1645/2021
Verbesserung der Schulinfrastruktur; hier Container für die Elternarbeit, Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen
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Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 4 1645/2021 Verbesserung der Schulinfrastruktur; hier Container für die Elternarbeit, Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen als Empfehlung an den Ausschuss Schule und Weiterbildung Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln dem geänderten Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu folgen. Der zusätzliche Raumbedarf kann im Raumbestand oder durch Bereitstellung zusätzlicher Räume zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung wird hierzu standortindividuell prüfen, wie der Bedarf gedeckt werden kann. Auch für die Grundschule IM Süden ist zu ermitteln, wie der erforderliche Raumbedarf bereitgestellt werden kann. Wie bei allen Baumaßnahmen erfolgt die Umsetzung der Maßnahme durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die baulichen Maßnahmen werden damit über den Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft finanziert, es erfolgt die Refinanzierung, wie in allen anderen Fällen auch, über den Flächenverrechnungspreis zum Zeitpunkt der Fertigstellung. Da heute noch nicht gesagt werden kann, welche Kosten die Erstellung der hier zusätzlichen Räume im Wirtschaftsplan verursachen werden und wie der sich der Flächenverrechnungspreis bis zur Fertigstellung gestalten wird, kann derzeit noch keine solide Aussage dazu getroffen werden. In aller Regel werden für Baumaßnahmen einzelne Baubeschlüsse herbeigeführt, die hierzu entsprechende Aussagen beinhalten.
Anlage 3, Auszug Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021
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Geschäftsführung Ausschuss Schule und Weiterbildung Frau Prengel Telefon: (0221) 221 35094 Fax : (0221) E-Mail: iris.prengel@stadt-koeln.de Datum: 20.10.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung vom 04.10.2021 öffentlich 4.1 Verbesserung der Schulinfrastruktur; hier Container für die Elternar- beit, Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen als Empfehlung an den Ausschuss Schule und Weiterbildung 1645/2021 Beschluss: Der Rat folgt der Anregung der Bezirksvertretung Rodenkirchen und beschließt, für das Familiengrundschulzentrum an der Grundschule IM Süden in Meschenich bis zum Start des erforderlichen Um- bzw. Erweiterungsbaus der Schule übergangswei- se drei Schulcontainer aufzustellen. einen zusätzlichen Mehrzweckraum für die El- tern und einen zusätzlichen Büroraum bereitzustellen. Für die Familiengrundschulzentren soll in der Schulbauleitlinie der Stadt Köln bei zu- künftig zu planenden Neu- und Erweiterungsbauten mindestens ein zusätzlicher Mehrzweckraum für die Elternarbeit und ein zusätzlicher Büroraum vorgesehen wer- den. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, geändert beschlossen.
Anlage 2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 Sitzung 15.03.2021 AN-0395-2021
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 15.03.2021 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.03.2021 öffentlich 8.2.4 Verbesserung Schulinfrastruktur; hier: Container für die Elternarbeit Familiengrundschulzentrum an der Schule IM Süden, Meschenich, Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP mit Beitritt der CDU-Fraktion AN/0395/2021 Die CDU-Fraktion bittet um Beitritt. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, die SPD -Fraktion und die FDP -Fraktion stim- men dem Beitritt zu. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat, für das Familiengrundschulzent- rum an der Grundschule IM Süden in Meschenich, bis zum Start des erforderlichen Um- bzw. Erweiterungsbaus der Schule, übergangsweise Schulcontainer zur Verfü- gung zu stellen, so dass die zentrale Aufgabe der Elternarbeit in diesem Stadtteil ab dem kommenden Schuljahr angeboten und wahrgenommen werden kann. Erforder- lich sind drei bis vier Container für die Beratungs- und Schulungsarbeit. Als Aufstell- fläche für die Container kann die Fläche hinter der Schule genutzt werden, die städti- scher Grund ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 AN.0395.2021
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Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN SPD-Fraktion FDP-Fraktion Herr Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 – Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0395/2021 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 Verbesserung Schulinfrastruktur; hier: Container für die Elternarbeit Familiengrundschulzentrum an der Schule IM Süden, Meschenich Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN, die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion bitten darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der BV Rodenkirchen (BV2) am 15.03.2021 zu setzen: Die Bezirksvertretung bittet den Rat, für das Familiengrundschulzentrum an der Grundschule IM Süden in Meschenich, bis zum Start des erforderlichen Um - bzw. Er- weiterungsbaus der Schule, übergangsweise Schulcontainer zur Verfügung zu stellen, so dass die zentrale Aufgabe der Elternarbeit in di esem Stadtteil ab dem kommenden Schuljahr angeboten und wahrgenommen werden kann. Erforderlich sind drei bis vier Container für die Beratungs- und Schulungsarbeit. Als Aufstellfläche für die Container kann die Fläche hinter der Schule genutzt werden, die städtischer Grund ist. Begründung: Die Corona-Pandemie hat besonders drastisch gezeigt, in welchem Ausmaß Kinder, deren Eltern nicht in der Lage sind sie zu unterstützen, Gefahr laufen den Anschluss zu verlieren. Die mit der Schule verbundene Elternbildu ngsarbeit (Alphabetisierung, Spracherwerb, päda- gogische Beratung) im Rahmen der Familienbildungszentren soll Bildungs- und Chancenge- rechtigkeit stärken und ist ein präventiver Ansatz, der verhindern kann, dass mögliche Förde- rung von Kindern ausbleibt und s ie abrutschen. Die Umsetzung scheitert in Meschenich der- zeit an einer extrem beengten Raumsituation. gez. Dr. Traude Castor-Cursiefen gez. Dr. Jörg Klusemann gez. Karl Wolters
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Begründung der Dringlichkeit Gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln „leitet die Oberbürgermeisterin dem Rat bzw. dem jeweiligen Ausschuss zu seiner auf die Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung folgenden Sitzung mit einem Beschlussvorschlag zu. Um dieser Vorgabe folgen zu können, hätte die Beschlussvorlage den Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 19.04.2021 erreichen müssen. Ein Erreichen der vorhergehenden Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 19.04. 2021 war aufgrund des Post- und Verfahrenslaufes, der notwendigen internen Abstimmung und wegen pandemiebedingt eingeschränkter Kapazitäten zeitlich nicht möglich.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/40 Vorlagen-Nummer 1645/2021 Freigabedatum 02.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verbesserung der Schulinfrastruktur; hier Container für die Elternarbeit, Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen als Empfehlung an den Ausschuss Schule und Weiterbildung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.03.2021 zur Kenntnis. Für die Familiengrundschulzentren soll in der Schulbauleitlinie der Stadt Köln bei zukünftig zu pla- nenden Neu- und Erweiterungsbauten ein zusätzlicher Mehrzweckraum für die Elternarbeit vorgese- hen werden. Alternative 1: Der Rat folgt der Anregung der Bezirksvertretung Rodenkirchen und beschließt, für das Familien- grundschulzentrum an der Grundschule IM Süden in Meschenich bis zum Start des erforderlichen Um- bzw. Erweiterungsbaus der Schule übergangsweise drei Schulcontainer aufzustellen. Für die Familiengrundschulzentren in der Schulbauleitlinie der Stadt Köln soll bei zukünftig zu pla- nenden Neu- und Erweiterungsbauten ein zusätzlicher Mehrzweckraum für die Elternarbeit vorgese- hen werden Alternative 2: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 15.03.2021 zur Kenntnis. Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat in ihrer Sitzung am 15.03.2021 unter TOP 8.2.4 zum Antrag AN/0395/2021, (Anlage 1), folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Rat, für das Familiengrundschulzentrum an der Grund- schule IM Süden in Meschenich, bis zum Start des erforderlichen Um- bzw. Erweiterungsbaus der Schule, übergangsweise Schulcontainer zur Verfügung zu stellen, so dass die zentrale Aufgabe der Elternarbeit in diesem Stadtteil ab dem kommenden Schuljahr angeboten und wahrgenommen wer- den kann. Erforderlich sind drei bis vier Container für die Beratungs- und Schulungsarbeit. Als Auf- stellfläche für die Container kann die Fläche hinter der Schule genutzt werden, die städtischer Grund ist. Ein Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt. Die Anregung der Bezirksvertretung Rodenkirchen ist dem Rat gem. § 38 Absatz 13 der Geschäfts- ordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln mit einem Beschlussvorschlag vorzu- legen. Stellungnahme der Verwaltung: Das Raumprogramm der Schulgebäude ist in der Schulbauleitlinie der Stadt Köln von September 2009 festgelegt Zusätzliche Räume für die Elternarbeit sind darin aktuell nicht vorgesehen. Die Erweiterung von Schulgebäuden um zusätzliche Räume für die Elternarbeit bei den heute vor- handenen 9 Familiengrundschulzentren und später weiteren zu erwartenden Familiengrundschulzen- tren führt zu einer Veränderung des Raumprogramms, das in der Schulbauleitlinie der Stadt Köln be- schlossen und im Planungsrahmen für pädagogische Raumprogramme an Kölner Schulen weiter präzisiert ist und für alle Kölner Schulen bei Neu-und Erweiterungsbauten, soweit möglich und mit der Schule vereinbart, Anwendung findet. Das Landesprogramm für die Familiengrundschulzentren sieht die Schaffung zusätzlicher Räume nicht als zu erfüllende Voraussetzung an. Die angestrebten Aktivitäten können in den vorhandenen Räumen der Grundschulen durch multifunktionale Raumnutzungen stattfinden. Bei anstehenden Neu-und Erweiterungsbauten werden bereits heute regelmäßig die in den Raum- programmen vorhandenen Mehrzweckräume vorgesehen, die z.B. auch für solche Zwecke genutzt werden könnten. Die Stadt Köln steht heute und in den nächsten Jahren vor außerordentlich großen Herausforderun- gen, um zusätzlichen Schulraum zur Abmilderung des Schulbaunotstandes zu schaffen. Neben den steigenden Schülerzahlen, die zahlreiche Neu- und Erweiterungsbauten erforderlich machen, sind weitere Raumkapazitäten durch den gesetzlich vorgegebenen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbe- treuung zu schaffen. Versiegelungen sind dabei weitgehend zu vermeiden, vielmehr sind bereits ge- 3 mäß einem Beschluss des Finanzausschusses zusätzlich Schulhofflächen zu entsiegeln. Die ge- wünschten (hier mehrere Räume) zusätzlichen Raumkapazitäten müssten neben der hier angespro- chenen Grundschule auch den anderen derzeit 8 Familiengrundschulzentren zur Verfügung gestellt werden. Die Erweiterung der Raumprogramme für die Familiengrundschulzentren durch zusätzliche Containerbauten stellen eine weitere Verdichtung auf den bereits heute vielfach überforderten Schul- grundstücken dar. Es ist davon auszugehen, dass die Schaffung zusätzlicher Containerbauten bei den bestehenden Familiengrundschulzentren sowohl dringend benötigte Kapazitäten und Flächen binden wird, die zur Schaffung zusätzlicher Schulplätze und damit zur Erfüllung der Schulpflicht zwingend eingesetzt wer- den müssen. Durch die Aufnahme eines zusätzlichen Mehrzweckraumes in die Musterraumprogramme der Schul- bauleitlinie wird die Möglichkeit gegeben, bei zukünftigen Neu- oder Erweiterungsbauten eine zusätz- liche Raumkapazität für die Elternarbeit bei Familiengrundschulzentren in die dann vorzunehmende Planung zu integrieren. Die Erhöhung des Flächenbedarfes durch einen zusätzlichen Mehrzweckraum führt zu entsprechend höheren Aufwendungen bei der Schaffung und Betrieb der entsprechenden Schulgebäude. Die Höhe des Mehraufwandes kann zur Zeit nicht beziffert werden, da noch nicht erkennbar ist, wann und an welchen Standorten der Mehraufwand eintreten wird.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1645/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.11.2021
- Erstellt
- 30.04.2021 10:23