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A-R/0024/2023

Erläuterung vor Entfernung - Umstrittene Straßennamen als begehbares Geschichtsbuch nutzen

Antrag an den Rat 06.06.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2023, TOP 33.4

A-R-0024-2023-CDU-Begehbares Geschichtsbuch statt Straßenumbenennung

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A-R-0024-2023-CDU-Begehbares Geschichtsbuch statt Straßenumbenennung

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0024/2024 
 
RATSANTRAG 
 Münster, 05. Juni 2023 
 
Erläuterung vor Entfernung - Umstrittene Straßennamen als be-
gehbares Geschichtsbuch nutzen 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein „begehbares Geschichtsbuch“ mit dem Ziel zu re-
alisieren, eine Auseinandersetzung mit den umstrittenen Straßennamen zu ermögli-
chen. 
2. Eine Grundlage dafür soll ein öffentlicher Dialog mit Geschichtswissenschaftlern sein. 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass in den Jahren 2010/11 eine gründliche, wissen-
schaftliche Analyse aller Straßennamen erfolgte und bereits all diejenigen Straßenna-
men geändert wurden, die nicht weiter vertretbar waren. Entsprechend der Empfeh-
lung der „Kommission Straßennamen“ sollen die umstrittenen Straßennamen nicht 
entfernt, sondern einer kritischen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit nach 
dem Prinzip „Erläuterung vor Entfernung“ unterzogen werden. 
4. Der Rat legt fest, dass eine Umbenennung von Straßen gegen den Willen der be-
troffenen Anwohner nicht erfolgen wird. 
 
Begründung: 
Der Umgang mit schwierigem Erbe und die Auseinandersetzung mit den heute noch sichtba-
ren Resten der Vergangenheit sind notwendig. Die Straßennamen sind im Kontext der histo-
rischen Dynamik von Jahrhunderten zu sehen: teils erhebend, teils erschreckend und stets 
lehrreich. Straßennamen sind nicht nur ein Stück der Erinnerungskultur, sondern verweisen 
auch auf die politische Kultur zur Zeit ihrer Verleihung. Sie sind damit ein sichtbarer Aus-
druck des Geschichtsbewusstseins einer Stadt und beanspruchen eine normative Verbind-
lichkeit für die Gegenwart und Zukunft. 
Durch Verdrängung oder Entsorgung einer unliebsamen Vergangenheit kann man sich aus 
der Geschichte nicht verabschieden. Eher soll durch die Vermittlung von Wissen und An-
stöße zum Nachdenken ein „Lernort“ im öffentlichen Raum ermöglicht werden. 
Notwendig für diesen Prozess sieht die CDU-Ratsfraktion eine weitmöglichste Einbeziehung 
der Geschichtswissenschaftler und Berücksichtigung der Bürgerinnen und Bürger. Zu dem 
Angebot der Stadt zählen aus der Sicht der CDU öffentliche Informations- und Diskussions-
veranstaltungen zum Umgang mit der Vergangenheit. Wünschenswert ist ein Austausch mit 
anderen Städten, die sich ebenso der Herausforderung stellen, die Vergangenheit in die Ge-
genwart zu integrieren.  
 
In seinem Positionspapier „Erinnern ist Zukunft“ führt der Deutsche Städtetag aus, dass sich 
mit dem Wandel der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen eine markante Wende im öf-
fentlichen Erinnern ergeben kann und somit bestimmte Plätze, Straßen und Denkmäler als 
geschichtspolitisch umstritten wahrgenommen werden. Hierzu empfiehlt der Städtetag aus-

drücklich, vor konkreter Umbenennung oder ggf. auch Beseitigung stets intensive Diskussi-
ons- und Abwägungsprozesse durchzuführen. Bei Entscheidungen zur Umbenennung bzw. 
Entfernung, die nicht auf eindeutiger historischer Grundlage getroffen werden können, sollte 
das Prinzip „Erläuterung vor Entfernung“ gelten. 
Da nicht alle Denkmäler und Straßennamen für sich selbst sprechen, sind kritische Kontextu-
alisierungen vor Ort – als „begehbares Gesichtsbuch“ - mittels Tafeln, digitaler Lösungen, 
diskursive, künstlerische oder anderen innovativen Formate zur Auseinandersetzung mit Er-
innerung im öffentlichen Raum in Betracht zu ziehen, um ihr breites und interdisziplinäres 
Potential als Orte historischer Bewusstseinsbildung aufrechtzuerhalten. 
 
Nach der Kommunalwahl 2009 wurde eine fachlich und politisch besetzte Kommission „Stra-
ßennamen" mit dem Ziel eingesetzt, zu prüfen, ob in Münster durch Straßennamen Persön-
lichkeiten für ihr Lebenswerk geehrt werden, die in eigener Initiative für das NS-Regime ein-
getreten sind und ihre Fähigkeiten dem Regime - auch öffentlich erkennbar - aktiv zur Verfü-
gung gestellt haben, um es zu stabilisieren bzw. bei der Erreichung seiner Ziele zu unterstüt-
zen. Die Kommission hat zu mehreren Straßen, deren Namensgeber dem NS-Regime ein-
deutig zugeordnet werden konnten, eine Umbenennung empfohlen. Zu den weiteren fragli-
chen Straßen wurde eine Empfehlung ausgesprochen, diese nicht umzubenennen, sondern 
sie mittels zusätzlicher Erläuterungen im geschichtlichen Kontext darzustellen.  
 
 
Gez. 
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

14.06.2023 Rat
TOP 33.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0024/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
06.06.2023
Erstellt
06.06.2023 12:54