Mandari Insight

AnO/0011/2021

Parkverbote im Einmündungsbereich der Straßen Laerer Landweg, Neuheim und Fliederweg prüfen

Anregung in der BV Ost 09.04.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 22.04.2021, TOP 6.5

Originalanregung AnO/0011/2021

· application/pdf

Ansehen

Stellungnahme AnO/0011/2021

· application/pdf

Ansehen

Originalanregung AnO/0011/2021

1948 Zeichen

AnO/0011/2021

SPD-Fraktion
SPD-Fraktion BV Münster-Ost | Am Lohausbach 37 | 48155 Münster in der Bezirksvertretung Münster-Ost
Am Lohausbach 37
An den 48155 Münster
Bezirksbürgermeister Telefon: 0251 624180
des Stadtbezirks Münster-Ost Mobil: 01746740536
Herrn Benedikt Spangenberg Ansprechpartner:
Vennemannstraße 5 Prof. Dr. Peter Wagner

48157 Münster

www.spd-muenster.de

7. April 2021

Anregung gem. & 21 Abs. 4 der Hauptsatzung an die Verwaltung

Parkverbote im Einmündungsbereich der Straßen Laerer Landweg, Neuheim und Fliederweg prüfen!

Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob durch Parkverbote oder alternative Maßnahmen zur Regelung des ru-
henden und/oder fließenden Verkehrs die Verkehrssituation im Einmündungsbereich der Straßen Laerer Land-
weg, Neuheim und Fliederweg verbessert werden kann.

Begründung:

Anwohner*innen des Laerer Landweges und angrenzender Straßen berichten uns, dass es aufgrund der Nach-
verdichtung im Stadtviertel zu einer erheblichen Zunahme des Verkehrs gekommen ist. Dies sowohl durch neue
Anwohner*innen als auch durch den nach wie vor erheblichen Schleichverkehr zwischen der Mondstraße und
der Wolbecker Straße und umgekehrt.

Vor diesem Hintergrund kommt es besonders im Einmündungsbereich der Straßen Laerer Landweg, Neuheim
und Fliederweg immer wieder zu gefährlichen Situationen. Insbesondere durch im Einmündungsbereich dieser
Straßen parkende Fahrzeuge ist die Sicht für Verkehrsteilnehmer begrenzt, Fahrzeuge nähern sich gefährlich an
und sind häufig zum Zurücksetzen gezwungen sind. Diesbezüglich bitten wir die Stadt Münster um eine Prü-
fung, ob Maßnahmen zur Regelung des ruhenden und/oder fließenden Verkehrs zu einer Entschärfung der dor-
tigen Situation beitragen können. Eine Berichterstattung erbitten wir an die Bezirksvertretung Münster-Ost.

Freundliche Grüße

Prof. Dr. Peter Wagner (Fraktionsvorsitzender)
Anusch Melkonyan (Fraktionsmitglied)
Dietmar Wemhoff (Fraktionsmitglied)

Stellungnahme AnO/0011/2021

1641 Zeichen

32.12.0014 05.05.2021
Frau Kopp 3220

An die Bezirksvertretung
Münster-Ost

Dezernent I
Ein. 18. MAI 2021

über
Herrn Stadtrat Heuer

über
33,22

_ Anregung Ifd. Nr. AnO/0003/2021 der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung
t auf dem Laerer Landweg

Fraktion der Bezirksvertretung ne

Straßen Laerer Landweg, Neuheim

Es wird beantragt, an den Einmündungen Clara-Ratzka-Weg, Natz-Thier-Weg und Stehrweg
eine Zick-Zack-Grenzmarkierung aufzubringen, um das Parken zu verhindern. An den
Einmündungen Laerer Landweg / Neuheim und Laerer Landweg / Fliederweg soll geprüft
werden, ob durch Parkverbote oder alternative Maßnahmen die Verkehrssituation verbessert
werden kann.

Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und
Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten unzulässig. Eine
Grenzmarkierung (Verkehrszeichen 299) für Halt- und Parkverbote wie hier beantragt, kann
vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen überall dort angeordnet werden, wo das
bestehende Haltverbot aus Gründen der Verkehrssicherheit verlängert werden muss. Eine
Markierung ist nicht an Stellen anzuwenden, an denen sich Halt- und Parkverbote sonst nicht
durchsetzen lassen. Die Anordnung von Grenzmarkierungen ist daher an den genannten
Einmündungen nicht möglich. Auch das Anordnen von Haltverbotszeichen ist in
Einmündungsbereichen nicht möglich, da diese eine unzulässige Doppelregelung bedeuten.

Um die Einmündungsbereiche im 5-Meter-Bereich auch ohne eine Grenzmarkierung oder ein

Haltverbotszeichen freizuhalten, ist eine temporäre Erhöhung der Überwachung durch die
städtische Verkehrsüberwachung geplant.

Beratungsverlauf (1)

22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 6.5 Anregung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Vennemannstraße 5
  • Mondstraße
  • Wolbecker Straße
  • Laerer Landweg
  • Fliederweg
  • Am Lohausbach 37
  • Clara-Ratzka-Weg
  • Neuheim
  • Stehrweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AnO/0011/2021
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
09.04.2021
Erstellt
09.04.2021 10:18