4140/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/2032/2023) betr.:
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
4138 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 24.01.2024 4140/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.01.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (AN/2032/2023) betr.: Rückfragen zu Steinkohle für das HKW Rostock Die Fraktion die Linke bittet um Beantwortung folgender Anfrage (Vorlagen -Nr. (AN/2032/2023): „Am 24.08.2023 erfolgte die Beantwortung einer mündlichen Nachfrage von SE Frau Lange in der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 27.04.2023 im Zu- sammenhang mit der Beantwortung 1342/2023 mit de m Aktenzeichen 2520/2023. Die Verwaltung der RheinEnergie AG ist hierbei darauf eingegangen, woher die impor- tierte Steinkohle für das HKW Rostock käme und nach welchen Kriterien die EnBW als verantwortliches Unternehmen für die Steinkohlebeschaffung agiere . Die Erläuterun- gen erachten wir als zu ungenau und vage. Deswegen fragen wir hierzu schriftlich nach: 1. Sie beziehen sich in der Stellungnahme auf Umwelt -, Sozial und Governance - Standards von Seiten der EnBW, welche maßgeblich auf den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen fußen. Diese wurden in einer Feststellung vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bereits im Kontext der Kohleproduktion in Kolumbien als unzureichend und unver- bindlich gewertet (Quelle: https://www.bundestag.de/re- source/blob/944554/9a9806cb7620fb281bfa8c17bb52f21d/WD -5-017-23-pdf- data.pdf ). Dabei wurde von der EnBW eine umfangreiche Aufstellung der Maßnahmen unter Nennung der selbigen Leitprinzipien gelistet. Welche kon- kreten umweltspezifischen Prinzipien finden bei der Produktion und der Liefer- kette von den Appalachen bis zum HKW Rostock A nwendung und werden diese im Rahmen eines Monitorings überprüft und wenn ja, mit welchen Maß- nahmen bzw. Indikatoren? 2 2. Die EnBW unterliegt dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG). Dieses gilt seit dem 1. Januar 2023. Wurde das LKSG von Seiten der E nBW schon 2022 angewendet und wie passt die Beantwortung vom 24.08.2023 damit logisch zusammen? 3. Wie hoch war der energetische und betriebswirtschaftliche Mehraufwand für den Transport? 4. Gibt es trotz der Substitution der Kohle aus Russland mit Kohle aus den USA (Zentrale Appalachen) einen Kohlemix aus anderen Herkunftsregionen?“ Die Verwaltung hat die RheinEnergie AG um Beantwortung der Frage gebeten. Die RheinEnergie AG antwortet wie folgt: „Grundsätzlich gilt, dass die RheinEnergie keine Veranlassung hat, daran zu zweifeln, dass die EnBW sich an die geltenden Richtlinien und Gesetze in der jeweils gültigen Fassung hält. In Bezug auf die Umweltprinzipien bei der Produktion und der Lieferkette von den Ap- palachen bis zum HKW Rostock möchten wir betonen, dass die EnBW sich an den ge- nannten Leitprinzipien orientiert. Eine umfassende Aufstellung der Maßnahmen, un- ter Nennung der entsprechenden Leitprinzipien bzw. der entsprechenden Verweise, wurde bereits in vorherige n Anfragen dargelegt. Hinsichtlich des Monitorings werden alle relevanten umweltspezifischen Prinzipien im Rahmen interner Prozesse über- prüft. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Die EnBW hält sich an die geltenden Gesetze und hat die erforderlichen Anpassungen vorgenommen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Eine Anwen- dung des LKSG im Jahr 2022 wäre rechtlich nicht relevant gewesen und steht daher nicht im Widerspruch zur Beantwortung vom 24. 08.2023. Die Substitution der Kohle aus Russland mit Kohle aus den USA (Zentrale Appala- chen) erfolgte im Rahmen unserer Bestrebungen, den Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine entgegenzutreten und die Umwelt - und Sozialstan- dards zu verbessern. Bezüglich eines möglichen Kohlemixes aus anderen Herkunftsre- gionen verweisen wir erneut auf unsere vorherigen umfassenden Ausführungen, in denen bereits alle relevanten Informationen zu diesem Thema dargelegt wurden.“ gez. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4140/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 24.01.2024
- Erstellt
- 19.12.2023 16:06