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AN/0587/2018

Beförderung von E-Scootern durch die KVB: Einsatz der blauen Plakette

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) 17.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.05.2018, TOP 11.1.3

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

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Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)

3169 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den 
Vorsitzenden des Ausschusses 
für Soziales und Senioren 
Herrn Michael Paetzold 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.04.2018 
 
AN/0587/2018 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 
 
Beförderung von E-Scootern durch die KVB: Einsatz der blauen Plakette 
Sehr geehrter Herr Paetzold, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln bitten darum, 
folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Se-
nioren am 19. April 2018 zu setzen: 
 
Am 15. März 2017 ist die bundesweit einheitliche Erlassregelung der Länder zur Mitnahme 
von E-Scootern in Linienbussen des ÖPNV in Kraft getreten. Das Land NRW hatte die Fe-
derführung bei der Erarbeitung übernommen und den Erlass mit den Verkehrsressorts der 
übrigen Länder sowie mit dem BMVI abgestimmt. Dieser enthält allerdings technische Anfor-
derungen, die von den meisten der heutigen E-Scootern nicht erfüllt werden. 
 
Für die sichere Mitnahme von E-Scootern in Stadtbahnen sind laut STUVA-Gutachten vom 
11.11.2015 diese einschränkenden Anforderungen nicht notwendig. Auch die haftungsrecht-
lichen Bedenken der KVB konnten in dem juristischen Gutachten vom 09.09.2016 ausge-
räumt werden. 
 
Noch Ende 2017 hat die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik die KVB aufgefordert, 
das seit Dezember 2014 bestehende Mitnahmeverbot für E-Scooter in Stadtbahnen umge-
hend aufzuheben. 
 
Nach fast dreijährigen juristischen und politischen Verhandlungen über die Rechtmäßigkeit 
der Mitnahme von E-Scootern in Bussen der Verkehrsbetriebe zeichnet sich nun ein Ende 
ab. Mit der Veröffentlichung des Piktogramms im Verkehrsblatt (K 4431 A) vom 15. Novem-
ber 2017, werden die im Erlass der Bundesländer erarbeiteten technischen Voraussetzun-
gen zur Beförderung bestätigt.  
 
Den Busfahrern signalisiert die blaue Plakette am E-Scooter, dass das Hilfsmittel für eine 
Mitnahme zugelassen ist. Außerdem wird mit der an ÖPNV-Bussen angebrachten Plakette

- 2 - 
 
bestätigt, dass das Fahrzeug die Anforderungen für eine Mitnahme erfüllt.  
 
Wir fragen daher die Verwaltung: 
 
1) Plakette am E-Scooter: 
 
1.1) Ist die blaue Plakette bereits in Köln im Einsatz und – wenn ja – gibt es hier bereits 
 Erfahrungsberichte? 
 
1.2) Wie oft wurde die Plakette in Köln angefragt? Wie viel Prozent der E-Scooter erfüllen 
 die Voraussetzungen für die Plakette nicht? 
 
2) Umsetzung durch die KVB: 
 
2.1)     Wie geht die KVB mit den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen um? Welche 
 Auswirkungen hat die Plakette auf das Beförderungsverbot von E-Scootern in Linien-
 bussen der KVB? 
 
2.2) Wie viele Linienbusse sind z. Zt. Zur Mitnahme von E-Scootern geeignet? 
 
Die Beantwortung bitten wir auch dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Niklas Kienitz   gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer  Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

17.05.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0587/2018
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (CDU)
Datum
17.04.2018
Erstellt
17.04.2018 14:52