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1893/2021/1

Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 15.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 28.06.2021, TOP 10.2

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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DE BV Ehrenfeld 1893-2021-1

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

4165 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 1893/2021/1 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit 
Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.06.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Schulträgerin Stadt Köln zur Bereitstellung von  
hinreichend Schulplätzen. 
Die Stadt Köln verfügt im Stadtteil Ehrenfeld nicht über ein eigenes Grundstück, um dort selbst eine 
Schule zu bauen. 
Damit der Bedarf an Schulplätzen auch künftig sichergestellt werden kann, ist eine Ausschreibung 
notwendig. 
Coronabedingt bestehen für diese Ausschreibung erst jetzt freie Kapazitäten. 
Es ist ein Beschluss noch in der letzten Ratssitzung vor den Ferien erforderlich. 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung 
mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: 
 
„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld 
ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes 
Grundstück im Stadtteil Ehrenfeld zu finden, auf den sich der Suchradius beschränkt. Das Grundstück 
muss für die Unterbringung einer Grundschule (5 Züge Primarstufe) und einer Zweifachsporthalle 
geeignet sein. 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfah-
rens zum Bau einer 5-zügigen Grundschule mit einer Zweifachsporthalle für den Stadtbezirk  
Ehrenfeld.  
 
Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung 
umfassen. 
 
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung konnte nicht mehr rechtzeitig beteiligt werden und wird per 
Mitteilung über den Beschluss informiert.“ 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Die bestehenden Grundschulen müssen von zukünftigen Mehrklassenbildungen entlastet werden. 
Nur so ist es möglich, zum Schuljahr 2025/26 den Raumbedarf in der Primarstufe zu decken.  
Dies gelingt nur, wenn ohnehin erforderliche neue Grundschulen schnellstmöglich ihren Betrieb  
aufnehmen können.  
Aufgrund des dringenden Bedarfs an Schülerplätzen soll folgendes Verfahren implementiert werden:  
Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder einer 
Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule für den Stadtbezirk  
Ehrenfeld. 
Das Grundstück wird im Stadtteil Ehrenfeld gesucht und ist vom Investor oder von der Investorin zu 
stellen. Die Grundstückssuche beschränkt sich auf den beschriebenen Suchradius. 
Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der oder die 
gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzt, die Errichtung des Schulbaus in einem voraus-
sichtlich schnelleren Verfahren realisieren kann.  
Die vergaberechtliche Konformität wurde im Vorfeld durch das Vergabeamt geprüft und durch eine 
externe Rechtsanwaltskanzlei bestätigt. 
Der Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld ist Bestandteil der priorisierenden  
Schulbaumaßnahmenliste 2020 (Session-Nr.0398/2021). Die Maßnahme befindet sich unter der  
laufenden Nr. 122 in Priorität A. 
 
Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise 
Die Vorgaben der Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben 
II/20/202 vom 25. März 2020 wurden geprüft und beachtet. 
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Schulträgerin Stadt Köln zur Bereitstellung von  
hinreichend Schulplätzen.

DE BV Ehrenfeld 1893-2021-1

4099 Zeichen

Vorlagen-Nummer
1893/2021/1
1} ER
Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
V1/26
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der
Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung

Betreff

Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit
Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld

Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.06.2021

Begründung für die Dringlichkeit:

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Schulträgerin Stadt Köln zur Bereitstellung von
hinreichend Schulplätzen.

Die Stadt Köln verfügt im Stadtteil Ehrenfeld nicht über ein eigenes Grundstück, um dort selbst eine
Schule zu bauen.

Damit der Bedarf an Schulplätzen auch künftig sichergestellt werden kann, ist eine Ausschreibung
notwendig.

Coronabedingt bestehen für diese Ausschreibung erst jetzt freie Kapazitäten.

Es ist ein Beschluss noch in der letzten Ratssitzung vor den Ferien erforderlich.

Beschluss:
Gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (SO NRW) in Verbindung
mit $ 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung:

„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass für den Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld
ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden soll. Ziel ist es, ein geeignetes
Grundstück im Stadtteil Ehrenfeld zu finden, auf den sich der Suchradius beschränkt. Das Grundstück
muss für die Unterbringung einer Grundschule (5 Züge Primarstufe) und einer Zweifachsporthalle
geeignet sein.

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines Ausschreibungsverfah-
rens zum Bau einer 5-zügigen Grundschule mit einer Zweifachsporthalle für den Stadtbezirk
Ehrenfeld.

Das Ausschreibungsverfahren soll sowohl die Grundstückssuche als auch die bauliche Errichtung
umfassen.

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung konnte nicht mehr rechtzeitig beteiligt werden und wird per
Mitteilung über den Beschluss informiert.“

Datum Abstimmungsergebnis Unterschpi Unterschrift
AYOe.Do2 Ausyohinmt ER VAR

Haushaltsmäßige Auswirkungen
X Nein

Begründung

Die bestehenden Grundschulen müssen von zukünftigen Mehrklassenbildungen entlastet werden.
Nur so ist es möglich, zum Schuljahr 2025/26 den Raumbedarf in der Primarstufe zu decken.
Dies gelingt nur, wenn ohnehin erforderliche neue Grundschulen schnellstmöglich ihren Betrieb
aufnehmen können.

Aufgrund des dringenden Bedarfs an Schülerplätzen soll folgendes Verfahren implementiert werden:

Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors oder einer
Investorin mit Grundstück zur Planung und Errichtung einer Grundschule für den Stadtbezirk
Ehrenfeld.

Das Grundstück wird im Stadtteil Ehrenfeld gesucht und ist vom Investor oder von der Investorin zu
stellen. Die Grundstückssuche beschränkt sich auf den beschriebenen Suchradius.

Das vorgeschlagene Verfahren hat den Vorteil, dass ein Investor oder eine Investorin, der oder die
gleichzeitig das Eigentum an dem Grundstück besitzt, die Errichtung des Schulbaus in einem voraus-
sichtlich schnelleren Verfahren realisieren kann.

Die vergaberechtliche Konformität wurde im Vorfeld durch das Vergabeamt geprüft und durch eine
externe Rechtsanwaltskanzlei bestätigt.

Der Neubau einer Grundschule im Stadtbezirk Ehrenfeld ist Bestandteil der priorisierenden
Schulbaumaßnahmenliste 2020 (Session-Nr.0398/2021). Die Maßnahme befindet sich unter der
laufenden Nr. 122 in Priorität A.

Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise

Die Vorgaben der Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Corona-Krise gemäß Schreiben
1/20/202 vom 25. März 2020 wurden geprüft und beachtet.

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Schulträgerin Stadt Köln zur Bereitstellung von
hinreichend Schulplätzen.

Beratungsverlauf (1)

28.06.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1893/2021/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.06.2021
Erstellt
02.06.2021 17:56