Mandari Insight

SV-2023/0010

Antrag der Fraktion Die Linke. vom 13. März 2023 betr. Anpassung Gefahrenabwehrverordnung (Satzung 374)

Antrag 14.03.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

27.3 KB · application/pdf

Ansehen

SV-2023/0010

322.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

261 Zeichen

Punkt 23.2: Antrag der Fraktion Die Linke. vom 13. März 2023 betr. Anpassung 
Gefahrenabwehrverordnung (Satzung 374) 
 (V-Nr. SV-2023/0010) 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: Die Linke., SPD, UFFBASSE, Stadtve. Pingel (Die Partei)  
UWIGA/WGD

SV-2023/0010

3174 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2023/0010 
 
 
Antrag der Fraktion Die Linke. vom 13. März 2023 betr. Anpassung 
Gefahrenabwehrverordnung (Satzung 374) 
 
 
Landgraf-Philipps-Anlage 32 
64283 Darmstadt 
Telefon 06151 / 66 90 310 
info@linksfraktion-darmstadt.de 
www.linksfraktion-darmstadt.de 
 
Darmstadt, den 13.03.2023 
 
Antrag "Anpassung Gefahrenabwehrverordnung" (Satzung 374) 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
Der Magistrat wird beauftragt, die Gefahrenabwehrverordnung in §4 Abs. 1 so anzupassen, 
dass nur eine dauerhafte Beeinträchtigung der Straßen, Wege und Plätze durch Sprühen oder 
Beschriften unter die Regelung fällt. 
Malereien, Botschaften oder Graffiti, die nach kurzer Zeit ohne Aufwand der Stadt durch den 
Einfluss des Wetters getilgt werden, sollen nicht geahndet werden. 
 
Begründung 
§4 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit 
und Ordnung regelt das Folgende: 
„(1) Es ist verboten, Straßen, Wege und Plätze, Grünanlagen sowie die auf, an und in diesen 
befindlichen Einrichtungen, insbesondere Gebäude und sonstige baul iche Anlagen, Immobilien 
des ÖPNV, ebenso Bäume und Pflanzen unbefugt 
1. zu bemalen, zu besprühen, zu beschriften, zu beschmieren oder auf andere Art und Weise zu 
beschädigen“ 
Verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure sind bereits auf Basis dieser Satzung und 
insbesondere dieses Abschnitts durch das Ordnungsamt mit Bußgeldbescheiden belegt 
worden. Hierzu gehören Klimaaktivist*innen genauso wie „Catcalls of Darmstadt“  
Die Initiative „Catcalls of Darmstadt“ setzt sich mit ihrer Arbeit gegen sexuelle Ü bergriffe im 
öffentlichen Raum ein. Als Arbeitsmittel verwenden sie handelsübliche Straßenkreide. Mit 
dieser werden die Zitate der Täter am Ort des Geschehens niedergeschrieben. Sexuelle 
Übergriffe werden so für viele Menschen sichtbar. Am 22. November 2022 wurde die Initiative 
„Catcalls of Darmstadt“, mit dem Preis „Gesicht zeigen“ ausgezeichnet. Und trotzdem sehen 
sie sich Bußgeldbescheiden gegenüber. 
 
Antrag 
an die Stadtverordnetenversammlung

2 
Dies scheint ein übermäßig hartes Vorgehen gegen eine Aktionsform zu sein, die sich eines 
vergänglichen Mediums bedient; der Straßenkreide. 
Zusätzlich wird Sprühkreide als Form des künstlerischen oder politischen Ausdrucks 
verwendet. Diese ist ebenfalls wasserlöslich und verschwindet nach einem intensiven 
Regenguss wieder spurlos und ohne Schadwirkung. Durch das Verwenden von Sprühkreide auf 
Straßen erweitern Aktivist*innen den Ausdruck ihrer Demonstrationen und können so ohne 
dauerhaften Schaden für die Umgebung ihre Botschaften darlegen. 
Zumal: Kinder nutzen Straßenkreide regelmäßig. Sie ist in jedem Spielzeugladen käuflich zu 
erwerben. Und auch Kinder dürften ihre Kreide nicht mehr im öffentlichen Raum benutzen, 
ginge es nur nach der Darmstädter Gefahrenabwehrverordnung. 
Daher scheint es angemessen, die Präventionskonvention an dieser Stelle anzupassen und 
„nicht dauerhafte Verschmutzungen“ als Ausnahme für den Regelungsgegenstand des §4 
aufzunehmen. 
 
Für die Fraktion DIE LINKE: 
Karl-Heinz Böck 
Martina Hübscher-Paul 
Maria Stockhaus 
Ann-Christine Sparn 
Uli Franke

Beratungsverlauf (1)

TOP 23.2

Orte (1)

  • Landgraf-Philipps-Anlage 32

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2023/0010
Typ
Antrag
Datum
14.03.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00