2013/0249
1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
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Aufgrund der §§ 114 e der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), hat die Stadtverordnetenversammlung am 2013 folgende Nachtragssatzung beschlossen: Mit dem 1. Nachtragsplan werden gegenüber bisher EUR auf nunmehr EUR a) im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis die Erträge 6.538.651 450.280.104 456.818.755 die Aufwendungen 5.949.059 482.891.913 488.840.972 beim außerordentlichen Ergebnis Stand nach Magistratsberatung 1. Nachtragssatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt für das Haushaltsjahr 2013 § 1 erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge beim außerordentlichen Ergebnis die Erträge 660.000 154.356 814.356 die Aufwendungen 155.000 0 155.000 und einem Gesamtergebnis von -32.457.453 -31.362.861 b) im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen 589.592 -16.530.153 -15.940.561 aus Investitionstätigkeit die Einzahlungen 941.138 8.940.730 7.999.592 die Auszahlungen 3.602.351 27.909.310 24.306.959 aus Finanzierungstätigkeit die Einzahlungen 2.661.213 18.968.580 16.307.367 die Auszahlungen 14.200.650 14.200.650 mit einem Finanzmittelbestand des Haushaltsjahres von -30.730.803 -30.141.211 festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2013 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 18.968.580 € um -2.661.213 € vermindert und damit auf 16.307.367 € neu festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung A in Höhe von 0 € Abteilung B in Höhe von 1.261.000 € Abteilung C in Höhe von 2.500.000 € enthalten. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions- fördermaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 17.775.000 € um -8.405.000 € vermindert und damit auf 9.370.000 € neu festgesetzt. Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert. § 2 § 3 § 4 Die bisherigen Steuersätze werden nicht geändert. Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert. Die Bestimmungen zur Stellenbewirtschaftung werden nicht geändert. Darmstadt, den Der Magistrat André Schellenberg Stadtkämmerer § 5 § 6 § 7
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Vorlage-Nr. 2013/0249 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0249
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 31.07.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00