V/0288/2021
Erneuerung der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik auf der Kläranlage Am Loddenbach
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Beschlussvorlage
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V/0288/2021 V/0288/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erneuerung der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik auf der Kläranlage Am Loddenbach - Baubeschluss - Beratungsfolge 11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Erneuerung der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik auf der Kläranlage Am Lodden- bach wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.765.000 € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Die genannte Maßnahme wird zu 100% aus der Ab- wassergebühr refinanziert. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaß- nahme 0015 Pumpwerke/Kläranlagen, Neubau/Erneuerung Auszahlungen 2021 2022 2023 515.000 750.000 500.000 Saldo 1.765.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 09.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0288/2021 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Investi- tionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: Die elektrische Energieversorgung der Kläranlage Am Loddenbach ist zum Teil seit über 35 Jahren im Betrieb. Aufgrund immer häufiger auftretenden Problemen durch Ausfall einzelner Bauteile wird der Betrieb der Kläranlage zunehmend beeinflusst. Durch das Alter der Bauteile sind der Support und erforderliche Ersatzteile nur noch erschwert bzw. gar nicht mehr zu bekommen; teilweise müssen Provisorien eingebaut werden. Aus Gründen der Betriebssicherheit und zur Sicherstellung einer rechtssicheren Abwasserreinigung ist die Erneuerung der Haupteinbindung sowie der über die ge- samte Anlage verteilten Schaltanlagen im Bereich der Mittel - und Niederspannung inklusive der Transformatoren und des Notstromaggregates erforderlich. Bei der Prüfung der Erneuerungsbedürftig keit der vorhandenen elektrischen Anlagenteile wurde der Maßstab eines Anlagenbetriebs bis mindestens zum Jahr 2030 angesetzt, da gemäß aktuellem Pla- nungsstand zu diesem Zeitpunkt die Aufgabe der Kläranlage Loddenbach und die Umleitung der Ab- wässer auf die erweiterte Kläranlage Hiltrup vorgesehen ist. Daher wurde auf einen Austausch der erdverlegten Kabelleitungen und des Notstromaggregates verzichtet. Basierend auf der Entwurfsplanung des Ing. -Büros EWA Ingenieurgesellschaft für Elektroplanung mbH aus Bochum setzt sich das Gesamtprojekt aus folgenden Einzelmaßnahmen zusammen: Erneuerung der Mittelspannungsanlagen (10 kV -Ebene) als Kompaktstation inklusive der Transformatoren Erneuerung von drei Niederspannungsschaltanlagen (0,4 kV -Ebene) für die Bereiche Not- stromversorgung, Zwischenpumpwerk/Biologie und Betriebsgebäude/Mechanik Einbindung und Demontage der Unterverteilungen (Freiluftschränke) in die drei neuen Nieder- spannungsschaltanlagen Erneuerung der gesamten Mess-, Steuer und Regelungstechnik inklusive der Automatisierung und Prozessleittechnik unter Berücksichtigung der Netzwerksicherung Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich nach aktuellem Planungsstand auf 1.765.000 € brutto. Auch nach Aufgabe der Kläranlage Loddenbach sind für den Betrieb des dann erforderlichen, neuen Pumpwerkes zur Überleitung des Abwassers mittels Druckrohrleitung viele dieser Komponenten nutzbar. Hierunter fallen insbesondere die Mittelspannungsanlagen einschließlich Transformatoren sowie mindestens eine der drei Niede rspannungsschaltanlagen (abhängig von der maschinellen Ausrüstung / Leistung des neuen Pumpwerkes). Die für den Betrieb des neuen Pumpwerkes nicht mehr erforderlichen elektrotechnischen und funk- tionsfähigen Bauteile werden der Ersatzteilbevorratung der E lektrowerkstatt zugeführt. Da an allen Schaltanlagen der abwassertechnischen Einrichtungen (Pumpwerke, Kläranlagen, etc.) identische Bauteile verwendet werden, ist hier ein breites Einsatzfeld im Rahmen der Störfallbehebung vor- handen. In gleicher Weise wird auch mit der installierten Messtechnik verfahren. Einzig der Bereich der Automatisierungs - und Prozessleittechnik, der in der Leistung der Program- mierung der Kläranlage und anlagenspezifischen Anwendungen steckt, kann keiner anderen Nut- zung zugeführt w erden. Die Kosten für diesen Bereich belaufen sich auf rd. 330.000, - €. Da das vorhandene Prozessleitsystem sowie die Netzwerksicherung nicht den Vorgaben zum Schutz der kritischen Infrastruktur entsprechen, kann auf eine Ausführung nicht verzichtet werden. Es ist geplant, nachdem der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen der vorlie- - 3 - V/0288/2021 genden Baubeschlussvorlage zugestimmt hat, das Ing. -Büro Frilling und Rolfs GmbH aus Vechta mit den weiteren Planungsleistungen (Beschluss V/0966/2016) zu beauftr agen und die öffentliche Ausschreibung vorzubereiten. Nach Abschluss d es Vergabeverfahrens (3. Quartal 2021) könnte dann Ende des Jahres 2021 die Bauausführung beginnen, so dass die Maßnahme baulich Ende 2022 abgeschlossen sein soll. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlage: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0288/2021 Kurzüberblick Erneuerung der Elektro-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik auf der Kläranlage Am Loddenbach. Es handelt sich hier um eine Maßnahme zur Gewährleistung der Betriebsstabilität unter Berück- sichtigung des aktuellen Standes der Technik. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „ordnungsgemäße, sichere, umweltgerechte und wirtschaftliche Ab- leitung und Reinigung von Abwasser“ verfolgt. Das Teilziel lautet „rechtssichere Abwasserbehandlung“. Nach heutigem Stand ist eine bauliche Realisierung bis zum Ende 2022 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.765.000 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1101 Abwasserbeseitigung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landeswasserge- setz NRW (LWG), Entwässerungssatzung (EWS), Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage aufge- führten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) nicht gegeben -Baubeschluss-
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0288/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.04.2021
- Erstellt
- 01.04.2021 09:15