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Mehrkosten TBA Merheimer Str.
Beschlussvorlage Ausschuss 2176/2018 vom 23.07.2018
Stand: Am 20.09.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 2176/2018 Freigabedatum 23.07.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neuerrichtung von drei Masten der Trainingsbeleuchtungsanlage des Tennenplatzes auf der Sportanlage Merheimer Str. hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilfinanzplan 0801 Sportförderung Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten für die Neuerrichtung von drei Masten der Trainingsbeleuchtungsanlage am Tennenplatz auf der Bezirkssportanlage Merheimer Str., Köln-Mauenheim um 34.690,00 € auf insgesamt 116.690,00 € zur Kenntnis. Zur Deckung der vorgenannten Mehrkosten stehen entsprechende investive Auszahlungsermächti- gungen im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zentral- ansatz Sportpauschale), Hj. 2018 zur Verfügung. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 34.690 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 34.690 100 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 1.387,60 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 1.387,60 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 28.04.2016 die Verwaltung mit der Neuerrich- tung von drei Masten der Trainingsbeleuchtungsanlage des Tennenplatzes auf der Bezirkssportanla- ge Merheimer Str., Köln-Mauenheim beauftragt (Vorlage Nr. 0945/2016). Die Kosten für die gesamte Maßnahme wurden im Rahmen einer Kostenschätzung mit rd. 82.000 € ermittelt. Die zwischenzeitlich festgestellte Abweichung zwischen der Kostenschätzung und den Ge- samtkosten i. H. v. 116.690 € war so nicht vorhersehbar. Grund für die Kostensteigerung sind im Wesentlichen die Mehrkosten für die Elektroarbeiten, die von 41.650 auf rd. 60.000 € gestiegen sind. Gleichzeitig haben sich die Honorarkosten der Gebäudewirt- schaft um 10.600 € auf insgesamt 23.108 € erhöht. Bei der angesprochenen Baumaßnahme handelt es sich noch um eine rein städtische Maßnahme, die noch vor der beschlossenen Übertragung der Trainingsbeleuchtungsanlagen an die RheinEnergie begonnen wurde. Nach entsprechender Planung konnte die notwendige Beleuchtungsstärke auf der Anlage mit nur zwei Masten erreicht werden. Gleichzeitig wurde die Anlage mit LED-Scheinwerfern ausgestattet, wodurch sowohl für die laufenden Betriebskosten als auch für die Laufzeit der Leuchteinheiten ge- genüber der bisher verwendeten HQI-Scheinwerfern (Halogen-Metalldampflampen) erhebliche Vortei- le erwartet werden. Die Deckung der Mehrkosten in Höhe von 34.690 € erfolgt durch entsprechende Auszahlungser- mächtigungen im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zentralansatz Sportpauschale), Hj, 2018.
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