1769/2025
Beantwortung einer Anfrage AN/1073/2024 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Stand der Umsetzung der Entfernung von Hindernissen auf Geh- und Radwegen vom 09.09.2024
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3729 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/673/1 Vorlagen-Nummer 1769/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 08.09.2025 Beantwortung einer Anfrage AN/1073/2024 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Stand der Umsetzung der Entfernung von Hindernissen auf Geh- und Radwegen vom 09.09.2024 Eine ganze Reihe von Hindernissen für Fußgänger*innen, dabei insbesondere für Menschen mit Behinderungen und Kinderwagen sowie Radfahrende sind im Stadtbezirk aber immer noch vorhanden, z.B. am Eingang Takufeld an der äußeren Kanalstraße oder an der Subbel- rather Straße. Mit Erlass von März dieses Jahres hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW eine neue Regelung für den Umgang mit Pollern und Weg- sperren auf Radwegen verfügt. Dadurch sollen Sperreinrichtungen aus Sicherheitsgründen von den Kommunen überprüft und bei Bedarf auch entfernt werden. Sperrmaßnahmen wie Sperrpfosten, Poller, Umlaufsperren, Absperr-Geländer oder ähnliche Einrichtungen auf Rad- wegen bergen oftmals eine erhebliche Kollisionsgefahr - gerade auch in der Dunkelheit. Dazu zählt auch Sperranlagen auf den für den Radverkehr offenen Zuwegungen zu Parks und fuß- läufige Verbindungen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Stand der Umsetzung der von der BV Ehrenfeld gemeinsam mit dem An- trag beschlossenen Liste der zu entfernenden Hindernisse? 2. Mit welcher Begründung wurden bislang nicht alle aufgeführten Hindernisse entfernt? 3. Wie setzt die Stadt Köln den vom Landesverkehrsministerium herausgegebenen Er- lass zur Entfernung von Hindernissen im Stadtbezirk Ehrenfeld um? 4. Wie ist der Stand der Schulwegsicherung zur im Bau befindlichen Gesamtschule Fitz- Maurice-Straße insbesondere im Hinblick auf die für Fußgänger*innen und Radfah- rer*innen völlig unzureichende Querung der HGK-Strecke an der Butzweiler Straße? 5. Welche sonstigen Maßnahmen ergreift die Stadt Köln, um die Zuwegung zu Parks, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen für Fußgänger*innen und Radfah- rende so barrierefrei und sicher wie möglich zu gestalten? Antwort der Verwaltung: Zu 1.: Die Maßnahmen zur Anpassung der Eingangsbereiche in Grünanlagen (s. AN/1314/2020) sind weitgehend umgesetzt und werden in Kürze abgeschlossen. Gegebenen- falls noch bestehende Hindernisse an Zugängen zu Grünanlagen werden in der Zukunft konti- nuierlich geprüft und wenn nötig bei gesicherter Finanzierung überarbeitet. Ein abschließen- der Sachstandsbericht ist für Anfang 2026 über die Vorlage AN/1314/2020 geplant. Zu 2.: Die Hindernisse wurden nach Bewilligung von Stadtverschönerungsmitteln abgearbei- tet. 2 Zu 3.: Die Verwaltung verweist auf die Mitteilung 2026/2024 zu „Passierbare Umlaufsperren“. Zu 4.: Zum Schulstandort gibt es ein Verkehrsgutachten (s. Vorlage 1743/2024), welches der BV bereits bekannt ist. Die HGK-Querung kann im Rahmen der Schulbaumaßnahme nicht überplant werden, da dies nicht im Handlungsbereich der Gebäudewirtschaft und der Stadtverwaltung liegt. Die Planung erfolgt in Verantwortung der HGK in Abstimmung mit der Stadt Köln nach geltenden Stan- dards. Dort wird nach den aktuellen Planungen im Bereich des Geh-/Radwegs eine Schranke mit Signalisierung vorgesehen. Zu 5.: Die Verwaltung konzipiert derzeit beispielhaft die Neuorganisation und Gestaltung der Zugänge zu Grünanlagen und Parks. Dazu werden die verschiedenen Zugangstypen kartiert und nach deren Anforderungen kategorisiert bzw. gestaltet. Die Umsetzung erfolgt nach und nach bei bestehender Finanzierung und personeller Kapazität im Rahmen von Projekten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1769/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.09.2025
- Erstellt
- 02.06.2025 13:52