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V/0240/2013/1

Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster, inkl. 6. Finanzformel für die Spielzeiten 2014/2015 bis 2018/2019

Vorlagen 12.06.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.06.2013, TOP 14

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

7266 Zeichen

V/0240/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Theater Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster, inkl. 6. 
Finanzformel für die Spielzeiten 2014/2015 bis 2018/2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.06.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
12.06.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Der aktuelle Managementkontrakt zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Müns-
ter und der Stadt Münster hat eine Laufzeit bis zum 31.08.2014. Die Vertragsparteien haben sich 
in dem Kontrakt verpflichtet, die Verhandlungen über eine Fortschreibung dieser Vereinbarung u.a. 
wegen der personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die Nichtverlängerungsmitte ilungen zur 
Beendigung von Arbeitsverträgen im Solo -Bereich § 61 NV -Bühne) ab dem 01.01.2013 zu begi n-
nen und bis zum 15.05.2013 abzuschließen.  
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntni s, dass dem Theater Münster mit dem bisherigen Zuschussverfa h-
ren eine verlässliche Finanzbasis auf Grundlage einer Finanzformel  gegeben wurde. 
 
2. Dem Abschluss des als Anlage  1 beigefügten Managementkontrakts, inkl. der 6. Finanzfo r-
mel, als verlässliche Finanzbasis wird zugestimmt. 
 
3. Für die nachfolgenden Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst während der Laufzeit des ne u-
en Managementkontrakts, inkl. 6. Finanzformel, erfolgt eine entsprechende Erhöhung des Z u-
schusses an das Theater Münster durch die Stadt M ünster (Anlage 2, Punkt 1, Modellrec h-
nung) 
 
4. Die in der Spielzeit 2013/2014 (letzte Saison der aktuellen 5. Finanzformel) ab dem 01.03.2014 
anstehende Tarifsteigerung für den öffentlichen Dienst, wird durch eine Z uschusserhöhung an 
das Theater Münster  ausgeglichen. 
 
5. U nter Berücksicht igung der Entscheidung des Rates vom 12.12.2012 (Vorlage 
V/0702/2013) Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik – Handlungsprogramm 2012 bis 
2017 (Teil 2) wird der  Basiszuschussbetrag an das Theater Münster, auf dem die zukün f-
tigen Zuschusserhöhungen während der Laufzeit des Managementkontrakts aufsetzen, 
auf 19.649.300 €, derzeit bewilligter Zuschuss für die Spielzeit 2012/2013, festgesetzt . 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0240/2013/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Braun 
Ruf: 
59 09 121 
E-Mail: 
Braun@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0240/2013/1 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Theater Münster aufgrund des Ratsbeschlu s-
ses vom 12 .12.2012 im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 einen 
Konsolidierungsbeitrag leistet, der bis zur Spielzeit 2016/2017 eine Gesamthöhe von 
700.000 € in der Ergebnisrechnung erreicht.  
 
6.   Zum Ausgleich von Preissteigerungen des bislang festgeschriebenen Anteils für Sachkos-
ten im Gesamtzuschuss erhält das Theater Münster eine jährliche Zuschussanpa ssung in 
Höhe von 2 %  in Höhe von 1,5 % dieses Kostenblocks. Der darüber hinausgehende 
Ausgleich wird vom Theater selbst getragen. Hierzu ist insbesondere  eine Verbes-
serung der Einnahmeseite herbeizuführen. Insoweit erhöht das Theater bis zum E n-
de der Laufzeit des Managementkontraktes (stufenweise) sozial gestaffelt die Ei n-
trittspreise. Hierzu sollen vor allem bei den teureren Platzgattungen (Parkett) Ei n-
nahmesteigerungen durch erhöhte Eintrittspreise erzielt werden. 
 
7.   Zukünftige Investitionen ab einer Summe von 200.000 €, die nicht aus den Abschreibungen 
finanziert werden können, werden entsprechend einer Dringlichkeitspriorisierung als Einze l-
maßnahme dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
8.   Die Laufzeit des Managementkontrakts mit der 6. Finanzformel beträgt 5 Jahre  4 Jahre für die 
Spielzeiten 2014/2015 bis 2018/2019 2017/2018. 
 
9.   Für den Fall, dass sich die Finanzlage der Stadt Münster derart verschlechtert und eine Haus-
haltssicherung unmittelbar droht, ist gegebenenfalls mit der Stadt Münster über eine Anpa s-
sung des Managementkontrakts, inkl. der 6. Finanzformel  zu verhandeln. 
 
 
Begründung:  
 
Mit der Vorlage V0702/2012/1. Ergänzung hat der Ra t der Stadt Münster am 12.12.2012 die Ve r-
waltung beauftragt, die in der Anlage 1 der Ergänzungsvorlage aufgeführten Einzelmaßna hmen 
des Handlungsprogramms 2012 bis 2017, die im Rahmen der Etatberatungen der Bezirksvertr e-
tungen und der Fachausschüsse aufgeg riffen worden sind, umzusetzen bzw. die Umsetzung vo r-
zubereiten.  
 
Als Einzelmaßnahme für das Theater Münster / Konsolidierungsbeitrag wurde somit festgelegt:  
„Das Theater Münster leistet im Rahmen des Handlungsprogramms 2012 bis 2017 einen Konsol i-
dierungsbeitrag, der bis zur Spielzeit 2016/17 eine Gesamthöhe von 700.000 Euro in der Ergebnis-
rechnung erreicht. Dieser setzt sich zusammen aus zurzeit noch nicht finanzierten Tarifsteigeru n-
gen der Spielzeit 2013/14 in Höhe von 563.000 Euro sowie einem zusätzlic hen Konsolidierungs-
beitrag in Höhe von 137.000 Euro. Dazu sind Ertragssteigerungen sowie Aufwandsreduzi erungen 
bis zur geforderten Höhe stufenweise umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entspr e-
chendes Konzept zu erarbeiten.“ 
 
Mit der Berichtsvorl age V/0165/2013/1 hat die Verwaltung ein Konzept zur Umsetzung dieser 
Konsolidierungsmaßnahme vorgelegt. 
 
Bereits ab der  Spielzeit 2013/2014 und für alle folgenden Jahre finanziert das Theater die für das 
Jahr 2013/2014 beschlossene Tarifanpassung in Höhe  von  563.000 € aus dem unveränderten 
Zuschuss. Dieser Betrag wird im Zuschuss nicht zusätzlich bereitgestellt und muss daher vom 
Theater durch Einsparmaß 
nahmen gedeckt werden. 
 
Für den weiteren geforderten Sparbeitrag in Höhe von  137.000 € wird der Zuschuss zusätzlich ab 
der Spielzeit 2016/2017 sowie für die folgenden Jahre entsprechend reduziert. Da auch mit der 
neuen 6. F inanzformel keine Kompensation der tarifbedingten Personalaufwendungen erfolgt ,

- 3 - 
V/0240/2013/1 
bleibt auch mit der Verabschiedung des neuen Managementkont rakts der Konsolidierungsbeitrag 
bestehen. Dadurch erbringt das Theater im Gesamtergebnis den beschlossenen Konsolidierung s-
beitrag. 
 
Eine Modellrechnung auf Basis einer angenommenen 2 %igen Tarifsteigerung und unter Berüc k-
sichtigung des geändertem Beschlus svorschlags einer von 2 % auf 1,5 % geänderten Zuschus s-
quote für den Sachkostenzuschuss, würden sich folgende neue Zuschusshöhen (€) ergeben: 
 
 
Spielzeit 
Basis- 
wert 1 
Tarif- 
steigerung 
Sachkosten- 
zuschuss 2 
Handlungs- 
programm 
Gesamt- 
zuschuss 
2013/14 19.649.300 185.000   19.834.300 
2014/15 19.649.300 558.700 90.000  20.298.000 
2015/16 19.649.300 939.874 180.000  20.769.174 
2016/17 19.649.300 1.328.671 270.000 -137.000 21.110.971 
2017/18 19.649.300 1.725.244 360.000 -137.000 21.597.544 
 
1 Der Konsolidierungsbeitrag gem. Handlungsprogramm in Höhe von  563.000 € durch Nichtübernahme der 
Tarifsteigerung (2. Stufe) ist im Basiswert enthalten. 
 
2 1,5%ige Steigerung 
 
 
Ansätze im städtischen Haushalt: 
Jahr 2014 2015 2016 2017 
Ansatz neu: 19.988.867 20.455.058 20.883.106 21.273.162 
Ansatz alt: 19.674.300 19.674.300 19.674.300  
 
 
 
gez.                                                                      gez. 
 
 
 
 
Reinkemeier                                                         Dr. Hanke 
Stadtkämmerer                                                     Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

12.06.2013 Hauptausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.06.2013 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0240/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
12.06.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37