2236/2020
Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/670/22 Vorlagen-Nummer 2236/2020 Freigabedatum 24.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer Auszahlungsermächtigung für die Durch- führung div. Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsprojektes „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ in Höhe von 400.000,00 EUR im Teilfinanzplan 1303 - Friedhöfe und Krematorium, Zei- le 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei Finanzstelle 6710-1303-0-0003 - Festwert Fried- höfe, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahr 2020 und 2021. Die Aufwandsermächtigung aus dem Hpl. 2020 wurde im Rahmen der Ermächtigungsübertragung im Haushaltsjahr 2021 bereitge- stellt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.10.2021 Finanzausschuss 08.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 400.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 400.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2019 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020/2021 (politischer VN) u.a. Mittel in Höhe von 200.000 € p.a. (insgesamt 400.000 €) für die Um- setzung des Konzepts Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025 unter Freigabevorbehalt in den Doppel- haushalt 2020/2021 eingestellt. Konkrete Maßnahmen auf einzelnen Friedhöfen sind im Konzept nicht dargestellt. Im Konzept werden mit Blick auf den Wandel in der Bestattungs- und Trauerkultur und unter Berück- sichtigung der vielfältigen Funktion von Friedhöfen, Strategien für die zukünftige Gestaltung und Aus- richtung der 55 kommunalen städtischen Friedhöfe entwickelt. Die Inhalte des Konzepts basieren auf den Ergebnissen einer am 21.03.2019 vom Ausschuss für Umwelt und Grün beschlossenen systema- tischen Öffentlichkeitsbeteiligung zur zukünftigen Nutzungsvorstellungen der Kölner Friedhöfe. Die Handlungsempfehlungen erstrecken sich hierbei auf die nachfolgenden Themenfelder: Aktivität und Bewegung Aufenthalt und Begegnung Information und Bildung Kunst und Kultur Natur und Umwelt 3 Verkehrssicherheit und Ordnung Trauer und Bestattung Sonstiges Aus den oben aufgeführten Handlungsempfehlungen sind mit Beschlussfassung (Umsetzungsbe- schluss) des Ausschusses für Umwelt und Grün vom 28.11.2019 nach gesicherter Finanzierung ent- sprechende Maßnahmen für die Friedhöfe durch die Friedhofsverwaltung des Amtes Landschafts- pflege und Grünflächen abzuleiten. Dies hat die Friedhofsverwaltung aufgegriffen und zu den einzel- nen Themenfeldern folgende Maßnahmen projektiert. Aufenthalt und Begegnung Anschaffung zusätzlicher Bänke als Begegnungsplätze 40.000,00 € Natur und Umwelt Beschaffung von Bienenhotels und Fledermaushöhlen 1.300,00 € Fräsen und Umgestaltung von Rasenflächen, Bodenaustausch und Wildblumeneinsaat 55.000,00 € Beschaffung von Bäumen und Pflanzen (Lieferung von Düngemittel, Saatgut, Bewässerungsmaterial, Blumenzwiebel und Pflanzen. Heckenneupflanzung, Staudenbepflanzunund Ersatzpflanzung) 166.000,00 € Neugestaltung einer Fläche zur Förderung von Wildbienen 1.000,00 € Verkehrssicherheit und Ordnung Wegesanierung 60.000,00 € Sanierung des Mauerwerks (Friedhof Rodenkirchen alt) 40.000,00 € Trauer und Bestattung Naturnaher Trauerraum 36.700,00 € Summe: 400.000,00 € Finanzierung: Die Finanzierung der Projekte des Konzepts „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ ist in Höhe von 400.000 € im Teilfinanzplan 1303 – Friedhöfe und Krematorium, Zeile 8 – Auszahlungen für Baumaß- nahmen bei Finanzstelle 6710-1303-0-0003 – Festwert Friedhöfe, Hpl. 2020/2021, Haushaltsjahre 2020 und 2021 gesichert. Aufgrund eines hohen Arbeitspensums seit Beginn der Coronakrise im März 2020 sind im Haushalts- jahr 2020 keine Mittel abgeflossen. Die Aufwandsermächtigung aus dem Hpl. 2020 in Höhe von 200.000 € wurde im Rahmen der Er- mächtigungsübertragung im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt. Dieses Projekt stellt in Höhe von 400.000 € eine Investition im als Festwert bewerteten städtischen Friedhofsvermögen dar. Da für den Festwert Friedhöfe gem. den Vorschriften des Neuen Kommuna- len Finanzmanagements (NKF) keine Abschreibungen zu verbuchen sind, fällt im Gegenzug für Neu- und Ersatzinvestitionen im Festwert neben der Investition gleichzeitig in voller Höhe Aufwand in der konsumtiven Ergebnisrechnung an.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2236/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 24.09.2021
- Erstellt
- 21.07.2020 14:48