Benennung eines Bezirksvertreters/ einer Bezirksvertreterin und eines Vertreters/ einer Vertreterin zur Teilnahme an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates in der Wahlperiode 2020/2025
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 0364/2021 vom 03.02.2021
Stand: Am 15.03.2021 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 DE 0364_2021 Benennung TN Gestaltungsbeirat
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Vorlagen-Nummer 0364/2021 Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle /02/02-4 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Benennung eines Bezirksvertreters/ einer Bezirksvertreterin und eines Vertreters/ einer Vertreterin zur Teilnahme an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates in der Wahlperiode 2020/2025 Gremium Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Zur Aufrechterhaltung der Arbeit des Gestaltungsbeirates kann die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 15.03.2021 nicht abgewartet werden. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld benennt folgende Bezirksvertreterin und eine Vertreterin zur Teil- nahme an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates für die Wahlperiode 2020/2025, sofern Projekte aus dem Stadtbezirk Ehrenfeld betroffen sind: Frau Luise Themann Frau Petra Bossinger (Vertreterin) Datum DE yZ Unterschrift 08.08.8024 Zune a IE: Ku el Haushaltsmäßige Auswirkungen X Nein Begründung: Nach Ziffer 3, Absatz 3 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Köln nehmen unter anderem je ein Mitglied der Bezirksvertretung der Stadtbezirke 1 bis 9, nur zu Projekten aus ihrem Stadtbezirk, ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates teil. Aus diesem Grunde ist durch die Bezirksvertretung Ehrenfeld ein Bezirksvertreter/eine Bezirksvertreterin und ein Vertre- ter/eine Vertreterin zur Teilnahme an des Sitzungen des Gestaltungsbeirates für die Wahlperiode 2020/2025 zu benennen. -
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 0364/2021 Freigabedatum 03.02.2021 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Benennung eines Bezirksvertreters/ einer Bezirksvertreterin und eines Vertreters/ einer Vertreterin zur Teilnahme an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates in der Wahlperiode 2020/2025 Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Zur Aufrechterhaltung der Arbeit des Gestaltungsbeirates kann die nächste reguläre Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 15.03.2021 nicht abgewartet werden. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld benennt folgende Bezirksvertreterin und eine Vertreterin zur Teil- nahme an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates für die Wahlperiode 2020/2025, sofern Projekte aus dem Stadtbezirk Ehrenfeld betroffen sind: Frau Luise Themann Frau Petra Bossinger (Vertreterin) Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 03.02.2021 zugestimmt gez. Spelthann gez. Hanselmann 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Nach Ziffer 3, Absatz 3 der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Köln nehmen unter anderem je ein Mitglied der Bezirksvertretung der Stadtbezirke 1 bis 9, nur zu Projekten aus ihrem Stadtbezirk, ohne Stimmrecht an den Sitzungen des Gestaltungsbeirates teil. Aus diesem Grunde ist durch die Bezirksvertretung Ehrenfeld ein Bezirksvertreter/eine Bezirksvertreterin und ein Vertre- ter/eine Vertreterin zur Teilnahme an des Sitzungen des Gestaltungsbeirates für die Wahlperiode 2020/2025 zu benennen.
Beratungsverlauf
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15.03.2021
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.1.1, Genehmigung (DE/EilE). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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