tatsächlich angefallenen Kosten geringer sind. Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine oder bei Stundung ist Rieger Solarkonzepte berechtigt, Fälligkeits- bzw. Stundungszinsen
iHw. jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, jedoch mindestens 8 Prozent sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sowie die Pauschale nach 5 288 Absatz 5 BGB in Höhe von Euro ‚40,00. Rieger Solarkonzepte behält sich
‚ausdrücklich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (8 353 HGB}
unberührt. Ist Teilzahlung vereinbart und befindet sich der Kunde mit einer Teilzahlung im Verzug, so Ist Rieger Solarkonzepte ferner berechtigt, die weitere Leistungserbringung auszusetzen
bis zur vollständigen Zahlung des zur Zahlung offenstehenden Teilbetrages.
4.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Rieger Solarkonzepte unbeschadet weiterer Ansprüche und Rechte, insbesondere zur Leistungsunterbrechung nach 5 320 BGB, berechtigt, eine
ggf. bestehende Stundungsvereinbarung außerordentlich zu kündigen und sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
4.5. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen, Rieger Solarkonzepte ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen,
4.6. Der Kunde ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn die Gegenforderung des Kunden demselben Vertragsverhältnis stammt und unbestritten, von
Rieger Solarkonzepte anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.7. Falls Umstände vorliegen, die eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder der Zahlungsunfähigkeit des Kunden belegen und deshalb den Zahlungsanspruch der Rieger
Solarkonzepte gefährden, kann Rieger Solarkonzepte noch ausstehende Leistungen, bzw. Lieferungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Kunden abhängig machen. Falls
der Kunde die Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, ist Rieger Solarkonzepte zum Rücktrittvom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt.
Falls ein Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden gestellt, bzw. das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht ferner ein Rücktritts und Schadenersatzrecht.
Voraussetzungen für Lieferung und Lieferleistungen, Mitwirkungspflicht des Kunden
5,1. Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Produktes vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt
werden kann.
5.2. Es liegt in den Pflichten des Kunden, das Vorliegen der baulichen Voraussetzungen für die Montage des Produkts auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten sicher zu stellen. Bei
der Lieferung einer Aufdach-Photovoltaikanlage gehört dazu insbesondere die Prüfung der statischen Eignung der gesamten Dachkonstruktion sowie des Gebäudes an sich. Es gilt vorstehend
Ziffer 2.7.
5,3. Der Kunde gestattet Rieger Solarkonzepte und den von ihr beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Montageort, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten
Leistungen erforderlich ist. Eine aus der Einschränkung des ungehinderten Zugangs resultierende Verzögerung der Montage des Produkts geht zu Lasten des Kunden.
5.4. Die Lieferung der Komponenten erfolgt frei Bordsteinkante,
5,5, Sofern der Kunde die Lieferung an einern Liefertermin zu einer bestimmten Uhrzeit wünscht, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung, in der auch die damit verbundenen Mehrkosten
vereinbart werden. wird Rieger Solarkonzepte dem Kunden vorab mitteilen. ist mit Mehrkosten für den Kunden verbunden,
5.6. Der Kunde ist verpflichtet, für die angelieferte Produkte einen Lagerplatz in einem abschließbaren Raum zur Verfügung zu stellen, in dem die angelieferten Produkte bis zur Montage
gelagert werden können. Die Produkte werden, sofern es sich um Module und Zubehör handelt, auf Paletten (Abmessungen: ca. 80cm x 120cm) und im Übrigen in Einzelteilen geliefert, wobei
die Profile für die Rahmenkonstruktion eine Länge von ca, 6m haben. Die Größe des erforderlichen Lagerplatzes richtet sich nach der Menge der angelieferten Produkte und wird im Vorfeld
der Lieferung zwischen Rieger Solarkonzepte und dem Kunden abgestimmt.
Lieferfristen, Lieferverzug, Gefahrenübergang, Annahmeverzug
6.1. Termine oder Fristen sind nur bindend, wenn sie in Textform vereinbart werden.
6.2. Werden zur Einhaltung von Fristen oder Terminen Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht rechtzeitig von diesem vorgenommen, verlängern sich die Fristen um den Zeitraum der
Behinderung. Das gilt nicht, wenn Rieger Solarkonzepte die Verzögerung zu vertreten hat. Verzögerungen ‚auf Grund höherer Gewalt und von Ereignissen wie Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen usw. - die es Rieger Solarkonzepte nicht nur vorübergehend erschweren oder unmöglich machen, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, hat Rieger Solarkonzepte auch
bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Dies gilt auch bei Eintreten der vorgenannten Ereignisse bei von Rieger Solarkonzepte beauftragten Dritten. oder deren
Auftragnehmer.
6.3. Sämtliche Liefer- sowie Montageverpflichtungen der Rieger Solarkonzepte stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Eigenbelieferung.
6.4. Der Kunde kann 12 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist Rieger Solarkonzepte in Textform auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern.
Sollte Rieger Solarkonzepte einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn Rieger Solarkonzepte aus anderem Grund in Verzug gerät, so muss der
Kunde Rieger Solarkonzepte eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn Rieger Solarkonzepte die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Kunde berechtigt,
vom Kaufvertrag zurückzutreten.
6.5, Für den Annahmeverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Rieger Solarkonzepte gegenüber seine sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist Rieger Solarkonzepte unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern oder nach
den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach erfolgtosern Ablauf einer von Rieger Solarkonzepte gesetzten Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz verlangen.
Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
Eigentumsvorbehalt
7.1. Rieger Solarkonzepte behält sich das Eigentum an den verkauften Produkten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher - auch zukünftig entstehender - Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch dann, wenn Zahlungen für bestimmte vom Kunden bezeichnete Produkte geleistet worden sind.
7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte m Folgenden „Vorbehaltsprodukte“) dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet,
Jan Germann & Sascha Riedle GbR www.rleger-solarkonzepte.de 21/25
Karnstr 17. 68649 Graß-Rahrheim
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= RIEGER 24. Februar 2025
= \ SOLARKONZEPTE
noch zur Sicherheit übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden,
7.3, Der Kunde ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsprodukte, insbesondere eine Pfändung, oder jede andere Beeinträchtigung der Sicherungsrechte durch Dritte sowie eine
etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Produkte unverzüglich der Rieger Solarkonzeote in Schriftform mitzuteilen. Er hat Rieser Solarkanzente alle für aina Intervention no!
Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zu übergeben, Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Voraus die Dritten sowie Vollstreckungsorgane auf das Eigentum von
Rieger Solarkonzepte hinzuweisen, Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Rieger Solarkonzepte die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten einer Intervention zu erstatten, haftet der
Kunde Rieger Solarkonzepte für den entstandenen Ausfall.
7.4, Rieger Solarkonzepte ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder hei Verletzung einer Pflicht nach vorstehend Ziffer 7.2. und
7.3. vom Vertrag zurückzutreten und die Produkte zurückzunehmen, Macht Rieger Solarkonzepte nach Rücktritt vom Vertrag seinen Herausgabeanspruch geltend, so gestattet der Kunde
hiermit unwiderruflich, dass Rieger Solarkönzepte die in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsprodukte an sich nehmen und zu diesem Zweck den Ort betreten darf, an dem sich die
Vorbehaltsprodukte befinden. in der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch Rleger Solarkunewpte hegt - unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - ein Rücktritt
vom Vertrag. Rieger Sularkonzepte nach Rucknahme der Vorbenaltsprodukte zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich
angemessener Verwertungskosten - anzurechnen,
7,5, Erlangt der Kunde durch die Montage des Produktes auf einem Gebäude oder Grundstück einen schuldrechtlichen Anspı uch auf einer Sicherungshypothek, so tritt eı diesen Anspruch
Im Wert der Vorbehaltsprodukte (Rechnungsendbetrag, einschließlich USt) an Rieger Solar konzepte zur Sicherung der Kaufpreiszahlung alı
7.6, Rieger Solarkonzepte verpflichtet sıch, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisıeı bare Wert dei Sicherheiten die zu sıchernden
Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenen Sicherheiten obliegt Rieger Solarkonzepte.
Gefahrübergang
Gefahrübergang für die von der Rieger Solarkonzepte zu liefernden Produkte, welche regelmäßig PV Module, Unterkonstruktionen, Wechselrichter und Verkabelung sind, ist der Abschluss
der Montage der PVAnlage bis einschließlich der Inbetriebnahme nach EEG, d.h. die Inbetriebsetzung nach dauerhafter Montage der PV Module und aller zur Erzeugung von Wechselstrom
notwendiger Komponenten. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ist die Anbindung der PV Anlage ab Wechselrichter an das öffentliche Netz sowie die Installation bzw. Funktion
sämtlicher weiterer Komponenten wie beispielsweise Überwachungs bzw. Monitoringsysteme nicht notwendig für den Gefahrübergang.
Gewährleistung
9.1 Erkennbare Mängel (einschließlich Falsch- und Minrerlieferung) sind Rieger Solarkonzepte unverzüglich. spätestens |rdarh sirhen (7) Tage nach Inhatriahnahme clan Prouuktu sch
den Mangel hinreichend konkret bezeichnend, anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind Rieger Solarkonzepte unverzüglich, spätestens jedoch sieben (7) Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich,
den Mangel hinreichend konkret bezeichnend, anzuzeigen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine Juristische Person des öffentlichen
Rechts oder cin öffentlich rechtliches Sondervermögen, dann setzt ie Geltende hauliung dei Mängelansprüche voraus, dass Kunde seinen ‚gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (55
377, 381 HGB) nachgekommen ist. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung st die Haftung von Rieger Solarkonzepte für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
9.2. Soweit die gelieferten Produkte nicht den nachfolgend aufgeführten subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Montageanforderungen entspricht, so ist Rieger
Solarkonzepte zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies giltnicht, wenn Rieger Solarkonzepte aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Die Produkte
entsprechen nicht den subjektiven Anforderungen, wenn
a) sie nicht die zwischen dem Kunden und Rieger Solarkonzepte vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder b} sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder
©) sie nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen, einschließlich Montage- und Installationsanleitungen, übergeben wird,
9.3. Soweit nicht zwischen dem Kunden und Rieger Solarkonzepte unter Beachtung der geltenden Informations- und Formvorschriften etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache
nicht den objektiven Anforderungen, wenn
a) sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder
b)sie nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Kunde erwarten kann unter Berücksichtigung der Art. der Sache und der öffentlichen Äußerungen,
die von uns oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden oder
O) wenn sie nicht der Beschaffenheit einer Probe oder eines Musters entspricht, die oder das das Rieger Solarkonzepte dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt haben, oder
d) wenn sie nicht mit dern Zubehör einschließlich der Verpackung, der Montage- oder Installationsanleitung sowie anderen Anleitungen übergeben wird, deren Erhalt der Kunde erwarten
kann
9.4. Rieger Solarkonzepte ver kauft und Iielerl keine biendarmen oder blendfreien PV- Module, sotern nicht anderes ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart worden ist. Rieger Solarkonzep
prüft darüber hinaus keine Blendbeeinträchtigungen von Nachbarhausern. Eventuelle Beeinträchtigungen von Nachbarn durch Lichtreflexionen hat der Kunde im Zweifel vor der Installatic,
der PV- Anlage durch ein Blendgutachten auszuraumen
9.5. Fine wirksame anderweitige Vereinbarung zwischen dem Kunden und Rieger Solarkonzepte über die objektiven Anforderungen der Produkte setzt voraus, dass der Kunde vor Abgabe
seiner Vertragserklarung eigens davon ın Kenntnis gesetzt wurde, dass eın bestimmtes Merkmal der Produkte von den objektiven Anforderungen abweıcht, und die Abweichung in diesem
Sanne um Vertrag ausdt ucklich und gesondert vereinbart wurde
9.6, Soweit ein Mangel am gelieferten Produkt oder eine Komponente des Produkts vorliegt, hat der Kunde zunachst.die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll, Rieger Splarkonzepte ıst jedoch berechugt. die u len gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mıt unverhaltnismaßigen Kasten maglıch ist und die
andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt, Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom. Vertrag durch den
Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mi dem er fülglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. wenn sien mcht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den
sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, karın der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rucktritt von Vertrag erklären
97, Der Kunde hat Rieger Solarkonzepte cie zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Komponente des Produkts zu
Frulungszwecken zu übergeben, Im Falle Jer Ersatzlieferung hat der Kunde Rieger Solarkonzepte die mangelhafte Produktkomponente nach den gesetzlichen Vorschriften herauszugeben.
33, Stellt sich
selboseiugungsveilangen des Kunden ats unberechligt heraus, karın Rieger Soiarkonzepre cne neraus entstandenen Kosten vom Kunden eısetzt verlangen
3.9. Die von Rıeger Solarkanzepte geschuidere Na: lung gılt nach dem dritten Versuch als fohlgeschlag wenn sich nicht insbesondere aus der Art tier Sache order des Mangels oder den
sonstigen Uniständen eiwas anderes ergibt. Ist die Nacher fullung fehigeschlagen oder hat Rieger Solar künzepte die Nacherfüllung insgesamt verweigeit, rıchten sıch die Rechte des Kunden
nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berucksichtigung von Ziffer 11 (Haftungsbeschränkung, Schadensersatz),
9.10. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher. ‚Abnutzung oder Schäden, dienach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Bea nspruchung,
ungeeigneten Montageflächen oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht. reproduzierbaren Softwarefehlern.
Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine
Mängelansprüche.
9.11. Für die natürliche Alterung der Dacheindeckung übernimmt die Rieger Solarkonzepte keine Gewähr. Gemäß den technischen Regein für Gefahrstoffe (TRGS) sind Montagen auf
WellEternitDächern bzw. asbesthaltigen Gefahrstoffen nicht erlaubt. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung und Alterung, Schäden in Folge unsachgemäßer oder
nachlässiger Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder nicht von Rieger Solarkonzepte eingeschalteter Dritter entstehen. Es wird empfohlen, das Produkt während der Gewährleistungsfrist nur durch
Jan Germann & Sascha Riedle GbR www.rleger-solarkonzepte.de 22/25
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- (BIESER ——tg 24. Februar 2025
= \ SOLARKONZEPTE
eine qualifizierte Fachfirma warten und instand halten zu lassen.
Vertragsrücktritt
10.1 Im Falle einer ausbleibenden, nicht richtigen, nicht vollständigen oder nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung ist Rieger Solarkonzepte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Rieger
Solarkonzepte ist weiterhin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, eine
Eidesstattliche Versicherung nach 5 802c ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
10.2 Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass die Gegebenheiten vor Ort die Installation einer PV- Anlage unmöglich machen, oder zumindest nur mit einem enormen Mehraufwand
möglich wäre, ist Rieger Solarkonzepte ebenfalls dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. (z.B. vermörtelte Ziegel, Erdarbeiten/ Tiefbau),
Haftungsbeschränkung, Schadensersatz
11.1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervor-
schriften bei Endlieferung der Produkte an einen Verbraucher (Lieferantenregress nach 85 478, 473 BGB).
11.2. Der Haftungsausschluss nach vorstehenden Ziffer 11.1 gilt nicht (i) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; (ii) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie
Arglist der gesetzlichen Vertreter von Rieger Solarkonzepte oder deren Erfüllungsgehilfen; (iii) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (iv) bei Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens,
soweit Rieger Solarkonzepte nicht aufgrund Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder Arglist, Verletzung des Le bens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz
haftet.
11.3. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Rieger Solarkonzepte für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf die
Deckungssummen ihrer jeweiligen Haftpflichtversicherung beschränkt, auch wenn es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Deckungssumme je Schadensereignis
beträgt EUR 1.000.000 (eine Million) pauschal für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
11.4, Die in den Ziffern 11.2. und 11.3. enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungs-
gehilfen betroffen ist.
11.5. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
11.6. Wird während der DC- Montage festgestellt, dass weniger Module als im Angebot dargestellt verbaut werden können, werden nur die Kosten für die nicht verbauten Module und die
nicht verbaute Unterkonstruktion erstattet.
11.7. Sollte ein Gerüst nicht gebraucht und nicht bepreist gewesen sein, erfolgt keine Kostenerstattung.
12.0.Werbung, Referenz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rieger Solarkonzepte das installierte Produkt als Referenz benennen, veröffentlichen und mit Fotos des installierten Produkts werben darf.
Rieger Solarkanzepte ist verpflichtet, bei Nennung des installierten Produktes als Referenzanlage keine Personendaten und keine detaillierten Ortsdaten zu nennen und zu veröffentlichen,
die einen Rückschluss auf den Kunden und den Standort des Produktes zulassen.
Produktspezifische Bedingungen
13,1. Einspeisung der elektrischen Energie: Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ggf. ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem örtlichen
Netzbetreiber erforderlich, zu dessen Abschluss der Kunde ggf. verpflichtet ist.
13.2. Der Kunde versichert, dass die zur Montage der Aufdach-Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes eventuell erforderliche öffentlichrechtliche Anzeige bei der zuständigen
Baubehörde erfolgt ist. Rieger Solarkonzepte kann die Vorlage eines entsprechenden Nachweises vom Kunden verlangen.
Verjährung
14.1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.
14.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem
Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Hat der Kunde zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung von Ansprüchen aus einer Garantie die
- beanstandete Komponente des Produkts an Rieger Solarkonzepte oder einen von Rieger Solarkonzepte benannten Dritten übergeben, so tritt die Verjährung von Ansprüchen wegen des
geltend gemachten Mangels nicht vor Ablauf von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dern die nachgebesserte oder ersetzte Komponente des Produkts beim Kunden installiert wurde,
Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
14.3. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist beträgt abweichend von
5438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung bzw. Gefahrübergang, Soweit eine Abnahme vereinbart
ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
14.4. Unberührt bleiben gesetzliche Verjährungsregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (5 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist von Rieger Solarkonzepte ($ 438 Abs. 3 BGB), für
‚Ansprüche im Lieferantenregress ($ 479 BGB), aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sowie für die in Ziffer 11.2. und 11.3. genannten Schadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten
ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften,
14,5. Soweit Rieger Solarkonzepte dem Kunden gemäß Ziffer 11 wegen oder infolge eines Mangels Schadensersatz schuldet, gelten die in dieser Ziffer 14 geregelten Verjährungsfristen auch
für konkurrierende außervertragliche Schadensersatzansprüche, wenn nicht die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (85 195, 199 BGB) im Einzelfall zu einer kürzeren
Verjährung führt. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jeden Fall unberührt
15.0. Widerrufsrecht
Schließt der Kunde als Verbraucher einen Vertrag mit Rieger Solarkonzepte und verwenden der Kunde und Rieger Solarkonzepte für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss
ausschließlich Fernkommunikationsmittel {z. B. Indikatives unverbindliches Angebot, Informationsaustausch und Angebotsbesprechung über die Onlineplattform der Rieger Solarkonzepte
sowie Telefon oder Fax), steht dem Kunden in der Regel ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das Rieger Solarkonzepte gesondert belehrt.
Verbraucherschlichtung, Schlussbedingungen
16.1. Rieger Solarkonzepte ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf - CISG), auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr. Ist der Kunde ein Verbraucher, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen
anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.
16.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus unserer Geschäftsbeziehung zum Kunden, einschließlich dieser AGB, ist der Geschäftssitz von Rieger Solarkonzepte in
Groß-Rohrheim, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe
Jan Germann & Sascha Riedle GbR www.rleger-solarkonzepte.de 23125
Kornstr 17. 68649 Groß-Rnhrheim
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= ( REGER—— > 24. Februar 2025
= SOLARKONZEPTE
gilt. wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat ‚oder sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, Rieger
Solarkonzepte ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
16.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein nrier
Die ganz oder teilweise unwirksam Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werlen, deren wirtschaflicher Ei fulg dern der unwmrksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
16.5, Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17.0, Kunde wirbt Kunde
Alle Bestandskunden, welche im Zeitraum vom 17.12.2024 bis einschließlich. 30.04.2025 einen Neukunden werben, erhalten eine ‚Geldprämie in Höhe von 500€.
‚Als Bestandskunden zählen hier Kunden, welche bereits eine Plotovoltaikanlage ınkl. Montage von Rieger Solarkönzepte erhalten und vollständig gezahlt haben, Als Neukunden zählen
natürliche und juristische Personen, welche im Aktionszeitraum einen Auftrag für die Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage bei Rieger Solarkonzepte unterzeichnen. Als
Photovoltaikanlage zählen Anlagen mit einer Mindestleistung von GkWp (6000Wp).
Stand; 26.01.2025
Jan Germann & Sascha Riedie GbR wwwu.rleger-solarkonzepte.de 24125
Karnstr 17 6R649 Groß-Rahrheim
14
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- (BIESER 24. Februar 2025
= \ SOLARKONZEPTE
Anhang
Datenblätter
Hier sehen Sie die Datenblätter aller Komponenten & Dienstleistungen, die Bestandteil Ihres Kostenvoranschlags sind
NAME DATENBLATT
Sigenergy SigenStore 13.0 kWh + 17 kW Energy Controller
Stromspeicher
Link zum Datenblatt:
https://portal.reonic.de/public/71e67344-14d8-4077-349c-1 ab971779c0b/ datasheet/bc24e8fb-8656-41c0-b-
3c1-e7330243ee83
jan Germann & Sascha Riedie GbR www.rleger-solarkonzepte.de 25425
Karnstr 17. 68649 GroR-Rahrheim
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Bad Nauheimer Straße 2
- Schlossstraße 39
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0126
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.04.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00