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V/0099/2009

Bericht zur Mitwirkung von Frauen in der Feuerwehr Münster

Vorlagen 05.03.2009

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.05.2009, TOP 7

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht zur Mitwirkung von Frauen in der Feuerwehr Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.03.2009 Ausschuss für Gleichstellung Bericht
05.05.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Bericht
05.05.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht
13.05.2009 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Antrag „Frauen für die Feuerwehr begeistern - auch in Münster“ der SPD wurde mit Datum 
vom 27.08.08 in den Rat der Stadt Münster eingebracht. Auf Basis der Verfahrensvorlage 
V0764/2008 hat der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt, die Vorschläge des Antrages 
unter Beachtung der laufbahnrechtlichen Vorgaben, der Gleichstellungsgrundsätze und des Be-
darfs der Feuerwehr zu prüfen und nach Vorberatung in den Fachausschüssen dem Ausschuss 
zu berichten. 
 
Zu den einzelnen Anregungen und Fragen des Antrages berichtet die Verwaltung thematisch 
geordnet wie folgt: 
 
1. Vorbemerkungen 
 
1.1 Organisation der Feuerwehr  
Die Feuerwehr Münster ist eine städtische Einrichtung, die ihre Aufgaben auf Basis des Gesetzes 
über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Wei-
sung ausübt. Die Aufgabenwahrnehmung und der Dienstbetrieb stützen sich im Kern auf landes-
rechtliche Regelungen und bundesweit einheitlich eingeführte Dienstvorschriften. 
Die 280 Beamten des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr sowie die 650 ehrenamtlichen 
Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Münster sind Teil des  Hilfeleistungspotenzials der 
kommunalen Feuerwehren mit bundesweit ca. 1,3 Millionen Mitgliedern, die in den Bereichen 
Brandschutz, Technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz eingesetzt werden. Im Bereich 
der Berufsfeuerwehr Münster kommt der Aufgabenbereich Rettungsdienst hinzu. 
   
Vorlagen-Nr.: 
V/0099/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Burrichter 
Ruf: 
20 25 84 00 
E-Mail: 
BurrichterF@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.02.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
 
 
 
Die Feuerwehr nimmt hoheitliche Aufgaben wahr, wodurch sich besondere Anforderungen an 
Qualifikation und Eignung des Personals ergeben. 
 
Die Brandschutzgesetze der Länder unterschei den zwischen Freiwilligen Feuerwehren (ggf. 
Pflichtfeuerwehren), Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren. Für die Angehörigen der Berufs-
feuerwehren (die in NRW als Beamte angestellt sein müssen) und die Mitglieder der Freiwilligen 
Feuerwehren bestehen eigene Laufbahnverordnungen, in denen u. a. die Einstellungsvorausset-
zungen beschrieben sind.  
 
Die Erörterung der in dem o. a. Antrag gestellten Forderungen muss somit grundsätzlich im 
Rahmen der Vorgaben der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des 
feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen (LVOFeu), in der Fassung 
vom18.12.2007, erfolgen.  
Die LVOFeu unterscheidet zwischen den Laufbahngruppen des mittleren, des gehobenen und 
des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes, mit jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen für 
die Einstellung in den Vorbereitungsdienst. In allen drei Gruppen wird jedoch gleichlautend der 
körperlichen Leistungsfähigkeit und der abgeschlossenen Berufsausbildung, bzw. des geeigne-
ten Studienabschlusses als Einstellungskriterium eine besondere Bedeutung beigemessen.   
 
1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen der Frauenförderung  
Für eine Bewertung der Handlungsmöglichkeiten der Feuerwehr in Bezug auf das Antragsanlie-
gen sind des Weiteren die rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NW §5 (1) und des Lan-
desgleichstellungsgesetzes §1 (2) sowie die grundsätzlichen Ziele der Frauenförderung im Pro-
gramm für Chancengleichheit – Frauenförderplan der  Stadt Münster (Beschluss des Rates vom 
01.07.2004), zu beachten: 
„Die Stadt Münster sieht sich in der Pflicht, eine gerechte Verteilung von beruflichen Chancen für 
alle, eine Erhöhung des Frauenanteils, in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind … 
zu erwirken.“ 
 
1.3 Frauenanteil in den Feuerwehren  
In Deutschland unterh
alten derzeit 102 Städte Berufsfeuerwehren mit insgesamt  28.092 
Einsatzkräften, davon 235 weibliche. Der Anteil weiblicher Einsatzkräfte bei Berufsfeuerwehren 
beträgt somit bundesweit 0,84%. 
Im Land Nordrhein-Westfalen bestehen 27 Berufsfeuerwehren mit 8.074 Einsatzkräften, davon 
55 weiblichen. Der Anteil weiblicher Einsatzkräfte bei den Berufsfeuerwehren in NRW beträgt 
somit 0,68%. 
Die 3 Berufsfeuerwehren des Regierungsbezirks Münster haben einen Personalstand von 660 
Einsatzkräften, davon sind 2 weiblich. Der Anteil weiblicher Einsatzkräfte bei den Berufsfeuer-
wehren im Regierungsbezirk Münster beträgt somit 0,30%. 
 
 
1.4 Frauen bei der Feuerwehr Münster  
Im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Münster ist derzeit keine Frau beschäftigt. Allerdings ver-
sehen im Rettungsdienst Notärztinnen und Rettungsassistentinnen als externe Mitarbeiterinnen 
regelmäßig ihren Dienst. Darüber hinaus sind in der Verwaltung der Feuerwehr und – als Auszu-
bildende im technischen Bereich – Frauen tätig. In den Löschzügen der Freiwilligen Feuerwehr 
Münster wirken aktuell 26  Frauen im aktiven Einsatzdienst mit, was einem Anteil von 4% ent-
spricht. Hierbei nicht berücksichtigt sind die Musikerinnen in den Musik treibenden Zügen. In der 
Jugendfeuerwehr Münster mit insgesamt 120  Mitgliedern stellen die Mädchen mit 15 Teilnehme-
rinnen einen Anteil von 12,5 %.

3 
 
 
2. Informationen zu den einzelnen Aspekten des Antrages  
 
2.1 Verstärkte Ausbildung von jungen Frauen in den technischen Berufen der Stadtverwal-
tung und der zum Konzern Stadt gehörenden Betriebe, deren Berufsausbildung Voraus-
setzung für eine Bewerbung bei der Berufsfeuerwehr ist 
Voraussetzung für eine Bewerbung bei der Berufsfeuerwehr im Sinne der LVOFeu ist der erfolg-
reiche Abschluss einer Ausbildung durch die Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechni-
schen Dienst brauchbaren Handwerk (§31 der Handwerksordnung) oder eine entsprechende 
förderliche abgeschlossene Berufsausbildung. 
Auf die in den letzten Jahren veröffentlichten Stellenausschreibungen der Feuerwehr für Angehö-
rige des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes gingen jährlich pro Ausschreibung im Durch-
schnitt ca. 380 Bewerbungen ein. Der Frauenanteil der Bewerbungen lag dabei bei ca. 5,5 %.  
Da ein Großteil der Bewerbungen nicht  aus der Stadt Münster und ihrem nahen Einzugsbereich, 
sondern aus allen Bereichen  Nordrhein-Westfalens und Teilen Niedersachsens und darüber 
hinaus eingeht, kann die Erhöhung des Anteils weiblicher Auszubildender innerhalb der städti-
schen Ausbildungskapazitäten kein wirksames Mittel sein, um den Frauenanteil bei den Bewer-
bungen im Sinne des Antrages zu erhöhen. Eine signifikante Veränderung des prozentualen An-
teils von Bewerberinnen für die Berufsfeuerwehr Münster ist durch diese Maßnahme nicht zu 
erwarten.  
Grundsätzlich werden für alle Einstellungen im Ausbildungsbereich  die Regelungen des Frauen-
förderplans der Stadt Münster berücksichtigt.    
Zukünftig werden weibliche Auszubildende im technischen Bereich der Stadt zu Beginn des zwei-
ten Ausbildungsjahres über die Möglichkeit der späteren Bewerbung bei der Berufsfeuerwehr 
informiert. Dabei werden die sportlichen und praktischen Anforderungen dieses Berufs detailliert 
beschrieben. Bereits jetzt gilt, dass interne Bewerber und Bewerberinnen (Auszubildende) bei 
Erfüllung der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und guten Leistungen in der Ausbildung in 
jedem Fall zum ersten Testverfahren zugelassen werden.   
 
 
2.2 Praktika, insbesondere für Mädchen und Frauen, und gezielte Vorbereitungskurse für 
die Einstellungsprüfung bei der Berufsfeuerwehr 
Im Rahmen der LVOFeu gliedert sich das Auswahlverfahren der Stadt Münster für die Bewerber 
und Bewerberinnen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes in einen theoretischen, einen 
praktischen und einen sportlichen Teil. Hinzu kommt die amtsärztliche Untersuchung hinsichtlich 
der besonderen Anforderungen des Feuerwehrdienstes. 
Die theoretischen Anforderungen werden für die Stadt Münster durch das Studieninstitut Westfa-
len-Lippe festgelegt und überprüft. Da die überwiegende Zahl der Feuerwehren in NRW ebenfalls 
die Hilfe der Studieninstitute in Anspruch nimmt, wird landesweit ein weitgehend vergleichbarer 
Standard erreicht.   
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Bewerber und Bewerberinnen, die nicht schwindelfrei sind und 
deren sportliche Leistungsfähigkeit unter den vergleichbaren Anforderungen des Deutschen 
Sportabzeichens liegt, in den Auswahlverfahren keine reelle Chance haben.  
Über das Internet allgemein bekannt und für Interessierte erreichbar, sind  mittlerweile mehrere 
Veröffentlichungen zur Vorbereitung auf die Einstellungstests bei Polizei und Feuerwehr.  
Bei der Stadt Münster werden nur Praktika durchgeführt, die durch eine Ausbildungs- und Prü-
fungsordnung vorgeschrieben sind bzw. verpflichtende Bestandteile von Bildungsmaßnahmen 
sind. Dazu gehören für den Bereich der Feuerwehr z.B. Praktika im Rahmen des Studiengangs 
Sicherheitstechnik.  
Schülerpraktika können nur in sehr begrenztem Maße angeboten werden und beschränken sich 
auf die Bereiche der Verwaltung und der Werkstätten. Praktika im Einsatzdienst sind auf Grund 
der mit der Aufgabenwahrnehmung verbundenen Gefahren nicht möglich.

4 
 
 
Mit einem Praktikum nicht vergleichbar, aber zur Meinungsbildung gut geeignet, ist das Angebot 
des „Girls`Day“. Auch in diesem Jahr wi rd die Feuerwehr - gemeinsam mit dem Frauenbüro – 
wieder einer ca. 30 Personen starken  Gruppe interessierter Mädchen den Einblick in den Alltag 
bei der Berufsfeuerwehr ermöglichen.   
 
 
2.3 Änderung der Sportprüfung so, dass sie für Frauen geeignet ist, ohne die Ansprüche 
zu verringern, z.B. durch wirklichkeitsnahe Aufgaben, die reale Kraftanforderungen simu-
lieren 
Die in dem o. a. Antrag geforderte Änderung der Sportprüfungsinhalte, mit dem Ziel, wirklich-
keitsnahe Aufgaben mit realen Kraftanforderungen einzuführen, wurde in Münster bereits 2003 
vollzogen.  
Diesem Schritt vorausgegangen war eine intensiv e Untersuchung des bisherigen Verfahrens und 
eine Überprüfung der Aussagekraft der gewonnenen Erkenntnisse.  In enger Zusammenarbeit 
und Abstimmung mit dem Frauenbüro und dem Personal- und Organisationsamt wurde u. a. ge-
prüft, ob bestimmte, vornehmlich kraftorientierte Testinhalte, eine grundsätzliche Benachteiligung 
von Frauen bewirken. Die Ergebnisse wurden in ei ner internen Handlungsrichtlinie zusammenge-
fasst, die den abgestimmten Rahmen für den sowohl  ausdauer- als auch kraftorientierten Sport-
test darstellt. 
Neben dem bereits etablierten Schwimmtest wurden Ausdauer- und Geschicklichkeitsaufgaben 
eingeführt und mit neuen Bewertungskriterien versehen. Die Übungen sind so gestaltet, dass 
nicht allein die maximale körperliche Leistung über den Erfolg entscheidet, sondern die Kombina-
tion von Ausdauer, Geschick, Kraft und Technik.   
 
Im praktischen Teil des Auswahlverfahrens wer den keine berufs- oder feuerwehrspezifischen 
Aufgaben gestellt, wohl aber solche, die technisches Verständnis und praktisches Geschick 
überprüfen. Dabei müssen häufig Aufgaben am Modell gelöst werden.  
Gleichwohl darf nicht verkannt werden, dass bei der hohen Zahl an Bewerbern und Bewerberin-
nen im Sinne einer Personalauswahl in allen Te stbereichen nicht nur das Erfüllen von Mindest-
leistungen ausschlaggebend sein kann, sondern eine Bewertung bzw. Bepunktung möglich sein 
muss, aus der sich eine nach Eignung und Leistung gestaffelte Reihenfolge der Bewerber und 
Bewerberinnen ergibt.    
 
Die Auswertung der praktischen Tests und Sportprüfungen in den vergangenen fünf Jahren zeigt, 
dass trotz dieser Anpassungen, die Ergebnisse der Bewerberinnen im Vergleich zu den leis-
tungsfähigsten männlichen Bewerbern nach wie vor für eine Einstellung nicht ausreichten.   
 
 2004 2006 2007 2008 2009 
Bewerbungen 
gesamt / weiblich 
506 / 17 556 / 31 393 / 15 369 / 21 355 / 26 
Einladung theor. Test  
gesamt / weiblich 
177 / 12 162 / 25 155 / 12 165 / 15 178 / 22 
Einladung sportl. / 
prakt. Test  
gesamt / weiblich 
72 / 4 70 / 10 74 / 9 80 / 5 80 / 7 
Teilnahme sportl. / 
prakt.Test 
gesamt / weiblich 
54 / 3 43 / 6 57 / 7 58 / 2 59 / 5 
Plätze der Teilnehme-
rinnen nach der Aus-
wertung 
48-54-57 42-45-46- 
47-48-49 
36-38-44-
48-50-51-
52 
53-58 58-60-61-
62-63

5 
 
 
Eine erneute Änderung der sportlichen Inhalte ist dennoch wegen der notwendigen  Qualitätsan-
sprüche nicht beabsichtigt. Es erfolgt jedoch ein regelmäßiger Austausch mit anderen Feuerweh-
ren in NRW, um die Aktualität und die Wertigkeit des eigenen Verfahrens einschätzen zu können.   
Wirksam könnte jedoch eine gezielte Information über die geforderten sportlichen Fähigkeiten 
sein.  Das Informationsangebot der Feuerwehr soll hier noch ausgebaut werden (siehe Ziffer 3).  
 
Unabhängig von den Belangen der Personalauswahl für die Berufsfeuerwehr wurden im Bereich 
der Freiwilligen Feuerwehrangehörigen – für die der Abschluss der Ausbildung an umluftunab-
hängigen Atemschutzgeräten Voraussetzung für die Aufnahme in die Einsatzabteilung ist - ähnli-
che Erkenntnisse umgesetzt. So wurde z. B. die früher übliche Überprüfung der körperlichen 
Leistungsfähigkeit mittels Schlaghämmern durch eine mit gleicher Arbeitsleistung endende 
Übung an Arm- und Fahrradergometern ersetzt, da bei dem Ziehen von Schlaghämmern weibli-
che Feuerwehrangehörige häufig auf Grund ihres im Verhältnis zu den Männern geringeren Kör-
pergewichtes im Nachteil waren.  
 
 
2.4 Öffnung des Bewerber/innenkreises durch weitere Berufsfelder, wie Krankenpflege mit 
Erfahrung in der Notfallmedizin, Notfallambulanz oder im OP-Einsatz 
Die Öffnung des Kreises potenzieller Bewerber und Bewerberinnen durch weitere Berufsfelder, 
wie Krankenpflege, Erfahrung in der Notfallmedizin usw., ist bei entsprechender Interpretation 
des § 2 Abs.1 Nr.2 der LVOFeu (… „oder eine entsprechende förderliche abgeschlossene Be-
rufsausbildung“…)  grundsätzlich möglich. Bei der Stadt Münster wurden entsprechende Bewer-
bungen bereits  berücksichtigt. 
Auch die „Verordnung über ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für den Zugang zur 
Ausbildung zur Brandmeisterin oder zum Brandmeister“  vom 03.11.2005 ist nicht geeignet, der 
Feuerwehr Münster die für die Aufgabenwahrnehmung im Einsatzdienst sowie in den eigenen 
Werkstätten erforderliche handwerkliche Qualifikation der Beschäftigten sicherzustellen. Diese 
Verordnung füllt eine „Experimentierklausel“ aus, mit der Berufsfeuerwehren mit erheblichem 
Nachwuchsmangel ein Bewerberfeld ohne handwerkliche Berufsausbildung erschlossen werden 
sollte. Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen wird dieser Ausbildungsgang nur von einer Feu-
erwehr in NRW genutzt, hat dabei bis jetzt jedoch noch keine Wirkung auf eine Erhöhung des 
Bewerberinnenanteils gezeigt. 
 
 
3. Weiteres Verfahren 
Die Stellung der Stadt Münster als Oberzentrum innerhalb des Münsterlandes aber auch die Att-
raktivität der Stadt und der Feuerwehr Münster selbst üben auf potenzielle Bewerber und Bewer-
berinnen für die Berufsfeuerwehr Münster eine so hohe Attraktivität aus, dass regelmäßig  eine 
großes Angebot an qualifiziertem, handwerklich vorgebildetem Nachwuchs besteht.  
Dessen ungeachtet wird die Feuerwehr Münster auch zukünftig darauf achten, dass die Chan-
cengleichheit von Frauen bei der Gewinnung von Nachwuchs beachtet wird. Um Hemmschwellen 
weiter abzubauen wird die Feuerwehr das Informationsangebot ausbauen und über Details des 
Auswahlverfahrens – z.B. auf der Internetseite der Feuerwehr Münster – informieren.   
Ferner ist beabsichtigt, städtische Auszubildende im technischen Bereich zukünftig durch eine 
Exkursion gezielt mit den Tätigkeitsfeldern der Berufsfeuerwehr vertraut zu machen und das In-
formationsangebot für Mädchen im Rahmen des „Girlsday“ beizubehalten. Außerdem wird die 
Feuerwehr auch weiterhin auf den Berufsorientierungsmessen vertreten sein um dort über   Aus-
bildung und  Beruf zu informieren.  
 
 
I. V. 
 
gez. Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (4)

24.03.2009 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.05.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.8 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.05.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.05.2009 Hauptausschuss
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0099/2009
Typ
Vorlagen
Datum
05.03.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37