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Beförderung von E-Scootern durch die KVB: Einsatz der blauen Plakette

Gem. Anfrage nach § 4 (CDU) AN/0587/2018 vom 17.04.2018

Stand: Am 17.05.2018 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 17.04.2018 AN/0587/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 Beförderung von E-Scootern durch die KVB: Einsatz der blauen Plakette Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Köln bitten darum, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Se- nioren am 19. April 2018 zu setzen: Am 15. März 2017 ist die bundesweit einheitliche Erlassregelung der Länder zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen des ÖPNV in Kraft getreten. Das Land NRW hatte die Fe- derführung bei der Erarbeitung übernommen und den Erlass mit den Verkehrsressorts der übrigen Länder sowie mit dem BMVI abgestimmt. Dieser enthält allerdings technische Anfor- derungen, die von den meisten der heutigen E-Scootern nicht erfüllt werden. Für die sichere Mitnahme von E-Scootern in Stadtbahnen sind laut STUVA-Gutachten vom 11.11.2015 diese einschränkenden Anforderungen nicht notwendig. Auch die haftungsrecht- lichen Bedenken der KVB konnten in dem juristischen Gutachten vom 09.09.2016 ausge- räumt werden. Noch Ende 2017 hat die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik die KVB aufgefordert, das seit Dezember 2014 bestehende Mitnahmeverbot für E-Scooter in Stadtbahnen umge- hend aufzuheben. Nach fast dreijährigen juristischen und politischen Verhandlungen über die Rechtmäßigkeit der Mitnahme von E-Scootern in Bussen der Verkehrsbetriebe zeichnet sich nun ein Ende ab. Mit der Veröffentlichung des Piktogramms im Verkehrsblatt (K 4431 A) vom 15. Novem- ber 2017, werden die im Erlass der Bundesländer erarbeiteten technischen Voraussetzun- gen zur Beförderung bestätigt. Den Busfahrern signalisiert die blaue Plakette am E-Scooter, dass das Hilfsmittel für eine Mitnahme zugelassen ist. Außerdem wird mit der an ÖPNV-Bussen angebrachten Plakette - 2 - bestätigt, dass das Fahrzeug die Anforderungen für eine Mitnahme erfüllt. Wir fragen daher die Verwaltung: 1) Plakette am E-Scooter: 1.1) Ist die blaue Plakette bereits in Köln im Einsatz und – wenn ja – gibt es hier bereits Erfahrungsberichte? 1.2) Wie oft wurde die Plakette in Köln angefragt? Wie viel Prozent der E-Scooter erfüllen die Voraussetzungen für die Plakette nicht? 2) Umsetzung durch die KVB: 2.1) Wie geht die KVB mit den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen um? Welche Auswirkungen hat die Plakette auf das Beförderungsverbot von E-Scootern in Linien- bussen der KVB? 2.2) Wie viele Linienbusse sind z. Zt. Zur Mitnahme von E-Scootern geeignet? Die Beantwortung bitten wir auch dem Verkehrsausschuss zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 17.05.2018

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.1.3, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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