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2013/0249

1. Nachtragshaushaltssatzung 2013

Magistratsvorlage 31.07.2013

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2013/0249

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Aufgrund der §§ 114 e der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I  S. 786), 
hat die Stadtverordnetenversammlung am                2013 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
Mit dem 1. Nachtragsplan werden 
gegenüber bisher
 
EUR
auf nunmehr 
EUR
a) im Ergebnishaushalt
beim ordentlichen Ergebnis
die Erträge 6.538.651 450.280.104 456.818.755
die Aufwendungen 5.949.059 482.891.913 488.840.972
beim außerordentlichen Ergebnis
Stand nach Magistratsberatung
1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
für das Haushaltsjahr 2013
§ 1
erhöht um 
EUR
vermindert 
um EUR
und damit der Gesamtbetrag des 
Haushaltsplans einschließlich der 
Nachträge 
beim außerordentlichen Ergebnis
die Erträge 660.000 154.356 814.356
die Aufwendungen 155.000 0 155.000
und einem Gesamtergebnis von -32.457.453 -31.362.861
b) im Finanzhaushalt
aus laufender Verwaltungstätigkeit
mit dem Saldo aus den Einzahlungen 
und Auszahlungen 589.592 -16.530.153 -15.940.561
aus Investitionstätigkeit
die Einzahlungen 941.138 8.940.730 7.999.592
die Auszahlungen 3.602.351 27.909.310 24.306.959
aus Finanzierungstätigkeit
die Einzahlungen 2.661.213 18.968.580 16.307.367
die Auszahlungen 14.200.650 14.200.650
mit einem Finanzmittelbestand des 
Haushaltsjahres von -30.730.803 -30.141.211
festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2013
zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 18.968.580 €
um -2.661.213 €
vermindert und damit auf 16.307.367 €
neu festgesetzt. 
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds 
Abteilung A in Höhe von 0 €
Abteilung B in Höhe von 1.261.000 €
Abteilung C in Höhe von 2.500.000 €
enthalten.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von 
Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions-
fördermaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 17.775.000 €
um -8.405.000 €
vermindert und damit auf 9.370.000 €
neu festgesetzt.
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
§ 2
§ 3
§ 4
Die bisherigen Steuersätze werden nicht geändert.
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht geändert.
Darmstadt, den 
Der Magistrat
André Schellenberg
Stadtkämmerer
§ 5 
§ 6
§ 7

2013/0249

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Vorlage-Nr. 2013/0249 
 
 
1. Nachtragshaushaltssatzung 2013

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Details

Vorlagen-Nr.
2013/0249
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.07.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00