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1792/2018

Beantwortung der Anfrage der Fraktion „Die Linke“ vom 22.05.2018 zum Thema „Obdachlosigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.(AN/0815/2018)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.06.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 13.09.2018, TOP 8.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

16239 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer  13.06.2018 
 1792/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.06.2018 
Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion „Die Linke„ vom 22.05.2018 zum Thema 
„Obdachlosigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.(AN/0815/2018) 
Die Fraktion „Die Linke“ greift Beobachtungen von in der Jugendhilfe tätigen Trägern auf, die eine 
Zunahme offener und verdeckter Obdachlosigkeit bei Jugendlichen und jungen Menschen feststellt. 
Gründe für die Zunahme der Obdachlosigkeit seien der angespannte Wohnungsmarkt, aber auch die 
Tendenz Jugendhilfeleistungen nur mehr bis zum 18. Lebensjahr zu gewähren und eine Verlänge-
rung bis zum 21. Geburtstag nicht zu bewilligen. 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
1. Wie viele 18-jährige waren in den letzten fünf Jahren, zu denen Zahlen vorliegen, in Ju-
gendhilfemaßnahmen bzw. bekamen Leistungen der Jugendhilfe? 
 
 
Die Fallzahlen der letzten fünf Jahre im Bereich  der Hilfen zur Erziehung (jeweils Bestandsfälle zum 
Jahresende) lauten wie folgt: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Typische Betreuungsformen für junge Volljährige sind: 
- Betreuungen im Rahmen einer stationären Unterbringung in Jugendwohngruppen oder Ju-
gendwohngemeinschaften gem. § 34 SGB VIII 
- Betreuung und Unterbringung in Wohnheimen gem. § 13 SGB VIII 
 Dez.2013 Dez.2014 Dez.2015 Dez.2016 Dez.2017 
Hilfe für 
Minderjähri-
ge stationär 
2716 2851 3543 2878 2629 
Hilfe für Voll-
jährige stati-
onär 
635 603 617 754 784 
Hilfen für 
Minderjähri-
ge ambulant 
3480 3301 3545 3570 3662 
Hilfen für 
Volljährige 
ambulant 
198 217 265 246 239 
Gesamtzahl 
aller Hilfen 
7029 6972 7970 7448 7313 
Davon Ge-
samtzahl für 
Volljährige 
833 820 882 1000 1023

2 
 
- Betreuung in Pflege-oder Gastfamilien 
- Ambulante Betreuung in angemieteten Wohnraum gem. § 35 SGB VIII 
 
 
 
 
2. Wie viele dieser Jugendlichen bekamen ab ihrem 18. Geburtstag Hilfen für junge Er-
wachsene und welche Leistungen waren das? 
 
 
Aus dem Fallzahlenverlauf der letzten fünf Jahre kann zusammenfassend festgehalten werden, dass 
die Gesamtzahl aller gewährten Hilfen für Minderjährige und Volljährige zwischen 2013 und 2017 um 
4% angestiegen ist und sich insgesamt auf einem relativ konstanten Niveau bewegt. 
Der hohe Spitzenwert im Dezember 2015 spiegelt den Höhepunkt der Zuwanderung von unbegleite-
ten minderjährigen Flüchtlinge(UMA) vor dem bundesweit eingeführten Verteilverfahren wider. 
Die Gesamtzahl der Hilfen für junge Volljährige ist im gleichen Zeitraum von 5 Jahren von 833 um 
22,8% auf 1023 Fälle angestiegen. 
Der Fallzahlenanstieg lässt sich insbesondere seit 2015 in aller Deutlichkeit beobachten. Der Anstieg 
ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Jugendverwaltung bei der überwiegenden Zahl 
der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Rahmen der individuellen Hilfeplanung bei Eintritt in 
die Volljährigkeit noch einen Erziehungsbedarf feststellt und entsprechende Anträge der jungen Voll-
jährigen positiv bescheidet. Insofern kann die Jugendverwaltung die von der Fraktion „Die Linke“ zi-
tierte Tendenz bezogen auf die Bewilligungspraxis des Jugendamtes nicht bestätigen. 
 
Ergänzend kann aus Sicht der Jugendverwaltung bestätigt werden, dass wünschenswerte Verselb-
ständigungsprozesse bei Jugendlichen und jungen Volljährigen nicht in der gewünschten Abfolge 
umgesetzt werden können, weil die Ablösung aus stationären Hilfen in privaten Wohnraum mangels 
geeigneter Ressourcen nicht vollzogen werden kann. Für die Fachkräfte des Jugendamtes stellt al-
lerdings das Fehlen eines Wohnraumes keine ausreichender Grundlage für die Bewilligung einer „Hil-
fe zur Erziehung“ für junge Volljährige. Vielmehr setzt der rechtliche Rahmen gemäß SGB VIII für die 
Bewilligung einer Hilfe zur Erziehung für junge Volljährige, einen festgestellten erzieherischen Bedarf 
zur vollständigen Persönlichkeitsentwicklung voraus. 
 
 
3. Wie viele Menschen bis 25 Jahre sind in den oben angegeben Jahren in Einrichtungen 
der Obdachlosenhilfe aufgetaucht, wie viele dieser jungen Erwachsenen wurden durch 
die Stadt Köln aufgrund von Obdachlosigkeit notuntergebracht und wie sah die Bele-
gungssituation im Einzelnen aus (wie viele Bewohner pro Zimmer und die Altersstruk-
tur)? 
 
Das Land NRW erhebt jährlich im Rahmen einer integrierten Wohnungsnotfallstatistik wohnungslose 
Menschen, die kommunal oder bei freien Trägern der Wohnungslosenhilfe untergebracht oder an 
die Kontakt- und Fachberatungsstellen angebunden sind. Daten über Menschen, die auf der Straße 
leben oder sich abwechselnd bei Bekannten aufhalten (Couch-Hopping) können nicht erfasst werden. 
Nachfolgend werdend die Statistiken des Landes NRW für den Zeitraum 2013 – 2016 vorgelegt.. Der 
Bericht 2017 wird voraussichtlich im Juni 2018 vom Land NRW veröffentlicht. 
Integrierte Wohnungsnotfallstatistik NRW

3 
 
 
Alter Gesamt m w Alter Gesamt m w Alter Gesamt m w
< 18 1.963 1.019 944 < 18 1.926 1.001 925 < 18 37 18 19
18-21 1.250 793 457 18-21 545 334 211 18-21 705 459 246
21-25 1.970 1.395 575 21-25 733 453 280 21-25 1.237 942 295
Alter Gesamt m w Alter Gesamt m w Alter Gesamt m w
< 18 1.784 892 892 < 18 1.730 863 867 < 18 54 29 25
18-21 1.188 753 435 18-21 504 311 193 18-21 684 442 242
21-25 2.008 1.474 534 21-25 621 409 212 21-25 1.387 1.065 322
Alter Gesamt m w Alter Gesamt m w Alter Gesamt m w
< 18 1.642 821 821 < 18 1.609 803 806 < 18 33 18 15
18-21 1.261 816 445 18-21 472 272 200 18-21 789 544 245
21-25 1.995 1.402 593 21-25 477 242 235 21-25 1.518 1.160 358
Alter Gesamt m w Alter Gesamt m w Alter Gesamt m w
<18 2.004 1.044 960 < 18 1.966 1.025 941 < 18 38 19 19
18-21 1.497 989 508 18-21 529 324 205 18-21 968 665 303
21-25 2.606 1.948 658 21-25 743 513 230 21-25 1.863 1.435 428
Wohnunglose Personen bis 
25 Jahren in NRW 2016
Kommunal und 
ordnungsrechtlich 
untergebrachte 
wohnungslose Personen 
Personen bis 25 Jahren 2016
Bei freien Trägern 
untergebrachte und/oder 
betreute wohnungslose 
Personen 2016
Anzahl Anzahl Anzahl
Wohnunglose Personen bis 
25 Jahren in NRW 2015
Kommunal und 
ordnungsrechtlich 
untergebrachte 
wohnungslose Personen 
Personen bis 25 Jahren 2015
Bei freien Trägern 
untergebrachte und/oder 
betreute wohnungslose 
Personen 2015
Anzahl Anzahl Anzahl
Wohnunglose Personen bis 
25 Jahren in NRW 2014
Kommunal und 
ordnungsrechtlich 
untergebrachte 
wohnungslose
Personen bis 25 Jahren 2014
Bei freien Trägern 
untergebrachte und/oder 
betreute wohnungslose 
Personen 2014
Anzahl Anzahl Anzahl
Wohnunglose Personen bis 
25 Jahren in NRW 2013
Kommunal und 
ordnungsrechtlich 
untergebrachte 
wohnungslose
Personen bis 25 Jahren 2013
Bei freien Trägern 
untergebrachte und/oder 
betreute wohnungslose 
Personen 2013
Anzahl Anzahl Anzahl
 
 
Eine dezidierte Statistik für die Stadt Köln für die kommunal ordnungsbehördlich und/oder bei Trägern 
der Wohnungslosenhilfe  untergebrachten jungen Erwachsenen kann nicht erfolgen. Die Meldungen 
der Träger der Wohnungshilfe hierüber erfolgen unmittelbar an das Land NRW. Für die Fachstelle 
Wohnen werden bei der akuten Notunterbringung entsprechende Statistikdaten nicht erfasst. 
Lediglich im Bereich des Wohnungsamtes liegen einige Angaben vor. Hiernach wurden im Zeitraum

4 
 
2013 – 2017  insgesamt 104 Personen  der Jahrgänge 1992 – 1995 untergebracht. Die Unterbrin-
gung erfolgte überwiegend in den Wohnheimen IB/Rather Str., Pallenbergstr. und Brühler Str. 
In den OBG-Notschlafstellen und Einfachhotels stehen in der überwiegenden Anzahl Mehrbettzimmer 
zur Verfügung, die in der Regel voll ausgelastet sind und dementsprechend keine private Atmosphäre 
bieten können. Die Möglichkeit einer Zimmerauswahl besteht in aller Regel nicht. Soweit das möglich 
ist, wird aber auf individuelle Wünsche Rücksicht genommen. Im Fokus der Hilfe steht die Abwehr 
von Gefahren für die Person/en sowie die öffentliche Ordnung. 
 
 
4. Wie könnte die Unterbringungssituation altersangemessen und mit einer höheren Qua-
lität organisiert werden? 
 
Im Bereich der OBG-Notschlafstellen und Einfachhotels sind in aller Regel keine adäquaten Hilfen für 
junge Erwachsene im Alter von 18 bis unter 25 Jahren vorhanden, die ihrem speziellen Bedarf ent-
sprechen. 
Erfahrungen aus der Versorgung dieses Personenkrieses in den beiden vorab genannten Unterbrin-
gungsformen zeigen, dass sich hinter dem Begriff obdachlose junge Menschen ein äußerst heteroge-
nes Klientel verbirgt, was durch weitere Faktoren verstärkt wird, wie z. B. nachholende Persönlich-
keitsentwicklung, oft lange Jugendhilfekarrieren, Schulprobleme, Sucht- und Drogenproblematiken, 
Abkopplung von der Herkunftsfamilie, psychische Erkrankungen, unzureichende Ausbildung, Lang-
zeitarbeitslosigkeit. 
Vor diesem Hintergrund erscheinen folgende Grundsätze für die Hilfe für 18- bis 25 Jährige obdach-
lose Heranwachsende als sinnvoll: 
• Ein Verschiebebahnhof zwischen den Rechtskreisen/ Hilfeangeboten muss grundsätzlich 
vermieden werden. 
• Anzustreben sind Verbundangebote von Trägern der Jugendhilfe und Trägern der Hilfen in 
Wohnungsnotfällen. 
Zur Verbesserung der Hilfen für junge Erwachsene bedarf es zudem grundlegender Veränderungen 
in den Rahmenbedingungen dieses Hilfefeldes – zum einen auf der Ebene der Vernetzung von Ju-
gendhilfe, Hilfen in Wohnungsnotfällen und Jobcentern, zum anderen bei den gesetzliche Rahmen-
bedingungen. 
Aus den genannten unterschiedlichen Faktoren, aber auch auf Grund der bisherigen Erfahrungen im 
Obdachlosenhilfesystem, sollten konkrete Hilfen sowie Verfahrensstrukturen an Schnittstellen der 
unterschiedlichen Systeme entwickelt, erprobt und implementiert werden, insbesondere an den 
Schnittstellen der SGB II, III, VIII und XII.  
 
 
 
 
5.  Wie kann die Vernetzung von Jugendamt und Jobcenter im Bereich U 25 verbessert 
werden? 
 
Zwischen Jugendamt und Jobcenter wurde 2016 eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet, die die 
Zusammenarbeit der beiden Organisationen bei Unterbringung von jungen Menschen in Jugend-
wohneinrichtungen gem. § 13, 3 SGB VIII regelt.  
Ziele der Vereinbarung sind 
- die Schaffung eines nahtlosen Übergangs aus der Jugendhilfe in die Zuständigkeit des Job-
centers bei Eintritt der Volljährigkeit des jungen Menschen, bzw. nach Erreichung der Ziele im 
jugendhilferechtlichen Hilfeplanverfahren

5 
 
- die sichere Einschätzung eines sozialpädagogischen Bedarfs bei jungen Volljährigen, die sich 
zunächst zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts und Finanzierung der Unterbringung an 
das Jobcenter wenden 
 
Darüber hinaus wurde im Herbst 2017 als Basis für eine enge Kooperation im Sinne der gemeinsa-
men Klientel ein Workshop auf Leitungsebene der Organisationen Jugendamt, Jobcenter und Ar-
beitsagentur durchgeführt, in dem ein Austausch über das jeweilige Leistungsangebot erfolgte, sowie 
gegenseitige Hospitationen auf Mitarbeiterebene vereinbart wurden.  
Jugendamt und Jobcenter benannten verbindliche gegenseitige Ansprechpartner/innen in den 9 
Stadtbezirken, die zur Klärung von fachlichen und organisatorischen Fragen im Bedarfsfall zur Verfü-
gung stehen. 
Ein weiterer kontinuierlicher Austausch auf mittlerer Leitungsebene ist geplant. 
 
Die Vereinbarung dieser Maßnahmen erfolgte mit dem Ziel, die beiden Systeme eng miteinander zu 
verzahnen und einen nahtlosen Übergang für die jungen Menschen zu sichern.  
 
 
Das Jobcenter Köln nimmt ergänzend eigenständig wie folgt Stellung: 
 
Die Zusammenarbeit des Geschäftsbereichs U25 und des Jugendamtes wird bereits auf vielen Ebe-
nen sehr eng und strukturiert durchgeführt. Durch regelmäßige Austausche der oberen Führungskräf-
te des Jobcenter Köln (JC Köln) und des Jugendamtes wird sichergestellt, dass gemeinsam und ziel-
orientiert für die Jugendlichen gearbeitet wird und die Zusammenarbeit sich stetig weiterentwickelt 
und den Gegebenheiten anpasst. 
 
Es gibt bereits viele Kooperationen und Austausche, welche nachfolgend benannt und erläutert wer-
den: 
 
1. Was wir bereits erreicht haben: 
 
Im Rahmen der im Sommer 2016 gemeinsam zwischen dem Jugendamt der Stadt Köln, dem 
Jobcenter Köln und der Agentur für Arbeit Köln geschlossenen Kooperationsvereinbarung 
wurde eine Jugendberufsagentur in Köln initiiert. Im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung 
wird die Basis der Zusammenarbeit geregelt. Unter anderem ist es gemeinsames Ziel, lang-
fristig mehrere örtliche Jugendberufsagenturen im Kölner Stadtbezirk zu eröffnen. Derzeit 
werden dafür geeignete Räumlichkeiten gesucht. Die Zusammenarbeit wird aber stetig auf 
Führungs- und operativer Ebene reflektiert und bei Bedarf optimiert; anbei eine Übersicht der 
bisher durchgeführten Aktivitäten: 
 
- Regelmäßige Workshops der Führungskräfte des ASD und des JC Köln U25 (2014, 
2015, 2017) mit folgenden Inhalten: 
- Schaffung eines einheitlichen Verständnisses der jeweiligen Rahmenbedingungen 
- Schaffung von Klarheit über Aufgaben und Möglichkeiten des jeweils anderen Rechts-
kreises 
- Kennenlernen des jeweiligen sozialräumlich zuständigen Pendants im anderen Rechts-
kreis, um sich zukünftig fallbezogen austauschen zu können 
Ziel: Verbesserung der Zusammenarbeit 
Durch die Führungskräfteworkshops haben sich alle Führungskräfte kennengelernt. Jede 
Führungskraft weiß, welche/r Ansprechpartner/in in der jeweils anderen Institution für fall-
bezogene Rückfragen oder Absprachen angesprochen werden kann, die Kontaktdaten 
wurden entsprechend ausgetauscht. Die Hospitationen auf Mitarbeitendenebene sorgen 
ebenfalls für das Knüpfen von Kontakten und sichern somit auch zukünftig die enge Zu-
sammenarbeit. 
 
- Vorstellung der Leistungen des ASD im JC Köln U25 sowie die Vorstellung der Leis-
tungen und Angebote des JC Köln U25 in den Bezirksjugendämtern erfolgte von 
01/2018 bis 06/2018. Hierdurch konnten die Mitarbeitenden beider Rechtskreise Kenntnis 
über die Arbeit des anderen Rechtskreises erlangen.

6 
 
 
- gegenseitige Hospitationen der IFK des JC Köln U25 und des ASD aller Bezirksjugend-
ämter 
 
- regelmäßige Teilnahme von Jugendamt Mülheim und JC Köln U25 am Hilfeplanforum 
„Kompetenzagentur im Quartier Mülheim“ 
 
- Teilnahme des Jugendamtes (ein Vertreter aus Mülheim) am vom JC Köln U25 organisier-
ten Workshop zum Thema „verdeckte Obdachlosigkeit“ am 08.03.18 
 
- Gemeinsame Planung und Durchführung von Maßnahmen über den §16h, welcher die 
Zusammenarbeit aufgrund einer gesetzlichen Öffnung erleichtert. 2016 wurden die ge-
meinsamen Streetworker etabliert. Für die Zukunft sind weitere gemeinsame Maßnahmen 
in Planung. 
 
- Gemeinsame Veranstaltung mit dem Jugendamt und der Agentur für Arbeit „Zukunft 
sichtbar machen“ 
 
- Abgestimmte Verfahrensregelungen zum Beispiel beim Übergang aus der Jugend-
berufshilfe zu Leistungen des SGBII (seit 2016) 
Inhaltliche Beispiele: 
- Begleitung durch den ASD zur Antragstellung beim JC Köln 6 Wochen vor Ende der Ju-
gendhilfeleistungen 
- einheitliches Verständnis von „pädagogischem Bedarf“ und Anstoßen dieses Bedarfs 
auch durch das JC Köln. Die Prüfung obliegt weiterhin dem ASD. 
 
2. Wie wir zukünftig zusammenarbeiten: 
 
Die strukturierte Vernetzung auf Führungsebene und Fachebene sorgt auch zukünftig dafür, 
dass eine enge Zusammenarbeit sichergestellt wird. Wir setzen dabei auf gemeinsame Pro-
jekte wie die Jugendberufsagentur und legen auch zukünftig bedarfsorientiert gemeinsame 
Kooperationen fest. Die obere Führungsebene ist hierzu im regelmäßigen Austausch und 
steuert entsprechend der aus der Mitarbeiterschaft herangetragenen Handlungsbedarfe. 
 
Es wird kein pauschales Konzept angestrebt; die Formen der Zusammenarbeit sind so indivi-
duell wie die Kölner Jugendlichen selber und erfolgen dynamisch und bedarfsorientiert. 
 
Hierbei sind die unterschiedlichen rechtlichen Gegebenheiten genauso zu berücksichtigen wie 
die Vorgaben des Datenschutzes, welche oftmals in der Praxis eine engere Zusammenarbeit 
erschweren können. Ein Datenaustausch ist ohne Einwilligung des betreffenden Jugendlichen 
nicht möglich, besonders bei schwer erreichbaren Jugendlichen stellt dies eine besondere 
Herausforderung dar. 
 
 
Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (2)

14.06.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
13.09.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1792/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.06.2018
Erstellt
29.05.2018 10:52