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AN/0537/2020

Köln darf keine Tempo-30-Zone werden!

AfD Antrag nach § 3 04.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.05.2020, TOP 3.1.6

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

3803 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt 
Köln 
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
stephan.boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.05.2020 
AN/0537/2020 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.05.2020 
 
Köln darf keine Tempo-30-Zone werden!  
Nein zum autofeindlichen Vorstoß der Oberbürgermeisterin! 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrte Damen und Herren,  
 
die Fraktion der AfD bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommen-
den Ratssitzung zu nehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln missbilligt das Schreiben der Oberbürgermeisterin an 
den Landesminister für Verkehr in Sachen Tempo 30 und Radwege. 
2. Der Rat der Stadt Köln lehnt eine grundsätzliche Absenkung der Höchstge-
schwindigkeit auf 30 Stundenkilometer ab. 
3. Der Rat der Stadt Köln lehnt eine Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im 
Stadtgebiet ab. 
 
 
 
Begründung:  
 
In einem am 28. April auszugsweise veröffentlichten1 Schreiben forderte die Ober-
bürgermeisterin den Minister für Verkehr auf, Möglichkeiten zu schaffen, die Rad-
                                                 
1 https://www.stadt -koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/oberbuergermeisterin -reker-schreibt-nrw-
verkehrsminister-wuest

- 2 - 
 
wegbenutzungspflicht in der Stadt aufzuheben und gleichzeitig „ohne Anpassung der 
Beschilderung“ das Tempolimit auf 30 Stundenkilometer abzusenken. 
 
Sie begründete dies damit, dass die in der „Coronaschutzverord-
nung NRW aufgestellten Abstands- und Hygieneregeln zu Fuß Gehende und Rad-
fahrende vor besondere Herausforderungen stellen“ würden. Außerdem sei der Au-
toverkehr um 50 Prozent gesunken, während der Radverkehr um 5 Prozent ange-
stiegen sei. 
 
Tatsächlich handelt es sich wohl eher um einen weiteren radikal-grünen und auto-
feindlichen Vorstoß aus dem Rathaus. Folgender Satz macht dies besonders deut-
lich: 
 
„Sollte Minister Wüst der Stadt Köl n helfen können, w ürde ich die daraus resultieren-
den Maßnahmen nach der Corona-Pandemie dahingehend überprüfen, ob w ir sie an 
der einen oder anderen Stelle beibehalten können, w enn sie sich grundsätzlich vor-
teilhaft für den Rad- und Fußverkehr und zumindest nicht ausschließlich zum Nach-
teil des Kfz-Verkehrs ausw irken.“  
 
Die Oberbürgermeisterin möchte sich also die coronabedingte Sondersituation 
zunutze machen, um Köln abermals etwas autounfreundlicher zu machen. Die so 
geschaffenen Tatsachen würden wahrscheinlich nie mehr rückgängig gemacht.  
 
Dabei haben gerade in der Pandemie viele Bürger den Wert einen eigenen Autos 
schätzen gelernt. Der Rückgang des Automobilverkehrs ist die bedauerliche Folge 
des Shutdowns und der damit verbundenen, für viele Bürger katastrophalen wirt-
schaftlichen Folgen. Es ist daher in besonderem Maße takt- und instinktlos, eine sol-
che Ausnahme- und Notsituation zu missbrauchen, um die eigene politische Agenda 
voranzubringen. 
 
Dieser neuerliche Vorstoß der Oberbürgermeisterin gegen den motorisierten Indivi-
dualverkehr zeigt auch erneut, wie wenig sie sich um die tausenden Mitarbeiter von 
Ford kümmert, die derzeit von Kurzarbeitergeld leben müssen. Auch die Bewohner 
der Außenbezirke und die Mitarbeiter des stationären Einzelhandels scheinen in den 
Überlegungen der Oberbürgermeisterin keine Rolle zu spielen. 
Zehntausende von Bürgern unserer Stadt sind von der Corona-Krise hart getroffen. 
Jetzt ist nicht die Zeit für wahltaktische Spielchen, sondern die Stadtverwaltung muss 
alles tun, um Arbeitsplätze zu sichern und Wertschöpfung zu erhalten. Politik für die 
radikal-grüne Klientel gehört sicher nicht dazu.   
 
 
 
gez. Matthias Büschges 
 (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

14.05.2020 Rat
TOP 3.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0537/2020
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
04.05.2020
Erstellt
04.05.2020 10:56