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V/0288/2021

Erneuerung der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik auf der Kläranlage Am Loddenbach

Vorlagen 01.04.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 5.3

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5432 Zeichen

V/0288/2021 
V/0288/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erneuerung der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik auf der Kläranlage Am 
Loddenbach - Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Erneuerung der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik auf der Kläranlage Am Lodden-
bach wird zugestimmt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.765.000 € 
entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Die genannte Maßnahme wird zu 100% aus der Ab-
wassergebühr refinanziert. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaß-
nahme 
0015 Pumpwerke/Kläranlagen,  
Neubau/Erneuerung 
   
Auszahlungen   2021 
2022 
2023 
515.000 
750.000 
500.000 
 
Saldo 1.765.000  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
09.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

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V/0288/2021 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die elektrische Energieversorgung der Kläranlage Am Loddenbach ist zum Teil seit über 35 Jahren 
im Betrieb. Aufgrund immer häufiger auftretenden Problemen durch Ausfall einzelner Bauteile wird 
der Betrieb der Kläranlage zunehmend beeinflusst. Durch das Alter der Bauteile sind der Support und 
erforderliche Ersatzteile nur noch erschwert bzw. gar nicht mehr zu bekommen; teilweise müssen 
Provisorien eingebaut werden. Aus Gründen der Betriebssicherheit und zur Sicherstellung einer 
rechtssicheren Abwasserreinigung ist die Erneuerung der Haupteinbindung sowie der über die ge-
samte Anlage verteilten Schaltanlagen im Bereich der Mittel - und Niederspannung inklusive der 
Transformatoren und des Notstromaggregates erforderlich.  
 
Bei der Prüfung der Erneuerungsbedürftig keit der vorhandenen elektrischen Anlagenteile wurde der 
Maßstab eines Anlagenbetriebs bis mindestens zum Jahr 2030 angesetzt, da gemäß aktuellem Pla-
nungsstand zu diesem Zeitpunkt die Aufgabe der Kläranlage Loddenbach und die Umleitung der Ab-
wässer auf die  erweiterte Kläranlage Hiltrup vorgesehen ist. Daher wurde auf einen Austausch der 
erdverlegten Kabelleitungen und des Notstromaggregates verzichtet. 
 
Basierend auf der Entwurfsplanung des Ing. -Büros EWA Ingenieurgesellschaft für Elektroplanung 
mbH aus Bochum setzt sich das Gesamtprojekt aus folgenden Einzelmaßnahmen zusammen: 
 
 Erneuerung der Mittelspannungsanlagen (10 kV -Ebene) als Kompaktstation inklusive der 
Transformatoren 
 Erneuerung von drei Niederspannungsschaltanlagen (0,4 kV -Ebene) für die Bereiche Not-
stromversorgung, Zwischenpumpwerk/Biologie und Betriebsgebäude/Mechanik 
 Einbindung und Demontage der Unterverteilungen (Freiluftschränke) in die drei neuen Nieder-
spannungsschaltanlagen 
 Erneuerung der gesamten Mess-, Steuer und Regelungstechnik inklusive der Automatisierung 
und Prozessleittechnik unter Berücksichtigung der Netzwerksicherung 
 
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich nach aktuellem Planungsstand auf 1.765.000 € 
brutto.  
 
Auch nach Aufgabe der Kläranlage Loddenbach sind für den Betrieb des dann erforderlichen, neuen 
Pumpwerkes zur Überleitung des Abwassers mittels Druckrohrleitung viele dieser Komponenten 
nutzbar. Hierunter fallen insbesondere die Mittelspannungsanlagen einschließlich Transformatoren 
sowie mindestens eine der drei Niede rspannungsschaltanlagen (abhängig von der maschinellen 
Ausrüstung / Leistung des neuen Pumpwerkes).  
 
Die für den Betrieb des neuen Pumpwerkes nicht mehr erforderlichen elektrotechnischen und funk-
tionsfähigen Bauteile werden der Ersatzteilbevorratung der E lektrowerkstatt zugeführt. Da an allen 
Schaltanlagen der abwassertechnischen Einrichtungen (Pumpwerke, Kläranlagen, etc.) identische 
Bauteile verwendet werden, ist hier ein breites Einsatzfeld im Rahmen der Störfallbehebung vor-
handen. In gleicher Weise wird auch mit der installierten Messtechnik verfahren.  
 
Einzig der Bereich der Automatisierungs - und Prozessleittechnik, der in der Leistung der Program-
mierung der Kläranlage und anlagenspezifischen Anwendungen steckt, kann keiner anderen Nut-
zung zugeführt w erden. Die Kosten für diesen Bereich belaufen sich auf rd. 330.000, - €. Da das 
vorhandene Prozessleitsystem sowie die Netzwerksicherung nicht den Vorgaben zum Schutz der 
kritischen Infrastruktur entsprechen, kann auf eine Ausführung nicht verzichtet werden. 
 
Es ist geplant, nachdem der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen der vorlie-

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V/0288/2021 
genden Baubeschlussvorlage zugestimmt hat, das Ing. -Büro Frilling und Rolfs GmbH aus Vechta 
mit den weiteren Planungsleistungen (Beschluss V/0966/2016) zu beauftr agen und die öffentliche 
Ausschreibung vorzubereiten. Nach Abschluss d es Vergabeverfahrens (3. Quartal  2021) könnte 
dann Ende des Jahres 2021 die Bauausführung beginnen, so dass die Maßnahme baulich Ende 
2022 abgeschlossen sein soll. 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage: 
Anlage A

Anlage A

1689 Zeichen

Anlage A zur V/0288/2021 
Kurzüberblick 
Erneuerung der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik auf der Kläranlage Am 
Loddenbach.  
Es handelt sich hier um eine Maßnahme zur Gewährleistung der Betriebsstabilität unter Berück-
sichtigung des aktuellen Standes der Technik. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab-
leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „rechtssichere Abwasserbehandlung“. 
 
Nach heutigem Stand ist eine bauliche Realisierung bis zum Ende 2022 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.765.000 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge-
setz NRW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge-
führten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
nicht gegeben -Baubeschluss-

Beratungsverlauf (1)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 5.3 (Entsch. § 60 Abs. 2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0288/2021
Typ
Vorlagen
Datum
01.04.2021
Erstellt
01.04.2021 09:15